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Title: Marx an Ferdinand Lassalle, [London], 23. Oktober 1860
Description: Marx bittet um das Geld für den Drucker und teilt die endgültige Abweisung seiner Klage durch das Obertribunal mit.
Author: Karl Marx
Date: 1860-10-23
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/cartas/originales/1860-10-23%20Marx%20an%20Ferdinand%20Lassalle
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*Brief von Karl Marx an Ferdinand Lassalle in Berlin, [London], 23. Oktober 1860. Text nach Gustav Mayer (Hg.),* Ferdinand Lassalle. Nachgelassene Briefe und Schriften*, Bd. III:* Der Briefwechsel zwischen Lassalle und Marx*, Stuttgart und Berlin 1922, Nr. 113, S. 340–341 (nach dem Original), ohne die Anmerkungen des Herausgebers; Gesperrtes kursiv. [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/cartas/1860-10-23%20Marx%20a%20Ferdinand%20Lassalle).*

23. Oktober 1860.

Lieber Lassalle!

Du entschuldigst mich, wenn ich nur ein paar Zeilen schreibe. Außer meiner gewöhnlichen Beschäftigung bin ich grade jetzt mit Korrekturbogen überrannt.

Du wirst mich *sehr* verpflichten, wenn Du das Geld, das Du mir schicken kannst, bis Anfang November schickst, da ich dem Drucker (eigentlich müssen die Drucker in London *wöchentlich* bezahlt werden) einen Anfang November fälligen Wechsel auf mich ausgestellt habe.

Heute erhielt ich dann die Schlußabweisung des Obertribunals, dahin lautend: „Ihre Beschwerde vom 23. August c. über die Verfügung des Kriminalsenats des Königlichen Kammergerichts in der Injurienprozeßsache des Dr. K. Marx wider den Redakteur der Nationalzeitung Dr. Zabel vom 11. Juli c. wird nach Einsicht der betreffenden Akten als unbegründet hierdurch zurückgewiesen. Denn das Kgl. Kammergericht hat in den beiden in Rede stehenden leitenden Artikeln der Nationalzeitung *weder eine objektive Ehrenkränkung des Klägers* gefunden, noch angenommen, daß die *Absicht*, den *letzteren zu beleidigen*, dabei obgewaltet habe und *deshalb* ist die Einleitung der angestellten Injurienklage mit Recht abgelehnt.

Ob aber objektiv eine Ehrenkränkung vorliegt und ob die Absicht zu beleidigen obgewaltet hat, sind wesentlich tatsächliche Feststellungen, welche mit einer Beschwerde beim Kgl. Obertribunal nur dann angegriffen werden können, wenn der Annahme des Appellationsrichters in dieser Beziehung ein Rechtsirrtum zugrunde liegt. Ein solcher erhellt jedoch im vorliegenden Falle nicht. Die Kosten usw.“

Wie steht's mit der Gesundheit? Bei mir noch sehr mißlich.

Salut

Dein K. M.
