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Title: Das Aufhören der «Kriminalistischen Zeitung» (1842)
Description: Korrespondenz aus Berlin über das Eingehen eines Blattes, das gegen die Geschworenengerichte gestritten hatte.
Author: Friedrich Engels
Date: 1842-06-25
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1842%20Das%20Aufh%C3%B6ren%20der%20Kriminalistischen%20Zeitung
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*Korrespondenz aus Berlin, erschienen ohne Namen in der Rheinischen Zeitung Nr. 181 vom 30. Juni 1842. Text nach Karl Marx/Friedrich Engels, Historisch-kritische Gesamtausgabe, Erste Abteilung, Band 2, Berlin 1930, S. 308–309, ohne den Apparat der Herausgeber. [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/1842%20El%20cese%20de%20la%20Kriminalistische%20Zeitung).*

\*×\* *Berlin,* 25. Juni. Die hiesige „Kriminalistische Zeitung“ hört am 1. Juli „vorläufig auf, zu erscheinen“. Also haben ihre Tiraden gegen die Geschwornengerichte doch nicht die erwünschte Beistimmung des Publikums gefunden. Sie war ein justemilieu-Blatt im juristischen Gebiete. Sie wollte Öffentlichkeit und Mündlichkeit, aber um Gottes willen keine Geschwornen. Die Halbheit einer solchen Tendenz wird aber glücklicherweise immer mehr und mehr anerkannt, und die Verteidiger des Schwurgerichts mehren sich täglich. Die Kriminalistische Zeitung stellte das Prinzip auf: kein Zweig der exekutiven Gewalt dürfe dem Volke unmittelbar in die Hände gegeben werden, also auch nicht das Richteramt. Das wäre allerdings ganz schön, wenn die richterliche Gewalt nicht etwas ganz verschiednes wäre, als die exekutive. In allen Staaten, wo die Trennung der Gewalten wirklich durchgesetzt worden ist, stehen richterliche und exekutive Gewalt ganz außer allem Zusammenhange. So in Frankreich, England und Amerika; die Vermischung beider Gewalten führt zur heillosesten Verwirrung, und die äußerste Konsequenz davon würde sein, den Polizeidirektor, Inquirenten und Richter in eine Person zu vereinigen. Daß aber die richterliche Gewalt ein unmittelbares Eigentum der Nation ist, das sie durch ihre Geschwornen ausüben läßt, das ist nicht nur aus dem Prinzip, sondern auch aus der Geschichte längst erwiesen. Von den Vorteilen und Garantien, die das Geschwornengericht bietet, schweige ich ganz, es wäre Überfluß, hier noch ein Wort zu verlieren. Aber da sind die eingefleischten Juristen, die Buchstabenklauber, deren Wahlspruch ist: fiat justitia, pereat mundus! Denen ist natürlich das freie Geschwornengericht nicht recht. Denn nicht nur würden sie dadurch aus der richterlichen Stellung verdrängt, sondern der heilige Buchstabe des Gesetzes würde in Gefahr geraten, das tote, abstrakte Recht. Das aber darf nicht verloren gehen, das ist ihr Palladium, und daher schreien die Herren Mord und Brand, wenn einmal die Geschwornen in Frankreich oder England einen armen Proletarier frei sprechen, der in der Verzweiflung des Hungers für einen Heller Brot gestohlen hat, trotz dem, daß die Sache durch Zeugen und Geständnis konstatiert ist — da rufen sie triumphierend: Seht, das kommt von den Geschwornengerichten, die Sicherheit des Eigentums, des Lebens selbst wird untergraben, das Unrecht wird sanktioniert, Verbrechen und Revolution offen proklamiert! — Wir hoffen, daß die „Kriminalistische Zeitung“ vorläufig nicht wieder anfangen wird, „vorläufig“ zu erscheinen.
