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Title: Die «liberale Opposition» in Hannover (1842)
Description: Redaktionelle Fußnote von Karl Marx in der Rheinischen Zeitung über die Bezeichnung der hannoverschen Verfassungsopposition als liberal.
Author: Karl Marx
Date: 1842-11-08
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1842%20Die%20liberale%20Opposition%20in%20Hannover
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*Redaktionelle Fußnote zu einem Artikel über die liberale Opposition in Hannover, erschienen im Beiblatt der Rheinischen Zeitung Nr. 312 vom 8. November 1842. Die Überschrift stammt von den Herausgebern. Text nach Karl Marx/Friedrich Engels, Historisch-kritische Gesamtausgabe, Erste Abteilung, Band 1, Erster Halbband, Frankfurt am Main 1927, S. 305–306, ohne den Apparat der Herausgeber. [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/1842%20La%20oposici%C3%B3n%20liberal%20en%20Hannover).*

Da der Ausdruck „liberale Opposition“ in der Überschrift nicht von dem Verfasser des quästionierten Artikels, sondern von der Redaktion herrührt, so findet diese sich veranlaßt, einiges zur Erläuterung dieser Benennung beizubringen.

Man führt zwei Gründe gegen den fraglichen Ausdruck an. Was die *Form* betreffe, sei die Opposition nicht liberal, *weil* sie konservativ sei, weil sie die Fortdauer eines bestehenden Rechtszustandes bezwecke, eine Dialektik, nach welcher die Julirevolution eine konservative, *also* illiberale Revolution war, denn sie bezweckte zunächst die Konservation der Charte. Nichtsdestoweniger hat sich der Liberalismus die Julirevolution vindiziert. Der Liberalismus ist allerdings konservativ, er konserviert die Freiheit und den Angriffen roher, materieller Gewalt gegenüber selbst die verkümmerten Statusquogestalten der Freiheit. Es kommt hinzu, daß, wenn solche Abstraktion konsequent sein will, ihr eigener Standpunkt die Opposition eines Rechtszustandes, der vom Jahr 1833 datiert, progressiv und liberal finden muß gegen eine Reaktion, welche das Jahr 33 gewaltsam in das Jahr 19 zurückdrängt.

Was den *Inhalt* betreffe, wird ferner angeführt, sei der Inhalt der Opposition, das Staatsgrundgesetz von 1833, kein Inhalt der Freiheit. Zugegeben! So wenig das Staatsgrundgesetz von 1833 eine Gestalt der Freiheit ist, wenn es an der Idee der Freiheit, so sehr ist es eine Gestalt der Freiheit, wenn es an der Existenz des Staatsgrundgesetzes von 1819 gemessen wird. Überhaupt handelte es sich zunächst nicht um den *bestimmten* Inhalt dieses Gesetzes: es handelte sich darum, für *gesetzlichen* Inhalt gegen *ungesetzliche* Usurpation zu opponieren.

Die Redaktion war um so mehr befugt, die hannoversche Opposition liberal zu nennen, als beinahe alle deutschen Kammern ihr als liberaler Opposition, als einer Opposition der gesetzlichen Freiheit akklamierten. Ob ihr nun vor dem Richterstuhl der *Kritik* dies Prädikat gebühre, ob sie über die bloße Meinung und Prätension des Liberalismus zu *wirklichem* Liberalismus fortgegangen sei, das eben zu untersuchen, war die Aufgabe des quaest. Artikels.

Wir bemerken beiläufig, daß nach unserer Ansicht der wahre Liberalismus in Hannover künftig weder das Staatsgrundgesetz von 1833 zu verfechten noch zu dem Gesetze von 1819 zurückzukehren, sondern eine völlig neue, einem tieferen, durchgebildeteren und *freieren* Volksbewußtsein entsprechende Staatsform zu erstreben hat.

Die Red. d. Rhn. Ztg.
