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Title: Redaktionelle Fußnoten und Notizen in der Rheinischen Zeitung (1842-1843)
Description: Redaktionelle Fußnoten der Rheinischen Zeitung aus der Zeit, in der Marx Chefredakteur war; seine Autorschaft ist wahrscheinlich, aber nicht gesichert.
Author: Karl Marx
Date: 1842-11
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1842%20Redaktionelle%20Fu%C3%9Fnoten%20und%20Notizen%20in%20der%20Rheinischen%20Zeitung
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*Ohne Unterschrift in der Rheinischen Zeitung (Köln), November 1842 bis März 1843, während Marx’ Redaktionszeit. Zweifelhafte Zuschreibung. Gesammelt in der Marx-Engels-Gesamtausgabe, I. Abteilung, Bd. 1, 2. Halbband (Berlin 1929), S. 139-143; hier nur die dort wörtlich (ganz oder auszugsweise) wiedergegebenen Stücke, ohne die Inhaltsangaben und den Apparat der Herausgeber. [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/1842%20Notas%20de%20la%20redacci%C3%B3n%20de%20la%20Rheinische%20Zeitung).*

## Rheinische Zeitung, Nr. 321, 17. November 1842

… „Wir haben daher unbedenklich die obige Korrespondenz aufgenommen, da es sich bei jeder Handelsusurpation nur fragen kann, ob die Engländer sie schon hasardiert haben, oder sie erst hasardieren werden, ob sie als eine Usurpation der Vergangenheit oder als eine Usurpation der Zukunft zu bezeichnen ist.“

## Rheinische Zeitung, Nr. 328, 24. November 1842, Beiblatt

… „als einen Beitrag zur Charakteristik der *deutschen Partei* in Belgien“ … „andererseits jede Bestrebung, die *deutsche Nationalität* zur Anerkennung im Ausland zu bringen, als eine bedeutsame Antizipation der Zukunft und als Beweis des wiedererwachten Selbstgefühls“.

## Rheinische Zeitung, Nr. 342, 8. Dezember 1842

„Wir nehmen vorstehende Korrespondenz ihres kuriosen Inhalts wegen auf, müssen es aber auffallend finden, daß Bürger über die Unbilden einiger Junker lamentieren, statt sie durch Mittel, die ihnen rechtmäßig zustehen, selbst in die gebührenden Schranken zurückzuweisen. Mit der Behauptung der Unangemessenheit der jetzigen Jagdgesetze stimmen wir überein.“

## Rheinische Zeitung, Nr. 350, 16. Dezember 1842

„Es wird nun die Aufgabe aller deutschen Blätter sein, sich ihrer Kompatrioten anzunehmen. Es ist eine große, ehrenvolle, unerhörte Tatsache für Deutschland, daß seine abgerissenen Glieder sich nach ihm zurücksehnen. Es gab eine Zeit, wo eine *deutsche* und eine *liberale* Gesinnung Gegensätze schienen. Um das Vaterland zu lieben, muß man ein Vaterland haben, aber nur ein *Land der Freiheit* kann das *Vaterland von Männern* sein. Die innere Auferstehung Deutschlands wird die Wiedergewinnung aller seiner losgerissenen Glieder unmittelbar zur Konsequenz haben, denn nur die Lethargie des ganzen Körpers konnte den *Schein* eines *fremdartigen* isolierten Lebens seiner einzelnen Glieder heraufbeschwören.“

## Rheinische Zeitung, Nr. 361, 27. Dezember 1842, Beiblatt

… „ein Irrtum, der freilich weder den Tatsachen an ihrem Interesse, noch dem Räsonnement an seiner Schärfe Abbruch tut.“

## Rheinische Zeitung, Nr. 6, 6. Januar 1843

„So sehr wir mit dem Herrn Korrespondenten im Allgemeinen übereinstimmen, und es für ein unbezweifelbares Bedürfnis der Rheinprovinz halten, daß das Institut der Geschworenengerichte wieder in die Rechte eingesetzt werde, die es selbst nach der französischen Gesetzgebung ursprünglich anzusprechen hat, daß es über die Grenzen der französischen Gesetzgebung erweitert und von den mißtrauischen Einschiebseln und Verunstaltungen des napoleonischen Despotismus gereinigt, mit einem Wort, weiter entwickelt werde, so können wir andrerseits die Anwendung desselben auf das *Zivil*recht einstweilen noch nicht für ausführbar halten. Dazu gehörten ein andres Zivilrecht und eine andre Staatsorganisation. Dagegen bestätigen wir die Behauptung, daß die Rheinprovinz nicht die Mängel des jetzigen Geschwornengerichts verkennt, nämlich die Mängel, die nicht aus der Natur des Geschwornen-Gerichts, sondern aus der rheinischen Existenz des Geschwornen-Gerichts hervorgehen, einer Existenz, die ihrem Wesen nicht nur nicht überall entspricht, sondern oft gradezu widerspricht. Es ist beinahe zu einem rheinischen Vorurteil geworden, man habe bisher eine *Entwickelung* unsrer gerichtlichen Institutionen aus ihrem eignen Geist heraus verhindert, um die Institutionen selbst zu verhindern, um sie an dem Widerspruch ihrer unbewegten Existenz mit den fortschreitenden Bedürfnissen und Entwickelungen der Zeit sterben zu lassen. Wir können endlich den Verfasser versichern, daß *kein einziges* Institut, im eigentlichen Sinne des Wortes, hier so *populär* ist als das Institut der Geschwornen. Wären denn in den alten Provinzen Fälschungen, bedeutendere Diebstähle und Diebstähle unter erschwerenden Umständen, schwerere Verwundungen, wie sie fast täglich in jeder Bauernrauferei vorfallen, Notzucht etc. so selten, daß sie eine Analogie mit Pestilenz und Krieg darböten? Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gesetzgebung, den Sinn für volkstümliche Gerichtsbarkeit in der Rheinprovinz hervorzubringen, aber es gehört allerdings zu ihren Aufgaben, diesem vorhandenen Sinn ein größeres Terrain der Handlung anzuweisen, und dazu wäre die von dem Herrn Korrespondenten vorgeschlagene Aufhebung der Zuchtpolizeigerichte und die Verweisung der politischen Vergehen an das Geschwornengericht das nächste Mittel.“

## Rheinische Zeitung, Nr. 7, 7. Januar 1843

„Der konsequenteste, scharfsinnigste sozialistische Schriftsteller „*Proudhon*“ bestreitet diesen Satz, wie auch vom Journal „*La Fraternité*“ geschehen ist.“

## Rheinische Zeitung, Nr. 27/28, 28. Januar 1843

… „Durch Herausgabe der Broschüre war jedoch Hr. v. Thadden der schriftstellerischen Kritik verfallen und nur diese wollten wir üben“.

## Rheinische Zeitung, Nr. 52, 21. Februar 1843

„Wir antworten auf diesen Teil des Inserats, weil eine *konfessionelle* Polemik dem *Prinzipe* der RhZ widerspricht. Die inkriminierte Stelle lautet in ihrem Zusammenhange wörtlich also: […]

„Es wird also in diesem Artikel der Bereich des Staats und der Kirche streng geschieden, und ihre wechelseitige Integrität in Anspruch genommen. Aus dieser mit klaren Worten ausgesprochenen Grundansicht des Verfassers folgt von selbst, wie wenig irgend eine Verleumdung gegen die katholische Kirche, deren Unabhängigkeit als Kirche er vielmehr vom Staate verlangt, in seiner Absicht liegen konnte.

Wenn also die *Anbetung der Heiligen* als Kirchengebot angeführt wird, so war dies als ein nur *faktischer* Irrtum zu berichtigen.

Hätte sich also der Herr Pastor auf eine solche tatsächliche *Berichtigung* beschränkt, hätte er sich auf die Anführung beschränkt, das tridentinische Konzil (Sessio XXV.) spreche nur von einer invocatio et veneratio sanctorum (Anrufung und Verehrung der Heiligen), nicht aber von einer *Anbetung* derselben, der Verfasser des quäst. Artikels habe also jene Ausdrücke falsch übersetzt, so wären die Spalten der Rhein. Zeitung seiner Berichtigung so wenig verschlossen worden, als allen andern *Berichtigungen von Tatsachen*. Statt dessen aber sandte er uns einen langen Artikel ein, worin er die angeblichen ‚Absurditäten‘ jenes Aufsatzes zu enthüllen strebte.

Stand es ihm frei, in jenem Aufsatz, der von einem angesehenen kölnischen Juristen herrührt, Absurditäten zu entdecken, so stand es uns frei, seine Entdeckungen in gleicher Weise zu würdigen. Welche einfache Billigkeit aber die Rhein. Zeitung verpflichten sollte, der schriftstellerischen Tätigkeit des Pastors von Erpel zu dienen, ist nicht abzusehen.

Schließlich wollen wir an einem argumentum ad oculos dartun, wie nicht nur der Verfasser des inkriminierten Aufsatzes, sondern ebensosehr der Gegner dieses Verfassers an Irrtümern laboriert. Der Herr Pastor beschwerte sich wegen Nicht-Aufnahme seines Aufsatzes bei dem Oberpräsidium, aber er irrte sich, wenn er glaubte, die unterzeichnete Redaktion könne zur Aufnahme seines Aufsatzes von irgend einer Behörde gezwungen oder auch nur wegen Nichtaufnahme desselben *gerügt* werden. Das Reskript der Ministerien des Innern und der Polizei vom 27. Nov. 1832 bestimmt nämlich: ‚Es ist *lediglich Sache der Redaktion*, zu beurteilen, ob sie Artikel über öffentliche Angelegenheiten, welche ihr von Privatpersonen mitgeteilt werden, zur Aufnahme geeignet findet oder nicht.‘ “

## Rheinische Zeitung, Nr. 65, 6. März 1843

„Die Rheinische Zeitung gibt dieser Polemik noch Raum, weil dieselbe eine frühere, nicht erledigte Frage behandelt. Wir machen aber bei dieser Gelegenheit unsere Korrespondenten auf den gegenwärtigen Zustand der Augsb. Allg. Zeitung aufmerksam, der uns daran mahnt, nicht nach ihrem Beispiel gegen sie selbst zu verfahren.“
