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Title: Die Berliner Krisis (1848)
Description: Marx über den Konflikt zwischen dem König und der preußischen Nationalversammlung: zwei Souveräne, und das Recht ist auf der Seite der Macht.
Author: Karl Marx
Date: 1848-11-08
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1848%20Die%20Berliner%20Krisis
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*„Neue Rheinische Zeitung“ Nr. 138 vom 9. November 1848. Ohne Unterschrift; die MEW schreibt den Artikel Karl Marx zu. Text nach Karl Marx/Friedrich Engels, Werke, Bd. 6, Berlin 1959, S. 5-6, ohne den Apparat der Herausgeber. [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/1848%20La%20crisis%20de%20Berl%C3%ADn)*

\**Köln*, 8. November. Die Situation scheint sehr verwickelt; sie ist sehr einfach.

Der *König*, wie die *„Neue Preußische Zeitung“* richtig bemerkt, steht *„auf der breitesten Grundlage“* seiner *„angestammten gottesgnadenlichen“* Rechte.

Auf der andern Seite steht die *Nationalversammlung* auf *gar keiner Grundlage*, sie soll erst konstituieren, Grund legen.

Zwei Souveräne!

Das Mittelglied zwischen beiden ist *Camphausen*, die *Vereinbarungstheorie*.

Sobald die beiden Souveräne sich nicht mehr vereinbaren können oder wollen, verwandeln sie sich in zwei feindliche Souveräne. Der *König* hat das *Recht*, der Versammlung, die *Versammlung* hat das *Recht*, dem Könige den Handschuh hinzuwerfen. Das *größere Recht* ist auf der Seite der *größern Macht*. Die Macht erprobt sich im *Kampfe*. Der Kampf erprobt sich im *Siege*. Beide Mächte können ihr Recht nur durch den *Sieg* bewähren, ihr Unrecht nur durch die *Niederlage*.

Der König war bisher kein *konstitutioneller* König. Er ist ein *absoluter* König, der sich zum Konstitutionalismus entschließt oder nicht entschließt.

Die Versammlung war bisher nicht *konstitutionell*, sie ist *konstituierend*. Sie hat bisher den Konstitutionalismus zu konstituieren gesucht. Sie kann von ihrer *Sucht* ablassen oder nicht ablassen.

Beide, der König und die Versammlung, haben sich einstweilen der konstitutionellen Zeremonie gefügt.

Die Forderung des Königs, ein ihm beliebiges Ministerium Brandenburg trotz der Kammermajorität zu bilden, ist die Forderung eines *absoluten Königs*.

Die Anmaßung der Kammer, dem Könige durch eine *direkte* Deputation die Bildung eines Ministeriums Brandenburg zu untersagen, ist die Anmaßung einer *absoluten Kammer*.

Der König und die Versammlung haben gegen die konstitutionelle Konvention gesündigt.

Der König und die Versammlung haben sich, jeder auf sein ursprüngliches Gebiet, zurückgezogen, der König bewußt, die Kammer unbewußt.

Der Vorteil ist auf seiten des Königs.

Das *Recht* ist auf der Seite der *Macht*.

Die *Rechtsphrase* ist auf der Seite der *Ohnmacht*.

Das Ministerium *Rodbertus* wäre die Null, worin Plus und Minus sich paralysieren.
