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Title: Drei Staatsprozesse gegen die „Neue Rheinische Zeitung“ (1848)
Description: Marx über die drei Prozesse, die im November 1848 gegen die Neue Rheinische Zeitung anhängig waren.
Author: Karl Marx
Date: 1848-11-24
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1848%20Drei%20Staatsprozesse%20gegen%20die%20Neue%20Rheinische%20Zeitung
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*„Neue Rheinische Zeitung“ Nr. 153 (Zweite Ausgabe) vom 26. November 1848. Ohne Unterschrift; die MEW schreibt den Artikel Karl Marx zu. Der Titel stammt von den Herausgebern der MEW. Text nach Karl Marx/Friedrich Engels, Werke, Bd. 6, Berlin 1959, S. 62-63, ohne den Apparat der Herausgeber. [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/1848%20Tres%20procesos%20pol%C3%ADticos%20contra%20la%20Neue%20Rheinische%20Zeitung)*

\**Köln*, 24. November. Es sind in diesem Augenblicke drei Staatsprozesse gegen die *„Neue Rheinische Zeitung“* anhängig – wir rechnen die gerichtlichen Verfolgungen gegen *Engels*, *Dronke*, *Wolff und Marx* wegen angeblicher „unzeitungmäßiger“ politischer Vergehen nicht ein. Man versichert aus gut unterrichteter Quelle, daß wenigstens noch ein Dutzend Inquisitionen gegen das **„Schandblatt“** – offizieller Ausdruck des ci-devant-procurators und wirklichen Oberprokurators *Hecker* (c'est du Hecker tout pur) – eingeleitet worden.

*Erstes Verbrechen.* Gewaltsamer Angriff auf die jungfräuliche *„Delikatesse“* von sechs königlich-preußischen Gendarmen und des Königs des Kölnischen Parquets, des Herrn Oberprokurators *Zweiffel* – Volksrepräsentanten in partibus infidelium, tagt einstweilen weder zu Berlin noch zu Brandenburg, sondern zu *Köln* am Rhein. Am Rhein! am Rhein! da wachsen unsre Reben! Auch wir ziehen den Rhein der Spree vor und das Hotel Disch dem Hotel Mielentz.

Va pour la délicatesse des gens d'armes! Was die „Delikatesse“ des Herrn *Zweiffel* angeht, so ist sie für uns ein „non me tangere!“ Wir waren sittlich entrüstet über jene undelikaten Mißtrauensvota, wodurch seine Wahlmänner ihn zum Rückzuge bewogen haben sollen. Als wahre Ehrenwächter der jungfräulichen *„Delikatesse“* des Herrn *Zweiffel* ersuchen wir ihn, die Erklärung des Herrn *Weinhagen* von Cleve *öffentlich zurückzuweisen*. Herr *Weinhagen* erklärt in der „Neuen Rheinischen Zeitung“ mit Namensunterschrift, er habe für die „Ehre und Delikatesse des Herrn Zweiffel verletzende Tatsachen mitzuteilen. Er könne diese Tatsachen selbst *beweisen*, müsse aber von ihrer Veröffentlichung abstehen, solange Herr Zweiffel zu dem Paragraphen des Code pénal seine Zuflucht nehme, wonach jede, selbst die gegründetste Denunziation als *Verleumdung* verfolgt wird, wenn sie nicht durch richterliches Urteil oder authentische Urkunden bewiesen werden kann. Wir appellieren also an die „Ehre und Delikatesse“ des Herrn *Zweiffel*!

*Zweites Verbrechen.* Der einfache Hecker und der zwiespältige Hecker.

*Drittes Verbrechen.* Dies Verbrechen, welches sich im Jahre 1848 ereignet hat, wird auf Ansinnen des *Reichsministeriums* verfolgt. Das *Verbrechen Schnapphahnski*! Das *Feuilleton als Verbrecher*!

Das Reichsministerium soll in seiner Anklageschrift die *„Neue Rheinische Zeitung“* als die schlechteste Zeitung in der „schlechten Presse“ anerkannt haben. Wir unsererseits erklären die Reichsgewalt für die komischste Gewalt aller komischen Gewalten.
