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Title: Prozesse der „Neuen Rheinischen Zeitung“ (1848)
Description: Marx über die neue Vorladung des Redakteurs en chef wegen vier von der Centralgewalt verfolgter Artikel und den ersten Prozeß der Zeitung gegen Parquet und Gensd’armen.
Author: Karl Marx
Date: 1848-12-06
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1848%20Prozesse%20der%20%E2%80%9ENeuen%20Rheinischen%20Zeitung%E2%80%9C
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*Ohne Unterschrift erschienen in der* Neue Rheinische Zeitung *Nr. 161 vom 6. Dezember 1848 (Köln), S. 1; nach der MEGA² (I/8) von Karl Marx. Text nach dem Original der Zeitung (Digitalisat der USB Köln). [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/1848%20Procesos%20de%20la%20Neue%20Rheinische%20Zeitung)*

\* *Köln*, 5. Dezember. Vor einigen Tagen war der Redakteur en chef der „*Neuen Rheinischen Zeitung*“, *Karl Marx*, von neuem vor das Instruktionsgericht vorgeladen. Vier Artikel haben die Centralgewalt bewogen, auf Verläumdung zu klagen: 1) Schnapphahnski, 2) ein Artikel aus Breslau über Lichnowsky, 3) ein Artikel, worin von einem „*verfälschenden*“ Berichte eines gewissen „komischen Stedtmann,“ die Rede ist, 4) der Abdruck der im Eiser’schen Saal beschlossenen „Volksverrathserklärung“ gegen die Frankfurter Majorität in Schleswig-Holstein’schen Sachen.

Die „Neue Rheinische Zeitung“ erwartet nun sehnlichst fernere Verläumdungsklagen von Berlin, Petersburg, Wien, Brüssel und Neapel.

Am 20. Dezember wird der erste Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung“ contra Parquet und Gensd’armen verhandelt werden.

Wir haben bisher nicht vernommen, daß irgend ein rheinisches Parquet irgend einen Artikel des Code pénal auf die groben, handgreiflichen Gesetzwidrigkeiten sämmtlicher rheinischer Behörden anwendbar gefunden hätten.

„Distinguendum est“! „Il faut distinguer“ ist der Wahlspruch des tapferen rheinischen Parquets.
