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Title: Das Kapital. Dritter Band. VI. Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente (1894)
Description: Sechster Abschnitt des dritten Bandes des „Kapitals“: die kapitalistische Grundrente als verwandelter Surplusprofit, die Differentialrente in ihren beiden Formen, die absolute Grundrente, Baustellen- und Bergwerksrente, der Bodenpreis und die Genesis der kapitalistischen Grundrente.
Author: Karl Marx
Date: 1894-11
URL: https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20VI.%20Verwandlung%20von%20Surplusprofit%20in%20Grundrente
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*Karl Marx, Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Dritter Band. Buch III: Der Gesamtprozeß der kapitalistischen Produktion. Herausgegeben von Friedrich Engels; erste Auflage: Hamburg, Otto Meissner, 1894. Text nach MEW 25 (Berlin 1964), verglichen mit MEGA II/15 (1894). [Traducción al español](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/1894%20El%20capital.%20Libro%20tercero.%20VI.%20La%20transformaci%C3%B3n%20de%20la%20plusganancia%20en%20renta%20de%20la%20tierra)*

[Vorwort und Nachtrag](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20Vorwort%20und%20Nachtrag) · [I](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20I.%20Die%20Verwandlung%20von%20Mehrwert%20in%20Profit%20und%20der%20Rate%20des%20Mehrwerts%20in%20Profitrate) · [II](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20II.%20Die%20Verwandlung%20des%20Profits%20in%20Durchschnittsprofit) · [III](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20III.%20Gesetz%20des%20tendenziellen%20Falls%20der%20Profitrate) · [IV](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20IV.%20Verwandlung%20von%20Warenkapital%20und%20Geldkapital%20in%20Warenhandlungskapital%20und%20Geldhandlungskapital%20%28kaufm%C3%A4nnisches%20Kapital%29) · [V](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20V.%20Spaltung%20des%20Profits%20in%20Zins%20und%20Unternehmergewinn.%20Das%20zinstragende%20Kapital) · VI · [VII](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1894%20Das%20Kapital.%20Dritter%20Band.%20VII.%20Die%20Revenuen%20und%20ihre%20Quellen) · [Erster Band](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1867%20Das%20Kapital.%20Erster%20Band.%20Vorworte%20und%20Nachworte) · [Zweiter Band](https://marxismo.school/archivo/marx-engels/originales/1885%20Das%20Kapital.%20Zweiter%20Band.%20Vorworte)

## Siebenunddreißigstes Kapitel. Einleitendes

Die Analyse des Grundeigentums in seinen verschiednen geschichtlichen Formen liegt jenseits der Grenzen dieses Werks. Wir beschäftigen uns nur mit ihm, soweit ein Teil des vom Kapital erzeugten Mehrwerts dem Grundeigentümer anheimfällt. Wir unterstellen also, daß die Agrikultur, ganz wie die Manufaktur, von der kapitalistischen Produktionsweise beherrscht, d.h. daß die Landwirtschaft von Kapitalisten betrieben wird, die sich von den übrigen Kapitalisten zunächst nur durch das Element unterscheiden, worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung gesetzte Lohnarbeit angelegt ist. Für uns produziert der Pächter Weizen usw. wie der Fabrikant Garn oder Maschinen. Die Unterstellung, daß die kapitalistische Produktionsweise sich der Landwirtschaft bemächtigt hat, schließt ein, daß sie alle Sphären der Produktion und der bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, daß also auch ihre Bedingungen, wie freie Konkurrenz der Kapitale, Übertragbarkeit derselben von einer Produktionssphäre in die andre, gleiche Höhe des Durchschnittsprofits usw., in ihrer ganzen Reife vorhanden sind. Die von uns betrachtete Form des Grundeigentums ist eine spezifisch historische Form desselben, die durch die Einwirkung des Kapitals und der kapitalistischen Produktionsweise *verwandelte* Form, sei es des feudalen Grundeigentums, sei es der als Nahrungszweig betriebnen kleinbäuerlichen Agrikultur, worin der *Besitz* von Grund und Boden als eine der Produktionsbedingungen für den unmittelbaren Produzenten und sein *Eigentum* am Boden als die vorteilhafteste Bedingung, als Bedingung der Blüte *seiner* Produktionsweise erscheint. Wenn die kapitalistische Produktionsweise überhaupt die Expropriation der Arbeiter von den Arbeitsbedingungen, so setzt sie in der Agrikultur die Expropriation der ländlichen Arbeiter von Grund und Boden und ihre Unterordnung unter einen Kapitalisten voraus, der die Agrikultur des Profits wegen betreibt. Für unsre Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf, wenn erinnert wird, daß auch andre Formen des Grundeigentums und des Ackerbaus existiert haben oder noch existieren. Es kann dies nur die Ökonomen treffen, welche die kapitalistische Produktionsweise in der Landwirtschaft und die ihr entsprechende Form des Grundeigentums nicht als historische, sondern als ewige Kategorien behandeln.

Für uns ist die Betrachtung der modernen Form des Grundeigentums nötig, weil es überhaupt gilt, die bestimmten Produktions- und Verkehrsverhältnisse zu betrachten, die aus der Anlage des Kapitals in der Landwirtschaft entspringen. Ohne das wäre die Analyse desselben nicht vollständig. Wir beschränken uns also ausschließlich auf die Kapitalanlage im eigentlichen Ackerbau, d.h. in der Produktion des Hauptpflanzenstoffs, wovon eine Bevölkerung lebt. Wir können sagen Weizen, weil dieser das Hauptnahrungsmittel der modernen, kapitalistisch entwickelten Völker. (Oder, statt Ackerbau, Bergwerke, weil die Gesetze dieselben.)

Es ist eins der großen Verdienste von A. Smith, daß er entwickelt hat, wie die Grundrente des zur Produktion andrer landwirtschaftlichen Produkte angewandten Kapitals, z.B. von Flachs, Farbkräutern, selbständiger Viehzucht usw., bestimmt ist durch die Grundrente, welche das in der Produktion des Hauptnahrungsmittels angelegte Kapital abwirft. Es ist in der Tat seit ihm kein Fortschritt in dieser Beziehung gemacht worden. Was wir beschränkend oder zufügend zu erinnern hätten, gehört in die selbständige Behandlung des Grundeigentums, nicht hierhin. Von dem Grundeigentum, soweit es nicht sich auf den zur Weizenproduktion bestimmten Boden bezieht, werden wir daher nicht ex professo sprechen, sondern hie und da nur der Illustration halber darauf zurückkommen.

Der Vollständigkeit wegen ist zu bemerken, daß hier unter Grund und Boden auch Wasser etc. verstanden wird, soweit es einen Eigentümer hat, als Zubehör von Grund und Boden sich darstellt.

Das Grundeigentum setzt das Monopol gewisser Personen voraus, über bestimmte Portionen des Erdkörpers als ausschließliche Sphären ihres Privatwillens mit Ausschluß aller andern zu verfügen.[^k22-26] Dies vorausgesetzt, handelt es sich darum, den ökonomischen Wert, d.h. die Verwertung dieses Monopols auf Basis der kapitalistischen Produktion zu entwickeln. Mit der juristischen Macht dieser Personen, Portionen des Erdballs zu brauchen und zu mißbrauchen, ist nichts abgemacht. Der Gebrauch derselben hängt ganz und gar von ökonomischen Bedingungen ab, die von ihrem Willen unabhängig sind. Die juristische Vorstellung selbst heißt weiter nichts, als daß der Grundeigentümer mit dem Boden verfahren kann, wie jeder Warenbesitzer mit seiner Ware; und diese Vorstellung - die juristische Vorstellung des freien Privatgrundeigentums - tritt in der alten Welt nur ein zur Zeit der Auflösung der organischen Gesellschaftsordnung, und in der modernen Welt nur mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion. In Asien ist sie nur stellenweis von den Europäern importiert worden. Im Abschnitt über die ursprüngliche Akkumulation (Buch I, Kap. XXIV) hat man gesehn, wie diese Produktionsweise voraussetzt einerseits die Loslösung der unmittelbaren Produzenten aus der Stellung eines bloßen Zubehörs des Bodens (in der Form von Hörigen, Leibeignen, Sklaven etc.), andrerseits die Expropriation der Masse des Volks vom Grund und Boden. Insofern ist das Monopol des Grundeigentums eine historische Voraussetzung und bleibt fortwährende Grundlage, der kapitalistischen Produktionsweise, wie aller frühern Produktionsweisen, die auf Ausbeutung der Massen in einer oder der andern Form beruhn. Die Form aber, worin die beginnende kapitalistische Produktionsweise das Grundeigentum vorfindet, entspricht ihr nicht. Die ihr entsprechende Form wird erst von ihr selbst geschaffen durch die Unterordnung der Agrikultur unter das Kapital; womit denn auch feudales Grundeigentum, Claneigentum oder kleines Bauerneigentum mit Markgemeinschaft, in die dieser Produktionsweise entsprechende ökonomische Form verwandelt wird, wie verschieden auch deren juristische Formen seien. Es ist eines der großen Resultate der kapitalistischen Produktionsweise, daß sie einerseits die Agrikultur aus einem bloß empirischen und mechanisch sich forterbenden Verfahren des unentwickeltsten Teils der Gesellschaft in bewußte wissenschaftliche Anwendung der Agronomie verwandelt, soweit dies überhaupt innerhalb der mit dem Privateigentum gegebnen Verhältnisse möglich ist[^k22-27]; daß sie das Grundeigentum einerseits von Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnissen völlig loslöst, andrerseits den Grund und Boden als Arbeitsbedingung gänzlich vom Grundeigentum und Grundeigentümer trennt, für den er weiter nichts vorstellt, als eine bestimmte Geldsteuer, die er vermittelst seines Monopols vom industriellen Kapitalisten, dem Pächter, erhebt: so sehr den Zusammenhang loslöst, daß der Grundeigentümer sein ganzes Leben in Konstantinopel zubringen kann, während sein Grundeigentum in Schottland liegt. Das Grundeigentum erhält so seine rein ökonomische Form, durch Abstreifung aller seiner frühern politischen und sozialen Verbrämungen und Verquickungen, kurz aller jener traditionellen Zutaten, die von den industriellen Kapitalisten selbst, wie von ihren theoretischen Wortführern, wie wir später sehn werden, im Eifer ihres Kampfs mit dem Grundeigentum als eine nutzlose und abgeschmackte Superfötation denunziert werden. Die Rationalisierung der Agrikultur einerseits, die diese erst befähigt, gesellschaftlich betrieben zu werden, die Rückführung des Grundeigentums ad absurdum andrerseits, dies sind die großen Verdienste der kapitalistischen Produktionsweise. Wie alle ihre andern historischen Fortschritte, erkaufte sie auch diesen zunächst durch die völlige Verelendung der unmittelbaren Produzenten.

Bevor wir zum Gegenstand selbst übergehn, sind noch einige Vorbemerkungen zur Abwehr von Mißverständnissen nötig.

Die Voraussetzung bei der kapitalistischen Produktionsweise ist also diese: die wirklichen Ackerbauer sind Lohnarbeiter, beschäftigt von einem Kapitalisten, dem Pächter, der die Landwirtschaft nur als ein besondres Exploitationsfeld des Kapitals, als Anlage seines Kapitals in einer besondern Produktionssphäre betreibt. Dieser Pächter-Kapitalist zahlt dem Grundeigentümer, dem Eigentümer des von ihm exploitierten Bodens, in bestimmten Terminen, z.B. jährlich, eine kontraktlich festgesetzte Geldsumme (ganz wie der Borger von Geldkapital bestimmten Zins) für die Erlaubnis, sein Kapital in diesem besondern Produktionsfeld anzuwenden. Diese Geldsumme heißt Grundrente, einerlei ob sie von Ackerboden, Bauterrain, Bergwerken, Fischereien, Waldungen usw. gezahlt werde. Sie wird gezahlt für die ganze Zeit, während deren kontraktlich der Grundeigentümer den Boden an den Pächter verliehen, vermietet hat. Die Grundrente ist also hier die Form, worin sich das Grundeigentum ökonomisch realisiert, verwertet. Wir haben ferner hier alle drei Klassen, welche den Rahmen der modernen Gesellschaft konstituieren, zusammen und einander gegenüber - Lohnarbeiter, industrieller Kapitalist, Grundeigentümer.

Kapital kann in der Erde fixiert, ihr einverleibt werden, teils mehr vorübergehend, wie bei Verbesserungen chemischer Natur, Düngung usw., teils mehr permanent, wie bei Abzugskanälen, Bewässerungsanlagen, Nivellierungen, Wirtschaftsgebäuden etc. Ich habe anderswo das der Erde so einverleibte Kapital la terre-capital genannt.[^k22-28] Es fällt unter die Kategorien des fixen Kapitals. Der Zins für das der Erde einverleibte Kapital und die Verbesserungen, die sie so als Produktionsinstrument erhält, kann einen Teil der Rente bilden, die dem Grundeigentümer vom Pächter gezahlt wird[^k22-29], aber sie konstituiert nicht die eigentliche Grundrente, die für den Gebrauch des Bodens als solchen gezahlt wird, er mag sich im Naturzustand befinden oder kultiviert sein. Bei einer systematischen Behandlung des Grundeigentums, die außerhalb unsres Plans liegt, wäre dieser Teil der Einnahme des Grundeigentümers ausführlich darzustellen. Hier genügen wenige Worte darüber. Die mehr temporären Kapitalanlagen, die die gewöhnlichen Produktionsprozesse in der Agrikultur mit sich führen, werden alle ohne Ausnahme vom Pächter gemacht. Diese Anlagen, wie die bloße Bebauung überhaupt, wenn sie einigermaßen rationell betrieben wird, also sich nicht auf die brutale Aussaugung des Bodens reduziert, wie etwa bei den ehemaligen amerikanischen Sklavenhaltern - wogegen sich jedoch die Herren Grundeigentümer kontraktlich sichern -, verbessern den Boden[^k22-30], steigern sein Produkt und verwandeln die Erde aus bloßer Materie in Erde-Kapital. Ein bebautes Feld ist mehr wert als ein unbebautes von derselben natürlichen Qualität. Auch die mehr permanenten, sich in längerer Zeit abnutzenden, der Erde einverleibten fixen Kapitale werden zum großen Teil, in gewissen Sphären oft ausschließlich, vom Pächter gemacht. Sobald aber die kontraktlich festgesetzte Pachtzeit abgelaufen ist - und es ist dies einer der Gründe, warum mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion der Grundeigentümer die Pachtzeit möglichst abzukürzen sucht -, fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als untrennbares Akzidens der Substanz, des Bodens, als Eigentum dem Besitzer des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt, den er schließt, fügt der Grundeigentümer den Zins für das der Erde einverleibte Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob er den Boden nun an den Pächter vermietet, der die Verbesserungen gemacht hat, oder an einen andern Pächter. Seine Rente schwillt so auf; oder, wenn er den Boden verkaufen will - wir werden gleich sehn, wie dessen Preis bestimmt wird -, ist jetzt sein Wert gesteigert. Er verkauft nicht nur den Boden, sondern den verbesserten Boden, das der Erde einverleibte Kapital, das ihm nichts gekostet hat. Es ist dies eins der Geheimnisse - ganz abgesehn von der Bewegung der eigentlichen Grundrente - der steigenden Bereicherung der Grundeigentümer, des fortwährenden Anschwellens ihrer Renten und des wachsenden Geldwerts ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung. Sie stecken so das ohne ihr Zutun hervorgebrachte Resultat der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen - fruges consumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der größten Hindernisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Verbesserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluß während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und als solches Hindernis finden wir diesen Umstand fort und fort denunziert, ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson, dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zugleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigentums in England.

A. A. Walton, "History of the Landed Tenures of Great Britain and Ireland", London 1865, sagt darüber p. 96, 97:

> "Alle die Anstrengungen der zahlreichen landwirtschaftlichen Anstalten in unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich bemerkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Bebauung bewirken, solange solche Verbesserungen in einem weit höhern Grade den Wert des Grundeigentums und die Höhe der Rentrolle des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im allgemeinen wissen genausogut wie der Grundbesitzer, sein Rentmeister oder selbst der Präsident einer landwirtschaftlichen Gesellschaft, daß gute Dränierung, reichliche Düngung und gute Bewirtschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit, um das Land gründlich zu reinigen und umzuarbeiten, wunderbare Erfolge erzeugen werden, sowohl in Verbesserung des Bodens wie in gesteigerter Produktion. Aber alles dies erfordert beträchtliche Auslage, und die Pächter wissen ebenfalls sehr gut, daß, wie sehr sie auch das Land verbessern oder seinen Wert erhöhen mögen, die Grundbesitzer auf die Dauer den Hauptvorteil davon in erhöhten Renten und gesteigertem Bodenwert einernten werden ... Sie sind schlau genug zu bemerken, was jene Redner" (Grundbesitzer und ihre Rentmeister bei landwirtschaftlichen Festmahlen) "eigentümlicherweise stets vergessen, ihnen zu sagen - nämlich daß der Löwenanteil aller vom Pächter gemachten Verbesserungen schließlich immer in die Tasche des Grundbesitzers gehn muß ... Wie sehr auch der frühere Pächter die Pachtung verbessert haben mag, sein Nachfolger wird immer finden, daß der Grundbesitzer die Rente erhöhen wird im Verhältnis zu dem durch frühere Verbesserungen gesteigerten Bodenwert."

In der eigentlichen Agrikultur erscheint dieser Prozeß noch nicht so klar wie bei Benutzung des Bodens als Bauterrain. Der weitaus überwiegende Teil des Bodens, der in England zu Bauzwecken, aber nicht als freehold verkauft wird, wird von den Grundeigentümern vermietet für 99 Jahre oder auf kürzere Zeit wenn möglich. Nach Ablauf dieser Zeit fallen die Baulichkeiten mit dem Boden selbst dem Grundbesitzer anheim.

> "Sie {die Pächter} sind verpflichtet, bei Ablauf des Mietskontrakts das Haus dem großen Grundbesitzer in gutem wohnlichen Zustand zu überliefern, nachdem sie bis zu dieser Zeit eine übertriebne Bodenrente bezahlt haben. Kaum ist der Mietkontrakt abgelaufen, so kommt der Agent oder Inspektor des Grundbesitzers, besichtigt euer Haus, sorgt dafür, daß ihr es in guten Zustand setzt, nimmt dann Besitz davon und annexiert es an das Gebiet seines Grundherrn. Die Tatsache ist, daß, wenn dies System in voller Wirkung noch für längre Zeit zugelassen wird, der gesamte Häuserbesitz im Königreich, ebensogut wie der ländliche Grundbesitz, in den Händen der großen Grundherrn sein wird. Das ganze Westend von London, nördlich und südlich von Temple Bar, gehört fast ausschließlich ungefähr einem halben Dutzend großer Grundherrn, ist vermietet zu enormen Bodenrenten, und wo die Mietkontrakte noch nicht ganz abgelaufen sind, verfallen sie rasch nacheinander. Dasselbe gilt in größerm oder geringerm Grad von jeder Stadt im Königreich. Aber selbst hierbei bleibt dies gierige System der Ausschließlichkeit und des Monopols noch nicht stehn. Fast die gesamten Dockeinrichtungen unsrer Hafenstädte befinden sich infolge desselben Prozesses der Usurpation in den Händen der großen Land-Leviathans." (l.c.p. 92, 93.)

Unter diesen Umständen ist es klar, daß, wenn der Zensus für England und Wales 1861 bei einer Gesamtbevölkerung von 20.066.224 die Zahl der Hauseigentümer auf 36.032 angibt, das Verhältnis der Eigentümer zur Zahl der Häuser und der Bevölkerung ein ganz andres Aussehn erhalten würde, wären die großen Eigentümer auf die eine, die kleinen auf die andre gestellt.

Dies Beispiel mit dem Eigentum an Baulichkeiten ist wichtig, 1. weil es klar den Unterschied zwischen der eigentlichen Grundrente und dem Zins des dem Boden einverleibten fixen Kapitals zeigt, der einen Zusatz zur Grundrente bilden kann. Der Zins der Baulichkeiten, wie des bei der Agrikultur vom Pächter dem Boden einverleibten Kapitals, fällt dem industriellen Kapitalisten, dem Bauspekulanten oder Pächter zu während der Dauer des Mietkontrakts und hat an und für sich nichts zu tun mit der Grundrente, die jährlich in bestimmten Terminen für Benutzung des Bodens gezahlt werden muß. 2. Weil es zeigt, wie mit dem Boden das ihm einverleibte fremde Kapital schließlich dem Grundeigentümer anheimfällt und der Zins dafür seine Rente schwellt.

Einige Schriftsteller, teils als Wortführer des Grundeigentums gegen die Angriffe der bürgerlichen Ökonomen, teils in dem Streben, das kapitalistische Produktionssystem in ein System von "Harmonien" statt von Gegensätzen zu verwandeln, wie z.B. Carey, haben die Grundrente, den spezifischen ökonomischen Ausdruck des Grundeigentums, als identisch mit dem Zins darzustellen gesucht. Damit wäre nämlich der Gegensatz zwischen Grundeigentümern und Kapitalisten ausgelöscht. Die umgekehrte Methode wurde im Beginn der kapitalistischen Produktion angewandt. Damals galt in der populären Vorstellung noch das Grundeigentum als die primitive und respektable Form des Privateigentums, während der Zins des Kapitals als Wucher verschrieen war. Dudley North, Locke etc. stellten daher den Kapitalzins dar als eine der Grundrente analoge Form, ganz wie Turgot die Berechtigung des Zinses aus der Existenz der Grundrente ableitete. - Jene neuern Schriftsteller vergessen - ganz abgesehn davon, daß die Grundrente rein, ohne Zusatz jedes Zinses für dem Boden einverleibtes Kapital, existieren kann und existiert -, daß der Grundeigentümer in dieser Weise nicht nur Zins erhält von fremdem Kapital, das ihm nichts kostet, sondern obendrein noch das fremde Kapital gratis in den Kauf. Die Rechtfertigung des Grundeigentums, wie die aller andren Eigentumsformen einer bestimmten Produktionsweise, ist die, daß die Produktionsweise selbst historische transitorische Notwendigkeit besitzt, also auch die Produktions- und Austauschverhältnisse, die aus ihr entspringen. Allerdings, wie wir später sehn werden, unterscheidet sich das Grundeigentum von den übrigen Arten des Eigentums dadurch, daß auf einer gewissen Entwicklungshöhe, selbst vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus, es als überflüssig und schädlich erscheint.

Die Grundrente kann in einer andern Form mit dem Zins verwechselt und so ihr spezifischer Charakter verkannt werden. Die Grundrente stellt sich dar in einer bestimmten Geldsumme, die der Grundeigentümer jährlich aus der Verpachtung eines Stücks des Erdballs bezieht. Wir haben gesehn, wie jede bestimmte Geldeinnahme kapitalisiert werden, d.h. als der Zins eines imaginären Kapitals betrachtet werden kann. Ist z.B. der mittlere Zinsfuß 5%, so kann also auch eine jährliche Grundrente von 200 Pfd.St. als Zins eines Kapitals von 4.000 Pfd.St. betrachtet werden. Es ist die so kapitalisierte Grundrente, die den Kaufpreis oder Wert des Bodens bildet, eine Kategorie, die prima facie, ganz wie der Preis der Arbeit irrationell ist, da die Erde nicht das Produkt der Arbeit ist, also auch keinen Wert hat. Andrerseits aber verbirgt sich hinter dieser irrationellen Form ein wirkliches Produktionsverhältnis. Kauft ein Kapitalist Grund und Boden, der eine jährliche Rente von 200 Pfd.St. abwirft, für 4.000 Pfd.St., so bezieht er den durchschnittlichen jährlichen Zins zu 5% von 4.000 Pfd.St., ganz ebenso, wie wenn er dies Kapital in zinstragenden Papieren angelegt oder es direkt zu 5% Zinsen ausgeliehen hätte. Es ist die Verwertung eines Kapitals von 4.000 Pfd.St. zu 5%. Unter dieser Voraussetzung würde er in 20 Jahren den Einkaufspreis seines Guts durch dessen Einkünfte wieder ersetzt haben. In England wird daher der Kaufpreis von Ländereien nach soundso viel years' purchase berechnet, was nur ein andrer Ausdruck für die Kapitalisierung der Grundrente ist. Es ist in der Tat der Kaufpreis nicht des Bodens, sondern der Grundrente, die er abwirft, berechnet nach dem gewöhnlichen Zinsfuß. Diese Kapitalisierung der Rente setzt aber die Rente voraus, während die Rente nicht umgekehrt aus ihrer eignen Kapitalisierung abgeleitet und erklärt werden kann. Ihre Existenz, unabhängig von dem Verkauf, ist vielmehr hier die Voraussetzung, von der ausgegangen wird.

Es folgt daher, daß, die Grundrente als konstante Größe vorausgesetzt, der Bodenpreis steigen oder fallen kann, umgekehrt wie der Zinsfuß steigt oder fällt. Fiele der gewöhnliche Zinsfuß von 5 auf 4%, so stellte eine jährliche Grundrente von 200 Pfd.St. die jährliche Verwertung eines Kapitals von 5.000 Pfd.St. statt von 4.000 Pfd.St. vor, und so wäre der Preis desselben Grundstücks von 4.000 auf 5.000 Pfd.St. gestiegen oder von 20 years' purchase auf 25. Umgekehrt im umgekehrten Fall. Es ist dies eine von der Bewegung der Grundrente selbst unabhängige und nur durch den Zinsfuß geregelte Bewegung des Bodenpreises. Da wir aber gesehn haben, daß die Profitrate im Fortschritt der gesellschaftlichen Entwicklung eine Tendenz zum Fallen hat und daher auch der Zinsfuß, soweit er durch die Profitrate geregelt wird; daß ferner, auch abgesehn von der Profitrate, der Zinsfuß eine Tendenz zum Fallen hat infolge des Wachstums des verleihbaren Geldkapitals, so folgt, daß der Bodenpreis eine Tendenz zum Steigen hat, auch unabhängig von der Bewegung der Grundrente und des Preises der Bodenprodukte, wovon die Rente einen Teil bildet.

Die Verwechslung der Grundrente selbst mit der Zinsform, die sie für den Käufer des Bodens annimmt - eine Verwechslung, die auf völliger Unkenntnis der Natur der Grundrente beruht -, muß zu den sonderbarsten Trugschlüssen führen. Da das Grundeigentum in allen alten Ländern für eine besonders vornehme Form des Eigentums gilt und der Ankauf desselben außerdem als besonders sichre Kapitalanlage, so steht der Zinsfuß, zu dem die Grundrente gekauft wird, meist niedriger als bei andern auf längre Zeit sich erstreckenden Kapitalanlagen, so daß z.B. der Käufer von Grund und Boden nur 4% auf den Kaufpreis erhält, während er für dasselbe Kapital sonst 5% erhalten würde, oder, was auf dasselbe hinauskommt, er zahlt mehr Kapital für die Grundrente, als er für dieselbe jährliche Geldeinnahme in andern Anlagen zahlen würde. Daraus schließt Herr Thiers in seiner überhaupt grundschlechten Schrift über La Propriété (dem Abdruck seiner 1848 in der französischen Nationalversammlung gehaltnen Rede gegen Proudhon) auf die Niedrigkeit der Grundrente, während es nur die Höhe ihres Kaufpreises beweist.

Der Umstand, daß die kapitalisierte Grundrente als Bodenpreis oder Bodenwert sich darstellt und die Erde daher wie jede andre Ware gekauft und verkauft wird, gilt einigen Apologeten als Rechtfertigungsgrund des Grundeigentums, indem der Käufer für es, wie für jede andre Ware, ein Äquivalent gezahlt und der größte Teil des Grundeigentums in dieser Weise die Hände gewechselt habe. Derselbe Rechtfertigungsgrund gälte dann auch für die Sklaverei; indem für den Sklavenhalter, der den Sklaven bar bezahlt hat, der Ertrag von dessen Arbeit nur den Zins des in seinem Ankauf ausgelegten Kapitals darstellt. Aus dem Kauf und Verkauf der Grundrente die Berechtigung ihrer Existenz herleiten, heißt überhaupt, ihre Existenz aus ihrer Existenz rechtfertigen.

So wichtig es ist für die wissenschaftliche Analyse der Grundrente - d.h. der selbständigen, spezifischen ökonomischen Form des Grundeigentums auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise -, sie rein und frei von allen sie verfälschenden und verwischenden Beisätzen zu betrachten, ebenso wichtig ist es andrerseits für das Verständnis der praktischen Wirkungen des Grundeigentums und selbst für die theoretische Einsicht in eine Masse Tatsachen, die dem Begriff und der Natur der Grundrente widersprechen und doch als Existenzweisen der Grundrente erscheinen, die Elemente zu kennen, aus denen diese Trübungen der Theorie entspringen.

Praktisch erscheint natürlich alles als Grundrente, was in Form von Pachtgeld dem Grundeigentümer vom Pächter gezahlt wird für die Erlaubnis, den Boden zu bewirtschaften. Aus welchen Bestandteilen dieser Tribut zusammengesetzt sei, aus welchen Quellen er herrühren möge, er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß das Monopol auf ein Stück des Erdballs den sog. Grundeigentümer befähigt, den Tribut zu erheben, die Schatzung aufzulegen. Er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß er den Bodenpreis bestimmt, der, wie oben gezeigt, nichts ist als die kapitalisierte Einnahme von der Verpachtung des Bodens.

Man hat bereits gesehn, daß der Zins für das dem Boden einverleibte Kapital einen solchen fremdartigen Bestandteil der Grundrente bilden kann, einen Bestandteil, der mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung einen stets wachsenden Zusatz zum Gesamtrental eines Landes bilden muß. Aber abgesehn von diesem Zins ist es möglich, daß sich unter dem Pachtgeld zum Teil, und in gewissen Fällen ganz und gar, also bei gänzlicher Abwesenheit der eigentlichen Grundrente und daher bei wirklicher Wertlosigkeit des Bodens, ein Abzug, sei es vom Durchschnittsprofit, sei es vom normalen Arbeitslohn, sei es von beiden zugleich, versteckt. Dieser Teil, sei es des Profits, sei es des Arbeitslohns, erscheint hier in der Gestalt der Grundrente, weil er statt, wie es normal wäre, dem industriellen Kapitalisten oder dem Lohnarbeiter anheimzufallen, in der Form von Pachtgeld an den Grundeigentümer gezahlt wird. Ökonomisch gesprochen, bildet weder der eine noch der andre Teil Grundrente: aber praktisch bildet er Einnahme des Grundeigentümers, eine ökonomische Verwertung seines Monopols, ganz so gut wie die wirkliche Grundrente, und wirkt ebenso bestimmend auf den Bodenpreis wie die letztre.

Wir sprechen hier nicht von Verhältnissen, worin die Grundrente, die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Weise des Grundeigentums, formell existiert, ohne daß die kapitalistische Produktionsweise selbst existierte, ohne daß der Pächter selbst ein industrieller Kapitalist oder die Art seiner Bewirtschaftung eine kapitalistische wäre. Dies ist z.B. der Fall in *Irland*. Der Pächter ist hier im Durchschnitt ein kleiner Bauer. Was er dem Grundeigentümer als Pacht zahlt, absorbiert oft nicht nur einen Teil seines Profits, d.h. seiner eignen Mehrarbeit, auf die er als Inhaber seiner eignen Arbeitsinstrumente ein Recht hat, sondern auch einen Teil des normalen Arbeitslohns, den er unter andren Verhältnissen für dieselbe Arbeitsmenge erhalten würde. Außerdem expropriiert ihn der Grundeigentümer, der hier durchaus nichts tut für die Verbesserung des Bodens, von seinem kleinen Kapital, das er größtenteils durch eigne Arbeit dem Boden einverleibt, ganz wie ein Wucherer unter ähnlichen Verhältnissen tun würde. Nur daß der Wucherer wenigstens sein eignes Kapital bei der Operation riskiert. Es bildet diese fortwährende Beraubung den Gegenstand des Zwists über die irische Landgesetzgebung, die wesentlich darauf hinauskommt, daß der Grundeigentümer, der dem Pächter aufkündigt, gezwungen werden soll, diesen zu entschädigen für die von ihm angebrachten Bodenverbesserungen oder das dem Boden einverleibte Kapital. Palmerston pflegte hierauf zynisch zu antworten:

> "Das Haus der Gemeinen ist ein Haus von Grundeigentümern."

Wir sprechen auch nicht von den ausnahmsweisen Verhältnissen, worin selbst in Ländern kapitalistischer Produktion der Grundeigentümer hohes Pachtgeld erpressen kann, das in gar keinem Zusammenhang mit dem Produkt des Bodens steht, wie z.B. in den englischen Industriebezirken die Verpachtung kleiner Bodenfetzen an Fabrikarbeiter, sei es für kleine Gärten, sei es für dilettantischen Ackerbau in Nebenstunden. ("Reports of Inspectors of Factories.")

Wir sprechen von der Ackerbaurente in Ländern entwickelter kapitalistischer Produktion. Unter den englischen Pächtern z.B. befindet sich eine Anzahl kleiner Kapitalisten, die durch Erziehung, Bildung, Tradition, Konkurrenz und andre Umstände bestimmt und gezwungen sind, ihr Kapital in der Agrikultur als Pächter anzulegen. Sie sind gezwungen, mit weniger als dem Durchschnittsprofit vorliebzunehmen und einen Teil davon in der Form der Rente an den Grundeigentümer abzugeben. Es ist dies die einzige Bedingung, unter der ihnen gestattet wird, ihr Kapital auf den Boden, in der Agrikultur, anzulegen. Da überall die Grundeigentümer bedeutenden, in England sogar überwiegenden Einfluß auf die Gesetzgebung ausüben, kann dieser dazu ausgebeutet werden, um die ganze Klasse der Pächter zu prellen. Die Korngesetze von 1815 z.B. - eine Brotsteuer, eingestandenermaßen dem Land auferlegt, um den müßigen Grundeigentümern die Fortdauer des während des Antijakobinerkriegs abnorm gewachsnen Rentals zu sichern - hatten zwar die Wirkung, abgesehn von einzelnen ausnahmsweis fruchtbaren Jahren, die Preise der landwirtschaftlichen Produkte über dem Niveau zu erhalten, worauf sie bei freier Korneinfuhr gefallen wären. Aber sie hatten nicht das Resultat, die Preise auf der Höhe zu halten, die von den gesetzgebenden Grundeigentümern in der Art als Normalpreise dekretiert wurden, daß sie die gesetzliche Grenze bildeten für die Einfuhr fremden Korns. Unter dem Eindruck dieser Normalpreise wurden aber die Pachtkontrakte geschlossen. Sobald die Illusion platzte, wurde ein neues Gesetz gemacht mit neuen Normalpreisen, die ebensosehr bloß der ohnmächtige Ausdruck der habgierigen Grundeigentumsphantasie waren wie die alten. In dieser Weise wurden die Pächter geprellt von 1815 bis zu den 30er Jahren. Daher während dieser ganzen Zeit das stehende Thema des agricultural distress. Daher während dieser Periode die Expropriation und der Ruin einer ganzen Generation von Pächtern und ihre Ersetzung durch eine neue Klasse von Kapitalisten.[^k22-31]

Eine viel allgemeinere und wichtigere Tatsache ist aber die Herabdrückung des Arbeitslohns der eigentlichen Agrikulturarbeiter unter sein normales Durchschnittsniveau, so daß ein Teil des Arbeitslohns dem Arbeiter abgezogen wird, einen Bestandteil des Pachtgelds bildet und so unter der Maske der Grundrente dem Grundeigentümer statt dem Arbeiter zufließt. Dies ist z.B. in England und Schottland, mit Ausnahme einiger günstig situierten Grafschaften, allgemein der Fall. Die Arbeiten der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse über die Höhe des Arbeitslohns, die vor der Einführung der Korngesetze in England eingesetzt wurden - bis jetzt die wertvollsten und fast ganz unausgebeuteten Beiträge zur Geschichte des Arbeitslohns im 19. Jahrhundert, zugleich eine Schandsäule, die sich die englische Aristokratie und Bourgeoisie selbst aufgerichtet hat -, bewiesen zur Evidenz, über allen Zweifel, daß die hohen Rentsätze und die ihnen entsprechende Steigerung des Bodenpreises während des Antijakobinerkriegs teilweis nur dem Abzug vom Arbeitslohn und seiner Herabdrückung selbst unter das physische Minimum geschuldet waren; d.h. dem Wegzahlen eines Teils des normalen Arbeitslohns an den Grundeigentümer. Verschiedne Umstände, unter andrem die Depreziation des Geldes, die Handhabung der Armengesetze in den Ackerbaubezirken usw., hatten diese Operation ermöglicht, zur selben Zeit, wo die Einkünfte der Pächter enorm stiegen und die Grundeigentümer sich fabelhaft bereicherten. Ja, eins der Hauptargumente für Einführung der Kornzölle, von seiten so der Pächter wie der Grundeigentümer, war der, daß es physisch unmöglich sei, den Arbeitslohn der Ackerbautaglöhner noch tiefer zu senken. Dieser Zustand hat sich im wesentlichen nicht verändert, und in England, wie in allen europäischen Ländern, geht nach wie vor ein Teil des normalen Arbeitslohns in die Grundrente ein. Als Graf Shaftesbury, damals Lord Ashley, einer der philanthropischen Aristokraten, so außerordentlich bewegt wurde durch die Lage der englischen Fabrikarbeiter und sich in der Zehnstundenagitation zu ihrem parlamentarischen Wortführer aufwarf, publizierten die Wortführer der Industriellen aus Rache eine Statistik über den Lohn der Ackerbautaglöhner auf den ihm gehörigen Dörfern (s. Buch I, Kap. XXIII, 5, e: Das britische Ackerbauproletariat), welche klar zeigte, wie ein Teil der Grundrente dieses Philanthropen bloß aus dem Raub besteht, den seine Pächter für ihn an dem Arbeitslohn der Ackerbauarbeiter vollziehn. Diese Veröffentlichung ist auch deswegen interessant, weil die darin enthaltnen Tatsachen dem schlimmsten, was die Ausschüsse 1814 und 1815 enthüllten, sich kühn an die Seite stellen dürfen. Sooft die Umstände eine momentane Steigerung des Arbeitslohns der Ackerbautaglöhner erzwingen, erschallt dann auch das Geschrei der Pächter, daß eine Erhöhung des Arbeitslohns auf sein normales Niveau, wie es in andren Industriezweigen gilt, unmöglich sei und sie ruinieren müsse ohne gleichzeitige Herabsetzung der Grundrente. Hierin ist also das Geständnis enthalten, daß unter dem Namen Grundrente ein Abzug am Arbeitslohn von den Pächtern gemacht und an den Grundeigentümer weggezahlt wird. Von 1849-1859 z.B. stieg in England der Arbeitslohn der Ackerbauarbeiter infolge eines Zusammenflusses überwältigender Umstände, wie der Exodus aus Irland, der die Zufuhr von Ackerbauarbeitern von dort abschnitt; außerordentliche Absorption von Ackerbaubevölkerung durch die Fabrikindustrie; Kriegsnachfrage für Soldaten; außerordentliche Auswanderung nach Australien und den Vereinigten Staaten (Kalifornien) und andre Gründe, die hier nicht näher zu erwähnen sind. Gleichzeitig, mit Ausnahme der ungünstigen Ernten von 1854-1856, fielen die Durchschnittspreise des Getreides während dieser Periode um mehr als 16%. Die Pächter schrieen nach Herabsetzung der Renten. Es gelang ihnen in einzelnen Fällen. Im Durchschnitt scheiterten sie mit dieser Forderung. Sie nahmen Zuflucht zur Herabsetzung der Produktionskosten, u.a. durch massenhafte Einführung des lokomobilen Dampfs und neuer Maschinerie, die zum Teil Pferde ersetzte und aus der Wirtschaft verdrängte, zum Teil aber auch durch Freisetzung von Ackerbautaglöhnern eine künstliche Überbevölkerung und daher neues Sinken des Lohns hervorbrachte. Und dies geschah, trotz der allgemeinen relativen Abnahme der Ackerbaubevölkerung während dieses Dezenniums, verglichen mit dem Wachstum der Gesamtbevölkerung, und trotz der absoluten Abnahme der Ackerbaubevölkerung in einigen reinen Agrikulturdistrikten.[^k22-32] Ebenso sagte Fawcett, damals Professor der politischen Ökonomie zu Cambridge, gestorben 1884 als Generalpostmeister, auf dem Social Science Congress, 12. Oktober 1865:

> "Die Ackerbautaglöhner fingen an auszuwandern, und die Pächter begannen sich zu beklagen, sie würden nicht imstande sein, so hohe Renten zu bezahlen, wie sie zu zahlen gewohnt waren, weil die Arbeit teurer wurde infolge der Auswanderung."

Hier also ist hohe Bodenrente direkt identifiziert mit niedrigem Arbeitslohn. Und soweit die Höhe des Bodenpreises durch diesen die Rente vermehrenden Umstand bedingt ist, ist Wertsteigerung des Bodens identisch mit Entwertung der Arbeit, Höhe des Bodenpreises mit Niedrigkeit des Preises der Arbeit.

Dasselbe gilt für Frankreich,

> "Der Pachtpreis steigt, weil der Preis des Brots, des Weins, des Fleisches, der Gemüse und des Obsts auf der einen Seite steigt und auf der andern der Preis der Arbeit unverändert bleibt. Wenn ältere Leute die Rechnungen ihrer Väter vergleichen, was uns um ungefähr 100 Jahre zurückbringt, so werden sie finden, daß damals der Preis eines Arbeitstags im ländlichen Frankreich genau derselbe war wie heute. Der Preis des Fleisches hat sich seitdem verdreifacht ... Wer ist das Opfer dieser Umwälzung? Ist es der Reiche, der Eigentümer der Pachtung ist, oder der Arme, der sie bearbeitet? ... Die Steigerung der Pachtpreise ist ein Beweis eines öffentlichen Unglücks." ("Du Mécanisme de la Société en France et en Angleterre." Par M. Rubichon. 2me édit. Paris 1837, p. 101.)

Beispiele von Rente als Folge des Abzugs einerseits vom Durchschnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:

Der oben zitierte Morton, Landagent und landwirtschaftlicher Ingenieur, sagt, man habe in vielen Gegenden die Bemerkung gemacht, daß die Rente für große Pachtungen niedriger ist als für kleinere, weil

> "die Konkurrenz für die letztern gewöhnlich größer ist als für die erstern, und weil kleine Pächter, die selten imstande sind, sich auf irgendein andres Geschäft zu werfen als die Landwirtschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind, von der sie selbst wissen, daß sie zu hoch ist, gedrängt von der Notwendigkeit, ein passenderes Geschäft zu finden". (John Morton, "The Resources of Estates", London 1858, p. 116.)

Dieser Unterschied soll sich jedoch in England allmählich verwischen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade unter der Klasse der kleinen Pächter viel zu tun hat. Derselbe Morton gibt ein Beispiel, wo offenbar Abzug vom Arbeitslohn des Pächters selbst und daher noch sicherer der Leute, die er beschäftigt, in die Grundrente eingeht. Nämlich bei Pachtungen unter 70-80 acres (30-34 Hektaren), die keinen zweispännigen Pflug halten können.

> "Wenn nicht der Pächter mit seinen eignen Händen ebenso fleißig arbeitet wie irgendein Arbeiter, kann er bei seiner Pachtung nicht bestehn. Wenn er die Ausführung der Arbeit seinen Leuten überläßt und sich darauf beschränkt, sie bloß zu beaufsichtigen, so wird er höchstwahrscheinlich sehr bald finden, daß er außerstande ist, seine Rente zu zahlen." (l.c.p. 118.)

Morton schließt daher, daß, wenn nicht die Pächter in der Gegend sehr arm sind, die Pachtungen nicht unter 70 acres groß sein sollten, so daß der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann.

Außerordentliche Weisheit des Herrn Léonce de Lavergne, Membre de l'Institut et de la Société Centrale d'Agriculture. In seiner "Économie Rurale de l'Angleterre" (zitiert nach der englischen Übersetzung, London 1855) macht er folgenden Vergleich des jährlichen Vorteils vom Rindvieh, das in Frankreich arbeitet und in England nicht, weil ersetzt durch Pferde (p. 42):

| Frankreich |  |  | England |  |
|---|---|---|---|---|
| Milch | 4 Mill. Pfd.St. |  | Milch | 16 Mill. Pfd.St. |
| Fleisch | 16 Mill. Pfd.St. |  | Fleisch | 20 Mill. Pfd.St. |
| Arbeit | 8 Mill. Pfd.St. |  | Arbeit | -- Mill. Pfd.St. |
|  | 28 Mill. Pfd.St. |  |  | 36 Mill. Pfd.St. |

Nun kommt aber hier das höhere Produkt heraus, weil nach seiner eignen Angabe die Milch in England noch einmal so teuer ist als in Frankreich, während er für Fleisch dieselben Preise in beiden Ländern annimmt (p. 35); also wird das englische Milchprodukt reduziert auf 8 Mill. Pfd.St. und das Gesamtprodukt auf 28 Mill. Pfd.St. wie in Frankreich. Es ist in der Tat etwas stark, wenn Herr Lavergne gleichzeitig die Produktmassen und die Preisdifferenzen in seiner Rechnung eingehn läßt, so daß, wenn England gewisse Artikel teurer produziert als Frankreich, was höchstens einen größern Profit für Pächter und Grundeigentümer bedeutet, dies als ein Vorzug der englischen Agrikultur erscheint.

Daß Herr Lavergne nicht nur die ökonomischen Erfolge der englischen Landwirtschaft kennt, sondern auch an die Vorurteile der englischen Pächter und Grundbesitzer glaubt, beweist er p. 48:

> "Ein großer Nachteil ist gewöhnlich mit Getreidepflanzen verbunden ... sie erschöpfen den Boden, der sie trägt."

Herr Lavergne glaubt nicht nur, daß andre Pflanzen das nicht tun; er glaubt, daß Futterkräuter und Wurzelkräuter den Boden bereichern:

> "Futterpflanzen ziehn die Hauptelemente ihres Wachstums aus der Atmosphäre, während sie dem Boden mehr zurückgeben als sie ihm entziehn; sie helfen also sowohl direkt wie durch ihre Verwandlung in tierischen Dünger in doppelter Weise den Schaden ersetzen, den Getreidepflanzen und andre erschöpfende Ernten angerichtet haben; es ist daher Grundsatz, daß sie mit diesen Ernten mindestens wechseln sollten; hierin besteht die Norfolk Rotation." (p. 50, 51.)

Kein Wunder, wenn Herr Lavergne, der dem englischen ländlichen Gemüt diese Märchen glaubt, ihm auch glaubt, daß seit Aufhebung der Kornzölle der Lohn der englischen Landtagelöhner seine frühere Anormalität verloren hat. Siehe, was wir früher darüber gesagt Buch I, Kap. XXIII, 5, p. 701-729. Doch hören wir auch noch Herrn John Brights Rede in Birmingham, 13. Dezember 1865. Nachdem er gesprochen von den 5 Mill. Familien, die im Parlament gar nicht vertreten sind, fährt er fort:

> "Unter diesen ist 1 Mill. oder eher mehr als 1 Mill. im Vereinigten Königreich, die in der unglücklichen Liste der Paupers aufgeführt werden. Dann ist noch eine andre Million, die sich noch eben über dem Pauperismus hält, aber stets in Gefahr schwebt, auch Paupers zu werden. Günstiger ist ihre Lage und ihre Aussichten nicht. Nun betrachtet einmal die unwissenden niedrigern Schichten dieses Teils der Gesellschaft. Betrachtet ihre ausgestoßne Lage, ihre Armut, ihre Leiden, ihre vollendete Hoffnungslosigkeit. Selbst in den Vereinigten Staaten, selbst in den Südstaaten während der Herrschaft der Sklaverei, hatte jeder Neger den Glauben, daß ihm irgend einmal ein Jubeljahr bevorstände. Aber für diese Leute, für diese Masse der niedrigsten Schichten in unserm Lande, besteht, ich bin hier, es auszusprechen, weder der Glaube an irgendeine Besserung noch selbst ein Sehnen darnach. Haben Sie neulich in den Zeitungen eine Notiz gelesen über John Gross, einen Ackerbautaglöhner in Dorsetshire? Er arbeitete 6 Tage in der Woche, hatte ein vortreffliches Zeugnis von seinem Beschäftiger, für den er 24 Jahre für 8 sh. Wochenlohn gearbeitet hatte. John Gross hatte eine Familie von 7 Kindern aus diesem Lohn in seiner Hütte zu unterhalten. Um seine kränkliche Frau und ihren Säugling zu wärmen, nahm er - gesetzlich gesprochen, glaube ich, stahl er sie - eine hölzerne Hürde zum Wert von 6 d. Für dies Vergehn wurde er von den Friedensrichtern zu 14 oder 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Ich kann Ihnen sagen, daß viele Tausende von Fällen wie der von John Gross im ganzen Lande zu finden sind, und besonders im Süden, und daß ihre Lage derart ist, daß bisher der aufrichtigste Forscher nicht imstande gewesen ist, das Geheimnis zu lösen, wie sie Leib und Seele zusammenhalten. Und nun werfen Sie Ihre Augen über das ganze Land und betrachten Sie diese 5 Mill. Familien und den verzweifelten Zustand dieser Schicht davon. Kann man nicht in Wahrheit sagen, daß die vom Stimmrecht ausgeschloßne Masse der Nation schanzt und immer wieder schanzt und fast keine Ruhe kennt? Vergleichen Sie sie mit der herrschenden Klasse - aber wenn ich das tue, so wird man mich des Kommunismus anklagen ... aber vergleichen Sie diese große sich abarbeitende und stimmrechtlose Nation mit dem Teil, den man als die herrschenden Klassen ansehen kann. Sehn Sie ihren Reichtum an, ihren Prunk, ihren Luxus. Sehn Sie ihre Mattigkeit - denn auch unter ihnen ist Mattigkeit, aber es ist die Mattigkeit des Überdrusses - und sehn Sie, wie sie von Ort zu Ort eilen, als ob es nur gelte, neue Vergnügen zu entdecken." ("Morning Star", 14. Dezember 1865.)

Es ist im nachfolgenden gezeigt, wie Mehrarbeit und daher Mehrprodukt überhaupt mit Grundrente, diesem wenigstens auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, quantitativ und qualitativ spezifisch bestimmten Teil des Mehrprodukts verwechselt wird. Die naturwüchsige Basis der Mehrarbeit überhaupt, d.h. eine Naturbedingung, ohne welche sie nicht möglich ist, ist die, daß die Natur - sei es in Produkten des Landes, pflanzlichen oder tierischen, sei es in Fischereien etc. - die nötigen Unterhaltsmittel gewährt bei Anwendung einer Arbeitszeit, die nicht den ganzen Arbeitstag verschlingt. Diese naturwüchsige Produktivität der agrikolen Arbeit (worin hier einfach sammelnde, jagende, fischende, Vieh züchtende eingeschlossen) ist die Basis aller Mehrarbeit; wie alle Arbeit zunächst und ursprünglich auf Aneignung und Produktion der Nahrung gerichtet ist (Das Tier gibt ja zugleich Fell zum Wärmen in kälterm Klima; außerdem Höhlenwohnungen etc.)

Dieselbe Konfusion zwischen Mehrprodukt und Bodenrente findet sich anders ausgedrückt bei Herrn Dove. Ursprünglich sind Ackerbauarbeit und industrielle Arbeit nicht getrennt; die zweite schließt sich an die erste an. Die Mehrarbeit und das Mehrprodukt des ackerbauenden Stamms, der Hausgemeinde oder Familie umfaßt sowohl agrikole wie industrielle Arbeit. Beide gehn Hand in Hand. Jagd, Fischerei, Ackerbau sind unmöglich ohne entsprechende Instrumente. Weben, Spinnen etc. werden zuerst betrieben als agrikole Nebenarbeiten.

Wir haben früher gezeigt, daß, wie die Arbeit des einzelnen Arbeiters in notwendige und Mehrarbeit zerfällt, so man die Gesamtarbeit der Arbeiterklasse derart teilen kann, daß der Teil, der die Gesamtlebensmittel für die Arbeiterklasse produziert (eingeschlossen die hierfür erheischten Produktionsmittel), die notwendige Arbeit für die ganze Gesellschaft verrichtet. Die von dem ganzen übrigen Teil der Arbeiterklasse verrichtete Arbeit kann als Mehrarbeit betrachtet werden. Aber die notwendige Arbeit schließt keineswegs bloß agrikole Arbeit ein, sondern auch die Arbeit, die alle übrigen Produkte produziert, die in den Durchschnittskonsum des Arbeiters notwendig eingehn. Auch verrichten die einen, gesellschaftlich gesprochen, bloß notwendige Arbeit, weil die andern bloß Mehrarbeit verrichten, und umgekehrt. Es ist dies nur Teilung der Arbeit zwischen ihnen. Ebenso verhält es sich mit der Teilung der Arbeit zwischen agrikolen und industriellen Arbeitern überhaupt. Dem rein industriellen Charakter der Arbeit auf der einen Seite entspricht der rein agrikole auf der andern. Diese rein agrikole Arbeit ist keineswegs naturwüchsig, sondern selbst ein Produkt, und zwar ein sehr modernes, keineswegs überall erreichtes, der gesellschaftlichen Entwicklung und entspricht einer ganz bestimmten Produktionsstufe. Ebenso wie ein Teil der agrikolen Arbeit sich vergegenständlicht in Produkten, die entweder nur dem Luxus dienen oder Rohstoffe für Industrien bilden, keineswegs aber in die Nahrung, geschweige in die Nahrung der Massen eingehn, so wird andrerseits ein Teil der industriellen Arbeit vergegenständlicht in Produkten, die zu den notwendigen Konsumtionsmitteln sowohl der agrikolen wie der nicht agrikolen Arbeiter dienen. Es ist falsch, diese industrielle Arbeit - vom gesellschaftlichen Standpunkt - als Mehrarbeit aufzufassen. Sie ist zum Teil ebenso notwendige Arbeit wie der notwendige Teil der agrikolen. Sie ist auch nur verselbständigte Form eines Teils der früher mit der agrikolen Arbeit naturwüchsig verbundnen industriellen Arbeit, notwendige gegenseitige Ergänzung der jetzt von ihr getrennten rein agrikolen Arbeit. (Rein materiell betrachtet produzieren z.B. 500 mechanische Weber in viel höherm Grade Surplusgewebe, d.h. mehr, als zu ihrer eignen Kleidung erheischt ist.)

Es ist endlich bei der Betrachtung der Erscheinungsformen der Grundrente, d.h. des Pachtgeldes, das für die Benutzung des Bodens, sei es zu produktiven, sei es zu konsumtiven Zwecken, unter dem Titel der Grundrente dem Grundbesitzer gezahlt wird, festzuhalten, daß der Preis von Dingen, die an und für sich keinen Wert haben, d.h. nicht das Produkt der Arbeit sind, wie der Boden, oder die wenigstens nicht durch Arbeit reproduziert werden können, wie Altertümer, Kunstwerke bestimmter Meister etc., durch sehr zufällige Kombinationen bestimmt werden kann. Um ein Ding zu verkaufen, dazu gehört nichts, als daß es monopolisierbar und veräußerlich ist.

Es sind drei Hauptirrtümer, die bei der Behandlung der Grundrente zu vermeiden sind und die die Analyse trüben.

1. Die Verwechslung der verschiednen Formen der Rente, die verschiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Produktionsprozesses entsprechen.

Welches immer die spezifische Form der Rente sei, alle Typen derselben haben das gemein, daß die Aneignung der Rente die ökonomische Form ist, worin sich das Grundeigentum realisiert, und daß ihrerseits die Grundrente ein Grundeigentum, Eigentum bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des Erdballs voraussetzt; sei nun der Eigentümer die Person, die das Gemeinwesen repräsentiert, wie in Asien, Ägypten etc., oder sei dies Grundeigentum nur Akzidens des Eigentums bestimmter Personen an den Personen der unmittelbaren Produzenten, wie beim Sklaven- oder Leibeignensystem, oder sei es reines Privateigentum von Nichtproduzenten an der Natur, bloßer Eigentumstitel am Boden, oder endlich, sei es ein Verhältnis zum Boden, welches, wie bei Kolonisten und kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolierten und nicht sozial entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlossen scheint in der Aneignung und Produktion der Produkte bestimmter Bodenstücke durch die unmittelbaren Produzenten.

Diese *Gemeinsamkeit* der verschiednen Formen der Rente - ökonomische Realisierung des Grundeigentums zu sein, der juristischen Fiktion, kraft deren verschiedne Individuen bestimmte Teile des Erdballs ausschließlich besitzen - läßt die Unterschiede übersehn.

2. Alle Grundrente ist Mehrwert, Produkt von Mehrarbeit. Sie ist noch direkt Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der Naturalrente. Daher der Irrtum, daß die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Rente, die stets Überschuß über den Profit, d.h. über einen Wertteil der Ware ist, der selbst aus Mehrwert (Mehrarbeit) besteht - daß dieser besondre und spezifische Bestandteil des Mehrwerts dadurch erklärt sei, daß man die allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwert und Profit überhaupt erklärt. Diese Bedingungen sind: Die unmittelbaren Produzenten müssen über die Zeit hinaus arbeiten, die zur Reproduktion ihrer eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist. Sie müssen Mehrarbeit überhaupt verrichten. Dies ist die subjektive Bedingung. Aber die objektive ist, daß sie auch Mehrarbeit verrichten *können*; daß die Naturbedingungen derart sind, daß ein *Teil* ihrer disponiblen Arbeitszeit zu ihrer Reproduktion und Selbsterhaltung als Produzenten hinreicht, daß die Produktion ihrer notwendigen Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft konsumiert. Die Fruchtbarkeit der Natur bildet hier eine Grenze, einen Ausgangspunkt, eine Basis. Andrerseits bildet die Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkraft ihrer Arbeit die andre. Noch näher betrachtet, da die Produktion der Nahrungsmittel die allererste Bedingung ihres Lebens und aller Produktion überhaupt ist, muß die in dieser Produktion aufgewandte Arbeit, also die agrikole Arbeit im weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein, damit nicht die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von Nahrungsmitteln für die unmittelbaren Produzenten absorbiert wird; also agrikole Mehrarbeit und daher agrikoles Mehrprodukt möglich sei. Weiter entwickelt, daß die agrikole Gesamtarbeit - notwendige und Mehrarbeit - eines Teils der Gesellschaft hinreicht, um die notwendigen Nahrungsmittel für die ganze Gesellschaft, also auch für die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen; daß also diese große Teilung der Arbeit zwischen Ackerbauern und Industriellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der Ackerbauern, die Nahrung produzieren, und denen, die Rohstoffe produzieren. Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungsproduzenten für sie selbst in notwendige und Mehrarbeit zerfällt, stellt sie so, in bezug auf die Gesellschaft, die nur zur Produktion der Nahrungsmittel erheischte notwendige Arbeit dar. Dasselbe findet übrigens statt bei aller Teilung der Arbeit innerhalb der ganzen Gesellschaft, im Unterschied von der Teilung der Arbeit innerhalb der einzelnen Werkstatt. Es ist die zur Produktion besondrer Artikel - zur Befriedigung eines besondren Bedürfnisses der Gesellschaft für besondre Artikel notwendige Arbeit. Ist diese Verteilung proportionell, so werden die Produkte der verschiednen Gruppen zu ihren Werten (bei weitrer Entwicklung zu ihren Produktionspreisen) verkauft, oder aber zu Preisen, die, durch allgemeine Gesetze bestimmte, Modifikationen dieser Werte resp. Produktionspreise sind. Es ist in der Tat das Gesetz des Werts, wie es sich geltend macht, nicht in bezug auf die einzelnen Waren oder Artikel, sondern auf die jedesmaligen Gesamtprodukte der besondren, durch die Teilung der Arbeit verselbständigten gesellschaftlichen Produktionssphären; so daß nicht nur auf jede einzelne Ware nur die notwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern daß von der gesellschaftlichen Gesamtarbeitszeit nur das nötige proportionelle Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist. Denn Bedingung bleibt der Gebrauchswert. Wenn aber der Gebrauchswert bei der einzelnen Ware davon abhängt, daß sie an und für sich ein Bedürfnis befriedigt, so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse davon, daß sie dem quantitativ bestimmten gesellschaftlichen Bedürfnis für jede besondere Art von Produkt adäquat, und die Arbeit daher im Verhältnis dieser gesellschaftlichen Bedürfnisse, die quantitativ umschrieben sind, in die verschiednen Produktionssphären proportionell verteilt ist. (Dieser Punkt heranzuziehn bei der Verteilung des Kapitals in die verschiednen Produktionssphären.) Das gesellschaftliche Bedürfnis, d.h. der Gebrauchswert auf gesellschaftlicher Potenz, erscheint hier bestimmend für die Quota der gesellschaftlichen Gesamtarbeitszeit, die den verschiednen besondren Produktionssphären anheimfallen. Es ist aber nur dasselbe Gesetz, das sich schon bei der einzelnen Ware zeigt, nämlich: daß ihr Gebrauchswert Voraussetzung ihres Tauschwerts und damit ihres Werts ist. Dieser Punkt hat mit dem Verhältnis zwischen notwendiger und Mehrarbeit nur so viel zu tun, daß mit Verletzung dieser Proportion der Wert der Ware, also auch der in ihm steckende Mehrwert, nicht realisiert werden kann. Z.B. es sei proportionell zuviel Baumwollgewebe produziert, obgleich in diesem Gesamtprodukt von Gewebe nur die unter den gegebnen Bedingungen dafür notwendige Arbeitszeit realisiert. Aber es ist überhaupt zuviel gesellschaftliche Arbeit in diesem besondren Zweig verausgabt; d.h. ein Teil des Produkts ist nutzlos. Das Ganze verkauft sich daher nur, als ob es in der notwendigen Proportion produziert wäre. Diese quantitative Schranke der auf die verschiednen besondren Produktionssphären verwendbaren Quoten der gesellschaftlichen Arbeitszeit ist nur weiterentwickelter Ausdruck des Wertgesetzes überhaupt; obgleich die notwendige Arbeitszeit hier einen andern Sinn enthält. Es ist nur soundso viel davon notwendig zur Befriedigung des gesellschaftlichen Bedürfnisses. Die Beschränkung tritt hier ein durch den Gebrauchswert. Die Gesellschaft kann, unter den gegebnen Produktionsbedingungen, nur so viel von ihrer Gesamtarbeitszeit auf diese einzelne Art von Produkt verwenden. Aber die subjektiven und objektiven Bedingungen von Mehrarbeit und Mehrwert überhaupt haben mit der bestimmten Form, sei es des Profits, sei es der Rente, nichts zu tun. Sie gelten für den Mehrwert als solchen, welche besondre Form er immer annehme. Sie erklären die Grundrente daher nicht.

3. Gerade bei der ökonomischen Verwertung des Grundeigentums, bei der Entwicklung der Grundrente, tritt als besonders eigentümlich dies hervor, daß ihr Betrag durchaus nicht durch Dazutun ihres Empfängers bestimmt ist, sondern durch die von seinem Zutun unabhängige Entwicklung der gesellschaftlichen Arbeit, an der er keinen Teil nimmt. Es wird daher leicht etwas als Eigentümlichkeit der Rente (und des Agrikulturprodukts überhaupt) gefaßt, was auf Basis der Warenproduktion, und näher der kapitalistischen Produktion, die in ihrem ganzen Umfang Warenproduktion ist, allen Produktionszweigen und allen ihren Produkten gemeinschaftlich ist.

Die Höhe der Bodenrente (und mit ihr der Wert des Bodens) entwickelt sich im Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung als Resultat der gesellschaftlichen Gesamtarbeit. Einerseits wächst damit der Markt und die Nachfrage nach Bodenprodukten, andrerseits unmittelbar die Nachfrage nach Grund und Boden selbst, als konkurrierender Produktionsbedingung für alle möglichen, auch nicht agrikolen Geschäftszweige. Näher, die Rente, und damit der Wert des Bodens, um nur von der eigentlichen Ackerbaurente zu sprechen, entwickelt sich mit dem Markt für das Bodenprodukt und daher mit dem Wachstum der nicht agrikolen Bevölkerung; mit ihrem Bedürfnis und ihrer Nachfrage teils für Nahrungsmittel, teils für Rohstoffe. Es liegt in der Natur der kapitalistischen Produktionsweise, daß sie die ackerbauende Bevölkerung fortwährend vermindert im Verhältnis zur nicht ackerbauenden, weil in der Industrie (im engern Sinn) das Wachstum des konstanten Kapitals, im Verhältnis zum variablen, verbunden ist mit dem absoluten Wachstum, obgleich der relativen Abnahme, des variablen Kapitals; während in der Agrikultur das variable Kapital absolut abnimmt, das zur Exploitation eines bestimmten Bodenstücks erfordert ist, also nur wachsen kann, soweit neuer Boden bebaut wird, dies aber wieder voraussetzt noch größres Wachstum der nicht agrikolen Bevölkerung.

In der Tat liegt hier nicht eine dem Ackerbau und seinen Produkten eigentümliche Erscheinung vor. Vielmehr gilt dasselbe auf Basis der Warenproduktion und ihrer absoluten Form, der kapitalistischen Produktion, für alle andren Produktionszweige und Produkte.

Diese Produkte sind Waren, Gebrauchswerte, die einen Tauschwert, und zwar einen realisierbaren, in Geld verwandelbaren Tauschwert besitzen nur in dem Umfang, worin andre Waren ein Äquivalent für sie bilden, andre Produkte ihnen als Waren und als Werte gegenübertreten; in dem Umfang also, worin sie nicht produziert werden als unmittelbare Subsistenzmittel für ihre Produzenten selbst, sondern als Waren, als Produkte, die nur durch Verwandlung in Tauschwert (Geld), durch ihre Veräußerung, zu Gebrauchswerten werden. Der Markt für diese Waren entwickelt sich durch die gesellschaftliche Teilung der Arbeit; die Scheidung der produktiven Arbeiten verwandelt ihre respektiven Produkte wechselseitig in Waren, in Äquivalente füreinander, macht sie sich wechselseitig als Markt dienen. Es ist dies durchaus nichts den Agrikulturprodukten Eigentümliches.

Die Rente kann sich als Geldrente nur entwickeln auf Basis der Warenproduktion, näher der kapitalistischen Produktion, und sie entwickelt sich in demselben Maß, worin die agrikole Produktion Warenproduktion wird; also in demselben Maß, worin sich die nicht agrikole Produktion ihr gegenüber selbständig entwickelt; denn in demselben Maß wird das Ackerbauprodukt Ware, Tauschwert und Wert. In demselben Maß, wie sich mit der kapitalistischen Produktion die Warenproduktion entwickelt, und daher die Produktion von Wert, entwickelt sich die Produktion von Mehrwert und Mehrprodukt. Aber in demselben Maß, wie letztre sich entwickelt, entwickelt sich die Fähigkeit des Grundeigentums, einen wachsenden Teil dieses Mehrwerts, vermittelst seines Monopols an der Erde, abzufangen, daher den Wert seiner Rente zu steigern und den Preis des Bodens selbst. Der Kapitalist ist noch selbsttätiger Funktionär in der Entwicklung dieses Mehrwerts und Mehrprodukts. Der Grundeigentümer hat nur den so ohne sein Zutun wachsenden Anteil am Mehrprodukt und Mehrwert abzufangen. Dies ist das Eigentümliche seiner Stellung, nicht aber dies, daß der Wert der Bodenprodukte und daher des Bodens immer wächst in dem Maß, wie der Markt sich dafür erweitert, die Nachfrage zunimmt und mit ihr die Warenwelt, die dem Bodenprodukt gegenübersteht, also in andren Worten die Masse der nicht agrikolen Warenproduzenten und der nicht agrikolen Warenproduktion. Da dies aber ohne sein Zutun geschieht, erscheint es bei ihm als etwas Spezifisches, daß Wertmasse, Masse des Mehrwerts und Verwandlung eines Teils dieses Mehrwerts in Bodenrente von dem gesellschaftlichen Produktionsprozeß, von der Entwicklung der Warenproduktion überhaupt abhängt. Daher will z.B. Dove hieraus die Rente entwickeln. Er sagt, die Rente hängt ab nicht von der Masse des agrikolen Produkts, sondern von seinem Wert; dieser aber hängt ab von der Masse und der Produktivität der nicht agrikolen Bevölkerung. Dies gilt aber von jedem andern Produkt, daß es sich nur als Ware entwickelt teils mit der Masse, teils mit der Mannigfaltigkeit der Reihe andrer Waren, die Äquivalente dafür bilden. Es ist dies schon bei der allgemeinen Darstellung des Werts gezeigt worden. Einerseits hängt die Tauschfähigkeit eines Produkts überhaupt ab von der Vielfachheit der Waren, die außer ihm existieren. Andrerseits hängt davon im besondren ab die Masse, worin es selbst als Ware produziert werden kann.

Kein Produzent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer, isoliert betrachtet, produziert Wert oder Ware. Sein Produkt wird nur Wert und Ware in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammenhang. Erstens, soweit es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit erscheint, also seine eigne Arbeitszeit als Teil der gesellschaftlichen Arbeitszeit überhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche Charakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt aufgeprägter gesellschaftlicher Charakter, in seinem Geldcharakter und in seiner durch den Preis bestimmten allgemeinen Austauschbarkeit.

Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären, Mehrwert oder in noch bornierterer Fassung Mehrprodukt überhaupt erklärt wird, so wird hier andrerseits das Versehen begangen, einen Charakter, der allen Produkten als Waren und Werten zukommt, den Ackerbauprodukten ausschließlich zuzuschreiben. Noch mehr wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des Werts auf die *Realisierung* eines bestimmten Warenwerts zurückgegangen wird. Jede Ware kann ihren Wert nur realisieren im Zirkulationsprozeß, und ob und wieweit sie ihn realisiert, hängt von den jedesmaligen Marktbedingungen ab.

Es ist also nicht das Eigentümliche der Grundrente, daß die Agrikulturprodukte sich zu Werten und als Werte entwickeln, d.h. daß sie als Waren den andern Waren und die nicht agrikolen Produkte ihnen als Waren gegenübertreten, oder daß sie sich als besondre Ausdrücke gesellschaftlicher Arbeit entwickeln. Das Eigentümliche ist, daß mit den Bedingungen, worin sich die Agrikulturprodukte als Werte (Waren) entwickeln, und mit den Bedingungen der Realisation ihrer Werte auch die Macht des Grundeigentums sich entwickelt, einen wachsenden Teil dieser ohne sein Zutun geschaffnen Werte sich anzueignen, ein wachsender Teil des Mehrwerts sich in Grundrente verwandelt.

## Achtunddreißigstes Kapitel. Die Differentialrente: Allgemeines

Bei Analyse der Bodenrente wollen wir zunächst von der Voraussetzung ausgehn, daß Produkte, die eine solche Rente zahlen, bei denen ein Teil des Mehrwerts, also auch ein Teil des Gesamtpreises sich in Rente auflöst - für unsern Zweck reicht es hin, Ackerbauprodukte oder auch Bergwerksprodukte zu berücksichtigen -, daß also Boden- oder Bergwerksprodukte, wie alle andren Waren, zu ihren Produktionspreisen verkauft werden. D.h. ihre Verkaufspreise sind gleich ihren Kostelementen (dem Wert des aufgezehrten konstanten und variablen Kapitals) plus einem Profit, bestimmt durch die allgemeine Profitrate, berechnet auf das vorgeschoßne Gesamtkapital, verbrauchtes und nicht verbrauchtes. Wir nehmen also an, daß die durchschnittlichen Verkaufspreise dieser Produkte gleich ihren Produktionspreisen sind. Es fragt sich dann, wie unter dieser Voraussetzung sich eine Grundrente entwickeln, d.h. ein Teil des Profits sich in Grundrente verwandeln, daher ein Teil des Warenpreises dem Grundeigentümer anheimfallen kann.

Um den allgemeinen Charakter dieser Form der Grundrente zu zeigen, unterstellen wir, die Fabriken in einem Lande würden in überwiegender Anzahl durch Dampfmaschinen getrieben, eine bestimmte Minderzahl jedoch durch natürliche Wasserfälle. Unterstellen wir, der Produktionspreis in jenen Industriezweigen sei 115 für eine Masse von Waren, worin ein Kapital von 100 verzehrt ist. Die 15% Profit sind berechnet nicht nur auf das konsumierte Kapital von 100, sondern auf das Gesamtkapital, das in der Produktion dieses Warenwerts angewandt ist. Dieser Produktionspreis, wie früher erörtert, ist bestimmt, nicht durch den individuellen Kostpreis jedes einzelnen produzierenden Industriellen, sondern durch den Kostpreis, den die Ware durchschnittlich kostet unter den Durchschnittsbedingungen des Kapitals in der ganzen Produktionssphäre. Es ist in der Tat der Marktproduktionspreis; der durchschnittliche Marktpreis im Unterschied zu seinen Oszillationen. Es ist überhaupt in der Gestalt des Marktpreises und weiter in der Gestalt des regulierenden Marktpreises oder Marktproduktionspreises, daß sich die Natur des Werts der Waren darstellt, sein Bestimmtsein nicht durch die zur Produktion eines bestimmten Warenquantums oder einzelner Waren individuell, für einen bestimmten einzelnen Produzenten notwendige Arbeitszeit, sondern durch die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit; durch die Arbeitszeit, die erheischt ist, unter dem gegebnen Durchschnitt der gesellschaftlichen Produktionsbedingungen das gesellschaftlich erheischte Gesamtquantum der auf dem Markt befindlichen Warenspezies zu erzeugen.

Da die bestimmten Zahlenverhältnisse hier vollständig gleichgültig sind, wollen wir ferner annehmen, daß der Kostpreis in den Fabriken, die durch Wasserkraft getrieben werden, nur 90 statt 100 betrage. Da der den Markt regulierende Produktionspreis der Masse dieser Waren = 115, mit einem Profit von 15%, so werden die Fabrikanten, die ihre Maschinen mit Wasserkraft treiben, ebenfalls zu 115 verkaufen, d.h. zu dem den Marktpreis regulierenden Durchschnittspreis. Ihr Profit betrüge daher 25 statt 15; der regulierende Produktionspreis erlaubte ihnen einen Surplusprofit von 10% zu machen, nicht weil sie ihre Ware über, sondern weil sie sie zu dem Produktionspreis verkaufen, weil ihre Waren produziert werden oder ihr Kapital fungiert unter ausnahmsweis günstigen Bedingungen, Bedingungen, die über dem Durchschnittsniveau der in dieser Sphäre herrschenden ständen.

Zweierlei zeigt sich sofort:

*Erstens*: Der Surplusprofit der Produzenten, die den natürlichen Wasserfall als Triebkraft anwenden, verhält sich zunächst wie aller Surplusprofit (und wir haben diese Kategorie bereits entwickelt bei Darstellung der Produktionspreise), der nicht zufälliges Resultat von Transaktionen im Zirkulationsprozeß, von zufälligen Schwankungen der Marktpreise ist. Dieser Surplusprofit also ist ebenfalls gleich der Differenz zwischen dem individuellen Produktionspreis dieser begünstigten Produzenten und dem allgemeinen gesellschaftlichen, den Markt regulierenden Produktionspreis dieser ganzen Produktionssphäre. Diese Differenz ist gleich dem Überschuß des allgemeinen Produktionspreises der Ware über ihren individuellen Produktionspreis. Die zwei regulierenden Grenzen dieses Überschusses sind auf der einen Seite der individuelle Kostpreis und daher der individuelle Produktionspreis, auf der andern der allgemeine Produktionspreis. Der Wert der mit dem Wasserfall produzierten Ware ist kleiner, weil zu ihrer Produktion ein kleineres Gesamtquantum Arbeit erfordert ist, nämlich weniger Arbeit, die in vergegenständlichter Form, als Teil des konstanten Kapitals eingeht. Die hier angewandte Arbeit ist produktiver, ihre individuelle Produktivkraft ist größer als die in der Masse derselben Art Fabriken angewandten Arbeit. Ihre größre Produktivkraft zeigt sich darin, daß sie, um dieselbe Masse Waren zu produzieren, ein geringres Quantum konstantes Kapital braucht, ein geringres Quantum vergegenständlichter Arbeit als die andren; daneben außerdem ein geringeres Quantum lebendiger Arbeit, da das Wasserrad nicht geheizt zu werden braucht. Diese größre individuelle Produktivkraft der angewandten Arbeit vermindert den Wert, aber auch den Kostpreis und damit den Produktionspreis der Ware. Für den Industriellen stellt sich dies so dar, daß für ihn der Kostpreis der Ware geringer ist. Er hat weniger vergegenständlichte Arbeit zu zahlen und ebenso weniger Arbeitslohn für weniger angewandte lebendige Arbeitskraft. Da der Kostpreis seiner Ware geringer, ist auch sein individueller Produktionspreis geringer. Der Kostpreis für ihn ist 90 statt 100. Also wäre auch sein individueller Produktionspreis statt 115 nur 103 1/2 (100 : 115 = 90 : 103 1/2). Die Differenz zwischen seinem individuellen Produktionspreis und dem allgemeinen ist begrenzt durch die Differenz zwischen seinem individuellen Kostpreis und dem allgemeinen. Dies ist eine der Größen, die die Grenzen für seinen Surplusprofit bilden. Die andre ist die Größe des allgemeinen Produktionspreises, worin die allgemeine Profitrate als einer der regelnden Faktoren eingeht. Würden die Kohlen wohlfeiler, so nähme die Differenz zwischen seinem individuellen und dem allgemeinen Kostpreis ab und daher sein Surplusprofit. Müßte er die Ware zu ihrem individuellen Wert oder dem durch ihren individuellen Wert bestimmten Produktionspreis verkaufen, so fiele die Differenz fort. Sie ist einerseits das Resultat davon, daß die Ware zu ihrem allgemeinen Marktpreis verkauft wird, zum Preis, wozu die Konkurrenz die Einzelpreise ausgleicht, andrerseits davon, daß die größre individuelle Produktivkraft der von ihm in Bewegung gesetzten Arbeit nicht den Arbeitern zugute kommt, sondern, wie alle Produktivkraft der Arbeit, ihrem Anwender; daß sie sich als Produktivkraft des Kapitals darstellt.

Da die eine Schranke dieses Surplusprofits die Höhe des allgemeinen Produktionspreises ist, wovon die Höhe der allgemeinen Profitrate einer der Faktoren, so kann er nur entspringen aus der Differenz zwischen dem allgemeinen und dem individuellen Produktionspreis, daher aus der Differenz zwischen der individuellen und der allgemeinen Profitrate. Ein Überschuß über diese Differenz unterstellt den Verkauf von Produkt über, nicht zu, dem durch den Markt geregelten Produktionspreis.

*Zweitens*: Bisher unterscheidet sich der Surplusprofit des Fabrikanten, der den natürlichen Wasserfall statt des Dampfs als Triebkraft anwendet, in keiner Art von allem andern Surplusprofit. Aller normale, d.h. nicht durch zufällige Verkaufsgeschäfte oder durch Schwankungen des Marktpreises hervorgebrachte Surplusprofit ist bestimmt durch die Differenz zwischen dem individuellen Produktionspreis der Waren dieses besondren Kapitals und dem allgemeinen Produktionspreis, der die Marktpreise der Waren des Kapitals dieser Produktionssphäre überhaupt regelt oder die Marktpreise der Waren des in dieser Produktionssphäre angelegten Gesamtkapitals.

Aber jetzt kommt der Unterschied.

Welchem Umstand verdankt der Fabrikant im vorliegenden Fall seinen Surplusprofit, den Überschuß, den der durch die allgemeine Profitrate regulierte Produktionspreis ihm persönlich abwirft?

In erster Instanz einer Naturkraft, der Triebkraft des Wasserfalls, der von Natur sich vorfindet und der nicht wie die Kohle, welche Wasser in Dampf verwandelt, selbst Produkt der Arbeit ist, daher Wert hat, durch ein Äquivalent bezahlt werden muß, kostet. Es ist ein natürlicher Produktionsagent, in dessen Erzeugung keine Arbeit eingeht.

Aber das ist nicht alles. Der Fabrikant, der mit der Dampfmaschine arbeitet, wendet auch Naturkräfte an, die ihm nichts kosten, die aber die Arbeit produktiver machen und, sofern sie dadurch die Herstellung der für die Arbeiter erheischten Lebensmittel verwohlfeilern, den Mehrwert und daher den Profit erhöhen; die also ganz so gut vom Kapital monopolisiert werden wie die gesellschaftlichen Naturkräfte der Arbeit, die aus Kooperation, Teilung etc. entspringen. Der Fabrikant zahlt die Kohlen, aber nicht die Fähigkeit des Wassers, seinen Aggregatzustand zu ändern, in Dampf überzugehn, nicht die Elastizität des Dampfs usw. Diese Monopolisierung der Naturkräfte, d.h. der durch sie bewirkten Steigerung der Arbeitskraft, ist allem Kapital gemeinsam, das mit Dampfmaschinen arbeitet. Sie mag den Teil des Arbeitsprodukts, der Mehrwert darstellt, erhöhen gegen den Teil, der sich in Arbeitslohn verwandelt. Soweit sie dies tut, erhöht sie die allgemeine Profitrate, aber sie schafft keinen Surplusprofit, der eben im Überschuß des individuellen Profits über den Durchschnittsprofit besteht. Daß die Anwendung einer Naturkraft, des Wasserfalls, hier Surplusprofit schafft, kann also nicht allein aus der Tatsache entspringen, daß die gesteigerte Produktivkraft der Arbeit hier der Anwendung einer Naturkraft geschuldet ist. Es müssen weitere modifizierende Umstände eintreten.

Umgekehrt. Die bloße Anwendung von Naturkräften in der Industrie mag auf die Höhe der allgemeinen Profitrate, weil auf die Masse der zur Produktion notwendiger Lebensmittel erheischten Arbeit einwirken. Sie schafft aber an und für sich keine Abweichung von der allgemeinen Profitrate, und gerade um eine solche handelt es sich hier. Ferner: Der Surplusprofit, den sonst ein individuelles Kapital in einer besondren Produktionssphäre realisiert - denn die Abweichungen der Profitraten zwischen den besondren Produktionssphären gleichen sich fortwährend zur Durchschnittsprofitrate aus -, entspringt, von den nur zufälligen Abweichungen abgesehn, aus einer Verminderung des Kostpreises, also der Produktionskosten, die entweder dem Umstand geschuldet ist, daß Kapital in größren als den durchschnittlichen Massen angewandt wird und sich daher die faux frais der Produktion vermindern, während die allgemeinen Ursachen der Steigerung der Produktivkraft der Arbeit (Kooperation, Teilung etc.) in höherm Grade, mit mehr Intensität, weil auf größrem Arbeitsfeld, wirken können; oder aber dem Umstand, daß, abgesehn vom Umfang des fungierenden Kapitals, beßre Arbeitsmethoden, neue Erfindungen, verbesserte Maschinen, chemische Fabrikgeheimnisse etc., kurz neue, verbesserte, über dem Durchschnittsniveau stehende Produktionsmittel und Produktionsmethoden angewandt werden. Die Verminderung des Kostpreises und der daraus entfließende Surplusprofit entspringen hier aus der Art und Weise, wie das fungierende Kapital angelegt wird. Sie entspringen entweder daraus, daß es in ausnahmsweis großen Massen in einer Hand konzentriert ist - ein Umstand, der sich aufhebt, sobald gleich große Kapitalmassen durchschnittlich angewandt werden - oder daß Kapital von bestimmter Größe in besonders produktiver Weise fungiert - ein Umstand, der wegfällt, sobald sich die exzeptionelle Produktionsweise verallgemeinert oder von noch mehr entwickelter überflügelt wird.

Die Ursache des Surplusprofits entspringt hier also aus dem Kapital selbst (worin die davon in Bewegung gesetzte Arbeit einbegriffen); sei es aus einem Größenunterschied des angewandten Kapitals, sei es aus zweckmäßigerer Anwendung desselben; und an und für sich steht nichts im Wege, daß alles Kapital in derselben Produktionssphäre in derselben Weise angelegt wird. Die Konkurrenz zwischen den Kapitalen strebt im Gegenteil, diese Unterschiede mehr und mehr auszugleichen; die Bestimmung des Werts durch die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit setzt sich durch in der Verwohlfeilerung der Waren und dem Zwang, die Waren unter denselben günstigen Verhältnissen herzustellen. Es verhält sich aber anders mit dem Surplusprofit des Fabrikanten, der den Wasserfall anwendet. Die gesteigerte Produktivkraft der von ihm angewandten Arbeit entspringt weder aus dem Kapital und der Arbeit selbst, noch aus bloßer Anwendung einer von Kapital und Arbeit unterschiednen, aber dem Kapital einverleibten Naturkraft. Sie entspringt aus der größren naturwüchsigen Produktivkraft der Arbeit, gebunden an die Benutzung einer Naturkraft, aber nicht einer Naturkraft, die allem Kapital in derselben Produktionssphäre zur Verfügung steht, wie z.B. die Elastizität des Dampfs; deren Anwendung sich also nicht von selbst versteht, sobald überhaupt Kapital in dieser Sphäre angelegt wird. Sondern einer monopolisierbaren Naturkraft, die wie der Wasserfall nur denen zur Verfügung steht, die über besondre Stücke des Erdbodens und seine Appartenentien zu verfügen haben. Es hängt durchaus nicht vom Kapital ab, diese Naturbedingung größrer Produktivkraft der Arbeit ins Leben zu rufen, in der Art, wie jedes Kapital Wasser in Dampf verwandeln kann. Sie findet sich nur lokal in der Natur vor und ist da, wo sie sich nicht vorfindet, nicht herstellbar durch bestimmte Auslage von Kapital. Sie ist nicht gebunden an durch Arbeit herstellbare Produkte wie Maschinen, Kohlen etc., sondern an bestimmte Naturverhältnisse bestimmter Teile des Bodens. Der Teil der Fabrikanten, der die Wasserfälle besitzt, schließt den Teil, der sie nicht besitzt, von der Anwendung dieser Naturkraft aus, weil der Boden und noch mehr der mit Wasserkraft begabte Boden beschränkt ist. Es schließt dies nicht aus, daß, obgleich die Masse der natürlichen Wasserfälle in einem Lande beschränkt ist, die Masse der zur Industrie vernutzbaren Wasserkraft vermehrt werden kann. Der Wasserfall kann künstlich abgeleitet werden, um seine Triebkraft vollständig auszunutzen; den Fall gegeben, kann das Wasserrad verbessert werden, um möglichst viel von der Wasserkraft zu verwenden; wo das gewöhnliche Rad für die Wasserzufuhr nicht paßt, können Turbinen angewandt werden etc. Der Besitz dieser Naturkraft bildet ein Monopol in der Hand ihres Besitzers, eine Bedingung hoher Produktivkraft des angelegten Kapitals, die nicht durch den Produktionsprozeß des Kapitals selbst hergestellt werden kann[^k22-33]; diese Naturkraft, die so monopolisierbar ist, haftet immer an der Erde. Eine solche Naturkraft gehört nicht zu den allgemeinen Bedingungen der fraglichen Produktionssphäre und nicht zu den Bedingungen derselben, die allgemein herstellbar sind.

Denken wir uns nun die Wasserfälle, mit dem Boden, zu dem sie gehören, in der Hand von Subjekten, die als Inhaber dieser Teile des Erdballs gelten, als Grundeigentümer, so schließen sie die Anlage des Kapitals am Wasserfall und seine Benutzung durch das Kapital aus. Sie können die Benutzung erlauben oder versagen. Aber das Kapital aus sich kann den Wasserfall nicht schaffen. Der Surplusprofit, der aus dieser Benutzung des Wasserfalls entspringt, entspringt daher nicht aus dem Kapital, sondern aus der Anwendung einer monopolisierbaren und monopolisierten Naturkraft durch das Kapital. Unter diesen Umständen verwandelt sich der Surplusprofit in Grundrente, d.h. er fällt dem Eigentümer des Wasserfalls zu. Zahlt der Fabrikant diesem 10 Pfd.St. jährlich für seinen Wasserfall, so beträgt sein Profit 15 Pfd.St.; 15% auf die 100 Pfd.St., worauf dann seine Produktionskosten sich belaufen; und er steht sich ganz ebenso gut, möglicherweise besser, als alle andren Kapitalisten seiner Produktionssphäre, die mit Dampf arbeiten. Es würde nichts an der Sache ändern, wenn der Kapitalist selbst den Wasserfall eignete. Er würde nach wie vor den Surplusprofit von 10 Pfd.St. nicht als Kapitalist, sondern als Eigentümer des Wasserfalls beziehn, und eben weil dieser Überschuß nicht aus seinem Kapital als solchem, sondern aus der Verfügung über eine von seinem Kapital trennbare, monopolisierbare, in ihrem Umfang beschränkte Naturkraft entspringt, verwandelt er sich in Grundrente.

*Erstens*: Es ist klar, daß diese Rente immer Differentialrente ist, denn sie geht nicht bestimmend ein in den allgemeinen Produktionspreis der Ware, sondern setzt ihn voraus. Sie entspringt stets aus der Differenz zwischen dem individuellen Produktionspreis des Einzelkapitals, dem die monopolisierte Naturkraft zur Verfügung steht, und dem allgemeinen Produktionspreis des in der fraglichen Produktionssphäre überhaupt angelegten Kapitals.

*Zweitens*: Diese Grundrente entspringt nicht aus der absoluten Erhöhung der Produktivkraft des angewandten Kapitals, resp. der von ihm angeeigneten Arbeit, die überhaupt nur den Wert der Waren vermindern kann; sondern aus der größren relativen Fruchtbarkeit bestimmter, in einer Produktionssphäre angelegter Einzelkapitale, verglichen mit den Kapitalanlagen, die von diesen ausnahmsweisen, naturgeschaffnen Gunstbedingungen der Produktivkraft ausgeschlossen sind. Wenn z.B. die Benutzung des Dampfs, obgleich die Kohlen Wert haben und die Wasserkraft nicht, überwiegende Vorteile gewährte, die bei Benutzung der Wasserkraft ausgeschlossen wären, sie mehr als kompensierten, so würde die Wasserkraft nicht angewandt und könnte keinen Surplusprofit, daher keine Rente erzeugen.

*Drittens*: Die Naturkraft ist nicht die Quelle des Surplusprofits, sondern nur eine Naturbasis desselben, weil die Naturbasis der ausnahmsweis erhöhten Produktivkraft der Arbeit. So ist der Gebrauchswert überhaupt Träger des Tauschwerts, aber nicht seine Ursache. Derselbe Gebrauchswert, könnte er ohne Arbeit verschafft werden, hätte keinen Tauschwert, behielte aber nach wie vor seine natürliche Nützlichkeit als Gebrauchswert. Andrerseits aber hat ein Ding keinen Tauschwert ohne Gebrauchswert, also ohne solchen natürlichen Träger der Arbeit. Glichen sich nicht die verschiednen Werte zu Produktionspreisen und die verschiednen individuellen Produktionspreise zu einem allgemeinen, den Markt regulierenden Produktionspreis aus, so würde die bloße Steigerung der Produktivkraft der Arbeit durch den Gebrauch des Wasserfalls nur den Preis der mit dem Wasserfall produzierten Waren erniedrigen, ohne den in diesen Waren steckenden Profitteil zu erhöhen, ganz wie sich andrerseits diese gesteigerte Produktivkraft der Arbeit überhaupt nicht in Mehrwert verwandeln würde, appropriierte nicht das Kapital die Produktivkraft, natürliche und gesellschaftliche, der von ihm angewandten Arbeit als seine eigne.

*Viertens*: Das Grundeigentum am Wasserfall hat mit der Schöpfung des Teils des Mehrwerts (Profits) und daher des Preises der Ware überhaupt, die mit Hilfe des Wasserfalls produziert wird, an und für sich nichts zu schaffen. Dieser Surplusprofit existierte auch, wenn kein Grundeigentum existierte, wenn z.B. das Land, wozu der Wasserfall gehörte, vom Fabrikanten als herrenloses Land benutzt würde. Das Grundeigentum schafft also nicht den Wertteil, der sich in Surplusprofit verwandelt, sondern es befähigt nur den Grundeigentümer, den Eigentümer des Wasserfalls, diesen Surplusprofit aus der Tasche des Fabrikanten in seine eigne zu locken. Es ist die Ursache, nicht der Schöpfung dieses Surplusprofits, sondern seiner Verwandlung in die Form der Grundrente, daher der Aneignung dieses Teils des Profits, resp. des Warenpreises, durch den Grund- oder Wasserfallseigentümer.

*Fünftens*: Es ist klar, daß der Preis des Wasserfalls, also der Preis, den der Grundeigentümer erhielte, verkaufte er ihn an eine dritte Person oder auch an den Fabrikanten selbst, zunächst nicht in den Produktionspreis der Waren eingeht, obgleich in den individuellen Kostpreis des Fabrikanten; denn die Rente entspringt hier aus dem, unabhängig vom Wasserfall regulierten, Produktionspreis der mit Dampfmaschinen produzierten Waren derselben Art. Ferner aber ist dieser Preis des Wasserfalls überhaupt ein irrationeller Ausdruck, hinter dem sich ein reelles ökonomisches Verhältnis versteckt. Der Wasserfall, wie die Erde überhaupt, wie alle Naturkraft, hat keinen Wert, weil er keine in ihm vergegenständlichte Arbeit darstellt und daher auch keinen Preis, der normaliter nichts ist als der in Geld ausgedrückte Wert. Wo kein Wert ist, kann eo ipso auch nichts in Geld dargestellt werden. Dieser Preis ist nichts als die kapitalisierte Rente. Das Grundeigentum befähigt den Eigentümer, die Differenz zwischen dem individuellen Profit und dem Durchschnittsprofit abzufangen; der so abgefangne Profit, der sich jährlich erneuert, kann kapitalisiert werden und erscheint dann als Preis der Naturkraft selbst. Ist der Surplusprofit, den die Benutzung des Wasserfalls dem Fabrikanten abwirft, 10 Pfd.St. jährlich und der Durchschnittszins 5%, so stellen diese 10 Pfd.St. jährlich den Zins eines Kapitals von 200 Pfd.St. dar; und diese Kapitalisation der jährlichen 10 Pfd.St., die der Wasserfall seinen Eigentümer befähigt, dem Fabrikanten abzufangen, erscheint dann als Kapitalwert des Wasserfalls selbst. Daß nicht dieser selbst Wert hat, sondern sein Preis bloßer Reflex des abgefangnen Surplusprofits ist, kapitalistisch berechnet, zeigt sich gleich darin, daß der Preis von 200 Pfd.St. nur das Produkt des Surplusprofits von 10 Pfd.St. mit 20 Jahren darstellt, während unter sonst gleichbleibenden Umständen derselbe Wasserfall für unbestimmte Zeit, 30, 100, x Jahre den Eigentümer befähigt, jährlich diese 10 Pfd.St. abzufangen, und während andrerseits, wenn eine neue, nicht auf Wasserkraft anwendbare Produktionsmethode den Kostpreis der mit der Dampfmaschine produzierten Waren von 100 auf 90 Pfd.St. erniedrigte, der Surplusprofit und damit die Rente und damit der Preis des Wasserfalls verschwände.

Nachdem wir so den allgemeinen Begriff der Differentialrente festgesetzt, gehn wir nun zur Betrachtung derselben in der eigentlichen Agrikultur über. Was von ihr gesagt wird, gilt im ganzen auch für Bergwerke.

## Neununddreißigstes Kapitel. Erste Form der Differentialrente (Differentialrente I)

Ricardo hat vollständig recht in folgenden Sätzen:

> "Rent" (d.h. Differentialrente; er unterstellt, daß überhaupt keine Rente existiert außer Differentialrente) "is always the difference between the produce obtained by the employment of two equal quantities of capital and labour." ("Principles", p. 59.)

"Auf derselben Bodenquantität", hätte er hinzufügen müssen, soweit es sich um Grundrente und nicht um Surplusprofit überhaupt handelt.

In andern Worten: Surplusprofit, wenn normal und nicht durch zufällige Begebenheiten im Zirkulationsprozeß erzeugt, wird immer produziert als Differenz zwischen dem Produkt von zwei gleichen Mengen Kapital und Arbeit, und dieser Surplusprofit verwandelt sich in Bodenrente, wenn zwei gleiche Mengen Kapital und Arbeit auf gleichen Bodenflächen mit ungleichen Resultaten beschäftigt werden. Es ist übrigens keineswegs unbedingt erforderlich, daß dieser Surplusprofit aus den ungleichen Resultaten gleicher Mengen von beschäftigtem Kapital entspringt. Es können auch in den verschiednen Anlagen ungleich große Kapitale beschäftigt sein; dies ist sogar meist die Voraussetzung; aber gleiche proportionelle Teile, also z.B. 100 Pfd.St. von jedem, geben ungleiche Resultate; d.h. die Profitrate ist verschieden. Dies ist die allgemeine Voraussetzung für das Dasein des Surplusprofits in einer beliebigen Sphäre der Kapitalanlage überhaupt. Das zweite ist die Verwandlung dieses Surplusprofits in die Form der Grundrente (überhaupt der Rente, als einer vom Profit unterschiednen Form); es muß immer untersucht werden, wann, wie, unter welchen Umständen diese Verwandlung stattfindet.

Ricardo hat ferner recht mit Bezug auf den folgenden Satz, sofern er auf Differentialrente eingeschränkt wird:

> "Whatever diminishes the inequality in the produce obtained on the same or on new land, tends to lower rent; and whatever increases that inequality, necessarily produces an opposite effect, and tends to raise it." (p. 74)

Unter diese Ursachen aber gehören nicht nur die allgemeinen (Fruchtbarkeit und Lage), sondern 1. die Steuerverteilung, je nachdem sie gleichmäßig wirkt oder nicht; das letztre ist immer der Fall, wenn sie, wie in England, nicht zentralisiert ist und wenn die Steuer auf den Boden und nicht auf die Rente erhoben wird; 2. die Ungleichheiten, die aus der verschiednen Entwicklung der Agrikultur in verschiednen Landesteilen hervorgehn, indem sich dieser Industriezweig, seines traditionellen Charakters wegen, schwerer nivelliert als die Manufaktur, und 3. die Ungleichheit, worin Kapital unter die Pächter verteilt ist. Da die Besitzergreifung der Agrikultur durch die kapitalistische Produktionsweise, die Verwandlung der selbstwirtschaftenden Bauern in Lohnarbeiter, in der Tat die letzte Eroberung dieser Produktionsweise überhaupt ist, so sind diese Ungleichheiten hier größer als in irgendeinem andern Industriezweig.

Nach diesen Vorbemerkungen will ich erst ganz kurz zusammenstellen die Eigentümlichkeiten meiner Entwicklung im Unterschied der von Ricardo etc.

__________

Wir betrachten zuerst die ungleichen Ergebnisse gleicher Mengen von Kapital, angewandt auf verschiedne Ländereien von gleichem Umfang; oder, bei ungleichem Umfang, die Ergebnisse berechnet auf gleich große Bodenflächen.

Die zwei allgemeinen, vom Kapital unabhängigen Ursachen dieser ungleichen Ergebnisse sind: 1. die *Fruchtbarkeit* (es ist zu diesem Punkt 1 auseinanderzusetzen, was alles und welche verschiednen Momente in der natürlichen Fruchtbarkeit der Ländereien einbegriffen sind), 2. die *Lage* der Ländereien. Die letztre ist entscheidend bei Kolonien und überhaupt entscheidend für die Reihenfolge, worin Ländereien nacheinander in Bebauung genommen werden können. Ferner ist es klar, daß diese zwei verschiednen Gründe der Differentialrente, Fruchtbarkeit und Lage, in entgegengesetzter Richtung wirken können. Ein Boden kann sehr gut gelegen und sehr wenig fruchtbar sein, und umgekehrt. Dieser Umstand ist wichtig, denn er erklärt uns, warum bei der Urbarmachung des Bodens eines gegebnen Landes ebensowohl von besserm Land zu schlechterem, wie umgekehrt vorgeschritten werden kann. Endlich ist klar, daß der Fortschritt der sozialen Produktion überhaupt einerseits nivellierend wirkt auf die Lage als Grund der Differentialrente, indem er lokale Märkte schafft und durch Herstellung der Kommunikations- und Transportmittel Lage schafft; andrerseits die Unterschiede der lokalen Lagen der Ländereien steigert, durch die Trennung der Agrikultur von der Manufaktur und durch Bildung großer Zentren der Produktion nach der einen, wie durch relative Vereinsamung des Landes nach andrer Seite hin.

Zunächst aber lassen wir diesen Punkt, die Lage, außer acht und betrachten bloß den der natürlichen Fruchtbarkeit. Abgesehn von klimatischen etc. Momenten, besteht der Unterschied der natürlichen Fruchtbarkeit im Unterschied der chemischen Zusammensetzung der Bodenoberfläche, d.h. in ihrem verschiednen Gehalt an den Nahrungsstoffen der Pflanzen. Indes, gleichen chemischen Gehalt und in diesem Sinn gleiche natürliche Fruchtbarkeit zweier Bodenflächen vorausgesetzt, wird die wirkliche, effektive Fruchtbarkeit verschieden sein, je nachdem sich diese Nahrungsstoffe in einer Form befinden, worin sie mehr oder minder assimilierbar, unmittelbar verwertbar für die Nahrung der Pflanzen sind. Es wird also teils von der chemischen, teils von der mechanischen Entwicklung der Agrikultur abhängen, wieweit auf natürlich gleich fruchtbaren Ländereien dieselbe natürliche Fruchtbarkeit disponibel gemacht werden kann. Die Fruchtbarkeit, obgleich objektive Eigenschaft des Bodens, schließt daher ökonomisch immer Relation ein, Relation zum gegebnen chemischen und mechanischen Entwicklungsstand der Agrikultur, und ändert sich daher mit diesem Entwicklungsstand. Sei es infolge chemischer Mittel (z.B. Anwendung bestimmter flüssiger Dünger auf steifem Tonboden oder auch Brennen von schwerem Tonboden) oder mechanischer Mittel (z.B. besondrer Pflüge für schweren Boden) können die Hindernisse beseitigt werden, welche gleich fruchtbaren Boden tatsächlich unergiebiger machten (auch die Dränierung gehört dazu). Oder selbst die Reihenfolge in der Bebauung der Bodenarten kann dadurch wechseln, wie dies z.B. zwischen leichtem Sandboden und schwerem Tonboden für eine Entwicklungsperiode der englischen Agrikultur der Fall war. Dies zeigt wieder, wie historisch - im sukzessiven Lauf der Bebauung - ebensowohl von mehr fruchtbarem zu weniger fruchtbarem Boden übergegangen werden kann, wie umgekehrt. Dasselbe kann geschehn durch künstlich hervorgebrachte Verbesserung in der Zusammensetzung des Bodens oder durch bloße Änderung in der Agrikulturmethode. Endlich kann dasselbe Resultat hervorgehn aus Veränderung in der Hierarchie der Bodenarten infolge verschiedner Verhältnisse des Untergrundes, sobald dieser ebenfalls in den Kulturbereich gezogen und zur Ackerkrume geschlagen wird. Dies ist bedingt teils durch Anwendung neuer Agrikulturmethoden (wie Futterkräuter), teils durch mechanische Mittel, die entweder den Untergrund zum Obergrund machen oder ihn damit vermischen oder den Untergrund bebauen, ohne ihn in die Höhe zu werfen.

Alle diese Einflüsse auf die Differentialfruchtbarkeit verschiedner Ländereien kommen darauf hinaus, daß für die ökonomische Fruchtbarkeit der Stand der Produktivkraft der Arbeit, hier die Fähigkeit der Agrikultur, die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens sofort ausbeutbar zu machen - eine Fähigkeit, die in verschiednen Entwicklungsstufen verschieden ist -, ebensosehr ein Moment der sogenannten natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens ist, wie seine chemische Zusammensetzung und seine andren natürlichen Eigenschaften.

Wir setzen also eine gegebne Entwicklungsstufe der Agrikultur voraus. Wir setzen ferner voraus, daß die Hierarchie der Bodenarten mit Beziehung auf diese Entwicklungsstufe berechnet ist, wie es natürlich für gleichzeitige Kapitalanlagen auf den verschiednen Ländereien stets der Fall ist. Dann kann die Differentialrente sich in aufsteigender oder absteigender Reihenfolge darstellen, denn obgleich die Reihenfolge gegeben ist für die Totalität der wirklich bebauten Ländereien, hat stets eine sukzessive Bewegung stattgefunden, worin sie gebildet wurde.

Unterstelle 4 Bodenarten, A, B, C, D. Unterstelle ferner den Preis eines Quarters Weizen 3 Pfd.St. oder 60 sh. Da die Rente bloße Differentialrente ist, ist dieser Preis von 60 sh. per Quarter für den schlechtesten Boden gleich den Produktionskosten, d.h. gleich Kapital plus Durchschnittsprofit.

A sei dieser schlechteste Boden und gebe für 50 sh. Auslage 1 Quarter = 60 sh.; also 10 sh. Profit oder 20%.

B gebe für dieselbe Auslage 2 Quarters = 120 sh. Es wäre dies 70 sh. Profit oder ein Surplusprofit von 60 sh.

C gebe bei gleicher Auslage 3 qrs. = 180 sh.; Gesamtprofit = 130 sh. Surplusprofit = 120 sh.

D gebe 4 qrs. = 240 sh. = 180 sh. Surplusprofit.

Wir hätten dann folgende Reihenfolge:

*Tabelle I*

| Bodenart | Produkt, Quarters | Produkt, Shillings | Kapitalvorschuß | Profit, Quarters | Profit, Shillings | Rente, Quarters | Rente, Shillings |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 1 | 60 | 50 | 1/6 | 10 | - | - |
| B | 2 | 120 | 50 | 1 1/6 | 70 | 1 | 60 |
| C | 3 | 180 | 50 | 2 1/6 | 130 | 2 | 120 |
| D | 4 | 240 | 50 | 3 1/6 | 190 | 3 | 180 |
| Total | 10 | 600 |  |  |  | 6 | 360 |

Die respektiven Renten waren für D = 190 sh. - 10 sh., oder die Differenz zwischen D und A; für C = 130 - 10 sh., oder die Differenz zwischen C und A; für B = 70 sh. - 10 sh., oder die Differenz zwischen B und A; und die Gesamtrente für B, C, D = 6 qrs. = 360 sh., gleich der Summe der Differenzen von D und A, C und A, B und A.

Diese Reihenfolge, die ein gegebnes Produkt in einem gegebnen Zustand darstellt, kann ebensowohl, abstrakt betrachtet (und wir haben schon die Gründe angegeben, warum dies auch in der Wirklichkeit der Fall sein kann), in absteigender Reihenfolge (von D bis A herabsteigend, von fruchtbarem zu stets unfruchtbarerem Boden) wie in aufsteigender Stufenfolge (von A nach D heraufsteigend, von relativ unfruchtbarem zu immer fruchtbarerem Boden), endlich wechselnd, bald ab-, bald aufsteigend, z.B. von D auf C, von C auf A, von A auf B, hervorgebracht sein.

Der Prozeß bei der absteigenden Folge war der: der Preis des Quarters steigt allmählich von sage 15 sh. auf 60. Sobald die von D produzierten 4 qrs. (worunter man sich Millionen denken kann) nicht mehr ausreichten, stieg der Weizenpreis so weit, daß die fehlende Zufuhr von C geschafft werden konnte. D.h., der Preis mußte auf 20 sh. per qr. gestiegen sein. Sobald der Weizenpreis auf 30 sh. per qr. stieg, konnte B, sobald er auf 60 stieg, konnte A in Bebauung genommen werden, ohne daß das darauf verwandte Kapital sich mit einer geringern Profitrate als 20% zu begnügen hatte. Es bildete sich so eine Rente für D, zuerst von 5 sh. per qr. = 20 sh. für die 4 qrs., die es produziert, dann von 15 sh. per qr. = 60 sh., dann von 45 sh. per qr. = 180 sh. für 4 qrs.

War die Profitrate von D ursprünglich ebenfalls = 20%, so war sein Gesamtprofit auf die 4 qrs. auch nur 10 sh., was aber mehr Korn vorstellte bei einem Kornpreis von 15 sh. als bei dem von 60 sh. Da aber das Korn in die Reproduktion der Arbeitskraft eingeht und von jedem Quarter ein Teil Arbeitslohn ersetzen muß und ein andrer konstantes Kapital, so war unter dieser Voraussetzung der Mehrwert höher, also auch, bei sonst gleichbleibenden Umständen, die Profitrate. (Die Sache über die Profitrate noch besonders und mehr im Detail zu untersuchen.)

War dagegen die Reihenfolge umgekehrt, fing der Prozeß von A an, so stieg, sobald neues Ackerland in Bebauung gesetzt werden mußte, erst der Preis des Quarters über 60 sh.; da aber die nötige Zufuhr von B geliefert wurde, die nötige Zufuhr von 2 qrs., fiel er wieder auf 60 sh.; indem zwar B das qr. zu 30 sh. produzierte, es aber zu 60 verkaufte, weil seine Zufuhr gerade nur hinreichte, die Nachfrage zu decken. So bildete sich eine Rente, zunächst von 60 sh. für B, und in derselben Weise für C und D; immer vorausgesetzt, daß, obgleich sie beide relativ das qr. zu 20 und zu 15 sh. wirklichem Wert lieferten, der Marktpreis auf 60 sh. bleibt, weil die Zufuhr des einen qr., welches A liefert, nach wie vor notwendig ist, um den Gesamtbedarf zu befriedigen. In diesem Fall würde das Steigen der Nachfrage über den Bedarf, den erst A, dann A und B befriedigten, nicht bewirkt haben, daß B, C, D sukzessive angebaut werden konnten, sondern daß überhaupt das Feld der Urbarmachung ausgedehnt wurde und zufällig die fruchtbareren Ländereien erst später in seinen Bereich fielen.

In der ersten Reihe würde mit der Zunahme des Preises die Rente steigen und die Profitrate abnehmen. Diese Abnahme könnte durch entgegenwirkende Umstände ganz oder teilweis paralysiert werden; auf diesen Punkt ist später näher einzugehn. Es darf nicht vergessen werden, daß die allgemeine Profitrate nicht durch den Mehrwert in *allen* Produktionssphären gleichmäßig bestimmt ist. Es ist nicht der agrikole Profit, der den industriellen bestimmt, sondern umgekehrt. Doch darüber später.

In der zweiten Reihe bliebe die Profitrate auf das ausgelegte Kapital dieselbe; die Masse des Profits würde sich in weniger Korn darstellen; aber der relative Preis des Korns, verglichen mit andren Waren, wäre gestiegen. Nur würde die Zunahme des Profits, wo eine solche stattfindet, statt in die Taschen der industriellen Pächter zu fließen und sich als wachsender Profit darzustellen, sich vom Profit abzweigen in der Form der Rente. Der Kornpreis bliebe aber unter der gemachten Voraussetzung stationär.

Entwicklung und Wachstum der Differentialrente blieben dieselben, sowohl bei gleichbleibenden wie bei steigenden Preisen und sowohl bei dem kontinuierlichen Progreß von schlechterm zu besserm Boden wie bei kontinuierlichem Regreß von besserm zu schlechterm Boden.

Bisher haben wir angenommen, 1. daß der Preis in der einen Reihenfolge steigt, in der andern stationär bleibt, und 2. daß beständig von besserm zu schlechterm oder umgekehrt von schlechterm zu besserm Boden fortgegangen wird.

Nehmen wir aber an, der Getreidebedarf steige von den ursprünglichen 10 auf 17 qrs.; ferner, der schlechteste Boden A werde verdrängt durch einen andern Boden A, der mit den Produktionskosten von 60 sh. (50 sh. Kost plus 10 sh. für 20% Profit) 1 1/3 qr. liefert, dessen Produktionspreis für den qr. also = 45 sh.; oder auch, der alte Boden A habe sich infolge fortgesetzter rationeller Bebauung verbessert oder sei bei gleichbleibenden Kosten produktiver bebaut worden, z.B. durch Einführung von Klee etc., so daß sein Produkt bei gleichbleibendem Kapitalvorschuß auf 1 1/3 qr. steigt. Nehmen wir ferner an, die Bodenarten B, C, D lieferten nach wie vor dasselbe Produkt, aber es seien neue Bodenarten A′ von einer Fruchtbarkeit zwischen A und B, ferner B′, B′′ von einer Fruchtbarkeit zwischen B und C in Anbau gekommen; in diesem Falle würden folgende Phänomene stattfinden.

*Erstens*: Der Produktionspreis des qr. Weizen oder sein regulierender Marktpreis wäre gefallen von 60 auf 45 sh. oder um 25%.

*Zweitens*: Es wäre gleichzeitig von fruchtbarerem zu unfruchtbarerem Boden und von weniger fruchtbarem zu fruchtbarerem fortgegangen worden. Der Boden A′ ist fruchtbarer als A, aber unfruchtbarer als die bisher bebauten B, C, D; und B′, B′′ sind fruchtbarer als A, A′ und B, aber unfruchtbarer als C und D. Es wäre also die Reihenfolge in Kreuz- und Querzügen gegangen; es wäre nicht zu absolut unfruchtbarerem Boden fortgegangen worden gegenüber A etc., aber zu relativ unfruchtbarerem, verglichen mit den bisher fruchtbarsten Bodenarten C und D; es wäre andrerseits nicht zu absolut fruchtbarerem Boden fortgegangen worden, aber zu relativ fruchtbarerem gegenüber den bisher unfruchtbarsten A, resp. A und B.

*Drittens*: Die Rente auf B wäre gefallen; ebenso die Rente von C und D; aber das Gesamtrental in Korn wäre gestiegen von 6 qrs. auf 7 2/3; die Masse der bebauten und Rente tragenden Ländereien hätte zugenommen und die Masse des Produkts von 10 qrs. auf 17. Der Profit, wenn gleichbleibend für A, wäre in Korn ausgedrückt gestiegen; aber die Profitrate selbst hätte steigen können, weil der relative Mehrwert. In diesem Fall wären wegen Verwohlfeilerung der Lebensmittel der Arbeitslohn, also die Auslage an variablem Kapital gefallen, also auch die Gesamtauslage. In Geld wäre das Gesamtrental gefallen von 360 sh. auf 345.

Wir wollen die neue Reihenfolge hierherstellen.

*Tabelle II*

| Bodenart | Produkt, Quarters | Produkt, Schillinge | Kapitalanlage | Profit, Quarters | Profit, Schillinge | Rente, Quarters | Rente, Schillinge | Produktionspreis per Quarter |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 1 1/3 | 60 | 50 | 2/9 | 10 | - | - | 45 sh. |
| A′ | 1 2/3 | 75 | 50 | 5/9 | 25 | 1/3 | 15 | 36 sh. |
| B | 2 | 90 | 50 | 8/9 | 40 | 2/3 | 30 | 30 sh. |
| B′ | 2 1/3 | 105 | 50 | 1 2/9 | 55 | 1 | 45 | 25 5/7 sh. |
| B′′ | 2 2/3 | 120 | 50 | 1 5/9 | 70 | 1 1/3 | 60 | 22 1/2 sh. |
| C | 3 | 135 | 50 | 1 8/9 | 85 | 1 2/3 | 75 | 20 sh. |
| D | 4 | 180 | 50 | 2 8/9 | 130 | 2 2/3 | 120 | 15 sh. |
| Total | 17 |  |  |  |  | 7 2/3 | 345 |  |

Waren endlich nur die Bodenarten A, B, C, D nach wie vor kultiviert, aber ihre Ertragfähigkeit derart gesteigert worden, daß A statt 1 qr. 2, B statt 2 qrs. 4, C statt 3 qrs. 7 und D statt 4 qrs. 10 produziert hätte, so daß also dieselben Ursachen verschieden auf die verschiednen Bodenarten gewirkt hätten, so wäre die Gesamtproduktion gestiegen von 10 qrs. auf 23. Nehmen wir an, daß die Nachfrage infolge des Steigens der Bevölkerung und des Sinkens des Preises diese 23 qrs. absorbiert hätte, so ergäbe sich folgendes Resultat:

*Tabelle III*

| Bodenart | Produkt, Quarters | Produkt, Schillinge | Kapitalanlage | Produktionspreis per Quarter | Profit, Quarters | Profit, Schillinge | Rente, Quarters | Rente, Schillinge |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 2 | 60 | 50 | 30 | 1/3 | 10 | 0 | 0 |
| B | 4 | 120 | 50 | 15 | 2 1/3 | 70 | 2 | 60 |
| C | 7 | 210 | 50 | 8 4/7 | 5 1/3 | 160 | 5 | 150 |
| D | 10 | 300 | 50 | 6 | 8 1/3 | 250 | 8 | 240 |
| Total | 23 |  |  |  |  |  | 15 | 450 |

Die Zahlenverhältnisse sind hier, wie bei den übrigen Tabellen, willkürlich, aber die Annahmen sind durchaus rationell.

Die erste und Hauptannahme ist, daß die Verbesserung in der Agrikultur auf verschiedne Bodenarten ungleichmäßig wirkt und hier auf die besten Bodenarten C und D mehr wirkt als auf A und B. Die Erfahrung hat gezeigt, daß dies in der Regel sich so verhält, wenn auch der umgekehrte Fall eintreten kann. Wirkte die Verbesserung mehr auf den schlechtern Boden als auf den bessern, so wäre die Rente auf den letztren gefallen statt zu steigen. - Mit dem absoluten Wachsen der Fruchtbarkeit aller Bodenarten ist in der Tabelle aber zugleich vorausgesetzt das Wachsen der höhern relativen Fruchtbarkeit bei den bessern Bodenarten C und D, daher Wachsen der Differenz des Produkts bei gleicher Kapitalanlage und daher Wachsen der Differentialrente.

Die zweite Voraussetzung ist, daß mit dem wachsenden Gesamtprodukt der Gesamtbedarf Schritt hält. *Erstens* braucht man sich das Wachstum nicht als plötzlich erfolgt zu denken, sondern allmählich, bis die Reihe III hergestellt wird. *Zweitens* ist es falsch, daß der Konsum notwendiger Lebensmittel nicht wächst mit ihrer Verwohlfeilerung. Die Abschaffung der Korngesetze in England (siehe Newman) hat das Gegenteil bewiesen, und die entgegengesetzte Vorstellung ist nur daher entstanden, daß große und plötzliche Unterschiede in den Ernten, die bloß dem Wetter geschuldet sind, in den Getreidepreisen bald unverhältnismäßigen Fall, bald unverhältnismäßiges Steigen hervorbringen. Wenn hier die plötzliche und kurzlebige Verwohlfeilerung nicht Zeit bekommt, ihre volle Wirkung auf Ausdehnung der Konsumtion auszuüben, so ist das Gegenteil der Fall, wo die Verwohlfeilerung aus dem Sinken des regulierenden Produktionspreises selbst hervorgeht, also von Dauer ist. *Drittens*: Ein Teil des Getreides kann als Branntwein oder Bier verzehrt werden. Und der steigende Konsum dieser beiden Artikel ist keineswegs in enge Grenzen gebunden. *Viertens* hängt die Sache teils vom Wachstum der Bevölkerung ab, teils kann das Land ein Kornexportland sein, wie England bis über die Mitte des 18. Jahrhunderts hinaus noch war, so daß der Bedarf nicht durch die Grenzen der bloß nationalen Konsumtion reguliert ist. *Endlich* kann Vermehrung und Verwohlfeilerung der Produktion von Weizen die Folge haben, daß statt Roggen oder Hafer Weizen Hauptnahrungsmittel der Volksmasse wird, also schon dadurch der Markt dafür wächst, wie bei abnehmendem Produkt und zunehmendem Preis der umgekehrte Fall eintreten kann. - Unter diesen Voraussetzungen also und bei den angenommenen Zahlenverhältnissen gibt die Reihe III das Resultat, daß der Preis per qr. fällt von 60 auf 30 sh., also um 50%, daß die Produktion, verglichen mit Reihe I, wächst von 10 auf 23 qrs., also um 130%, - daß die Rente auf Boden B stationär bleibt, auf C sich um 25% und auf D sich um 33 1/3% erhöht, und daß das Gesamtrental steigt von 18 auf 22 1/2 Pfd.St., also um 25%.

Es ergibt sich aus der Vergleichung der drei Tabellen (wovon Reihe I doppelt zu nehmen ist, von A zu D aufsteigend und von D zu A herabsteigend), die entweder als gegebne Abstufungen in einem gegebnen Zustand der Gesellschaft aufgefaßt werden können - z.B. nebeneinander in drei verschiednen Ländern - oder als aufeinander folgend in verschiednen Zeitabschnitten der Entwicklung desselben Landes, es ergibt sich:

1. Daß die Reihe, wenn fertig - welches immer der Gang ihres Bildungsprozesses gewesen sein mag - immer so erscheint, daß sie absteigend ist; denn bei Betrachtung der Rente wird man immer zuerst ausgehn von dem Boden, der das Maximum von Rente trägt, und erst zuletzt zu dem kommen, der keine Rente trägt.

2. Der Produktionspreis des schlechtesten, keine Rente tragenden Bodens ist stets der regulierende Marktpreis, obgleich letztrer bei Tabelle I, wenn sie sich in aufsteigender Reihe bildete, nur dadurch stationär bliebe, daß immer besserer Boden bebaut würde. In diesem Falle ist der Preis des auf dem besten Boden produzierten Korns insoweit regulierend, als es von dem davon produzierten Quantum abhängt, wieweit der Boden A regulierend bleibt. Würden B, C, D über den Bedarf produzieren, so hörte A auf, regulierend zu sein. Dies schwebt Storch vor, wenn er die beste Bodenart zur regulierenden macht. In dieser Art reguliert der amerikanische Getreidepreis den englischen.

3. Die Differentialrente entspringt aus dem für den jedesmal gegebnen Entwicklungsgrad der Kultur gegebnen Unterschied in der natürlichen Fruchtbarkeit der Bodenart (hier noch abgesehn von der Lage), also aus dem beschränkten Umfang der besten Ländereien, und dem Umstand, daß gleiche Kapitale angelegt werden müssen auf ungleiche Bodenarten, die also für dasselbe Kapital ungleiches Produkt abwerfen.

4. Das Vorhandensein einer Differentialrente und einer graduierten Differentialrente kann hervorgehn ebensogut in absteigender Stufenleiter, durch Fortgang von besserem Boden zu schlechterem, wie umgekehrt von schlechterem zu besserem, oder durch Kreuz- und Querzüge in abwechselnder Richtung. (Reihe I kann sich bilden durch Fortgang sowohl von D zu A wie von A zu D. Reihe II umfaßt Bewegungen beider Art.)

5. Je nach ihrer Bildungsweise kann die Differentialrente bei stationärem, steigendem und fallendem Preis des Bodenprodukts sich ausbilden. Bei fallendem Preis kann die Gesamtproduktion und das Gesamtrental steigen und sich Rente auf bisher rentelosen Ländereien bilden, obgleich der schlechteste Boden A durch bessern verdrängt oder selbst besser geworden ist und obwohl die Rente auf andren beßren und selbst den besten Bodenarten fällt (Tabelle II); dieser Prozeß kann auch mit einem Fallen des Gesamtrentals (in Geld) verbunden sein. Endlich kann bei fallenden Preisen, die einer allgemeinen Verbesserung der Kultur geschuldet sind, so daß das Produkt und der Produktenpreis des schlechtesten Bodens fällt, die Rente auf einem Teil der bessern Bodenarten gleichbleiben oder fallen, aber auf den besten Bodenarten wachsen. Die Differentialrente jedes Bodens, verglichen mit dem schlechtesten Boden, hängt allerdings vom Preis z.B. des qr. Weizen ab, wenn die Differenz der Produktenmasse gegeben ist. Aber wenn der Preis gegeben ist, hängt sie ab von der Größe der Differenz der Produktenmasse, und wenn bei steigender absoluter Fruchtbarkeit alles Bodens diejenige der bessern Bodensorten relativ mehr steigt als die der schlechtern, so wächst damit auch die Größe dieser Differenz. So ist (Tabelle I) bei einem Preise von 60 sh. die Rente auf D bestimmt durch sein differentielles Produkt gegen A, also durch den Überschuß von 3 qrs.; die Rente ist daher 3 × 60 = 180 sh. Aber in Tabelle III, wo der Preis = 30 sh., ist sie bestimmt durch die Masse des überschüssigen Produkts von D über A = 8 qrs., aber 8 × 30 = 240 sh.

Es fällt hiermit die erste falsche Voraussetzung der Differentialrente fort, wie sie noch bei West, Malthus, Ricardo herrscht, daß sie nämlich notwendig Fortgang zu stets schlechterm Boden voraussetzt oder stets abnehmende Fruchtbarkeit der Agrikultur. Sie kann, wie wir gesehn haben, stattfinden bei Fortgang zu stets besserm Boden; sie kann stattfinden, wenn ein besserer Boden, statt des frühern schlechtern, die unterste Stelle einnimmt; sie kann mit steigendem Fortschritt in der Agrikultur verbunden sein. Ihre Bedingung ist nur Ungleichheit der Bodenarten. Soweit die Entwicklung der Produktivität in Betracht kommt, unterstellt sie, daß die Steigerung der absoluten Fruchtbarkeit des Gesamtareals diese Ungleichheit nicht aufhebt, sondern sie entweder vermehrt oder stationär läßt oder nur vermindert.

Von Anfang bis Mitte des 18. Jahrhunderts herrschte in England, trotz des fallenden Preises von Gold oder Silber, fortwährendes Sinken der Getreidepreise neben gleichzeitigem (die ganze Periode betrachtet) Wachsen der Rente, des Rentals, des Umfangs der bebauten Ländereien, der agrikolen Produktion und der Bevölkerung. Dies entspricht der Tabelle I, kombiniert mit Tabelle II in aufsteigender Linie, aber so, daß der schlechteste Boden A entweder verbessert oder aus der Bebauung mit Getreide hinausgeworfen wird; was jedoch nicht bedeutet, daß er nicht zu andern landwirtschaftlichen oder industriellen Zwecken benutzt wurde.

Von Anfang des 19. Jahrhunderts an (Datum näher anzugeben) bis 1815 fortwährendes Steigen der Getreidepreise, mit beständigem Wachsen der Rente, des Rentals, des Umfangs der bebauten Ländereien, der agrikolen Produktion und der Bevölkerung. Dies entspricht Tabelle I in absteigender Linie. (Es ist hier Zitat anzuführen über die Bebauung schlechterer Ländereien in jener Zeit.)

Zu Pettys und Davenants Zeit, Klagen der Landleute und Grundbesitzer über die Verbesserungen und Urbarmachungen; Fallen der Rente auf den bessern Ländereien, Steigen des Gesamtrentals durch Erweiterung des Rente tragenden Bodens.

(Zu diesen drei Punkten weitere Zitate nachher zu geben: ebenso über die Differenz in der Fruchtbarkeit der verschiednen bebauten Bodenteile in einem Lande.)

Es ist bei der Differentialrente überhaupt zu bemerken, daß der Marktwert immer über dem Gesamtproduktionspreis der Produktenmasse steht. Nehmen wir z.B. Tabelle I. Die 10 qrs. Gesamtprodukt werden verkauft zu 600 sh., weil der Marktpreis durch den Produktionspreis von A bestimmt ist, der 60 sh. per qr. beträgt. Der wirkliche Produktionspreis aber ist:

```
A   1 qr.   = 60 sh.;               1 qr. = 60 sh.;
B   2 qrs.  = 60 sh.;               1 qr. = 30 sh.;
C   3 qrs.  = 60 sh.;               1 qr. = 20 sh.;
D   4 qrs.  = 60 sh.;               1 qr. = 15 sh.;
-----------------------------------------------------
    10 qrs. = 240 sh.; Durchschnitt 1 qr. = 24 sh.;
```

Der wirkliche Produktionspreis der 10 qrs. ist 240 sh.; sie werden verkauft zu 600, 250% zu teuer. Der wirkliche Durchschnittspreis für 1 qr. ist 24 sh.; der Marktpreis 60 sh., ebenfalls 250% zu teuer.

Es ist dies die Bestimmung durch den Marktwert, wie er sich auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise vermittelst der Konkurrenz durchsetzt; diese erzeugt einen falschen sozialen Wert. Dies entspringt aus dem Gesetz des Marktwerts, dem die Bodenprodukte unterworfen werden. Die Bestimmung des Marktwerts der Produkte, also auch der Bodenprodukte, ist ein gesellschaftlicher Akt, wenn auch ein gesellschaftlich unbewußt und unabsichtlich vollzogner, der mit Notwendigkeit auf dem Tauschwert des Produkts beruht, nicht auf dem Boden und den Differenzen seiner Fruchtbarkeit. Denkt man sich die kapitalistische Form der Gesellschaft aufgehoben und die Gesellschaft als bewußte und planmäßige Assoziation organisiert, so stellten die 10 qrs. ein Quantum selbständiger Arbeitszeit vor, gleich dem, das in 240 sh. enthalten ist. Die Gesellschaft würde also dies Bodenprodukt nicht erkaufen zu dem 2 1/2fachen der wirklichen Arbeitszeit, die darin steckt; die Basis einer Klasse von Grundeigentümern fiele damit weg. Es würde dies ganz ebenso wirken wie eine Verwohlfeilerung des Produkts zu gleichem Betrag durch fremde Einfuhr. So richtig es daher ist zu sagen, daß - die jetzige Produktionsweise beibehalten, aber vorausgesetzt, daß die Differentialrente dem Staat zufiele - die Preise der Bodenprodukte bei sonst gleichbleibenden Umständen dieselben bleiben würden, so falsch ist es zu sagen, daß der Wert der Produkte derselbe bliebe bei Ersetzung der kapitalistischen Produktion durch Assoziation. Die Dieselbigkeit des Marktpreises für Waren derselben Art ist die Weise, worin sich der gesellschaftliche Charakter des Werts auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise und überhaupt der auf Warenaustausch zwischen *einzelnen* beruhenden Produktion durchsetzt. Was die Gesellschaft, als Konsument betrachtet, zuviel zahlt für die Bodenprodukte, was ein Minus der Realisierung ihrer Arbeitszeit in Bodenproduktion bildet, bildet jetzt das Plus für einen Teil der Gesellschaft, die Grundeigentümer.

Ein zweiter Umstand, wichtig für das unter II im nächsten Kapitel Darzustellende, ist dieser:

Es handelt sich nicht nur um die Rente per Acre oder per Hektare, überhaupt um den Unterschied zwischen Produktionspreis und Marktpreis, oder zwischen individuellem und allgemeinem Produktionspreis per Acre, sondern es kommt auch darauf an, wieviel Acres von jeder Bodenart in Kultur sind. Die Wichtigkeit betrifft hier unmittelbar nur die Größe des Rentals, d.h. der Totalrente der ganzen bebauten Fläche; es dient uns aber zugleich als Übergang zur Entwicklung des Steigens der *Rate der Rente*, obgleich die Preise weder steigen, noch die Differenzen in der relativen Fruchtbarkeit der Bodenarten bei fallenden Preisen. Wir hatten oben:

*Tabelle I*

| Bodenart | Acres | Produktionskosten | Produkt | Kornrente | Geldrente |
|---|---|---|---|---|---|
| A | 1 | 3 Pfd.St. | 1 qr. | 0 qr. | 0 Pfd.St. |
| B | 1 | 3 Pfd.St. | 2 qrs. | 1 qr. | 3 Pfd.St. |
| C | 1 | 3 Pfd.St. | 3 qrs. | 2 qrs. | 6 Pfd.St. |
| D | 1 | 3 Pfd.St. | 4 qrs. | 3 qrs. | 9 Pfd.St. |
| Summa | 4 |  | 10 qrs. | 6 qrs. | 18 Pfd.St. |

Nehmen wir nun an, die Zahl der bebauten Acres verdoppeln sich in jeder Klasse, so haben wir:

*Tabelle Ia*

| Bodenart | Acres | Produktionskosten | Produkt | Kornrente | Geldrente |
|---|---|---|---|---|---|
| A | 2 | 6 Pfd.St. | 2 qrs. | 0 qr. | 0 Pfd.St. |
| B | 2 | 6 Pfd.St. | 4 qrs. | 2 qrs. | 6 Pfd.St. |
| C | 2 | 6 Pfd.St. | 6 qrs. | 4 qrs. | 12 Pfd.St. |
| D | 2 | 6 Pfd.St. | 8 qrs. | 6 qrs. | 18 Pfd.St. |
| Summa | 8 |  | 20 qrs. | 12 qrs. | 36 Pfd.St. |

Wir wollen noch zwei Fälle annehmen, den ersten, daß die Produktion sich auf den beiden geringsten Bodenarten ausdehnt, also wie folgt:

*Tabelle Ib*

| Bodenart | Acres | Produktionskosten, per Acre | Produktionskosten, insgesamt | Produkt | Kornrente | Geldrente |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 4 | 3 Pfd.St. | 12 Pfd.St. | 4 qrs. | 0 qr. | 0 Pfd.St. |
| B | 4 | 3 Pfd.St. | 12 Pfd.St. | 8 qrs. | 4 qrs. | 12 Pfd.St. |
| C | 2 | 3 Pfd.St. | 6 Pfd.St. | 6 qrs. | 4 qrs. | 12 Pfd.St. |
| D | 2 | 3 Pfd.St. | 6 Pfd.St. | 8 qrs. | 6 qrs. | 18 Pfd.St. |
| Summa | 12 |  | 36 Pfd.St. | 26 qrs. | 14 qrs. | 42 Pfd.St. |

und schließlich ungleiche Ausdehnung der Produktion und des bebauten Gebiets auf den vier Bodenklassen:

*Tabelle Ic*

| Bodenart | Acres | Produktionskosten, per Acre | Produktionskosten, insgesamt | Produkt | Kornrente | Geldrente |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 1 | 3 Pfd.St. | 3 Pfd.St. | 1 qr. | 0 qr. | 0 Pfd.St. |
| B | 2 | 3 Pfd.St. | 6 Pfd.St. | 4 qrs. | 2 qrs. | 6 Pfd.St. |
| C | 5 | 3 Pfd.St. | 15 Pfd.St. | 15 qrs. | 10 qrs. | 30 Pfd.St. |
| D | 4 | 3 Pfd.St. | 12 Pfd.St. | 16 qrs. | 12 qrs. | 36 Pfd.St. |
| Summa | 12 |  | 36 Pfd.St. | 36 qrs. | 24 qrs. | 72 Pfd.St. |

Zunächst bleibt in allen diesen Fällen I, I a, I b, I c die Rente per Acre dieselbe; denn in der Tat ist das Ergebnis derselben Kapitalmasse auf je 1 Acre derselben Bodenart unverändert geblieben; es ist nur unterstellt, was in jedem Lande in jedem gegebnen Augenblick der Fall ist, nämlich daß die verschiednen Bodenarten in bestimmten Verhältnissen an dem gesamten bebauten Boden partizipieren; und was in zwei Ländern, verglichen miteinander, oder in demselben Lande in verschiednen Zeitpunkten, beständig der Fall ist, daß das Verhältnis wechselt, worin der bebaute Gesamtboden sich unter sie verteilt.

Vergleichen wir Ia mit I, so sehn wir, daß, wenn der Anbau der Ländereien der vier Klassen in gleicher Proportion wächst, mit der Verdopplung der bebauten Acres sich die Gesamtproduktion verdoppelt und ebenso Korn- und Geldrente.

Vergleichen wir aber I b und Ic nacheinander mit I, so findet in beiden Fällen eine Verdreifachung in der der Kultur unterworfnen Bodenfläche statt. Sie steigt in beiden Fällen von 4 Acres auf 12, aber in Ib nehmen Klasse A und B, von denen A keine Rente und B die geringste Differentialrente trägt, den bedeutendsten Anteil am Zuwachs, nämlich von den 8 neubebauten Acres fallen je 3, zusammen 6, auf A und B, während nur je 1, zusammen 2, auf C und D fallen. In andren Worten: 3/4 des Zuwachses fallen auf A und B, und nur 1/4 auf C und D. Dies vorausgesetzt, entspricht in Ib, verglichen mit I, dem verdreifachten Umfang der Kultur kein verdreifachtes Produkt, denn das Produkt steigt von 10 nicht auf 30, sondern nur auf 26. Andrerseits, da ein bedeutender Teil des Zuwachses auf A stattfand, das keine Rente abwirft, und von dem Zuwachs auf die bessern Ländereien der Hauptteil auf Klasse B, so steigt die Kornrente nur von 6 auf 14 qrs. und die Geldrente von 18 auf 42 Pfd.St.

Vergleichen wir dagegen Ic mit I, wo der nicht Rente zahlende Boden gar nicht an Umfang wächst, der der Minimalrente nur schwach, während der Hauptzuwachs auf C und D fällt, so finden wir, daß mit der verdreifachten bebauten Bodenfläche die Produktion von 10 auf 36 qrs. gestiegen ist, also auf mehr als das Dreifache; die Kornrente von 6 auf 24 qrs. oder auf das Vierfache; und ebenso die Geldrente von 18 auf 72 Pfd.St.

In allen diesen Fällen bleibt der Natur der Sache nach der Preis des Bodenprodukts stationär; in allen Fällen wächst das Gesamtrental mit der Ausdehnung der Kultur, soweit diese nicht ausschließlich auf dem schlechtesten, keine Rente zahlenden Boden stattfindet. Aber dies Wachsen ist verschieden. Im Verhältnis, wie die Ausdehnung auf den bessern Bodenarten stattfindet und also die Produktenmasse nicht nur im Verhältnis zur Ausdehnung des Bodens, sondern rascher wächst, wächst Korn- und Geldrente. Im Verhältnis, wie der schlechteste Boden und die ihm nächststehenden Bodenarten vorzugsweise an der Ausdehnung teilnehmen (wobei unterstellt, daß der schlechteste Boden konstante Klasse), steigt das Gesamtrental nicht im Verhältnis zur Ausdehnung der Kultur. Zwei Länder also gegeben, wo der keine Rente abwerfende Boden A von derselben Beschaffenheit ist, steht das Rental im umgekehrten Verhältnis zum aliquoten Teil, den die schlechteste und die minder guten Bodenarten im Gesamtareal des bebauten Bodens ausmachen, und daher auch im umgekehrten Verhältnis zur Masse des Produkts bei gleicher Kapitalanlage auf gleich große Gesamtflächen. Das Verhältnis zwischen der Quantität des schlechtesten bebauten Bodens und der des bessern, innerhalb der Gesamtbodenfläche eines Landes, wirkt also umgekehrt auf das Gesamtrental ein, wie das Verhältnis zwischen der Qualität des bebauten schlechtesten Bodens zu der des bessern und besten auf die Rente per Acre wirkt und daher, bei sonst gleichen Umständen, auch auf das Rental. Die Verwechslung dieser beiden Momente hat zu allerlei verkehrten Einwürfen gegen die Differentialrente Anlaß gegeben.

Das Gesamtrental wächst also durch bloße Ausbreitung der Kultur und durch die damit verbundne ausgedehntere Anwendung von Kapital und Arbeit auf den Boden.

Aber der wichtigste Punkt ist dieser: Obgleich nach der Voraussetzung das Verhältnis der Renten der verschiednen Bodenarten, per Acre gerechnet, dasselbe bleibt und daher auch die Rentrate, betrachtet mit Beziehung auf das für jeden Acre ausgelegte Kapital, so zeigt sich folgendes: Vergleichen wir Ia mit I - den Fall, wo die Zahl der bebauten Acres sich proportionell vermehrt hat und die Kapitalanlage auf denselben -, so finden wir, daß, wie die Gesamtproduktion proportionell zur vergrößerten Anbaufläche gewachsen ist, d.h. beide sich verdoppelt haben, dasselbe mit dem Rental der Fall ist. Es ist gestiegen von 18 auf 36 Pfd.St., ganz wie die Zahl der Acres von 4 auf 8.

Nehmen wir die Gesamtfläche von 4 Acres, so betrug das Gesamtrental darauf 18 Pfd.St., also die Durchschnittsrente, eingerechnet den Boden, der keine Rente trägt, 4 1/2 Pfd.St. So könnte z.B. ein Grundeigentümer rechnen, dem alle 4 Acres gehörten; und so wird die Durchschnittsrente auf ein ganzes Land statistisch berechnet. Das Gesamtrental von 18 Pfd.St. ergibt sich bei Anwendung eines Kapitals von 10 Pfd.St. Das Verhältnis dieser beiden Zahlen nennen wir die Rentrate; hier also 180%.

Dieselbe Rentrate ergibt sich bei Ia, wo 8 statt 4 Acres bebaut sind, aber alle Bodenarten im gleichen Verhältnis am Zuwachs teilgenommen haben. Das Gesamtrental von 36 Pfd.St. ergibt bei 8 Acres und 20 Pfd.St. angewandtem Kapital eine Durchschnittsrente von 4 1/2 Pfd.St. per Acre und eine Rentrate von 180%.

Betrachten wir dagegen Ib, wo der Zuwachs hauptsächlich auf den beiden geringern Bodenarten stattgefunden, so haben wir eine Rente von 42 Pfd.St. auf 12 Acres, also eine Durchschnittsrente von 3 1/2 Pfd.St. per Acre. Das ausgelegte Gesamtkapital ist 30 Pfd.St., also die Rentrate = 140%. Die Durchschnittsrente per Acre hat also abgenommen um 1 Pfd.St., und die Rentrate ist gefallen von 180 auf 140%. Es findet hier also, bei Wachsen des Gesamtrentals von 18 Pfd.St. auf 42 Pfd.St., Sinken der Durchschnittsrente statt, sowohl per Acre wie aufs Kapital berechnet; ebenso wie die Produktion wächst, aber nicht proportional. Es findet dies statt, obgleich die Rente auf allen Bodenarten, sowohl per Acre wie auf das ausgelegte Kapital berechnet, dieselbe bleibt. Es findet dies statt, weil 3/4 des Zuwachses auf Boden A, der keine Rente trägt, und auf Boden B fallen, der nur die Minimalrente trägt.

Hätte im Fall Ib die Gesamtausdehnung nur auf Boden A stattgefunden, so hätten wir 9 Acres auf A, 1 auf B, 1 auf C und 1 auf D. Das Gesamtrental wäre nach wie vor 18 Pfd.St., die Durchschnittsrente per Acre auf die 12 Acres also 1 1/2 Pfd.St.; und 18 Pfd.St. Rente auf 30 Pfd.St. ausgelegtes Kapital, also eine Rentrate von 60%. Die mittlere Rente, sowohl per Acre berechnet, wie auf das angewandte Kapital, hätte sehr abgenommen, während das Gesamtrental nicht gewachsen wäre.

Vergleichen wir endlich Ic mit I und Ib. Verglichen mit I hat sich die Bodenfläche verdreifacht und ebenso das ausgelegte Kapital. Das Gesamtrental ist 72 Pfd.St. auf 12 Acres, also 6 Pfd.St. per Acre gegen 4 1/2 Pfd.St. im Fall I. Die Rentrate auf das ausgelegte Kapital (72 Pfd.St.: 30 Pfd.St.) ist 240% statt 180%. Das Gesamtprodukt ist gestiegen von 10 auf 36 qrs.

Verglichen mit Ib, wo die Gesamtzahl der bebauten Acres, das angewandte Kapital und die Differenzen zwischen den bebauten Bodenarten dieselben, aber die Verteilung anders, ist das Produkt 36 qrs. statt 26 qrs., die Durchschnittsrente per Acre 6 Pfd.St. statt 3 1/2, und die Rentrate mit Bezug auf das vorgeschoßne gleichgroße Gesamtkapital 240% statt 140%.

Einerlei, ob wir die verschiednen Zustände in Tabelle Ia, Ib, Ic als gleichzeitig nebeneinander bestehende Zustände in verschiednen Ländern, oder als sukzessive Zustände in demselben Land betrachten, ergibt sich aus dieser Darstellung: Bei stationärem Preis des Getreides, weil gleichbleibendem Ertrag des schlechtesten, rentelosen Bodens; bei gleichbleibender Differenz in der Fruchtbarkeit der verschiednen bebauten Bodenklassen; bei gleich großem respektivem Produkt daher von gleich großer Kapitalanlage auf gleiche aliquote Teile (Acres) der in jeder Bodenklasse bebauten Flächen; bei konstantem Verhältnis daher zwischen den Renten per Acre jeder Bodenart und bei gleicher Rentrate auf das in jedem Bodenteil derselben Art angelegte Kapital: *Erstens* wächst das Rental stets mit Erweiterung der bebauten Fläche und daher mit vermehrter Kapitalanlage, mit Ausnahme des Falls, wo der ganze Zuwachs auf den rentelosen Boden käme. *Zweitens* kann sowohl die Durchschnittsrente per Acre (Gesamtrental dividiert durch Gesamtzahl der bebauten Acres) wie die Durchschnittsrentrate (Gesamtrental dividiert durch das ausgelegte Gesamtkapital) sehr bedeutend variieren; und zwar beide in derselben Richtung, aber unter sich selbst wieder in verschiednen Proportionen. Läßt man den Fall außer acht, wo der Zuwachs nur auf dem rentelosen Boden A stattfindet, so ergibt sich, daß die Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate auf das in der Agrikultur angelegte Kapital abhängen von den proportionellen Anteilen, welche die verschiednen Bodenklassen in der bebauten Gesamtfläche ausmachen; oder was auf dasselbe hinauskommt, von der Verteilung des angewandten Gesamtkapitals auf die Bodenarten von verschiedner Fruchtbarkeit. Ob viel oder wenig Land angebaut ist und daher (mit Ausnahme des Falls, wo der Zuwachs nur auf A kommt) das Gesamtrental größer oder kleiner ist, die Durchschnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs angewandte Kapital bleibt dieselbe, solange die Proportionen der Beteiligung der verschiednen Bodenarten an der Gesamtfläche konstant bleiben. Trotz des Steigens, und selbst des bedeutenden Steigens, des Gesamtrentals mit Erweiterung der Kultur und wachsender Kapitalanlage, fällt die Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate aufs Kapital, wenn die Ausdehnung der rentelosen und der nur geringe Differentialrente tragenden Ländereien mehr wächst als die der bessern, höhere Rente tragenden. Umgekehrt steigt die Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate aufs Kapital im Maß wie die bessern Ländereien einen verhältnismäßig größern Anteil der Gesamtfläche ausmachen und daher verhältnismäßig mehr Kapitalanlage auf sie fällt.

Betrachtet man also die Durchschnittsrente per Acre oder Hektare des gesamten bebauten Bodens, wie es meist geschieht in statistischen Werken, indem man entweder verschiedne Länder in derselben Epoche oder verschiedne Epochen in demselben Lande vergleicht, so sieht man, daß die Durchschnittshöhe der Rente per Acre und daher auch das Gesamtrental in gewissen (wenn auch keineswegs gleichen, sondern vielmehr rascheren Schritt gehenden) Proportionen entspricht, nicht der relativen, sondern der absoluten Fruchtbarkeit der Agrikultur in einem Lande, d.h. der Masse der Produkte, die es durchschnittlich auf gleicher Fläche liefert. Denn je größern Anteil der Gesamtfläche die bessern Bodenarten ausmachen, desto größer ist die Produktenmasse bei gleicher Kapitalanlage und auf gleich großer Bodenfläche; und desto größer ist die Durchschnittsrente per Acre. Umgekehrt, umgekehrt. So scheint die Rente nicht durch das Verhältnis der Differentialfruchtbarkeit, sondern durch die absolute Fruchtbarkeit bestimmt, und damit das Gesetz der Differentialrente aufgehoben. Es werden daher gewisse Phänomene geleugnet oder auch wohl durch nicht existierende Unterschiede in den Durchschnitts-Getreidepreisen und der Differentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien zu erklären gesucht, Phänomene, die einfach ihren Grund darin haben, daß das Verhältnis des Gesamtrentals, sei es zur Gesamtfläche des angebauten Bodens, sei es zu dem im Boden angelegten Gesamtkapital bei gleicher Fruchtbarkeit des rentelosen Bodens, daher gleichen Produktionspreisen, und bei gleicher Differenz zwischen den verschiednen Bodenarten, nicht nur bestimmt ist durch die Rente per Acre oder durch die Rentrate aufs Kapital, sondern ebensosehr durch die verhältnismäßige Anzahl der Acres jeder Bodenart in der Gesamtzahl der bebauten Acres; oder was auf dasselbe hinauskommt, durch die Verteilung des angewandten Gesamtkapitals unter die verschiednen Bodenarten. Dieser Umstand ist bisher sonderbarerweise ganz übersehn worden. Jedenfalls zeigt sich, und dies ist für den Fortgang unsrer Untersuchung wichtig, daß die verhältnismäßige Höhe der Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate oder das Verhältnis des Gesamtrentals zu dem im Boden angelegten Gesamtkapital steigen oder fallen kann bei gleichbleibenden Preisen, gleichbleibender Differenz in der Fruchtbarkeit der bebauten Ländereien und gleichbleibender Rente per Acre, resp. Rentrate für das per Acre angelegte Kapital in jeder wirklich Rente tragenden Bodenklasse, resp. für alles wirklich Rente tragende Kapital, durch bloße extensive Ausdehnung der Kultur.

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Es sind noch folgende Zusätze zu machen, die zum Teil auch auf II passen, mit Bezug auf die unter I betrachtete Form der Differentialrente.

*Erstens*: Man hat gesehn, wie die Durchschnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital steigen kann bei Ausbreitung der Kultur, stationären Preisen und gleichbleibender Differentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien. Sobald aller Boden in einem Land angeeignet ist, Kapitalanlage auf den Boden, Kultur und Bevölkerung eine bestimmte Höhe erreicht haben - Umstände, die alle vorausgesetzt sind, sobald die kapitalistische Produktionsweise zur herrschenden wird und sich auch der Agrikultur bemächtigt -, ist der Preis des nicht bebauten Bodens der verschiednen Qualitäten (bloß die Differentialrente vorausgesetzt) bestimmt durch den Preis der bebauten Ländereien von gleicher Bonität und äquivalenter Lage. Der Preis ist derselbe - nach Abzug der hinzukommenden Kosten der Urbarmachung -, obgleich dieser Boden keine Rente trägt. Der Preis des Bodens ist zwar nichts als die kapitalisierte Rente. Aber auch bei den bebauten Ländereien werden im Preise nur künftige Renten bezahlt, z.B. zwanzigjährige Renten auf einen Schlag vorausbezahlt, wenn der maßgebende Zinsfuß 5% ist. Sobald Boden verkauft wird, wird er als Rente tragender verkauft, und der prospektive Charakter der Rente (die hier als Bodenfrucht, was sie nur dem Schein nach ist, betrachtet wird) unterscheidet den unbebauten Boden nicht vom bebauten. Der Preis der unbebauten Ländereien, wie ihre Rente, deren zusammengezogne Formel er darstellt, ist rein illusorisch, solange die Ländereien nicht wirklich verwendet werden. Aber er ist so a priori bestimmt und wird realisiert, sobald sich Käufer finden. Wenn daher die wirkliche Durchschnittsrente eines Landes durch sein wirkliches durchschnittliches jährliches Rental und sein Verhältnis zu der gesamten bebauten Fläche bestimmt ist, so ist der Preis des nicht bebauten Bodenteils bestimmt durch den Preis des bebauten und ist daher nur ein Reflex der Kapitalanlage und ihrer Resultate in den bebauten Ländereien. Da mit Ausnahme des schlechtesten Bodens alle Bodenarten Rente tragen (und diese Rente, wie wir unter II sehn werden, mit der Masse des Kapitals und der ihr entsprechenden Intensität der Kultur steigt), bildet sich so der nominelle Preis für die nicht bebauten Bodenteile, und werden sie so zu einer Ware, einer Quelle des Reichtums für ihre Besitzer. Es erklärt dies zugleich, warum der Bodenpreis des gesamten Gebiets, auch des nicht bebauten wächst. (Opdyke.) Die Landspekulation, z.B. in den Vereinigten Staaten, beruht nur auf diesem Reflex, den das Kapital und die Arbeit auf den unbebauten Boden werfen.

*Zweitens*. Der Fortgang in der Ausdehnung des bebauten Bodens überhaupt findet entweder statt zu schlechterm Boden oder auf den verschiednen gegebnen Bodenarten in verschiednen Verhältnissen, je nachdem sie sich vorfinden. Der Fortgang zu schlechterm Boden geschieht natürlich nie aus freier Wahl, sondern kann - kapitalistische Produktionsweise vorausgesetzt - nur Folge steigender Preise und bei jeder Produktionsweise nur Folge der Notwendigkeit sein. Dies jedoch nicht unbedingt. Schlechter Boden wird relativ besserm vorgezogen wegen der Lage, die bei aller Ausbreitung der Kultur in jungen Ländern entscheidend ist; dann aber auch, weil, obgleich die Bodenformation eines gewissen Strichs im ganzen zu dem fruchtbareren gehört, dennoch im einzelnen besserer und geringerer Boden bunt durcheinandergewürfelt sind, und der geringre Boden, schon seines Zusammenhangs mit dem bessern halber, der Kultur unterworfen werden muß. Bildet der schlechtre Boden Einschlüsse in den bessern, so gibt ihm der beßre den Vorteil der Lage gegen fruchtbareres Land, das nicht im Zusammenhang mit dem bereits der Kultur unterworfnen oder zu unterwerfenden steht.

So war der Staat Michigan einer der ersten der westlichen Staaten, der kornausführend wurde. Sein Boden ist im ganzen arm. Aber seine Nachbarschaft zum Staate New York und seine Wasserverbindungen vermittelst der Seen und des Erie-Kanals gaben ihm zunächst den Vorzug vor den von Natur fruchtbareren, weiter westlich gelegnen Staaten. Das Beispiel dieses Staats, im Vergleich zum Staat New York, zeigt uns auch den Übergang von besserm zu schlechterm Boden. Der Boden des Staates New York, namentlich der westliche Teil, ist ungleich fruchtbarer, besonders für den Weizenbau. Durch Raubbau wurde dieser fruchtbare Boden unfruchtbar gemacht, und nun erschien der Boden von Michigan fruchtbarer.

> "1838 wurde Weizenmehl in Buffalo nach dem Westen verschifft, hauptsächlich von der Weizenregion von New York und Ober-Kanada. Gegenwärtig, nach nur 12 Jahren, werden ungeheure Vorräte von Weizen und Mehl vom Westen hergebracht, den Erie-See entlang und auf dem Erie-Kanal, in Buffalo und dem benachbarten Hafen Blackrock nach Osten verschifft. Besonders wurde der Export von Weizen und Mehl stimuliert durch die europäische Hungersnot von 1847. Dadurch wurde der Weizen im westlichen New York wohlfeiler und der Weizenbau weniger einträglich gemacht; dies veranlaßte die New Yorker Farmers, sich mehr auf Viehzucht und Milchwirtschaft, Obstbau usw. zu werfen, auf Zweige, worin nach ihrer Ansicht der Nordwesten außerstande sein wird, direkt mit ihnen zu konkurrieren." (J. W. Johnston, "Notes on North America", London 1851, I., p. 222, 223.)

*Drittens*. Es ist eine falsche Voraussetzung, daß der Boden in Kolonien und überhaupt in jungen Ländern, die Korn zu wohlfeileren Preisen ausführen können, deswegen notwendig von größerer natürlicher Fruchtbarkeit ist. Das Getreide wird hier nicht nur unter seinem Wert, sondern unter seinem Produktionspreis verkauft, nämlich unter dem durch die Durchschnittsprofitrate in den ältern Ländern bestimmten Produktionspreis.

Wenn wir, wie Johnston sagt (p. 223),

> "gewohnt sind, mit diesen neuen Staaten, von denen solche große Zufuhren von Weizen jährlich nach Buffalo kommen, die Vorstellung großer natürlicher Fruchtbarkeit und endloser Gebiete reichen Bodens zu verknüpfen",

so hängt dies ab zunächst von ökonomischen Zuständen. Die ganze Bevölkerung eines solchen Landes, wie z.B. Michigan, ist anfangs fast ausschließlich mit der Landwirtschaft beschäftigt, und namentlich mit deren Massenprodukten, die allein sie gegen Industriewaren und tropische Produkte austauschen kann. Ihr ganzes überschüssiges Produkt erscheint daher in der Gestalt von Korn. Es unterscheidet dies von vornherein die auf Grundlage des modernen Weltmarkts gegründeten Kolonialstaaten von denen früherer und speziell der antiken Zeit. Sie erhalten fertig, durch den Weltmarkt, Produkte, die sie unter andern Umständen selbst schaffen müßten, Kleidung, Werkzeuge etc. Nur auf solcher Grundlage konnten die südlichen Staaten der Union Baumwolle zu ihrem Hauptprodukt machen. Die Teilung der Arbeit auf dem Weltmarkt erlaubt ihnen das. Wenn sie daher, ihre Neuheit und die relativ schwache Zahl ihrer Bevölkerung betrachtet, ein sehr großes überschüssiges Produkt zu produzieren *scheinen*, so ist dies nicht der Fruchtbarkeit ihres Bodens geschuldet, auch nicht der Fruchtbarkeit ihrer Arbeit, sondern der einseitigen Form ihrer Arbeit und daher des überschüssigen Produkts, worin diese sich darstellt.

Ferner aber hat relativ weniger fruchtbarer Ackerboden, der aber erst neu bebaut wird und noch durch keine Kultur beleckt war, bei nicht durchaus ungünstigen klimatischen Verhältnissen, wenigstens in den obern Schichten so viel leichtlösliche Pflanzennährstoffe aufgehäuft, daß er für längre Zeit Ernten ohne Düngung gibt, und zwar bei schon ganz oberflächlicher Bebauung. Bei den westlichen Prärien kommt hinzu, daß sie kaum irgendwelche Urbarmachungskosten erheischen, sondern die Natur sie urbar gemacht hat.[^k23-33a] In minder fruchtbaren Gebieten dieser Art kommt der Überschuß heraus, nicht durch die hohe Fruchtbarkeit des Bodens, also durch den Ertrag per Acre, sondern durch die Masse der Acres, die in oberflächlicher Weise bebaut werden kann, da dieser Boden dem Bebauer nichts, oder, mit ältern Ländern verglichen, nur verschwindend wenig kostet. Z.B. wo der Metärievertrag existiert, wie in Teilen von New York, Michigan, Kanada etc. Eine Familie bebaut oberflächlich, sage 100 Acres, und obgleich das Produkt per Acre nicht groß, gewährt das von 100 Acres einen bedeutenden Überschuß zum Verkauf. Dazu kommt noch die fast kostenlose Viehhaltung auf natürlichen Weiden ohne künstliche Graswiesen. Was hier entscheidet, ist nicht die Qualität, sondern die Quantität des Bodens. Die Möglichkeit dieser oberflächlichen Bebauung wird natürlich mehr oder minder rasch erschöpft im umgekehrten Verhältnis zur Fruchtbarkeit des neuen Bodens und im direkten Verhältnis zur Ausfuhr seines Produkts.

> "Und dennoch wird solch ein Land ausgezeichnete erste Ernten geben, selbst von Weizen; wer den ersten Rahm vom Boden abschöpft, wird einen reichlichen Überschuß von Weizen zu Markte senden können." (l.c.p. 224.)

In Ländern älterer Kultur machen die Eigentumsverhältnisse, der durch den Preis des bebauten Bodens bestimmte Preis des unbebauten usw., derartige extensive Wirtschaft unmöglich.

Daß deswegen weder, wie Ricardo sich dies vorstellt, dieser Boden sehr fruchtbar sein muß, noch nur Bodenarten gleicher Fruchtbarkeit bebaut werden, ersieht man aus folgendem: Im Staat Michigan wurden 1848 mit Weizen besät 465.900 Acres und produzierten 4.739.300 Bushels oder im Durchschnitt 10 1/5 Bushels per Acre; dies ergibt nach Abzug des Saatkorns weniger als 9 Bushels per Acre. Von den 29 Counties des Staats produzierten 2 durchschnittlich 7 Bush., 3-8, 2-9, 7-10, 6-11, 3-12, 4-13 Bush. und nur eine 16 und eine andre 18 Bush. per Acre. (l.c.p. 225.)

Für die praktische Kultur fällt höhere Fruchtbarkeit des Bodens zusammen mit höherer sofortiger Ausnutzbarkeit dieser Fruchtbarkeit. Die letztre kann bei einem von Natur armen Boden größer sein als bei einem von Natur reichen; es ist aber die Sorte Boden, wozu der Kolonist zunächst greifen wird und bei Ermangelung von Kapital greifen muß.

*Endlich*: Die Ausdehnung der Kultur auf größre Bodenflächen - abgesehn von dem eben betrachteten Fall, wo zu schlechterem Boden Zuflucht genommen werden muß als dem bisher bebauten - auf den verschiednen Bodenarten von A bis D, also z.B. die Bebauung größerer Flächen von B und C, setzt keineswegs vorheriges Steigen der Getreidepreise voraus, sowenig wie die jährlich vorangehende Erweiterung z.B. der Baumwollspinnerei ein fortwährendes Steigen der Garnpreise erheischt. Obgleich bedeutendes Steigen oder Fallen der Marktpreise auf den Produktionsumfang einwirkt, so findet doch, hiervon abgesehn, auch bei den Durchschnittspreisen, deren Stand auf die Produktion weder hemmend noch ausnahmsweis ermunternd wirkt, in der Agrikultur (wie in allen andren Produktionszweigen, die kapitalistisch betrieben werden) fortwährend jene relative Überproduktion statt, die an sich identisch ist mit der Akkumulation und die bei andrer Produktionsweise direkt durch die Vermehrung der Bevölkerung und in Kolonien durch fortwährende Einwanderung bewirkt wird. Der Bedarf wächst beständig, und in dieser Voraussicht wird fortwährend neues Kapital in neuem Boden angelegt; obgleich je nach Umständen für verschiedne Bodenprodukte. Es ist die Bildung neuer Kapitale, die dies an und für sich mit sich bringt. Was aber den einzelnen Kapitalisten betrifft, so mißt er den Umfang seiner Produktion durch den seines disponiblen Kapitals, soweit er es noch selbst überwachen kann. Was er im Auge hat, ist, soviel Platz wie möglich auf dem Markt einzunehmen. Wird überproduziert, so schiebt er die Schuld nicht sich, sondern seinen Konkurrenten zu. Der einzelne Kapitalist kann seine Produktion ausdehnen, ebensowohl indem er einen größern aliquoten Teil des gegebnen Markts sich aneignet, als indem er den Markt selbst erweitert.

## Vierzigstes Kapitel. Zweite Form der Differentialrente (Differentialrente II)

Wir haben bisher die Differentialrente nur betrachtet als das Resultat der verschiednen Produktivität gleicher Kapitalanlagen auf gleichen Bodenflächen von verschiedner Fruchtbarkeit, so daß die Differentialrente bestimmt war durch die Differenz zwischen dem Ertrag des Kapitals, das im schlechtesten, rentelosen Boden angelegt ist, und dem des Kapitals, das im bessern angelegt ist. Wir hatten hier die Kapitalanlagen nebeneinander auf verschiednen Bodenflächen, so daß jeder Neuanlage von Kapital extensivere Bebauung des Bodens, Erweiterung der bebauten Bodenfläche entsprach. Aber schließlich war die Differentialrente der Sache nach nur das Resultat der verschiednen Produktivität gleicher Kapitale, die auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun einen Unterschied machen, wenn Kapitalmassen mit verschiedner Produktivität nacheinander auf demselben Bodenstück und wenn sie nebeneinander auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden, vorausgesetzt nur, daß die Resultate dieselben sind?

Zunächst ist nicht zu leugnen, daß, soweit die Bildung von Surplusprofit in Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, so daß 3 Pfd.St. der Produktionspreis und der regulierende Marktpreis für 1 qr. sind, während 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von B 2 qrs. und damit einen Surplusprofit von 3 Pfd.St., ebenso Produktionskosten von 3 Pfd.St. auf den Acre von C 3 qrs. und 6 Pfd.St. Surplusprofit, endlich 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von D 4 qrs. und 9 Pfd.St. Surplusprofit ergeben; oder ob dasselbe Resultat dadurch erreicht wird, daß diese 12 Pfd.St. Produktionskosten, resp. 10 Pfd.St. Kapital, mit diesen selben Erfolgen in derselben Reihenfolge auf einen und denselben Acre angewandt sind. Es ist jedesmal ein Kapital von 10 Pfd.St., von dessen sukzessive angelegten Wertteilen von je 2 1/2 Pfd.St., ob sie angelegt werden auf 4 Acres von verschiedner Fruchtbarkeit nebeneinander oder auf einen und denselben Acre nacheinander, infolge ihres verschiednen Produkts ein Teil keinen Surplusprofit abwirft, während die andren Teile einen Surplusprofit im Verhältnis der Differenz ihres Ertrags über den jener rentelosen Anlage geben.

Die Surplusprofite und verschiednen Raten von Surplusprofit für verschiedne Wertteile von Kapital werden in beiden Fällen gleichmäßig gebildet. Und die Rente ist nichts als eine Form dieses Surplusprofits, der ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls finden bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Verwandlung des Surplusprofits in Rente, für diese Formveränderung, die die Übertragung der Surplusprofite vom kapitalistischen Pächter auf den Eigentümer des Bodens einschließt. Daher das hartnäckige Sträuben der englischen Pächter gegen eine offizielle Agrikulturstatistik. Daher der Kampf zwischen ihnen und den Grundeigentümern wegen der Feststellung der wirklichen Ergebnisse ihrer Kapitalanlage. (Morton.) Es wird nämlich die Rente bei Pachtung der Ländereien festgesetzt, wonach dann die aus der sukzessiven Anlage von Kapital entspringenden Surplusprofite in die Tasche des Pächters fließen, solange der Pachtkontrakt dauert. Daher der Kampf der Pächter um lange Pachtkontrakte und umgekehrt die Vermehrung der jährlich kündbaren Kontrakte (tenancies at will) durch die Übermacht der Landlords.

Es ist daher von vornherein klar: wenn es auch für das Gesetz der Bildung der Surplusprofite nichts ändert, ob gleiche Kapitale mit ungleichen Resultaten nebeneinander auf gleich großen Bodenstrecken oder ob sie nacheinander auf demselben Bodenteil angelegt werden, so macht es dennoch einen bedeutenden Unterschied für die Verwandlung der Surplusprofite in Grundrente. Die letztere Methode schließt diese Verwandlung in einerseits engere, andrerseits schwankendere Grenzen ein. Daher in Ländern intensiver Kultur (und ökonomisch verstehn wir unter intensiver Kultur nichts als die Konzentration von Kapital auf denselben Bodenteil statt seiner Verteilung auf nebeneinander liegende Bodenstrecken) das Geschäft des Taxators, wie Morton dies in seinen "Resources of Estates" entwickelt, eine sehr wichtige, komplizierte und schwierige Profession wird. Bei mehr permanenten Bodenverbesserungen fällt, bei Ablauf des Pachtkontrakts, die künstlich erhöhte Differentialfruchtbarkeit des Bodens mit seiner natürlichen zusammen und daher die Abschätzung der Rente mit der zwischen Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit überhaupt. Dagegen, so weit die Bildung von Surplusprofit durch die Höhe des Betriebskapitals bestimmt ist, wird die Höhe der Rente bei gewisser Größe des Betriebskapitals auf die Durchschnittsrente des Landes geschlagen und daher darauf gesehn, daß der neue Pächter über hinreichendes Kapital verfügt, um die Kultur in derselben intensiven Weise fortzusetzen.

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Bei der Betrachtung der Differentialrente II sind nun folgende Punkte noch hervorzuheben: *Erstens*: Ihre Basis und ihr Ausgangspunkt, nicht nur historisch, sondern soweit es ihre Bewegung in jedem gegebnen Zeitpunkt betrifft, ist die Differentialrente I, d.h. die gleichzeitige Bebauung, nebeneinander, von Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit und Lage; also die gleichzeitige Anwendung, nebeneinander, von verschiednen Bestandteilen des agrikolen Gesamtkapitals auf Bodenstrecken verschiedner Qualität. Historisch versteht sich dies von selbst. In Kolonien haben die Kolonisten nur wenig Kapital anzulegen; die Hauptproduktionsagenten sind Arbeit und Erde. Jedes einzelne Familienhaupt sucht für sich und die Seinigen ein unabhängiges Beschäftigungsfeld, neben denen seiner Mitkolonisten, herauszuarbeiten. Dies muß überhaupt bei der eigentlichen Agrikultur auch schon bei vorkapitalistischen Produktionsweisen der Fall sein. Bei Schafweide und überhaupt Viehzucht als selbständigen Produktionszweigen findet mehr oder minder gemeinschaftliche Exploitation des Bodens statt, und ist sie von vornherein extensiv. Die kapitalistische Produktionsweise geht aus von frühern Produktionsweisen, worin die Produktionsmittel, tatsächlich oder rechtlich, das Eigentum des Bebauers selbst sind, mit einem Wort vom handwerksmäßigen Betrieb der Agrikultur. Der Natur der Sache nach entwickelt sich aus diesem erst allmählich die Konzentration der Produktionsmittel und ihre Verwandlung in Kapital gegenüber den in Lohnarbeiter verwandelten unmittelbaren Produzenten. Soweit die kapitalistische Produktionsweise hier charakteristisch auftritt, geschieht dies anfänglich zuerst besonders in Schafweide und Viehzucht; sodann aber nicht in Konzentration des Kapitals auf relativ kleinem Bodenumfang, sondern in Produktion auf größrem Maßstab, so daß an Pferdehaltung und andren Produktionskosten gespart wird; in der Tat aber nicht durch Anwendung von mehr Kapital auf demselben Boden. Es liegt ferner in den Naturgesetzen des Feldbaus, daß bei einer gewissen Höhe der Kultur und ihr entsprechender Erschöpfung des Bodens das Kapital, hier zugleich in dem Sinn schon produzierter Produktionsmittel, das entscheidende Element der Bodenkultur wird. Solange das bebaute Land eine relativ kleine Strecke bildet im Verhältnis zum unbebauten und die Bodenkraft noch nicht erschöpft ist (und dies ist der Fall bei Vorwalten der Viehzucht und der Fleischnahrung vor dem Überwiegen des eigentlichen Ackerbaus und der Pflanzennahrung), tritt die beginnende neue Produktionsweise der Bauernproduktion gegenüber namentlich durch den Umfang der Bodenfläche, die für Rechnung *eines* Kapitalisten bebaut wird, also selbst wieder durch extensive Anwendung des Kapitals auf räumlich größrer Bodenfläche. Es ist also von vornherein festzuhalten, daß die Differentialrente I die geschichtliche Grundlage ist, von der ausgegangen wird. Andrerseits tritt die Bewegung der Differentialrente II in jedem gegebnen Augenblick nur ein auf einem Gebiet, das selbst wieder die buntscheckige Grundlage der Differentialrente I bildet.

*Zweitens*: Bei der Differentialrente in der Form II treten, zur Verschiedenheit der Fruchtbarkeit, hinzu die Unterschiede in der Verteilung des Kapitals (und der Kreditfähigkeit) unter den Pächtern. In der eigentlichen Manufaktur bildet sich bald für jeden Geschäftszweig ein eignes Minimum des Geschäftsumfangs und dementsprechend ein Minimum des Kapitals, unter dem ein einzelnes Geschäft nicht mit Erfolg betrieben werden kann. Es bildet sich ebenso in jedem Geschäftszweig ein dies Minimum überschreitendes, normales Durchschnittsmaß von Kapital, worüber die Masse der Produzenten verfügen muß und verfügt. Was darüber ist, kann Extraprofit bilden; was darunter, erhält nicht den Durchschnittsprofit. Die kapitalistische Produktionsweise ergreift nur langsam und ungleichmäßig die Landwirtschaft, wie man in England sehn kann, dem klassischen Lande der kapitalistischen Produktionsweise in der Agrikultur. Soweit keine freie Korneinfuhr existiert oder ihre Wirkung, weil ihr Umfang, nur beschränkt ist, bestimmen die Produzenten, die auf schlechterm Boden, also mit ungünstigeren als den Durchschnitts-Produktionsbedingungen arbeiten, den Marktpreis. Ein großer Teil der in der Landwirtschaft angewandten und überhaupt ihr zur Verfügung stehenden Gesamtmasse von Kapital befindet sich in ihren Händen.

Es ist richtig, daß z.B. der Bauer auf seine kleine Parzelle viel Arbeit verwendet. Aber isolierte und der objektiven, sowohl gesellschaftlichen wie materiellen Bedingungen der Produktivität beraubte, von ihnen entblößte Arbeit.

Dieser Umstand bewirkt, daß die wirklichen kapitalistischen Pächter fähig sind, sich einen Teil des Surplusprofits anzueignen; dies würde wegfallen, wenigstens soweit dieser Punkt in Betracht kommt, wäre die kapitalistische Produktionsweise in der Landwirtschaft ebenso gleichmäßig entwickelt wie in der Manufaktur.

Betrachten wir zunächst bloß die Bildung des Surplusprofits bei Differentialrente II, ohne uns noch um die Bedingungen zu kümmern, unter denen die Verwandlung dieses Surplusprofits in Grundrente vorgehn kann.

Es ist dann klar, daß die Differentialrente II nur ein verschiedner Ausdruck der Differentialrente I ist, aber der Sache nach mit ihr zusammenfällt. Die verschiedne Fruchtbarkeit der verschiednen Bodenarten wirkt bei Differentialrente I nur, soweit sie bewirkt, daß auf den Boden angelegte Kapitale ungleiche Resultate, Produkte, geben, entweder bei gleicher Größe der Kapitale oder ihrer proportionellen Größe nach betrachtet. Ob diese Ungleichheit stattfindet für verschiedne Kapitale, die auf demselben Bodenstück nacheinander angelegt sind, oder für solche, die auf mehrere Stücke von verschiednen Bodenarten verwandt wurden, kann an der Differenz der Fruchtbarkeit oder ihres Produkts und daher an der Bildung der Differentialrente für die fruchtbarer angelegten Kapitalteile keinen Unterschied machen. Es ist nach wie vor der Boden, der bei gleicher Kapitalanlage verschiedne Fruchtbarkeit zeigt, nur daß hier derselbe Boden für ein in verschiednen Portionen sukzessiv angelegtes Kapital tut, was bei I verschiedne Bodenarten für verschiedne gleich große, auf sie angelegte Teile des gesellschaftlichen Kapitals tun.

Wenn dasselbe Kapital von 10 Pfd.St., was in Tabelle I in der Gestalt selbständiger Kapitale von je 2 1/2 Pfd.St. von verschiednen Pächtern auf je einen Acre der vier Bodenarten A, B, C und D angelegt ist, statt dessen auf einen und denselben Acre von D sukzessiv angelegt wäre, so daß die erste Anlage 4 qrs., die zweite 3, die dritte 2, die letzte 1 qr. gäbe (oder auch in umgekehrter Reihenfolge), so würde der Preis des einen qr. = 3 Pfd.St., den der mindestergiebige Kapitalteil liefert, keine Differentialrente abwerfen, sondern den Produktionspreis bestimmen, solange noch Zufuhr von Weizen nötig, dessen Produktionspreis 3 Pfd.St. ist. Und da der Voraussetzung nach kapitalistisch produziert wird, also der Preis von 3 Pfd.St. den Durchschnittsprofit einschließt, den ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St. überhaupt abwirft, so werden die drei andern Portionen von je 2 1/2 Pfd.St. Surplusprofite abwerfen, je nach der Differenz dieses Produkts, da dies Produkt nicht zu seinem Produktionspreis, sondern zum Produktionspreis der unergiebigsten Anlage von 2 1/2 Pfd.St. verkauft wird; einer Anlage, die keine Rente abwirft und bei der der Preis des Produkts nach dem allgemeinen Gesetz der Produktionspreise reguliert ist. Die Bildung der Surplusprofite wäre dieselbe wie in Tabelle I.

Es zeigt sich hier wiederum, daß die Differentialrente II die Differentialrente I voraussetzt. Das Minimum von Produkt, das ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St. abwirft, d.h. auf dem schlechtesten Boden abwirft, ist hier angenommen als 1 qr. Gesetzt also, der Pächter der Bodenart D verwendet außer den 2 1/2 Pfd.St., die ihm 4 qrs. abwerfen und wofür er 3 qrs. Differentialrente zahlt, auf denselben Boden 2 1/2 Pfd.St., die ihm nur 1 qr. abwerfen, wie das gleiche Kapital auf dem schlechtesten Boden A. In diesem Fall wäre dies rentelose Kapitalanlage, da ihm nur der Durchschnittsprofit abgeworfen würde. Es wäre kein Surplusprofit da, um sich in Rente zu verwandeln. Andrerseits hätte aber auch dieser abnehmende Ertrag der zweiten Kapitalanlage auf D keine Wirkung auf die Profitrate. Es wäre dasselbe, als ob 2 1/2 Pfd.St. auf einen weitern Acre der Bodenart A neu angelegt worden, ein Umstand, der in keiner Weise den Surplusprofit, also auch nicht die Differentialrente der Bodenarten A, B, C, D affiziert. Für den Pächter aber wäre diese zusätzliche Anlage von 2 1/2 Pfd.St. auf D geradeso vorteilhaft gewesen, wie ihm der Voraussetzung nach die Anlage der ursprünglichen 2 1/2 Pfd.St. auf den Acre D ist, obgleich diese 4 qrs. abwirft. Geben ihm ferner zwei weitre Kapitalanlagen von je 2 1/2 Pfd.St. die erste 3, die zweite 2 qrs. zusätzliches Produkt, so hätte wieder Abnahme stattgefunden, verglichen mit dem Ertrag der ersten Anlage von 2 1/2 Pfd.St. auf D, die 4 qrs. gab, daher einen Surplusprofit von 3 qrs. Aber es wäre nur eine Abnahme in der Höhe des Surplusprofits und würde weder den Durchschnittsprofit noch den regulierenden Produktionspreis affizieren. Dies wäre nur der Fall, wenn die zuschüssige Produktion, welche diese fallenden Surplusprofite abwirft, die Produktion von A überflüssig machte und damit den Acre A außer Bebauung würfe. In diesem Fall wäre mit der abnehmenden Fruchtbarkeit der zusätzlichen Kapitalanlage auf dem Acre D ein Fallen des Produktionspreises verbunden, z.B. von 3 Pfd.St. auf 1 1/2 Pfd.St., wenn der Acre B der rentelose, den Marktpreis regulierende Boden würde.

Das Produkt auf D wäre jetzt = 4 + 1 + 3 + 2 = 10 qrs., während es früher = 4 qrs. war. Der durch B regulierte Preis des qr. wäre aber gefallen auf 1 1/2 Pfd.St. Die Differenz zwischen D und B wäre = 10 - 2 = 8 qrs., zu 1 1/2 Pfd.St. per qr. = 12 Pfd.St., während die Geldrente auf D früher = 9 Pfd.St. war. Dies ist zu merken. Auf den Acre gerechnet, wäre die Höhe der Rente gestiegen um 33 1/3%, trotz der abnehmenden Rate der Surplusprofite auf die zwei zusätzlichen Kapitale von je 2 1/2 Pfd.St.

Man sieht hieraus, zu welchen sehr komplizierten Kombinationen die Differentialrente überhaupt, und namentlich in Form II zusammen mit Form I, Anlaß gibt, während z.B. Ricardo sie ganz einseitig und als einfache Sache behandelt. Man hat z.B. wie oben Sinken des regulierenden Marktpreises und zugleich Wachsen der Rente auf den fruchtbaren Ländereien, so daß sowohl absolutes Produkt wie absolutes Surplusprodukt wächst. (Bei der Differentialrente I in absteigender Linie kann das relative Surplusprodukt und daher die Rente per Acre wachsen, obgleich das absolute Surplusprodukt per Acre konstant bleibt oder selbst abnimmt.) Aber zugleich nimmt die Fruchtbarkeit der nacheinander auf denselben Boden gemachten Kapitalanlagen ab, obgleich ein großer Teil davon auf die fruchtbareren Ländereien fällt. Von einem Gesichtspunkt aus betrachtet - sowohl was Produkt wie Produktionspreise angeht -, ist die Produktivität der Arbeit gestiegen. Von einem andern aus betrachtet, hat sie abgenommen, weil die Rate des Surplusprofits und das Surplusprodukt per Acre für die verschiednen Kapitalanlagen auf demselben Boden abnimmt.

Die Differentialrente II, bei abnehmender Fruchtbarkeit der sukzessiven Kapitalanlagen, wäre nur dann notwendig mit Verteuerung des Produktionspreises und absoluter Abnahme der Produktivität verbunden, wenn diese Kapitalanlagen nur auf den schlechtesten Boden A geschehn könnten. Wenn der Acre von A, der mit 2 1/2 Pfd.St. Kapitalanlage 1 qr. zum Produktionspreis von 3 Pfd.St. ergab, bei weitrer Anlage von 2 1/2 Pfd.St., also Gesamtanlage von 5 Pfd.St., insgesamt nur 1 1/2 qrs. liefert, so ist der Produktionspreis dieser 1 1/2 qrs. = 6 Pfd.St., also der eines qr. = 4 Pfd.St. Jede Abnahme der Produktivität bei wachsender Kapitalanlage wäre hier relative Verminderung des Produkts per Acre, während sie auf den bessern Bodenarten nur Verminderung des überschüssigen Surplusprodukts ist.

Die Natur der Sache aber bringt es mit sich, daß mit Entwicklung der intensiven Kultur, d.h. mit sukzessiven Kapitalanlagen auf demselben Boden, es vorzugsweise die bessern Bodenarten sind, wo dies stattfindet oder in höherm Grade stattfindet. (Wir sprechen nicht von den permanenten Verbesserungen, wodurch bisher unbrauchbarer Boden in brauchbaren verwandelt wird.) Die abnehmende Fruchtbarkeit der sukzessiven Kapitalanlagen muß also hauptsächlich in der beschriebnen Weise wirken. Der bessere Boden wird dazu gewählt, weil er die meiste Aussicht bietet, daß sich das darauf verwandte Kapital rentiert, indem er die meisten natürlichen Elemente der Fruchtbarkeit enthält, die es sich nur handelt nutzbar zu machen.

Als nach Aufhebung der Korngesetze die Kultur in England noch intensiver gemacht wurde, wurde eine Masse früheres Weizenland zu andren Zwecken, namentlich zu Viehweide verwandt, dagegen die für Weizen passendsten fruchtbaren Landstrecken dräniert und sonst verbessert; das Kapital für Weizenkultur wurde so auf ein engeres Gebiet konzentriert.

In diesem Fall - und alle möglichen Surplusraten, die zwischen dem höchsten Surplusprofit des besten Landes und dem Produkt des rentelosen Bodens A liegen, fallen hier zusammen, nicht mit relativer, sondern mit absoluter Vermehrung des Surplusprodukts per Acre - stellt der neugebildete Surplusprofit (eventuell Rente) nicht in Rente verwandelten Teil von früherm Durchschnittsprofit dar (Teil von dem Produkt, worin sich früher der Durchschnittsprofit darstellte), sondern zuschüssigen Surplusprofit, der sich aus dieser Form in Rente verwandelte.

Dagegen nur in dem Fall, wo die Nachfrage nach Getreide so wüchse, daß der Marktpreis über den Produktionspreis von A stiege, und deswegen auf A, B oder irgendeiner andren Klasse das Surplusprodukt nur zu einem höheren Preise als 3 Pfd.St. geliefert werden könnte, nur in diesem Fall wäre mit der Abnahme des Ergebnisses einer zusätzlichen Kapitalanlage auf irgendeine der Klassen A, B, C, D Steigen des Produktionspreises und des regulierenden Marktpreises verbunden. Soweit dies für längre Zeit sich festsetzte und nicht Kultur von zusätzlichem Boden A (von wenigstens der Qualität A) ins Leben riefe oder sonstige Einwirkungen eine wohlfeilere Zufuhr herbeiführten, würde bei sonst gleichbleibenden Umständen der Arbeitslohn infolge der Brotverteurung steigen und die Profitrate dementsprechend fallen. In diesem Falle wäre es gleichgültig, ob die gestiegne Nachfrage befriedigt würde durch Heranziehung von schlechterm Boden als A oder durch zuschüssige Kapitalanlage, einerlei auf welche der vier Bodenarten. Die Differentialrente würde steigen in Verbindung mit fallender Profitrate.

Dieser eine Fall, worin die abnehmende Fruchtbarkeit der auf den bereits in Kultur befindlichen Bodenarten nachträglich zugesetzten Kapitale zu Steigerung des Produktionspreises, Fall der Profitrate und Bildung erhöhter Differentialrente führen kann - denn diese würde unter den gegebnen Umständen auf allen Bodenarten ganz so steigen, als ob schlechterer Boden als A jetzt den Marktpreis regulierte -, ist von Ricardo zum einzigen Fall, zum normalen Fall gestempelt worden, worauf er die ganze Bildung der Differentialrente II reduziert.

Es wäre dies auch der Fall, wenn nur die Bodenart A bebaut wäre und sukzessive Kapitalanlagen auf derselben nicht mit proportionellem Zuwachs des Produkts verbunden wären.

Hier wird also bei Differentialrente II die Differentialrente I ganz aus dem Gedächtnis verloren.

Mit Ausnahme dieses Falls, wo entweder die Zufuhr auf den bebauten Bodenarten nicht genügt und daher der Marktpreis fortwährend über dem Produktionspreis steht, bis neuer zusätzlicher, schlechterer Boden in Anbau genommen ist oder bis das Gesamtprodukt des auf die verschiednen Bodenarten angelegten zusätzlichen Kapitals nur zu höherm Produktionspreis als dem bisher geltenden geliefert werden kann - mit Ausnahme dieses Falls läßt die proportionelle Abnahme in der Produktivität der zusätzlichen Kapitale den regulierenden Produktionspreis und die Profitrate unberührt. Im übrigen sind drei fernere Fälle möglich:

a) Wirft das zusätzliche Kapital auf irgendeiner der Bodenarten A, B, C, D nur die durch den Produktionspreis von A bestimmte Profitrate ab, so wird dadurch kein Surplusprofit, also auch keine mögliche Rente gebildet; sowenig, als wenn zusätzlicher Boden A bebaut worden wäre.

b) Wirft das zusätzliche Kapital höheres Produkt ab, so wird selbstverständlich neuer Surplusprofit (potentielle Rente) gebildet, wenn der regulierende Preis derselbe bleibt. Dies ist nicht notwendig der Fall, nämlich dann nicht, wenn diese zusätzliche Produktion den Boden A außer Bebauung und damit aus der Reihe der konkurrierenden Bodenarten wirft. In diesem Fall fällt der regulierende Produktionspreis. Die Profitrate würde steigen, wenn hiermit Fallen des Arbeitslohns verbunden wäre oder wenn das wohlfeilere Produkt als Element in das konstante Kapital eingeht. Hätte die erhöhte Produktivität des zusätzlichen Kapitals auf den besten Bodenarten C und D stattgefunden, so hinge es ganz ab von der Höhe der gesteigerten Produktivität und der Masse der neu zugesetzten Kapitale, wieweit Bildung von vermehrtem Surplusprofit (also von vermehrter Rente) verbunden wäre mit dem Fall des Preises und dem Steigen der Profitrate. Diese letztre kann steigen auch ohne Fall des Arbeitslohns, durch Verwohlfeilerung der Elemente des konstanten Kapitals.

c) Findet die zusätzliche Kapitalanlage mit abnehmenden Surplusprofiten statt, doch so, daß ihr Produkt einen Überschuß läßt über das Produkt desselben Kapitals auf Boden A, so findet, wenn die vermehrte Zufuhr nicht den Boden A außer Bebauung wirft, unter allen Umständen Neubildung von Surplusprofiten statt, die auf D, C, B, A gleichzeitig stattfinden kann. Wird dagegen der schlechteste Boden A aus der Bebauung verdrängt, so fällt der regulierende Produktionspreis, und es hängt von dem Verhältnis zwischen dem verminderten Preis eines qr. und der vermehrten Zahl der den Surplusprofit bildenden qrs. ab, ob der in Geld ausgedrückte Surplusprofit und daher die Differentialrente steigt oder fällt. Aber jedenfalls zeigt sich hier das Merkwürdige, daß mit abnehmenden Surplusprofiten sukzessiver Kapitalanlagen der Produktionspreis fallen kann, statt steigen zu müssen, wie es auf den ersten Blick scheint.

Diese zusätzlichen Kapitalanlagen mit abnehmenden Mehrerträgen entsprechen ganz dem Fall, in welchem auf Bodenarten, deren Fruchtbarkeit zwischen A und B, B und C, C und D, z.B. vier neue selbständige Kapitale von je 2 1/2 Pfd.St. angelegt würden, die resp. 1 1/2 qrs., 2 1/3, 2 2/3 und 3 qrs. abwürfen. Es würden sich auf allen diesen Bodenarten für alle vier zusätzlichen Kapitale Surplusprofite, potentielle Renten bilden, obgleich die Rate des Surplusprofits, verglichen mit dem der gleichen Kapitalanlage auf den jedesmal bessern Boden, abgenommen hätte. Und es wäre ganz gleich, ob diese vier Kapitale auf D etc. angelegt oder verteilt würden zwischen D und A.

Wir kommen jetzt zu einem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Formen der Differentialrente.

Bei gleichbleibendem Produktionspreis und gleichbleibenden Differenzen kann bei Differentialrente I mit dem Rental die Durchschnittsrente per Acre steigen oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital; aber der Durchschnitt ist nur eine Abstraktion. Die wirkliche Rentenhöhe per Acre oder aufs Kapital gerechnet, bleibt hier dieselbe.

Dagegen kann unter denselben Voraussetzungen die Höhe der Rente, gemessen am Acre, steigen, obgleich die Rentrate, gemessen am ausgelegten Kapital, dieselbe bleibt.

Nimm an, die Produktion verdopple sich dadurch, daß auf A, B, C, D statt je 2 1/2 Pfd.St. je 5 Pfd.St., also statt 10 zusammen 20 Pfd.St. Kapital angelegt würde, mit gleichbleibender relativer Fruchtbarkeit. Es wäre dies ganz dasselbe, als ob von jeder dieser Bodenarten 2 Acres statt 1, und zwar zu gleichbleibenden Kosten, bebaut würden. Die Profitrate bliebe dieselbe und ebenso ihr Verhältnis zum Surplusprofit oder der Rente. Wenn aber A jetzt 2 qrs. trüge, B 4, C 6, D 8, so bliebe, da dieser Zuwachs nicht verdoppelter Fruchtbarkeit bei gleichbleibendem Kapital, sondern gleichbleibender proportioneller Fruchtbarkeit bei verdoppeltem Kapital geschuldet, der Produktionspreis nach wie vor 3 Pfd.St. per qr. Die 2 qrs. von A würden jetzt 6 Pfd.St. kosten, wie früher 1 qr. 3 Pfd.St. Der Profit hätte sich auf allen 4 Bodenarten verdoppelt, aber nur, weil das ausgelegte Kapital. Aber in demselben Verhältnis hätte sich die Rente verdoppelt; sie wäre 2 qrs. für B statt 1, 4 für C statt 2 und 6 für D statt 3; und dementsprechend die Geldrente für B, C, D resp. 6 Pfd.St., 12 Pfd.St., 18 Pfd.St. Wie das Produkt per Acre, hätte sich die Geldrente per Acre verdoppelt, also auch der Bodenpreis, worin diese Geldrente kapitalisiert wird. So berechnet, steigt die Höhe der Korn- und Geldrente und daher der Bodenpreis, weil der Maßstab, worin er berechnet wird, der Acre, ein Bodenstück von konstanter Größe ist. Dagegen als Rentrate mit Beziehung auf das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel stattgefunden in der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesamtrental von 36 verhält sich zum ausgelegten Kapital von 20, wie sich das Rental von 18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt. Dasselbe gilt für das Verhältnis der Geldrente jeder Bodenart zu dem in ihr ausgelegten Kapital; so z.B. in C verhalten sich 12 Pfd.St. Rente zu 5 Pfd.St. Kapital wie früher 6 Pfd.St. Rente zu 2 1/2 Pfd.St. Kapital. Es entstehn hier keine neuen Differenzen zwischen den ausgelegten Kapitalen, aber es entstehn neue Surplusprofite, bloß weil das zusätzliche Kapital auf irgendeiner der Rente tragenden Bodenarten, oder auf allen, mit demselben proportionellen Produkt angelegt wird. Fände die doppelte Anlage z.B. nur auf C statt, so bliebe die Differentialrente, aufs Kapital berechnet, zwischen C, B und D dieselbe; denn wenn ihre Masse auf C sich verdoppelt, so auch das angelegte Kapital.

Man sieht hieraus, daß bei gleichbleibendem Produktionspreis, gleichbleibender Rate des Profits und gleichbleibenden Differenzen (und daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der Rente, gemessen am Kapital) die Höhe der Produkten- und Geldrente per Acre und daher der Bodenpreis steigen kann.

Dasselbe kann stattfinden bei abnehmenden Raten des Surplusprofits und daher der Rente, d.h. bei abnehmender Produktivität der immer noch Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn die zweiten Kapitalanlagen von 2 1/2 Pfd.St. nicht das Produkt verdoppelt hätten, sondern B nur 3 1/2 qrs., C 5 und D 7 trüge, so wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 2 1/2 Pfd.St. Kapital nur 1/2 qrs. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt 3. Die Verhältnisse zwischen Rente und Kapital für die beiden sukzessiven Anlagen würden sich stellen wie folgt:

```
      Erste Anlage                          Zweite Anlage
      Rente          Kapital                Rente          Kapital
B:    3 Pfd.St.      2 1/2 Pfd.St.    B:    1 1/2 Pfd.St.  2 1/2 Pfd.St.
C:    6 Pfd.St.      2 1/2 Pfd.St.    C:    3 Pfd.St.      2 1/2 Pfd.St.
D:    9 Pfd.St.      2 1/2 Pfd.St.    D:    6 Pfd.St.      2 1/2 Pfd.St.
```

Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapitals und daher des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre die Korn- und Geldrente gestiegen für B von 1 auf 1 1/2 qrs. (3 auf 4 1/2 Pfd.St.), für C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 Pfd.St.) und für D von 3 auf 5 qrs. (von 9 auf 15 Pfd.St.). In diesem Fall hätten die Differenzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem auf A angelegten Kapital, abgenommen, der Produktionspreis wäre derselbe geblieben, aber die Rente per Acre und daher der Bodenpreis per Acre wäre gestiegen. Die Kombinationen der Differentialrente II, welche als ihre Basis die Differentialrente I voraussetzt, sind nun die folgenden.

## Einundvierzigstes Kapitel. Die Differentialrente II – Erster Fall: Konstanter Produktionspreis

Diese Voraussetzung schließt ein, daß der Marktpreis nach wie vor durch das auf dem schlechtesten Boden A angelegte Kapital reguliert wird.

I. Wenn das auf irgendeiner der Rente tragenden Bodenarten B, C, D angelegte zuschüssige Kapital nur soviel produziert wie dasselbe Kapital auf Boden A, d.h. wenn es zum regulierenden Produktionspreis nur den Durchschnittsprofit abwirft, also keinen Surplusprofit, so ist die Wirkung auf die Rente gleich Null. Es bleibt alles beim alten. Es ist dasselbe, als wenn eine beliebige Zahl Acres von der Qualität A, des schlechtesten Bodens, der bisher bebauten Fläche zugesetzt wäre.

II. Die zusätzlichen Kapitale bringen auf jeder verschiednen Bodenart ihrer Größe proportionelle, zuschüssige Produkte hervor; d.h. die Größe der Produktion wächst, je nach der spezifischen Fruchtbarkeit jeder Bodenart, proportionell zur Größe des zuschüssigen Kapitals. Wir gingen in Kapitel XXXIX aus von der folgenden Tabelle I:

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| A | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 3 | 1 | 3 | 3 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 3 | 2 | 3 | 6 | 1 | 3 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 3 | 3 | 3 | 9 | 2 | 6 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 3 | 4 | 3 | 12 | 3 | 9 | 360% |
| Total | 4 | 10 |  | 12 | 10 |  | 30 | 6 | 18 |  |

Diese verwandelt sich jetzt in:

Tabelle II

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 2 | 3 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 4 | 3 | 12 | 2 | 6 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 6 | 3 | 18 | 4 | 12 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 8 | 3 | 24 | 6 | 18 | 360% |
|  | 4 | 20 |  |  | 20 |  | 60 | 12 | 36 |  |

Es ist hier nicht nötig, daß, wie in der Tabelle, die Kapitalanlage sich auf allen Bodenarten verdoppelt. Das Gesetz ist dasselbe, sobald nur auf irgendeiner oder mehreren der Rente tragenden Bodenarten zuschüssiges Kapital angewandt wird, gleichviel in welcher Proportion. Was nötig ist, ist nur, daß auf jeder Bodenart die Produktion sich im selben Verhältnis vermehrt wie das Kapital. Die Rente steigt hier bloß infolge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden und im Verhältnis zu dieser Kapitalvermehrung. Diese Vermehrung des Produkts und der Rente infolge von und proportionell zu vermehrter Kapitalanlage ist, was Quantum des Produkts und der Rente angeht, ganz dasselbe, als wenn die bebaute Fläche der Rente tragenden Ländereien gleicher Bonität sich vermehrt hätte und mit gleicher Kapitalanlage, wie früher auf denselben Bodenarten, der Kultur unterworfen wäre. Im Fall von Tabelle II z.B. bliebe das Resultat dasselbe, wenn das zuschüssige Kapital von 2 1/2 Pfd.St. per Acre auf je einen zweiten Acre von B, C und D angelegt wäre.

Diese Annahme unterstellt ferner keine fruchtbarere Anwendung des Kapitals, sondern nur Anwendung von mehr Kapital auf derselben Fläche mit demselben Erfolg wie bisher.

Es bleiben hier alle proportionellen Verhältnisse dieselben. Allerdings, wenn man nicht die proportionellen Differenzen, sondern die rein arithmetischen betrachtet, kann sich die Differentialrente auf den verschiednen Bodenarten verändern. Nehmen wir z.B. an, das zuschüssige Kapital sei nur auf B und D angelegt worden. So ist dann der Unterschied von D und A = 7 qrs., früher = 3: der von B und A = 3 qrs., früher = 1; der von C und B = - 1, früher = + 1 usw. Aber diese arithmetische Differenz, die entscheidend ist bei der Differentialrente I, soweit sich in ihr der Unterschied in der Produktivität bei gleicher Kapitalanlage ausdrückt, ist hier völlig gleichgültig, weil sie nur Folge verschiedner Mehranlage oder Nicht-Mehranlage von Kapital ist, bei gleichbleibender Differenz für jeden gleichen Kapitalteil auf die verschiednen Ländereien.

III. Die zuschüssigen Kapitale bringen überschüssiges Produkt hervor und bilden daher Surplusprofite, aber mit abnehmender Rate, nicht im Verhältnis zu ihrer Vergrößerung.

Tabelle III

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| A | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 3 | 1 | 3 | 3 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 2 + 1 1/2 = 3 1/2 | 3 | 10 1/2 | 1 1/2 | 4 1/2 | 90% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 3 + 2 = 5 | 3 | 15 | 3 | 9 | 180% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 4 + 3 1/2 = 7 1/2 | 3 | 22 1/2 | 5 1/2 | 16 1/2 | 330% |
| Total | 4 | 17 1/2 |  | 21 | 17 |  | 51 | 10 | 30 |  |

Es ist bei dieser dritten Annahme wieder gleichgültig, ob die zuschüssigen zweiten Kapitalanlagen gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die verschiednen Bodenarten fallen oder nicht; ob die abnehmende Produktion von Surplusprofit in gleichen oder ungleichen Verhältnissen vor sich geht; ob die zusätzlichen Kapitalanlagen alle auf dieselbe, Rente tragende, Bodenart fallen oder ob sie sich verteilen, gleichmäßig oder ungleichmäßig, auf Rente tragenden Boden verschiedner Bonität. Alle diese Umstände sind für das zu entwickelnde Gesetz gleichgültig. Die einzige Voraussetzung ist, daß zuschüssige Kapitalanlagen auf irgendeiner der Rente tragenden Bodenarten Surplusprofit abwerfen, aber in abnehmender Proportion zum Maß der Kapitalvermehrung. Die Grenzen dieser Abnahme bewegen sich in den Beispielen der vorliegenden Tabelle zwischen 4 qrs. = 12 Pfd.St., dem Produkt der ersten Kapitalanlage auf den besten Boden D, und 1 qr. = 3 Pfd.St., dem Produkt derselben Kapitalanlage auf den schlechtesten Boden A. Das Produkt des besten Bodens bei Anlage von Kapital I bildet die Maximalgrenze und das Produkt des nicht Rente tragenden, keinen Surplusprofit gebenden schlechtesten Bodens A, bei gleicher Kapitalanlage, die Minimalgrenze des Produkts, welches die sukzessiven Kapitalanlagen auf irgendeinem der Surplusprofit abwerfenden Bodenarten bei abnehmender Produktivität sukzessiver Kapitalanlagen abwerfen. Wie die Annahme II dem entspricht, daß von den bessern Bodenarten neue Stücke gleicher Qualität der bebauten Fläche zugefügt werden, daß die Quantität irgendeiner der kultivierten Bodenarten sich vermehrt, so entspricht die Annahme III dem, daß zusätzliche Bodenstücke bebaut werden, deren verschiedne Grade von Fruchtbarkeit sich verteilen zwischen D und A, zwischen denen des besten und denen des schlechtesten Bodens. Finden die sukzessiven Kapitalanlagen ausschließlich auf dem Boden D statt, so können sie die existierenden Differenzen zwischen D und A einbegreifen, ferner Differenzen zwischen D und C, ebenso wie zwischen D und B. Finden sie alle auf Boden C statt, so nur Differenzen zwischen C und A resp. B; wenn auf B, nur Differenzen zwischen B und A.

Das Gesetz aber ist: daß die Rente auf allen diesen Bodenarten absolut wächst, wenn auch nicht im Verhältnis zum zuschüssig angelegten Kapital.

Die Rate des Surplusprofits, sowohl das zuschüssige Kapital wie das gesamte auf den Boden angelegte Kapital betrachtet, nimmt ab; aber die absolute Größe des Surplusprofits nimmt zu; ganz wie die abnehmende Profitrate des Kapitals überhaupt meist mit zunehmender absoluter Masse des Profits verbunden ist. So ist der Durchschnitts-Surplusprofit der Kapitalanlage auf B = 90% aufs Kapital, während er bei der ersten Kapitalanlage = 120% war. Aber der gesamte Surplusprofit nimmt zu, von 1 qr. auf 1 1/2 qr. und von 3 Pfd.St. auf 4 1/2. Die Gesamtrente für sich betrachtet - und nicht mit Bezug auf die verdoppelte Größe des vorgeschoßnen Kapitals - ist absolut gestiegen. Die Differenzen der Renten der verschiednen Bodenarten und ihr Verhältnis zueinander mögen hier wechseln; aber dieser Wechsel in der Differenz ist hier Folge, nicht Ursache der Vermehrung der Renten gegeneinander.

IV. Der Fall, wo die zuschüssigen Kapitalanlagen auf den bessern Bodenarten ein größeres Produkt erzeugen als die ursprünglichen, verlangt keine weitre Analyse. Es versteht sich von selbst, daß unter dieser Voraussetzung die Renten per Acre steigen, und in größerm Verhältnis als das zuschüssige Kapital, auf welcher Bodenart immer seine Anlage stattgefunden hat. In diesem Fall ist die zuschüssige Kapitalanlage mit Verbesserung verbunden. Es ist hierin eingeschlossen, wenn ein Zuschuß von weniger Kapital dieselbe oder größre Wirkung produziert als früher Zuschuß von mehr Kapital. Dieser Fall ist nicht ganz identisch mit dem frühern, und es ist dies ein Unterschied, der bei allen Kapitalanlagen wichtig ist. Wenn z.B. 100 einen Profit von 10 gibt und 200, in einer bestimmten Form angewandt, einen Profit von 40, so ist der Profit von 10% auf 20% gestiegen, und insoweit ist dies dasselbe, als wenn 50, in einer wirksamern Form angewandt, einen Profit von 10 statt 5 gibt. Wir unterstellen hier, daß der Profit mit proportioneller Vermehrung des Produkts verbunden ist. Aber der Unterschied ist, daß ich in dem einen Fall das Kapital verdoppeln muß; dagegen in dem andern mit dem bisherigen Kapital den doppelten Effekt hervorbringe. Es ist durchaus nicht dasselbe, ob ich 1. mit halb soviel lebendiger und vergegenständlichter Arbeit dasselbe Produkt wie früher, oder 2. mit derselben Arbeit das doppelte Produkt gegen früher, oder 3. mit der doppelten Arbeit das vierfache Produkt gegen früher hervorbringe. Im ersten Fall wird Arbeit - in lebendiger oder vergegenständlichter Form - frei, die anderswie verwandt werden kann; das Dispositionsvermögen über Arbeit und Kapital wächst. Die Freisetzung von Kapital (und Arbeit) ist an sich eine Vermehrung des Reichtums; sie hat ganz denselben Effekt, als ob dies zuschüssige Kapital durch Akkumulation erzielt worden sei, spart aber die Arbeit der Akkumulation.

Gesetzt, ein Kapital von 100 habe ein Produkt von 10 Meter produziert. In den 100 sei sowohl konstantes Kapital als lebendige Arbeit und Profit eingeschlossen. So kostet der Meter 10. Kann ich mit demselben Kapital von 100 jetzt 20 Meter produzieren, so kostet der Meter 5. Kann ich dagegen mit 50 Kapital 10 Meter produzieren, so kostet der Meter auch 5, und es wird ein Kapital von 50 freigesetzt, soweit die alte Warenzufuhr genügt. Muß ich 200 Kapital anlegen, um 40 Meter zu produzieren, so kostet der Meter ebenfalls 5. Die Wert- oder auch Preisbestimmung läßt hier keinen Unterschied erkennen, ebensowenig wie die dem Kapitalvorschuß proportionelle Produktenmasse. Aber im ersten Fall wird Kapital freigesetzt; im zweiten Fall wird zuschüssiges Kapital erspart, soweit etwa doppelte Produktion nötig wäre; im dritten Fall kann das vermehrte Produkt nur erhalten werden, indem das vorgeschoßne Kapital wächst, obgleich nicht in demselben Verhältnis, wie wenn das vermehrte Produkt von der alten Produktivkraft hätte geliefert werden sollen. (Gehört in Abschnitt I.)

Vom Standpunkt der kapitalistischen Produktion aus betrachtet, nicht mit Rücksicht auf Steigerung des Mehrwerts, sondern auf Senkung des Kostpreises - und Ersparung der Kosten auch im Mehrwert bildenden Element, der Arbeit, tut dem Kapitalisten diesen Dienst und bildet Profit für ihn, solange der regulierende Produktionspreis derselbe bleibt - ist die Anwendung von konstantem Kapital stets wohlfeiler als die von variablem. Es setzt dies in der Tat die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Kreditentwicklung und Reichlichkeit von Leihkapital voraus. Auf der einen Seite wende ich 100 Pfd.St. zusätzliches konstantes Kapital an, wenn 100 Pfd.St. das Produkt von 5 Arbeitern während des Jahrs; auf der andern 100 Pfd.St. in variablem Kapital. Ist die Rate des Mehrwerts = 100%, so der Wert, den die 5 Arbeiter geschaffen haben = 200 Pfd.St.; dagegen der Wert von 100 Pfd.St. konstantem Kapital ist 100 Pfd.St. und als Kapital vielleicht = 105 Pfd.St., wenn der Zinsfuß = 5%. Dieselben Geldsummen, je nachdem sie der Produktion vorgeschossen werden als Wertgrößen von konstantem oder von variablem Kapital, drücken sehr verschiedne Werte aus, in ihrem Produkt betrachtet. Was ferner die Kosten der Waren vom Standpunkt des Kapitalisten angeht, findet noch der Unterschied statt, daß von den 100 Pfd.St. konstantes Kapital, soweit dies in fixem Kapital angelegt, nur der Verschleiß in den Wert der Ware eingeht, während die 100 Pfd.St. für Arbeitslohn ganz darin reproduziert sein müssen.

Bei Kolonisten und überhaupt selbständigen Kleinproduzenten, die über Kapital gar nicht oder nur zu hohen Zinsen verfügen können, ist der Produktenteil, der den Arbeitslohn vertritt, ihre Revenue, während er für den Kapitalisten Kapitalvorschuß ist. Jener betrachtet diese Arbeitsauslage daher als unumgängliche Vorbedingung für den Arbeitsertrag, um den es sich zunächst handelt. Was aber seine überschüssige Arbeit betrifft, nach Abzug jener notwendigen Arbeit, so realisiert sie sich jedenfalls in einem überschüssigen Produkt; und sobald er dies verkaufen oder auch selbst verwenden kann, betrachtet er dies als etwas, was ihm nichts gekostet hat, weil keine vergegenständlichte Arbeit. Es ist diese allein, deren Verausgabung ihm als Veräußerung von Reichtum gilt. Er sucht natürlich so hoch zu verkaufen als möglich; aber selbst der Verkauf unter dem Wert und unter dem kapitalistischen Produktionspreis gilt ihm immer noch als Profit, soweit dieser Profit nicht durch Verschuldung, Hypothek usw. antizipiert ist. Für den Kapitalisten dagegen ist sowohl die Auslage von variablem wie konstantem Kapital Vorschuß von Kapital. Der relativ größre Vorschuß des letztern verringert unter sonst gleichbleibenden Umständen den Kostpreis, wie wirklich auch den Wert der Waren. Obgleich daher der Profit bloß aus der Mehrarbeit, also bloß aus der Anwendung von variablem Kapital entspringt, kann es dem einzelnen Kapitalisten doch so scheinen, daß die lebendige Arbeit das kostspieligste und am meisten aufs Minimum zu reduzierende Element seiner Produktionskosten ist. Es ist dies nur eine kapitalistisch verdrehte Form des Richtigen, daß die verhältnismäßig größre Anwendung vergangner Arbeit, verglichen mit lebendiger, gesteigerte Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit und größren gesellschaftlichen Reichtum bedeutet. So falsch ist alles und so, auf den Kopf gestellt, bietet sich alles dar vom Standpunkt der Konkurrenz. -

Bei der Voraussetzung gleichbleibender Produktionspreise können die zuschüssigen Kapitalanlagen mit gleichbleibender, zunehmender oder abnehmender Produktivität auf den bessern Ländereien, d.h. auf allen von B aufwärts gemacht werden. Auf A selbst wäre dies unter unsrer Voraussetzung nur möglich entweder bei gleichbleibender Produktivität, wo das Land dann nach wie vor keine Rente trägt, oder auch wenn die Produktivität zunimmt; ein Teil des auf den Boden A angelegten Kapitals würde dann Rente tragen, der andre nicht. Aber es wäre unmöglich bei Annahme abnehmender Produktivkraft für A, denn sonst würde der Produktionspreis nicht konstant bleiben, sondern steigen. Unter allen diesen Umständen aber, d.h. ob das Surplusprodukt, das sie bringen, ihrer Größe proportionell oder über oder unter dieser Proportion - ob daher die Rate des Surplusprofits des Kapitals, beim Wachstum dieses letzteren, konstant bleibt, steigt oder fällt -, das Surplusprodukt und der ihm entsprechende Surplusprofit per Acre wächst, also auch eventuell die Rente, Korn- und Geldrente. Das Wachsen in der bloßen Masse des Surplusprofits, resp. der Rente, per Acre berechnet, d.h. wachsende Masse auf eine gleichbleibende Einheit berechnet, also hier auf irgendein bestimmtes Bodenquantum, Acre oder Hektare, drückt sich als wachsende Proportion aus. Die Höhe der Rente, per Acre berechnet, wächst daher unter diesen Umständen einfach infolge der Vermehrung des auf den Boden angelegten Kapitals. Und zwar findet dies statt bei gleichbleibenden Produktionspreisen, und gleichgültig dagegen, ob die Produktivität des zuschüssigen Kapitals gleichbleibend, abnehmend oder zunehmend ist. Die letzteren Umstände modifizieren den Umfang, worin die Höhe der Rente per Acre wächst, aber nicht die Tatsache dieses Wachsens selbst. Dies ist ein Phänomen, welches der Differentialrente II eigentümlich ist und sie von Differentialrente I unterscheidet. Wären die zusätzlichen Kapitalanlagen, statt zeitlich nacheinander auf denselben Boden, räumlich nebeneinander auf neuen zusätzlichen Boden der entsprechenden Qualität gemacht worden, so wäre die Masse des Rentals gewachsen und, wie früher gezeigt, auch die Durchschnittsrente der bebauten Gesamtfläche, aber nicht die Höhe der Rente per Acre. Bei gleichbleibendem Resultat, soweit Masse und Wert der Gesamtproduktion und des Surplusprodukts in Betracht kommen, entwickelt die Konzentration des Kapitals auf engerer Bodenfläche die Höhe der Rente per Acre, wo unter denselben Umständen seine Zerstreuung über eine größre Fläche, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht diese Wirkung hervorbringt. Je mehr sich aber die kapitalistische Produktionsweise entwickelt, desto mehr auch die Konzentration von Kapital auf derselben Bodenfläche, desto höher steigt also die Rente, per Acre berechnet. In zwei Ländern daher, wo die Produktionspreise identisch, die Differenzen der Bodenarten identisch und dieselbe Masse Kapital angelegt wäre, aber in dem einen mehr in der Form sukzessiver Anlagen auf beschränkter Bodenfläche, in der andren mehr in der Form koordinierter Anlagen auf breiterer Fläche, wäre die Rente per Acre und damit der Bodenpreis höher in dem ersten und niedriger im zweiten Land, obgleich die Masse der Rente in beiden Ländern dieselbe wäre. Der Unterschied in der Höhe der Rente wäre hier also weder aus Unterschied in der natürlichen Fruchtbarkeit der Bodenarten, nach der Menge der angewandten Arbeit, sondern ausschließlich aus der verschiednen Art der Kapitalanlagen zu erklären.

Wenn wir hier von Surplusprodukt sprechen, so ist darunter immer zu verstehn der aliquote Teil des Produkts, worin sich der Surplusprofit darstellt. Sonst verstehn wir unter Mehrprodukt oder Surplusprodukt den Produktenteil, worin sich der Gesamtmehrwert, oder auch in einzelnen Fällen denjenigen, worin sich der Durchschnittsprofit darstellt. Die spezifische Bedeutung, die das Wort beim Rente tragenden Kapital erhält, gibt, wie früher gezeigt, zu Mißverständnissen Anlaß.

## Zweiundvierzigstes Kapitel. Die Differentialrente II – Zweiter Fall: Fallender Produktionspreis

Der Produktionspreis kann fallen, wenn die zusätzlichen Anlagen von Kapital stattfinden mit gleichbleibender, fallender oder steigender Rate der Produktivität.

### I. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlage

Dies unterstellt also, daß auf den verschiednen Bodenarten, ihrer respektiven Qualität entsprechend, das Produkt in demselben Maß wächst wie das auf ihnen angelegte Kapital. Dies schließt ein, bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachstum der Kapitalanlage proportionelles Wachstum des Surplusprodukts. Dieser Fall schließt also aus jede die Differentialrente affizierende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist die Rate des Surplusprofits = 0; sie bleibt also = 0, da unterstellt ist, daß die Produktivkraft des zuschüssigen Kapitals und daher die Rate des Surplusprofits konstant bleiben.

Der regulierende Produktionspreis kann unter diesen Voraussetzungen aber nur fallen, weil statt des Produktionspreises von A der des nächstbessern Bodens B, oder überhaupt irgendeines bessern Bodens als A, regulierend wird; das Kapital also von A entzogen wird oder auch von A und B, wenn der Produktionspreis des Bodens C der regulierende würde, also aller geringere Boden aus der Konkurrenz der Weizen tragenden Bodenarten wegfiele. Die Bedingung hierfür, unter den gegebnen Voraussetzungen, ist, daß das zuschüssige Produkt der zusätzlichen Kapitalanlagen den Bedarf befriedigt, daher die Produktion des geringern Bodens A etc. überflüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.

Nehmen wir also z.B. Tabelle II, jedoch so, daß statt 20 qrs. 18 den Bedarf befriedigen. A würde wegfallen; B und mit ihm der Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulierend. Die Differentialrente nimmt dann diese Form an:

Tabelle IV

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis per qr. | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| B | 1 | 5 | 1 | 6 | 4 | 1 1/2 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| C | 1 | 5 | 1 | 6 | 6 | 1 1/2 | 9 | 2 | 3 | 60% |
| D | 1 | 5 | 1 | 6 | 8 | 1 1/2 | 12 | 4 | 6 | 120% |
| Total | 3 | 15 | 3 | 18 | 18 |  | 27 | 6 | 9 |  |

Also die Gesamtrente, verglichen mit Tabelle II, wäre gefallen von 36 Pfd.St. auf 9 und in Korn von 12 qrs. auf 6, die Gesamtproduktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre auf ein Drittel gefallen, von 180 auf 60%. Dem Fallen des Produktionspreises entspricht hier also Abnahme der Korn- und Geldrente.

Mit Tabelle I verglichen, findet nur Abnahme der Geldrente statt; die Kornrente ist beidemal 6 qrs., nur sind diese in dem einen Fall = 18 Pfd.St., im andern = 9 Pfd.St. Für Boden C ist die Kornrente gegen Tabelle I dieselbe geblieben. In der Tat hat sich dadurch, daß die vermittelst gleichförmig wirkenden Zusatzkapitals erzielte, zusätzliche Produktion das Produkt von A aus dem Markt geworfen und damit den Boden A als konkurrierenden Produktionsagenten beseitigt, eine neue Differentialrente I gebildet, worin der bessere Boden B dieselbe Rolle spielt wie früher die schlechtere Bodenart A. Dadurch fällt einerseits die Rente von B weg; andrerseits ist vorausgesetztermaßen in den Differenzen zwischen B, C und D durch die Anlage von Zusatzkapital nichts geändert worden. Der Teil des Produkts, der sich in Rente verwandelt, fällt daher.

Wäre das obige Resultat - die Befriedigung der Nachfrage mit Ausschluß von A - etwa dadurch hervorgebracht, daß auf C oder D oder beiden mehr als das doppelte Kapital angelegt worden, so gestaltete sich die Sache anders. Z.B. wenn die dritte Kapitalanlage auf C gemacht wird:

Tabelle IVa

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis per qr. | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| B | 1 | 5 | 1 | 6 | 4 | 1 1/2 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| C | 1 | 7 1/2 | 1 1/2 | 9 | 9 | 1 1/2 | 13 1/2 | 3 | 4 1/2 | 60% |
| D | 1 | 5 | 1 | 6 | 8 | 1 1/2 | 12 | 4 | 6 | 120% |
| Total | 3 | 17 1/2 | 3 1/2 | 21 | 21 |  | 31 1/2 | 7 | 10 1/2 |  |

Auf C ist hier das Produkt, gegen Tab. IV, gestiegen von 6 qrs. auf 9, das Surplusprodukt von 2 qrs. auf 3, die Geldrente von 3 Pfd.St. auf 4 1/2 Pfd.St. Gegen Tabelle II, wo die Geldrente 12 Pfd.St., und Tab. I, wo sie 6 Pfd.St. war, ist sie dagegen gefallen. Das Gesamtrental in Korn = 7 qrs. ist gefallen gegen Tab. II (12 qrs.), gestiegen gegen Tab. I (6 qrs.); in Geld (10 1/2 Pfd.St.) ist es gefallen gegen beide (18 Pfd.St. und 36 Pfd.St.).

Wäre die dritte Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. auf den Boden B verwandt worden, so hätte dies zwar die Masse der Produktion geändert, aber die Rente nicht berührt, da die sukzessiven Kapitalanlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend unterstellt sind und Boden B keine Rente abwirft.

Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D stattgefunden statt auf C, so haben wir:

Tabelle IVb

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis per qr. | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| B | 1 | 5 | 1 | 6 | 4 | 1 1/2 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| C | 1 | 5 | 1 | 6 | 6 | 1 1/2 | 9 | 2 | 3 | 60% |
| D | 1 | 7 1/2 | 1 1/2 | 9 | 12 | 1 1/2 | 18 | 6 | 9 | 120% |
| Total | 3 | 17 1/2 | 3 1/2 | 21 | 22 |  | 33 | 8 | 12 |  |

Hier ist das Gesamtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von Tabelle I, obgleich das vorgeschoßne Kapital nur 17 1/2 Pfd.St. gegen 10 Pfd.St., also nicht doppelt so groß ist. Das Gesamtprodukt ist ferner um 2 qrs. größer als das von Tabelle II, obwohl in letztrer das vorgeschoßne Kapital größer ist, nämlich 20 Pfd.St.

Auf Boden D ist gegen Tabelle I die Kornrente gewachsen von 3 qrs. auf 6, während die Geldrente mit 9 Pfd.St. dieselbe geblieben ist. Gegen Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs. geblieben, aber die Geldrente ist gefallen von 18 Pfd.St. auf 9 Pfd.St.

Die Gesamtrenten betrachtet, ist die Kornrente von IVb = 8 qrs. größer als die von I = 6 qrs. und als die von IVa = 7 qrs.; dagegen kleiner als die von II = 12 qrs. Die Geldrente von IVb = 12 Pfd.St. ist größer als die von IVa = 10 1/2 Pfd.St. und kleiner als die von Tabelle I =18 Pfd.St. und von II = 36 Pfd.St.

Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Bedingungen der Tabelle IVb das Gesamtrental gleich dem von Tabelle I sei, müssen wir noch für 6 Pfd.St. Surplusprofit haben, also 4 qrs. zu 1 1/2 Pfd.St., welches der neue Produktionspreis ist. Wir haben dann wieder ein Gesamtrental von 18 Pfd.St. wie in Tabelle I. Die Größe des hierzu erforderlichen Zuschußkapitals wird verschieden sein, je nachdem wir es auf C oder D anlegen oder zwischen beiden verteilen.

Bei C ergeben 5 Pfd.St. Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also werden 10 Pfd.St. Zusatzkapital 4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt ergeben. Bei D würden 5 Pfd.St. Zusatz genügen, um die 4 qrs. zusätzliche Kornrente zu produzieren, unter der hier zugrunde liegenden Voraussetzung, daß die Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen dieselbe bleibt. Danach ergäben sich folgende Aufstellungen.

Tabelle IVc

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis per qr. | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| B | 1 | 5 | 1 | 6 | 4 | 1 1/2 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| C | 1 | 15 | 3 | 18 | 18 | 1 1/2 | 27 | 6 | 9 | 60% |
| D | 1 | 7 1/2 | 1 1/2 | 9 | 12 | 1 1/2 | 18 | 6 | 9 | 120% |
| Total | 3 | 27 1/2 | 5 1/2 | 33 | 34 |  | 51 | 12 | 18 |  |

Tabelle IVd

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis per qr. | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| B | 1 | 5 | 1 | 6 | 4 | 1 1/2 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| C | 1 | 5 | 1 | 6 | 6 | 1 1/2 | 9 | 2 | 3 | 60% |
| D | 1 | 12 1/2 | 2 1/2 | 15 | 20 | 1 1/2 | 30 | 10 | 15 | 120% |
| Total | 3 | 22 1/2 | 4 1/2 | 27 | 30 |  | 45 | 12 | 18 |  |

Das Gesamtgeldrental wäre genau die Hälfte von dem, was es auf Tabelle II war, wo die zuschüssigen Kapitale bei gleichbleibenden Produktionspreisen angelegt wurden.

Das Wichtigste ist, obige Tabellen mit der Tabelle I zu vergleichen.

Wir finden, daß bei einem Fall des Produktionspreises um die Hälfte, von 60 sh. auf 30 sh. per qr., das Gesamt-Geldrental dasselbe geblieben, = 18 Pfd.St., und dementsprechend die Kornrente sich verdoppelt hat, nämlich von 6 qrs. auf 12. Auf B ist die Rente weggefallen; auf C ist die Geldrente um die Hälfte gestiegen in IVc, aber um die Hälfte gefallen in IVd; auf D ist sie dieselbe geblieben = 9 Pfd.St. in IVc und von 9 Pfd.St. auf 15 Pfd.St. gestiegen in IVd. Die Produktion ist von 10 qrs. auf 34 gestiegen in IVc und auf 30 qrs. in IVd; der Profit von 2 Pfd.St. auf 5 1/2 in IVc und 4 1/2 in IVd. Die Gesamtkapitalanlage ist gestiegen in dem einen Fall von 10 Pfd.St. auf 27 1/2 Pfd.St., im andern von 10 auf 22 1/2 Pfd.St., beidemal also um mehr als das Doppelte. Die Rentrate, die Rente auf das vorgeschoßne Kapital berechnet, ist in allen Tabellen IV bis IVd für jede Bodenart überall dieselbe, was schon darin eingeschlossen war, daß die Rate der Produktivität der beiden sukzessiven Kapitalanlagen auf jeder Bodenart als gleichbleibend angenommen wurde. Gegen Tabelle I ist sie jedoch für den Durchschnitt aller Bodenarten wie für jede einzelne derselben gefallen. Sie war in I = 180% im Durchschnitt, sie ist in IVc = 18/(27 1/2) × 100 = 65 5/11% und in IVd = 18/(22 1/2) × 100 = 80%. Die Durchschnittsgeldrente per Acre ist gestiegen. Ihr Durchschnitt war früher, in I, auf alle 4 Acres 4 1/2 Pfd.St. per Acre und ist jetzt, in IVc und d, auf die 3 Acres 6 Pfd.St. per Acre. Ihr Durchschnitt auf dem Rente tragenden Boden war früher 6 Pfd.St. und ist jetzt 9 Pfd.St. per Acre. Der Geldwert der Rente per Acre ist also gestiegen und stellt jetzt das doppelte Kornprodukt wie früher dar; aber die 12 qrs. Kornrente sind jetzt weniger als einhalb des Gesamtprodukts von 34 resp. 30 qrs, während in Tabelle I die 6 qrs. 3/5 des Gesamtprodukts von 10 qrs. ausmachen. Obgleich also die Rente, als aliquoter Teil des Gesamtprodukts betrachtet, gefallen ist, und ebenso, wenn auf das ausgelegte Kapital berechnet, so ist ihr Geldwert, per Acre berechnet, gestiegen und ihr Produktenwert noch mehr. Nehmen wir den Boden D in Tabelle IVd, so sind hier die Produktionskosten = 15 Pfd.St., davon das ausgelegte Kapital = 12 1/2 Pfd.St. Die Geldrente ist = 15 Pfd.St. In Tabelle I waren auf demselben Boden D die Produktionskosten = 3 Pfd.St., das ausgelegte Kapital = 2 1/2 Pfd.St., die Geldrente = 9 Pfd.St., diese letztere also das Dreifache der Produktionskosten und beinahe das Vierfache des Kapitals. In Tabelle IVd ist für D die Geldrente von 15 Pfd.St. genau gleich den Produktionskosten und nur um 1/5 größer als das Kapital. Dennoch ist die Geldrente per Acre um 2/3 größer, 15 Pfd.St. statt 9 Pfd.St. In I ist die Kornrente von 3 qrs. = 3/4 des Gesamtprodukts von 4 qrs.; in IVd ist sie, mit 10 qrs., die Hälfte des ganzen Produkts (20 qrs.) des Acre von D. Es zeigt dies, wie Geldwert und Kornwert der Rente per Acre steigen kann, obgleich sie einen geringern aliquoten Teil des Gesamtertrags bildet und im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital gefallen ist.

Der Wert des Gesamtprodukts in I ist = 30 Pfd.St., die Rente = 18 Pfd.St., mehr als die Hälfte davon. Der Wert des Gesamtprodukts von IVd ist = 45 Pfd.St., wovon 18 Pfd.St. die Rente, weniger als die Hälfte.

Der Grund nun, warum trotz des Preisfalls von 1 1/2 Pfd.St. per qr., also um 50%, und trotz der Verringerung des konkurrierenden Bodens von 4 Acres auf 3, die Gesamtgeldrente dieselbe bleibt und die Kornrente sich verdoppelt, während Kornrente und Geldrente, per Acre gerechnet, steigen, liegt darin, daß mehr qrs. Surplusprodukt produziert werden. Der Getreidepreis fällt um 50%, das Surplusprodukt wächst um 100%. Aber um dies Resultat zustande zu bringen, muß die Gesamtproduktion unter unsern Bedingungen auf das Dreifache wachsen und die Kapitalanlage auf den bessern Bodenlagen sich mehr als verdoppeln. In welchem Verhältnis die letztere wachsen muß, hängt zunächst davon ab, wie die zuschüssigen Kapitalanlagen zwischen den bessern und besten Bodenarten sich verteilen, stets vorausgesetzt, daß die Produktivität des Kapitals auf jeder Bodenart proportionell zu seiner Größe wächst.

Wäre der Fall des Produktionspreises geringer, so wäre weniger zuschüssiges Kapital erfordert, um dieselbe Geldrente zu produzieren. Wäre die Zufuhr, die nötig ist, um A außer Bebauung zu werfen - und es hängt dies ab nicht nur von dem Produkt per Acre von A, sondern auch von dem proportionellen Anteil, den A von der ganzen bebauten Fläche einnimmt -, wäre also die hierfür nötige Zufuhr größer, also auch die erforderliche Masse von Zuschußkapital auf besserm Boden als A, so wären bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen Geldrente und Kornrente noch mehr gewachsen, obgleich beide auf dem Boden B wegfielen.

Wäre das wegfallende Kapital von A = 5 Pfd.St. gewesen, so wären für diesen Fall die beiden zu vergleichenden Tabellen: II und IVd. Das Gesamtprodukt wäre gewachsen von 20 auf 30 qrs. Die Geldrente wäre nur halb so groß, 18 Pfd.St. statt 36 Pfd.St.; die Kornrente wäre dieselbe =12 qrs.

Könnte auf D ein Gesamtprodukt von 44 qrs. = 66 Pfd.St. mit einem Kapital von = 27 1/2 Pfd.St. produziert werden - entsprechend dem alten Satz für D, von 4 qrs. auf 2 1/2 Pfd.St. Kapital -, so käme das Gesamtrental wieder auf die Höhe von II, und die Tabelle stände so:

| Bodenart | Kapital Pfd.St. | Produkt qrs. | Kornrente qrs. | Geldrente Pfd.St. |
|---|---|---|---|---|
| B | 5 | 4 | 0 | 0 |
| C | 5 | 6 | 2 | 3 |
| D | 27 1/2 | 44 | 22 | 33 |
| Total | 37 1/2 | 54 | 24 | 36 |

Die Gesamtproduktion wäre 54 qrs. gegen 20 qrs. in Tabelle II, und die Geldrente wäre dieselbe, = 36 Pfd.St. Das Gesamtkapital aber wäre 37 1/2 Pfd.St., während es bei Tabelle II = 20 war. Das vorgeschoßne Gesamtkapital hätte sich beinahe verdoppelt, während die Produktion sich fast verdreifachte; die Kornrente hätte sich verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der Preis infolge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleichbleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Bodenarten, also auf alle über A, so hat das Gesamtkapital die Tendenz, nicht in demselben Verhältnis zu wachsen, wie Produktion und Kornrente; so daß durch Wachsen der Kornrente der durch den fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder ausgeglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, daß das vorgeschoßne Kapital größer sein muß im Verhältnis, wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt oder steigt, muß ein bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produziert werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je größer die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien. Wäre die Differenz zwischen B und C, C und D noch größer, so wäre noch weniger Zuschußkapital erheischt. Das bestimmte Verhältnis hängt ab 1. von dem Verhältnis, worin der Preis fällt, also von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rentelosen Boden; 2. von dem Verhältnis der Differenzen zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3. von der Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals und 4. von seiner Verteilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.

In der Tat sieht man, daß das Gesetz nichts ausdrückt als das bereits beim ersten Fall Entwickelte: daß, wenn der Produktionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Größe, infolge zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn infolge des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit B als dem jetzt schlechtesten Boden und 1 1/2 Pfd.St. per qr. als dem neuen Produktionspreis gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloß daß Boden B statt A und der Produktionspreis von 1 1/2 Pfd.St. statt dem von 3 Pfd.St. als Ausgangspunkt genommen ist.

Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit soundso viel zuschüssiges Kapital nötig war, um das Kapital von A dem Boden zu entziehn und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt sich, daß dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein kann. Man hat gesehn, daß sich Kornrente und Geldrente nicht gleichmäßig verhalten. Indes ist es nur Tradition, daß überhaupt noch die Kornrente in der Ökonomie eine Rolle spielt. Gradesogut könnte man nachweisen, daß z.B. ein Fabrikant mit seinem Profit von 5 Pfd.St. viel mehr von seinem eignen Garn kaufen kann als früher mit einem Profit von 10 Pfd.St. Es zeigt dies aber allerdings, daß die Herren Grundeigentümer, wenn sie gleichzeitig Besitzer oder Teilhaber von Manufakturen, Zuckersieder, Schnapsbrenner usw. sind, bei fallender Geldrente als Produzenten ihrer eignen Rohstoffe immer noch sehr bedeutend gewinnen können.[^k24-34]

### II. Bei fallender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale

Es bewirkt dies insofern nichts Neues, als der Produktionspreis auch hier nur, wie im eben betrachteten Fall, sinken kann, wenn durch die zuschüssigen Kapitalanlagen auf bessern Bodenarten als A das Produkt von A überflüssig und daher das Kapital von A entzogen, oder A zur Produktion von andrem Produkt verwandt wird. Dieser Fall ist vorhin erschöpfend auseinandergesetzt. Es ist gezeigt worden, daß bei demselben die Korn- und Geldrente per Acre wachsen, abnehmen oder sich gleichbleiben kann.

Zur Bequemlichkeit der Vergleichung reproduzieren wir zunächst:

Tabelle I

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten per qr. | Produkt | Kornrente | Geldrente | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | qrs. | Pfd.St. |  |
| A | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 1 1/2 | 2 | 1 | 3 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 1 | 3 | 2 | 6 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 | 1/2 | 3/4 | 4 | 3 | 9 | 360% |
| Total | 4 | 10 |  |  | 10 | 6 | 18 | 180% Durchschnitt |

Nehmen wir nun an, die Ziffer von 16 qrs., geliefert von B, C, D, mit abnehmender Rate der Produktivität, reiche hin, um A außer Kultur zu werfen, so verwandelt sich Tabelle III in folgende

Tabelle V

| Bodenart |  | Kapitalanlage | Profit | Produkt | Verkaufspreis | Ertrag | Kornrente | Geldrente | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 2 + 1 1/2 = 3 1/2 | 1 5/7 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 3 + 2 = 5 | 1 5/7 | 8 4/7 | 1 1/2 | 2 4/7 | 51 3/7% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 4 + 3 1/2 = 7 1/2 | 1 5/7 | 12 6/7 | 4 | 6 6/7 | 137 1/7% |
| Total | 3 | 15 |  | 16 |  | 27 3/7 | 5 1/2 | 9 3/7 | 94 2/7% Durchschnitt |

Hier ist bei abnehmender Rate der Produktivität der Zuschußkapitale und mit verschiedner Abnahme auf verschiednen Bodenarten der regulierende Produktionspreis gefallen von 3 Pfd.St. auf 1 5/7 Pfd.St. Die Kapitalanlage ist um die Hälfte gestiegen von 10 Pfd.St. auf 15 Pfd.St. Die Geldrente ist beinahe um die Hälfte gefallen, von 18 Pfd.St. auf 9 3/7 Pfd.St., aber die Kornrente nur um 1/12, von 6 qrs. auf 5 1/2. Das Gesamtprodukt ist gestiegen von 10 auf 16 oder um 60%. Die Kornrente ist etwas mehr als ein Drittel des Gesamtprodukts. Das vorgeschoßne Kapital verhält sich zur Geldrente wie 15 : 9 3/7, während das frühere Verhältnis war 10 : 18.

### III. Bei steigender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale

Dies unterscheidet sich von Variante I im Anfang dieses Kapitels, wo der Produktionspreis fällt bei gleichbleibender Rate der Produktivität, durch nichts als daß, wenn ein gegebnes Zusatzprodukt nötig ist, um den Boden A herauszuwerfen, dies hier rascher geschieht.

Sowohl bei der fallenden wie der steigenden Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen kann dies ungleich wirken, je nachdem die Anlagen auf die verschiednen Bodenarten verteilt sind. Im Maß wie diese verschiedne Wirkung die Differenzen ausgleicht oder verschärft wird die Differentialrente der bessern Bodenarten und damit auch das Gesamtrental fallen oder steigen, wie dieser Fall schon bei Differentialrente I vorkam. Im übrigen kommt alles an auf die Größe der Bodenfläche und des Kapitals, die mit A hinausgeworfen sind, und auf den relativen Kapitalvorschuß, der bei der steigenden Produktivität nötig ist, um das Zuschußprodukt zu liefern, das die Nachfrage decken soll.

Der einzige Punkt, den hier zu untersuchen der Mühe wert ist und der uns überhaupt zurückführt zur Untersuchung, wie sich dieser differentiale Profit in Differentialrente verwandelt, ist dieser:

Beim ersten Fall, wo der Produktionspreis derselbe bleibt, ist das auf Boden A etwa angelegte Zuschußkapital für die Differentialrente als solche gleichgültig, da Boden A nach wie vor keine Rente trägt, der Preis seines Produkts derselbe bleibt und fortfährt, den Markt zu regulieren.

Im zweiten Fall, Variante I, wo der Produktionspreis fällt, bei gleichbleibender Rate der Produktivität, fällt Boden A notwendig fort, und noch mehr in der Variante II (fallender Produktionspreis bei fallender Rate der Produktivität), da sonst das Zuschußkapital auf Boden A den Produktionspreis erhöhen müßte. Aber hier, in Variante III des zweiten Falls, wo der Produktionspreis fällt, weil die Produktivität des zuschüssigen Kapitals steigt, kann dies Zusatzkapital unter Umständen ebensowohl auf Boden A wie auf die bessern Bodenarten angelegt werden.

Wir wollen annehmen, daß ein zuschüssiges Kapital von 2 1/2 Pfd.St., auf A angelegt, statt 1 qr. 1 1/5 qr. produziert.

Tabelle VI

| Bodenart |  | Kapital | Profit | Produktionskosten | Produkt | Verkaufspreis | Ertrag | Rente |  | Rate des Surplusprofits |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |  |
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 1 + 1 1/5 = 2 1/5 | 2 8/11 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 2 + 2 2/5 = 4 2/5 | 2 8/11 | 12 | 2 1/5 | 6 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 3 + 3 3/5 = 6 3/5 | 2 8/11 | 18 | 4 2/5 | 12 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 4 + 4 4/5 = 8 4/5 | 2 8/11 | 24 | 6 3/5 | 18 | 360% |
|  | 4 | 20 | 4 | 24 | 22 |  | 60 | 13 1/5 | 36 | 240% |

Diese Tabelle ist zu vergleichen, außer mit der Grundtabelle I, auch mit Tabelle II, wo die doppelte Kapitalanlage mit konstanter Produktivität, proportionell zur Kapitalanlage, verbunden ist.

Nach der Voraussetzung fällt der regulierende Produktionspreis. Bliebe er konstant, = 3 Pfd.St., so würde der schlechteste, früher bei Kapitalanlage von nur 2 1/2 Pfd.St. rentelose Boden A jetzt Rente abwerfen, ohne daß schlechterer Boden in Bebauung gezogen wäre; und zwar dadurch, daß die Produktivität auf demselben sich vermehrt hätte, aber nur für einen Teil des Kapitals, nicht für das ursprüngliche. Die ersten 3 Pfd.St. Produktionskosten bringen 1 qr.; die zweiten bringen 1 1/5 qr.; das ganze Produkt von 2 1/5 qrs. wird aber jetzt zu seinem Durchschnittspreis verkauft. Da die Rate der Produktivität wächst mit der zuschüssigen Kapitalanlage, schließt diese eine Verbesserung ein. Diese mag darin bestehn, daß überhaupt mehr Kapital auf den Acre verwandt wird (mehr Dünger, mehr mechanische Arbeit etc.) oder auch darin, daß es überhaupt nur mit diesem zuschüssigen Kapital möglich wird, eine qualitativ verschiedne, produktivere Anlage des Kapitals zuwege zu bringen. In beiden Fällen ist mit Auslage von 5 Pfd.St. Kapital per Acre ein Produkt von 2 1/5 qrs. erreicht worden, während mit der Kapitalanlage von der Hälfte, 2 1/2 Pfd.St., nur ein Produkt von 1 qr. Das Produkt des Bodens A könnte, von vorübergehenden Marktverhältnissen abgesehn, nur fortfahren, zu einem höhern Produktionspreis statt zum neuen Durchschnittspreis verkauft zu werden, solange eine bedeutende Fläche der Bodenklasse A fortführe, mit einem Kapital von nur 2 1/2 Pfd.St. per Acre bewirtschaftet zu werden. Sobald aber das neue Verhältnis von 5 Pfd.St. Kapital per Acre und damit die verbesserte Wirtschaft, sich verallgemeinerte, müßte der regulierende Produktionspreis auf 2 8/11 Pfd.St. herabsinken. Der Unterschied zwischen den beiden Kapitalportionen würde fortfallen, und dann würde in der Tat ein Acre von A, der nur mit 2 1/2 Pfd.St. bebaut wäre, anormal, nicht den neuen Produktionsbedingungen entsprechend bebaut sein. Es wäre nicht mehr ein Unterschied zwischen dem Ertrag von verschiednen Portionen Kapital auf denselben Acre, sondern zwischen genügender und ungenügender Gesamtkapitalanlage per Acre. Man sieht daraus erstens, daß ungenügendes Kapital in der Hand einer größren Anzahl Pächter (es muß eine größre Anzahl sein, denn eine kleine wäre nur gezwungen, unter ihrem Produktionspreis zu verkaufen) ganz so wirkt, wie Differenzierung der Bodenarten selbst in absteigender Stufenfolge. Die schlechtre Kulturart auf schlechtrem Boden vermehrt die Rente auf dem bessern; sie kann sogar auf besser bebautem Boden von gleich schlechter Beschaffenheit eine Rente schaffen, die dieser sonst nicht abwirft. Man sieht zweitens, wie die Differentialrente, soweit sie aus sukzessiver Kapitalanlage auf derselben Gesamtfläche entspringt, in der Wirklichkeit sich in einen Durchschnitt auflöst, worin die Wirkungen der verschiednen Kapitalanlagen nicht mehr erkennbar und unterscheidbar sind und daher auf dem schlechtesten Boden nicht Rente erzeugen, sondern 1. den Durchschnittspreis des Gesamtertrags, sage für einen Acre von A, zum neuen regulierenden Preis machen, und 2. sich darstellen als Wechsel in dem Gesamtquantum von Kapital per Acre, welches unter den neuen Bedingungen zur genügenden Bebauung des Bodens erheischt ist und worin sowohl die einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen wie ihre respektiven Wirkungen ununterscheidbar verschmolzen sind. Ebenso verhält es sich dann mit den einzelnen Differentialrenten der bessern Bodenarten. Sie werden in jedem Fall bestimmt durch die Differenz des Durchschnittsprodukts der betreffenden Bodenart, verglichen mit dem Produkt des schlechtesten Bodens, bei der erhöhten, jetzt normal gewordnen Kapitalanlage.

Kein Boden gibt irgendein Produkt ohne Kapitalanlage. Also selbst bei der einfachen Differentialrente, der Differentialrente I; wenn es da heißt, daß 1 Acre von A, von dem den Produktionspreis regulierenden Boden, soundso viel Produkt zu dem und dem Preis gibt und daß die bessern Bodenarten B, C, D so viel Differentialprodukt und daher bei dem regulierenden Preis soundso viel Geldrente geben, so ist immer unterstellt, daß ein bestimmtes, unter den gegebnen Produktionsbedingungen als normal betrachtetes Kapital angewandt wird. Ganz wie in der Industrie für jeden Geschäftszweig ein bestimmtes Minimum von Kapital erheischt ist, um die Waren zu ihrem Produktionspreis herstellen zu können.

Ändert sich infolge der mit Verbesserungen verknüpften, sukzessiven Anlage von Kapital auf demselben Boden dies Minimum, so geschieht dies allmählich. Solange nicht eine gewisse Anzahl Acres z.B. von A dies zuschüssige Betriebskapital erhalten, wird Rente auf den besser bebauten Acres von A durch den konstant gebliebnen Produktionspreis erzeugt und die Rente von allen bessern Bodenarten B, C, D erhöht. Sobald indes die neue Betriebsart sich soweit durchgesetzt hat, daß sie die normale geworden ist, fällt der Produktionspreis; die Rente der bessern Ländereien fällt wieder, und der Teil des Bodens A, der nicht das jetzt durchschnittliche Betriebskapital besitzt, muß unter seinem individuellen Produktionspreis, also unter dem Durchschnittsprofit verkaufen.

Bei fallendem Produktionspreis tritt dies auch ein, selbst bei abnehmender Produktivität des Zuschußkapitals, sobald infolge der vermehrten Kapitalanlage das nötige Gesamtprodukt von den bessern Bodenarten geliefert und also z.B. das Betriebskapital von A entzogen wird, A also nicht mehr bei der Produktion dieses bestimmten Produkts, z.B. von Weizen, konkurriert. Das Kapitalquantum, das nun durchschnittlich auf den neuen regulierenden, bessern Boden B angewandt wird, gilt jetzt als normal; und wenn von der verschiednen Fruchtbarkeit der Ländereien gesprochen wird, ist unterstellt, daß dies neue Normalquantum Kapital per Acre verwandt wird.

Andrerseits ist klar, daß diese durchschnittliche Kapitalanlage, z.B. 8 Pfd.St. per Acre in England vor, 12 Pfd.St. nach 1848, beim Abschluß der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter, der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der Pächter, die imstande sind, denselben Extravorschuß zu machen. Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen, die bei gleicher oder selbst abnehmender Kapitalauslage fortfahren, das gesteigerte Produkt zu sichern. Diese, obgleich Produkt des Kapitals, wirken ganz wie natürliche Differentialbonität des Bodens.

Man sieht also, wie bei Differentialrente II ein Moment in Betracht kommt, das bei Differentialrente I als solcher sich nicht entwickelt, da diese fortbestehn kann unabhängig von jedem Wechsel der normalen Kapitalanlage per Acre. Es ist einerseits die Verwischung der Resultate verschiedner Kapitalanlagen auf dem regulierenden Boden A, deren Produkt nun einfach als normales Durchschnittsprodukt per Acre erscheint. Es ist anderseits der Wechsel im Normalminimum oder in der Durchschnittsgröße der Kapitalauslage per Acre, so daß dieser Wechsel als Bodeneigenschaft sich darstellt. Es ist endlich der Unterschied in der Art der Verwandlung des Surplusprofits in die Form der Rente.

Die Tabelle VI zeigt nun ferner, verglichen mit Tabelle I und II, daß die Kornrente gegen I um mehr als das Doppelte, gegen II um 1 1/5 qr. gestiegen ist; während die Geldrente gegen I sich verdoppelt, gegen II sich nicht verändert hat. Sie wäre bedeutend gewachsen, wenn entweder (bei sonst gleichen Voraussetzungen) der Kapitalzuschuß mehr auf die bessern Bodenarten gefallen oder andrerseits die Wirkung des Kapitalzuschusses auf A geringer gewesen wäre, der regulierende Durchschnittspreis des qr. von A also höher stände.

Wirkte die Erhöhung der Fruchtbarkeit durch Kapitalzuschuß verschieden auf die verschiednen Bodenarten, so würde dies Änderung ihrer Differentialrenten hervorbringen.

Jedenfalls ist bewiesen, daß bei fallendem Produktionspreis infolge steigender Rate der Produktivität zuschüssiger Kapitalanlage - sobald also diese Produktivität in größerm Verhältnis wächst als der Kapitalvorschuß - die Rente per Acre z.B. bei doppelter Kapitalanlage nicht nur sich verdoppeln, sondern sich mehr als verdoppeln kann. Sie kann aber auch fallen, wenn infolge rascher wachsender Produktivität auf Boden A der Produktionspreis viel niedriger fiele.

Nehmen wir an, daß die zusätzlichen Kapitalanlagen z.B. auf B und C die Produktivität nicht in demselben Verhältnis vermehrten wie auf A, so daß für B und C die proportionellen Differenzen abnähmen, und das Wachstum des Produkts nicht den sinkenden Preis ausgliche, so würde, gegen den Fall von Tabelle II, die Rente auf D steigen, auf B und C fallen,

Tabelle VIa

| Boden |  | Kapital | Profit | Produkt per acre | Verkaufspreis | Ertrag | Kornrente | Geldrente |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|  | Acres | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. | Pfd.St. | qrs. | Pfd.St. |
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 1 + 3 = 4 | 1 1/2 | 6 | 0 | 0 |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 2 + 2 1/2 = 4 1/2 | 1 1/2 | 6 3/4 | 1/2 | 3/4 |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 3 + 5 = 8 | 1 1/2 | 12 | 4 | 6 |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 4 + 12 = 16 | 1 1/2 | 24 | 12 | 18 |
| Total | 4 | 20 |  | 32 1/2 |  |  | 16 1/2 | 24 3/4 |

Endlich stiege die Geldrente, wenn auf den bessern Ländereien bei derselben proportionellen Steigerung der Fruchtbarkeit mehr Zusatzkapital angelegt würde als auf A oder wenn die zusätzlichen Kapitalanlagen auf den bessern Ländereien mit steigender Rate der Produktivität wirkten. In beiden Fällen würden die Differenzen wachsen.

Die Geldrente fällt, wenn die Verbesserung infolge zuschüssiger Kapitalanlage die Differenzen insgesamt oder zum Teil vermindert, mehr auf A wirkt als auf B und C. Sie fällt um so mehr, je geringer die Erhöhung der Produktivität der besten Ländereien. Es hängt von der Proportion der Ungleichheit in der Wirkung ab, ob die Kornrente steigt, fällt oder stationär bleibt.

Die Geldrente steigt und die Kornrente ebenfalls, wenn entweder bei gleichbleibender proportioneller Differenz in der zuschüssigen Fruchtbarkeit der verschiednen Bodenarten mehr Kapital auf den Rente tragenden Boden zugesetzt wird als auf den rentelosen A und mehr auf den Boden hoher als auf den niedriger Rente oder wenn die Fruchtbarkeit, bei gleichem Zuschußkapital, auf dem bessern und besten Boden mehr wächst als auf A, und zwar im Verhältnis, wie diese Zunahme der Fruchtbarkeit in den höhern Bodenklassen höher ist als in den niedern.

Unter allen Umständen aber steigt die Rente relativ, wenn die erhöhte Produktivkraft Folge eines Kapitalzuschusses ist und nicht Folge einfach erhöhter Fruchtbarkeit bei konstanter Kapitalanlage. Dies ist der absolute Gesichtspunkt, der zeigt, daß hier, wie bei allen frühern Fällen, die Rente und die erhöhte Rente per Acre (wie bei Differentialrente I auf die ganze bebaute Fläche - die Höhe des Durchschnittsrentals) Folge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden ist, ob diese nun mit konstanter Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen oder mit abnehmender Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen oder mit steigender Rate der Produktivität bei fallenden Preisen fungiert. Denn unsre Annahme: konstanter Preis mit konstanter, fallender oder steigender Rate der Produktivität des zuschüssigen Kapitals und fallender Preis mit konstanter, fallender und steigender Rate der Produktivität löst sich auf in: konstante Rate der Produktivität des Zuschußkapitals bei konstantem oder fallendem Preis, fallende Rate der Produktivität bei konstantem oder fallendem Preis, steigende Rate der Produktivität mit konstantem und fallendem Preis. Obgleich in allen diesen Fällen die Rente stationär bleiben und fallen kann, würde sie tiefer fallen, wenn die zuschüssige Anwendung des Kapitals, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht Bedingung der erhöhten Fruchtbarkeit wäre. Der Kapitalzuschuß ist dann immer die Ursache der relativen Höhe der Rente, obgleich sie absolut gefallen.

## Dreiundvierzigstes Kapitel. Die Differentialrente II – Dritter Fall: Steigender Produktionspreis. Resultate

{Steigender Produktionspreis setzt voraus, daß die Produktivität der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur wenn die auf A gelegten 2 1/2 Pfd.St. weniger als 1 qr. oder die 5 Pfd.St. weniger als 2 qrs. produzieren oder wenn ein noch schlechterer Boden als A in Bebauung genommen werden muß, kann der als regulierend angenommene Produktionspreis über 3 Pfd.St. per qr steigen.

Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität der ersten Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. abgenommen hätte. Dieser Fall kommt oft genug vor. Z.B. wenn bei oberflächlichem Pflügen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirtschaftung abnehmende Erträge gibt und dann der durch tieferes Pflügen emporgeworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere Erträge als früher liefert. Aber dieser Spezialfall gehört, genaugenommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der ersten Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. bedingt für die bessern Bodenarten, selbst wenn dort die Verhältnisse analog angenommen werden, ein Fallen der Differentialrente I; hier aber betrachten wir nur die Differentialrente II. Da aber der vorliegende Spezialfall nicht vorkommen kann, ohne daß die Differentialrente II bereits als bestehend vorausgesetzt wird, und in der Tat die Rückwirkung einer Modifikation von Differentialrente I auf II darstellt, geben wir ein Beispiel davon.

Die Geldrente wie der Geldertrag sind dieselben wie in Tabelle II. Der gestiegne regulierende Produktionspreis ersetzt genau, was an der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in umgekehrtem Verhältnis variieren, ist selbstverständlich, daß das Produkt beider dasselbe bleibt.

*Tabelle VII*

| Bodenart | Acres | Kapitalanlage (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Kornrente (qrs.) | Geldrente (Pfd.St.) | Rentrate |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1/2 + 1 1/4 = 1 3/4 | 3 3/7 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1 + 2 1/2 = 3 1/2 | 3 3/7 | 12 | 1 3/4 | 6 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1 1/2 + 3 3/4 = 5 1/4 | 3 3/7 | 18 | 3 1/2 | 12 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 2 + 5 = 7 | 3 3/7 | 24 | 5 1/4 | 18 | 360% |
|  |  | 20 |  |  | 17 1/2 |  | 60 | 10 1/2 | 36 | 240% |

Im obigen Fall war angenommen, daß die Produktivkraft der zweiten Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produktivität der ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir für die zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der ersten ursprünglich zukam, wie in folgender

*Tabelle VIII*

| Bodenart | Acres | Kapitalanlage (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Rente Korn (qrs.) | Rente Geld (Pfd.St.) | Rate des Surplusprofits |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 1/2 + 1 = 1 1/2 | 4 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 1 + 2 = 3 | 4 | 12 | 1 1/2 | 6 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 1 1/2 + 3 = 4 1/2 | 4 | 18 | 3 | 12 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 2 + 4 = 6 | 4 | 24 | 4 1/2 | 18 | 360% |
|  |  | 20 |  |  | 15 |  | 60 | 9 | 36 | 240% |

Auch hier bedingt der in demselben Verhältnis steigende Produktionspreis, daß die Abnahme in der Produktivität für Ertrag wie Geldrente voll aufgewogen wird.

Rein tritt der dritte Fall nur hervor bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, während die der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall überall angenommen, konstant bleibt. Hier wird Differentialrente I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der Differentialrente II entspringenden Anteil. Wir geben zwei Beispiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage auf 1/2, in der zweiten auf 1/4 reduziert.

*Tabelle IX*

| Bodenart | Acres | Kapitalanlage (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Rente Korn (qrs.) | Rente Geld (Pfd.St.) | Rate des Surplusprofits |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 1 + 1/2 = 1 1/2 | 4 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 2 + 1 = 3 | 4 | 12 | 1 1/2 | 6 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 3 + 1 1/2 = 4 1/2 | 4 | 18 | 3 | 12 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 4 + 2 = 6 | 4 | 24 | 4 1/2 | 18 | 360% |
|  |  | 20 |  |  | 15 |  | 60 | 9 | 36 | 240% |

Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur daß die Abnahme der Produktivität in VIII auf die erste, in IX auf die zweite Kapitalanlage fällt.

*Tabelle X*

| Bodenart | Acres | Kapitalanlage (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Rente Korn (qrs.) | Rente Geld (Pfd.St.) | Rate des Surplusprofits |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 1 + 1/4 = 1 1/4 | 4 4/5 | 6 | 0 | 0 | 0% |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 2 + 1/2 = 2 1/2 | 4 4/5 | 12 | 1 1/4 | 6 | 120% |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 3 + 3/4 = 3 3/4 | 4 4/5 | 18 | 2 1/2 | 12 | 240% |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 = 5 | 1 | 6 | 4 + 1 = 5 | 4 4/5 | 24 | 3 3/4 | 18 | 360% |
|  |  | 20 |  | 24 | 12 1/2 |  | 60 | 7 1/2 | 36 | 240% |

Auch in dieser Tabelle bleiben Gesamtertrag, Geldrental und Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VIII, weil abermals Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältnis variiert haben, die Kapitalanlage aber dieselbe geblieben ist.

Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktionspreis möglichen Fall, nämlich, wenn ein bisher die Bebauung nicht lohnender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?

Nehmen wir an, ein solcher Boden, den wir mit a bezeichnen wollen, käme in Konkurrenz. Dann würde der bisher rentelose Boden A eine Rente abwerfen, und die obigen Tabellen VII, VIII und X würden dann folgende Gestalt annehmen:

*Tabelle VIIa*

| Bodenart | Acres | Kapital (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Rente (qrs.) | Rente (Pfd.St.) | Steigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| a | 1 | 5 | 1 | 6 | 1 1/2 | 4 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1/2 + 1 1/4 = 1 3/4 | 4 | 7 | 1/4 | 1 | 1 |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1 + 2 1/2 = 3 1/2 | 4 | 14 | 2 | 8 | 1 + 7 |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1 1/2 + 3 3/4 = 5 1/4 | 4 | 21 | 3 3/4 | 15 | 1 + 2 × 7 |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 2 + 5 = 7 | 4 | 28 | 5 1/2 | 22 | 1 + 3 × 7 |
|  |  |  |  | 30 | 19 |  | 76 | 11 1/2 | 46 |  |

*Tabelle VIIIa*

| Bodenart | Acres | Kapital (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Rente (qrs.) | Rente (Pfd.St.) | Steigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| a | 1 | 5 | 1 | 6 | 1 1/4 | 4 4/5 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1/2 + 1 = 1 1/2 | 4 4/5 | 7 1/5 | 1/4 | 1 1/5 | 1 1/5 |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1 + 2 = 3 | 4 4/5 | 14 2/5 | 1 3/4 | 8 2/5 | 1 1/5 + 7 1/5 |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1 1/2 + 3 = 4 1/2 | 4 4/5 | 21 3/5 | 3 1/4 | 15 3/5 | 1 1/5 + 2 × 7 1/5 |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 2 + 4 = 6 | 4 4/5 | 28 4/5 | 4 3/4 | 22 4/5 | 1 1/5 + 3 × 7 1/5 |
|  |  |  |  | 30 | 16 1/4 |  | 78 | 10 | 48 |  |

*Tabelle Xa*

| Bodenart | Acres | Kapital (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Rente (qrs.) | Rente (Pfd.St.) | Steigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| a | 1 | 5 | 1 | 6 | 1 1/8 | 5 1/3 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| A | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 1 + 1/4 = 1 1/4 | 5 1/3 | 6 2/3 | 1/8 | 2/3 | 2/3 |
| B | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 2 + 1/2 = 2 1/2 | 5 1/3 | 13 1/3 | 1 3/8 | 7 1/3 | 2/3 + 6 2/3 |
| C | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 3 + 3/4 = 3 3/4 | 5 1/3 | 20 | 2 5/8 | 14 | 2/3 + 2 × 6 2/3 |
| D | 1 | 2 1/2 + 2 1/2 | 1 | 6 | 4 + 1 = 5 | 5 1/3 | 26 2/3 | 3 7/8 | 20 2/3 | 2/3 + 3 × 6 2/3 |
|  |  |  |  | 30 | 13 5/8 |  | 72 2/3 | 8 | 42 2/3 |  |

Durch die Einschiebung von Boden a entsteht eine neue Differentialrente I; auf dieser neuen Grundlage entwickelt sich dann die Differentialrente II ebenfalls in veränderter Gestalt. Der Boden a hat in jeder der drei obigen Tabellen eine verschiedne Fruchtbarkeit; die Reihe der proportionell steigenden Fruchtbarkeiten beginnt erst mit A. Demgemäß verhält sich auch die Reihe der steigenden Renten. Die Rente des schlechtesten Rente tragenden, früher rentelosen Bodens bildet eine Konstante, die allen höheren Renten einfach zuaddiert wird; erst nach Abzug dieser Konstanten tritt bei den höheren Renten die Reihe der Differenzen klar hervor und ihr Parallelismus mit der Fruchtbarkeitsreihe der Bodenarten. In allen Tabellen verhalten sich die Fruchtbarkeiten, von A bis D, wie 1 : 2 : 3 : 4 und dementsprechend die Renten:

in VIIa wie 1 : 1 + 7 : 1 + 2 × 7 : 1 + 3 × 7,  
in VIIIa wie 1 1/5 : 1 1/5 + 7 1/5 : 1 1/5 + 2 × 7 1/5 :1 1/5 + 3 × 7 1/5,  
in Xa wie 2/3: 2/3 + 6 2/3: 2/3 + 2 × 6 2/3: 2/3 + 3 × 6 2/3.

Kurz: Ist die Rente von A = n und die Rente des Bodens von nächst höherer Fruchtbarkeit n + m, so ist die Reihe wie n : n + m : n + 2m : n + 3m usw. - F. E.}

* * *

{Da der obige dritte Fall im Manuskript nicht ausgearbeitet war - es steht nur der Titel da -, so blieb es Aufgabe des Herausgebers, dies wie vorstehend so gut es ging zu ergänzen. Es bleibt ihm aber auch noch übrig, aus der ganzen bisherigen Untersuchung der Differentialrente II in ihren drei Hauptfällen und neun Unterfällen die sich ergebenden allgemeinen Schlüsse zu ziehn. Für diesen Zweck aber passen die im Manuskript gegebnen Beispiele nur wenig. Sie nehmen erstens Bodenstücke in Vergleich, deren Erträge, für gleichgroße Flächen, sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4; also Unterschiede, die schon von vornherein stark übertreiben und die im Verlauf der sich auf dieser Grundlage entwickelnden Annahmen und Berechnungen zu vollständig gewaltsamen Zahlenverhältnissen führen. Zweitens aber erwecken sie einen durchaus falschen Schein. Wenn für Fruchtbarkeitsgrade, die sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4 etc., sich Renten ergeben von der Reihe 0 : 1 : 2 : 3 etc., so fühlt man sich sofort versucht, die zweite Reihe aus der ersten abzuleiten und die Verdopplung, Verdreifachung etc. der Renten aus der Verdopplung, Verdreifachung usw. der Gesamterträge zu erklären. Dies wäre aber durchaus unrichtig. Die Renten verhalten sich wie 0 : 1 : 2 : 3 : 4 auch dann, wenn sich die Fruchtbarkeitsgrade verhalten wie n : n + 1 : n + 2 : n + 3 : n + 4; die Renten verhalten sich nicht wie die Fruchtbarkeits*grade*, sondern wie die Fruchtbarkeits*unterschiede*, von dem rentelosen Boden als dem Nullpunkt an gerechnet.

Die Tabellen des Originals mußten zur Erklärung des Textes gegeben werden. Um aber für die unten folgenden Resultate der Untersuchung eine anschauliche Grundlage zu erhalten, gebe ich in folgendem eine neue Reihe von Tabellen, worin die Erträge in Bushels (1/8 Quarter oder 36,35 Liter) und Schillingen (= Mark) angegeben sind.

Die erste Tabelle (XI) entspricht der früheren Tabelle I. Sie gibt die Erträge und Renten für fünf Bodenqualitäten A-E, bei einer *ersten* Kapitalanlage von 50 sh., was mit 10 sh. Profit = 60 sh. Gesamtproduktionskosten per Acre ausmacht. Die Kornerträge sind niedrig angesetzt: 10, 12, 14, 16, 18 Bushels per Acre. Der sich ergebende regulierende Produktionspreis ist 6 sh. per Bushel.

Die folgenden 13 Tabellen entsprechen den in diesem und den beiden vorigen Kapiteln behandelten drei Fällen der Differentialrente II, bei einer *zusätzlichen* Kapitalanlage auf demselben Boden von 50 sh. per Acre, bei konstantem, fallendem und steigendem Produktionspreis. Jeder dieser Fälle wird wieder dargestellt, wie er sich gestaltet 1. bei gleichbleibender, 2. bei fallender, 3. bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage gegenüber der ersten. Dabei ergeben sich einige noch besonders zu veranschaulichende Varianten.

Bei Fall I: konstanter Produktionspreis, haben wir:

Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage (Tabelle XII).  
Variante 2: Fallende Produktivität. Diese kann stattfinden, nur wenn auf Boden A keine zweite Anlage gemacht wird. Und zwar entweder a) so, daß Boden B ebenfalls keine Rente aufbringt (Tabelle XIII) oder b) so, daß Boden B nicht ganz rentelos wird (Tab. XIV).  
Variante 3: Steigende Produktivität (Tabelle XV). Auch dieser Fall schließt zweite Kapitalanlage auf Boden A aus.

Bei Fall II: Fallender Produktionspreis, haben wir:

Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XVI).  
Variante 2: Fallende Produktivität (Tabelle XVII). Diese beiden Varianten bedingen, daß Boden A außer Konkurrenz tritt, Boden B rentelos wird und den Produktionspreis reguliert.  
Variante 3: Steigende Produktivität (Tabelle XVIII). Hier bleibt Boden A regulierend.

Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten möglich; Boden A kann rentelos und preisregulierend bleiben, oder aber, es tritt eine geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz und reguliert den Preis, wobei A dann Rente abwirft.

Erste Modalität: Boden A bleibt regulierend.

Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XIX). Dies ist unter den Voraussetzungen nur zulässig, wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt.  
Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XX); dies schließt gleichbleibende Produktivität der ersten Anlage nicht aus.  
Variante 3: Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XXI); dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage.

Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqualität tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.

Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XXII).  
Variante 2: Fallende Produktivität (Tabelle XXIII).  
Variante 3: Steigende Produktivität (Tabelle XXIV).

Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen des Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Wir lassen jetzt die Tabellen folgen.

*Tabelle XI*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 | 10 | 6 | 60 | 0 | 0 |
| B | 60 | 12 | 6 | 72 | 12 | 12 |
| C | 60 | 14 | 6 | 84 | 24 | 2 × 12 |
| D | 60 | 16 | 6 | 96 | 36 | 3 × 12 |
| E | 60 | 18 | 6 | 108 | 48 | 4 × 12 |
|  |  |  |  |  | 120 | 10 × 12 |

Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden.

Erster Fall: Bei konstant bleibendem Produktionspreis.

Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

*Tabelle XII*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 + 60 = 120 | 10 + 10 = 20 | 6 | 120 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 12 = 24 | 6 | 144 | 24 | 24 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 14 = 28 | 6 | 168 | 48 | 2 × 24 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 16 = 32 | 6 | 192 | 72 | 3 × 24 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 18 = 36 | 6 | 216 | 96 | 4 × 24 |
|  |  |  |  |  | 240 | 10 × 24 |

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; auf Boden A keine zweite Anlage.

1. Wenn Boden B rentelos wird.

*Tabelle XIII*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 | 10 | 6 | 60 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 8 = 20 | 6 | 120 | 0 | 0 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 9 1/3 = 23 1/3 | 6 | 140 | 20 | 20 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 10 2/3 = 26 2/3 | 6 | 160 | 40 | 2 × 20 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 12 = 30 | 6 | 180 | 60 | 3 × 20 |
|  |  |  |  |  | 120 | 6 × 20 |

2. Wenn Boden B nicht ganz rentelos wird.

*Tabelle XIV*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 | 10 | 6 | 60 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 9 = 21 | 6 | 126 | 6 | 6 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 10 1/2 = 24 1/2 | 6 | 147 | 27 | 6 + 21 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 12 = 28 | 6 | 168 | 48 | 6 + 2 × 21 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 13 1/2 = 31 1/2 | 6 | 189 | 69 | 6 + 3 × 21 |
|  |  |  |  |  | 150 | 4 × 6 + 6 × 21 |

Variante 3: Bei steigender Produktivität der 2. Kapitalanlage; auf Boden A auch hier keine zweite Anlage.

*Tabelle XV*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 | 10 | 6 | 60 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 15 = 27 | 6 | 162 | 42 | 42 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 17 1/2 = 31 1/2 | 6 | 189 | 69 | 42 + 27 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 20 = 36 | 6 | 216 | 96 | 42 + 2 × 27 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 22 1/2 = 40 1/2 | 6 | 243 | 123 | 42 + 3 × 27 |
|  |  |  |  |  | 330 | 4 × 42 + 6 × 27 |

Zweiter Fall: Bei fallendem Produktionspreis.

Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage. Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.

*Tabelle XVI*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 12 = 24 | 5 | 120 | 0 | 0 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 14 = 28 | 5 | 140 | 20 | 20 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 16 = 32 | 5 | 160 | 40 | 2 × 20 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 18 = 36 | 5 | 180 | 60 | 3 × 20 |
|  |  |  |  |  | 120 | 6 × 20 |

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.

*Tabelle XVII*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 9 = 21 | 5 5/7 | 120 | 0 | 0 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 10 1/2 = 24 1/2 | 5 5/7 | 140 | 20 | 20 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 12 = 28 | 5 5/7 | 160 | 40 | 2 × 20 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 13 1/2 = 31 1/2 | 5 5/7 | 180 | 60 | 3 × 20 |
|  |  |  |  |  | 120 | 6 × 20 |

Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A bleibt in Konkurrenz. Boden B trägt Rente.

*Tabelle XVIII*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 + 60 = 120 | 10 + 15 = 25 | 4 4/5 | 120 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 18 = 30 | 4 4/5 | 144 | 24 | 24 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 21 = 35 | 4 4/5 | 168 | 48 | 2 × 24 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 24 = 40 | 4 4/5 | 192 | 72 | 3 × 24 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 27 = 45 | 4 4/5 | 216 | 96 | 4 × 24 |
|  |  |  |  |  | 240 | 10 × 24 |

Dritter Fall: Bei steigendem Produktionspreis.

A. Wenn Boden A rentelos und preisregulierend bleibt.

Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; was abnehmende Produktivität der ersten Anlage bedingt.

*Tabelle XIX*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 + 60 = 120 | 7 1/2 + 10 = 17 1/2 | 6 6/7 | 120 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 9 + 12 = 21 | 6 6/7 | 144 | 24 | 24 |
| C | 60 + 60 = 120 | 10 1/2 + 14 = 24 1/2 | 6 6/7 | 168 | 48 | 2 × 24 |
| D | 60 + 60 = 120 | 12 + 16 = 28 | 6 6/7 | 192 | 72 | 3 × 24 |
| E | 60 + 60 = 120 | 13 1/2 + 18 = 31 1/2 | 6 6/7 | 216 | 96 | 4 × 24 |
|  |  |  |  |  | 240 | 10 × 24 |

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; was gleichbleibende Produktivität der ersten nicht ausschließt.

*Tabelle XX*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 + 60 = 120 | 10 + 5 = 15 | 8 | 120 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 6 = 18 | 8 | 144 | 24 | 24 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 7 = 21 | 8 | 168 | 48 | 2 × 24 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 8 = 24 | 8 | 192 | 72 | 3 × 24 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 9 = 27 | 8 | 216 | 96 | 4 × 24 |
|  |  |  |  |  | 240 | 10 × 24 |

Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, was, unter den Voraussetzungen, fallende der ersten Anlage bedingt.

*Tabelle XXI*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 60 + 60 = 120 | 5 + 12 1/2 = 17 1/2 | 6 6/7 | 120 | 0 | 0 |
| B | 60 + 60 = 120 | 6 + 15 = 21 | 6 6/7 | 144 | 24 | 24 |
| C | 60 + 60 = 120 | 7 + 17 1/2 = 24 1/2 | 6 6/7 | 168 | 48 | 2 × 24 |
| D | 60 + 60 = 120 | 8 + 20 = 28 | 6 6/7 | 192 | 72 | 3 × 24 |
| E | 60 + 60 = 120 | 9 + 22 1/2 = 31 1/2 | 6 6/7 | 216 | 96 | 4 × 24 |
|  |  |  |  |  | 240 | 10 × 24 |

B. Wenn ein geringerer (mit a bezeichneter) Boden preisregulierend wird und Boden A demnach Rente abwirft. Dies läßt für alle Varianten gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage zu.

Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

*Tabelle XXII*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| a | 120 | 16 | 7 1/2 | 120 | 0 | 0 |
| A | 60 + 60 = 120 | 10 + 10 = 20 | 7 1/2 | 150 | 30 | 30 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 12 = 24 | 7 1/2 | 180 | 60 | 2 × 30 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 14 = 28 | 7 1/2 | 210 | 90 | 3 × 30 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 16 = 32 | 7 1/2 | 240 | 120 | 4 × 30 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 18 = 36 | 7 1/2 | 270 | 150 | 5 × 30 |
|  |  |  |  |  | 450 | 15 × 30 |

Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

*Tabelle XXIII*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| a | 120 | 15 | 8 | 120 | 0 | 0 |
| A | 60 + 60 = 120 | 10 + 7 1/2 = 17 1/2 | 8 | 140 | 20 | 20 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 9 = 21 | 8 | 168 | 48 | 20 + 28 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 10 1/2 = 24 1/2 | 8 | 196 | 76 | 20 + 2 × 28 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 12 = 28 | 8 | 224 | 104 | 20 + 3 × 28 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 13 1/2 = 31 1/2 | 8 | 252 | 132 | 20 + 4 × 28 |
|  |  |  |  |  | 380 | 5 × 20 + 10 × 28 |

Variante 3: Steigende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

*Tabelle XXIV*

| Bodenart | Produktionskosten (sh.) | Produkt (Bushels) | Verkaufspreis (sh.) | Ertrag (sh.) | Rente (sh.) | Rentsteigerung |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| a | 120 | 16 | 7 1/2 | 120 | 0 | 0 |
| A | 60 + 60 = 120 | 10 + 12 1/2 = 22 1/2 | 7 1/2 | 168 3/4 | 48 3/4 | 15 + 33 3/4 |
| B | 60 + 60 = 120 | 12 + 15 = 27 | 7 1/2 | 202 1/2 | 82 1/2 | 15 + 2 × 33 3/4 |
| C | 60 + 60 = 120 | 14 + 17 1/2 = 31 1/2 | 7 1/2 | 236 1/4 | 116 1/4 | 15 + 3 × 33 3/4 |
| D | 60 + 60 = 120 | 16 + 20 = 36 | 7 1/2 | 270 | 150 | 15 + 4 × 33 3/4 |
| E | 60 + 60 = 120 | 18 + 22 1/2 = 40 1/2 | 7 1/2 | 303 3/4 | 183 3/4 | 15 + 5 × 33 3/4 |
|  |  |  |  |  | 581 1/4 | 5 × 15 + 15 × 33 3/4 |

Diese Tabellen ergeben nun folgendes.

Zunächst, daß die Reihe der Renten sich genau verhält wie die Reihe der Fruchtbarkeitsunterschiede, den rentelosen, regulierenden Boden als Nullpunkt genommen. Nicht die absoluten Erträge, sondern nur die Ertragsdifferenzen sind für die Rente bestimmend. Ob die verschiednen Bodenarten 1, 2, 3, 4, 5 Bushel, ob sie 11, 12, 13, 14, 15 Bushel per Acre Ertrag liefern, die Renten sind in beiden Fällen, der Reihe nach, 0, 1, 2, 3, 4 Bushel, resp. deren Geldertrag.

Weit wichtiger aber ist das Resultat in Beziehung auf die Gesamtrentenerträge bei wiederholter Kapitalanlage auf demselben Boden.

In fünf Fällen aus den untersuchten dreizehn *verdoppelt* sich mit der Kapitalanlage auch die Gesamtsumme der Renten; statt 10 × 12 sh. wird sie 10 × 24 sh. = 240 sh. Diese Fälle sind:

Fall I, konstanter Preis, Variante 1: gleichbleibende Produktionssteigerung (Tabelle XII).

Fall II, fallender Preis, Variante 3: wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XVIII).

Fall III, steigender Preis, erste Modalität, wo Boden A regulierend bleibt, in allen drei Varianten (Tabelle XIX, XX, XXI).

In vier Fällen steigt die Rente um *mehr als das Doppelte*, nämlich:

Fall I, Variante 3, konstanter Preis, aber wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XV). Die Rentensumme steigt auf 330 sh.

Fall III, zweite Modalität, wo Boden A Rente abwirft, in allen drei Varianten (Tabelle XXII, Rente = 15 × 30 = 450 sh.; Tab. XXIII, Rente = 5 × 20 + 10 × 28 = 380 sh.; Tabelle XXIV, Rente = 5 × 15 + 15 × 33 3/4 = 581 1/4 sh.).

In einem Fall *steigt* sie, aber nicht auf den doppelten Betrag der bei der ersten Kapitalanlage abfallenden Rente:

Fall I, konstanter Preis, Variante 2: fallende Produktivität der zweiten Anlage unter Bedingungen, wo B nicht ganz rentelos wird (Tabelle XIV, Rente = 4 × 6 + 6 × 21 = 150 sh.).

Endlich, nur in drei Fällen bleibt die Gesamtrente bei zweiter Kapitalanlage für alle Bodenarten zusammen, auf demselben Stand wie bei der ersten Anlage (Tabelle XI); es sind dies die Fälle, wo Boden A außer Konkurrenz gesetzt und Boden B regulierend und damit rentelos wird. Die Rente für B fällt also nicht nur weg, sie wird auch von jedem folgenden Glied der Rentenreihe abgezogen; dadurch ist das Ergebnis bedingt. Diese Fälle sind:

Fall I, Variante 2, wenn die Bedingungen derart sind, daß Boden A ausfällt (Tabelle XIII). Die Rentensumme ist 6 × 20, also = 10 × 12 = 120 wie in Tabelle XI.

Fall II, Variante 1 und 2. Hier fällt Boden A nach den Voraussetzungen notwendig aus (Tabelle XVI und XVII), und die Rentensumme ist wieder 6 × 20 = 10 × 12 = 120 sh.

Dies heißt also: in der großen Mehrzahl aller möglichen Fälle steigt die Rente, sowohl per Acre des Rente tragenden Bodens, wie namentlich in ihrer Gesamtsumme, infolge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden. Nur in 3 Fällen aus dreizehn untersuchten bleibt ihre Gesamtsumme unverändert. Es sind dies die Fälle, wo die niedrigste, bisher rentelose und regulierende Bodenqualität außer Konkurrenz und die nächsthöhere an ihre Stelle tritt, also rentelos wird. Aber auch in diesen Fällen steigen die Renten auf den besten Bodenarten gegen die der ersten Kapitalanlage geschuldeten; wenn die Rente für C von 24 auf 20 fällt, so steigt die für D und E von 36 und 48 auf 40 und 60 sh.

Ein Fall der Gesamtrenten unter den Stand bei erster Kapitalanlage (Tab. XI) wäre nur möglich, wenn außer Boden A auch Boden B aus der Konkurrenz schiede und Boden C regulierend und rentelos würde.

Je mehr Kapital also auf den Boden verwandt wird, je höher die Entwicklung des Ackerbaus und der Zivilisation überhaupt in einem Lande steht, desto höher steigen die Renten per Acre sowohl wie die Gesamtsumme der Renten, desto riesiger wird der Tribut, den die Gesellschaft den Großgrundbesitzern in der Gestalt von Surplusprofiten zahlt - solange die einmal in Bebauung genommenen Bodenarten alle konkurrenzfähig bleiben.

Dies Gesetz erklärt die wunderbare Lebenszähigkeit der Klasse der großen Grundbesitzer. Keine Gesellschaftsklasse lebt so verschwenderisch, keine nimmt so, wie diese, ein Recht auf einen hergebrachten "standesgemäßen" Luxus in Anspruch, einerlei woher das Geld dazu kommt, keine häuft so leichten Herzens Schulden über Schulden auf. Und doch fällt sie immer wieder auf die Füße - dank dem in den Boden gesteckten Kapital andrer Leute, das ihr Renten einträgt, ganz außer allem Verhältnis zu den Profiten, die der Kapitalist daraus zieht.

Dasselbe Gesetz erklärt aber auch, warum diese Lebenszähigkeit des großen Grundbesitzers allmählich sich erschöpft.

Als die englischen Kornzölle 1846 abgeschafft wurden, glaubten die englischen Fabrikanten, sie hätten dadurch die grundbesitzende Aristokratie in Paupers verwandelt. Statt dessen wurde sie reicher als je vorher. Wie ging das zu? Sehr einfach. Erstens wurde von nun an von den Pächtern kontraktlich verlangt, daß sie 12 Pfd.St. statt 8 Pfd.St. jährlich auf den Acre auslegen sollten, und zweitens bewilligten sich die auch im Unterhaus sehr zahlreich vertretnen Grundherrn eine starke Staatssubvention zur Dränierung und sonstigen permanenten Verbesserung ihrer Ländereien. Da keine totale Verdrängung des schlechtesten Bodens stattfand, sondern höchstens eine, auch meist nur zeitweilige, Verwendung zu andern Zwecken, stiegen die Renten im Verhältnis der gesteigerten Kapitalanlage, und die Grundaristokratie war besser daran als je vorher.

Aber alles ist vergänglich. Die transozeanischen Dampfschiffe und die nord- und südamerikanischen und indischen Eisenbahnen brachten ganz eigentümliche Landstrecken in die Lage, auf den europäischen Kornmärkten zu konkurrieren. Da waren einerseits die nordamerikanischen Prärien, die argentinischen Pampas, Steppen, von der Natur selbst urbar gemacht für den Pflug, jungfräulicher Boden, der auf Jahre hinaus selbst bei primitiver Kultur und ohne Dünger reichliche Erträge bot. Und da waren die Ländereien der russischen und indischen kommunistischen Gemeinwesen, die einen Teil ihres Produkts, und zwar einen stets wachsenden, verkaufen mußten, um Geld zu erhalten für die Steuern, die der erbarmungslose Despotismus des Staats ihnen abzwang - oft genug durch Tortur. Diese Produkte wurden verkauft ohne Rücksicht auf die Produktionskosten, verkauft für den Preis, den der Händler bot, weil der Bauer absolut Geld haben mußte zum Zahlungstermin. Und gegen diese Konkurrenz - des jungfräulichen Steppenbodens wie des unter der Steuerschraube erliegenden russischen und indischen Bauern - konnte der europäische Pächter und Bauer bei den alten Renten nicht aufkommen. Ein Teil des Bodens in Europa kam definitiv für den Kornbau außer Konkurrenz, die Renten fielen überall, unser zweiter Fall, Variante 2 fallender Preis und fallende Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen wurde die Regel für Europa, und daher der Agrarierjammer von Schottland bis Italien und von Südfrankreich bis nach Ostpreußen. Glücklicherweise ist noch lange nicht alles Steppenland in Bebauung genommen; es ist noch übrig genug vorhanden, um den ganzen europäischen großen Grundbesitz zu ruinieren und den kleinen obendrein. - F. E.}

* * *

Die Rubriken, worunter die Rente zu behandeln, sind diese:

A. Differentialrente.  
1. Begriff der Differentialrente. Illustration an Wasserkraft. Übergang zur eigentlichen Ackerbaurente.  
2. Differentialrente I, entspringend aus verschiedner Fruchtbarkeit verschiedner Bodenstücke.  
3. Differentialrente II, entspringend aus sukzessiver Kapitalanlage auf demselben Boden. Zu untersuchen ist Differentialrente II  
a) bei stationärem,  
b) bei fallendem,  
c) bei steigendem Produktionspreis. Und ferner  
d) Verwandlung von Surplusprofit in Rente.  
4. Einfluß dieser Rente auf die Profitrate.  
B. Absolute Rente.  
C. Der Bodenpreis.  
D. Schlußbetrachtungen über die Grundrente.

* * *

Als allgemeines Resultat bei der Betrachtung der Differentialrente überhaupt ergibt sich:

*Erstens*: Die Bildung von Surplusprofiten kann auf verschiednen Wegen erfolgen. Einerseits auf Basis der Differentialrente I, d.h. auf Basis der Anlage des gesamten Agrikulturkapitals auf einer Bodenfläche, welche aus Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit besteht. Ferner als Differentialrente II, auf Basis der verschiednen Differentialproduktivität sukzessiver Kapitalanlagen auf demselben Boden, d.h. hier größrer Produktivität, z.B. in qrs. Weizen, als mit derselben Kapitalanlage auf dem geringsten, rentelosen, aber den Produktionspreis regulierenden Boden bewirkt wird. Wie diese Surplusprofite aber auch entstehn mögen, ihre Verwandlung in Rente, also ihre Übertragung vom Pächter auf den Grundeigentümer, setzt als vorausgehende Bedingung stets voraus, daß die verschiednen wirklichen individuellen Produktionspreise (d.h. unabhängig von dem allgemeinen, den Markt regulierenden Produktionspreis), welche die Teilprodukte der einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen besitzen, vorher zu einem individuellen Durchschnittsproduktionspreis ausgeglichen werden. Der Überschuß des allgemeinen, regulierenden Produktionspreises des Produkts eines Acre über diesen seinen individuellen Durchschnittsproduktionspreis bildet und mißt die Rente per Acre. Bei Differentialrente I sind die Differentialresultate an und für sich unterscheidbar, weil sie auf unterschiednen, außer- und nebeneinander liegenden Bodenteilen, bei einer als normal angenommenen Kapitalauslage per Acre und ihr entsprechender Normalbebauung stattfinden. Bei der Differentialrente II müssen sie erst unterscheidbar gemacht werden: sie müssen in der Tat in die Differentialrente I rückverwandelt werden, und dies kann nur in der angegebnen Weise geschehn. Nehmen wir z.B. die Tabelle III, S. 226.

Boden B gibt für die erste Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. 2 qrs. per Acre und für die zweite, gleich große 1 1/2 qr.; zusammen 3 1/2 qrs. auf demselben Acre. Es ist diesen 3 1/2 qrs., die auf demselben Boden gewachsen, nicht anzusehn, was davon Produkt der Kapitalanlage I und was der Kapitalanlage II ist. Sie sind in der Tat das Produkt des Gesamtkapitals von 5 Pfd.St.; und die wirkliche Tatsache ist nur die, daß ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St. 2 qrs. ergab und eins von 5 Pfd.St. nicht 4, sondern 3 1/2. Der Fall wäre ganz derselbe, wenn die 5 Pfd.St. 4 qrs. ergäben, so daß die Erträge beider Kapitalanlagen gleich wären, oder auch 5 qrs., so daß die zweite Kapitalanlage einen Überschuß von 1 qr. ergeben würde. Der Produktionspreis der ersten 2 qrs. ist 1 1/2 Pfd.St. per qr. und der der zweiten 1 1/2 qr. ist 2 Pfd.St. per qr. Die 3 1/2 qrs. zusammen kosten daher 6 Pfd.St. Dies ist der individuelle Produktionspreis des Gesamtprodukts und macht im Durchschnitt 1 Pfd.St. 14 2/7 sh. per qr., sage rund 1 3/4 Pfd.St. Bei dem durch den Boden A bestimmten allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. gibt dies einen Surplusprofit von 1 1/4 Pfd.St. per qr. und also für 3 1/2 qrs. zusammen 4 3/8 Pfd.St. Bei dem Durchschnittsproduktionspreis von B stellt sich dies dar in rund 1 1/2 qr. Der Surplusprofit von B stellt sich also dar in einem aliquoten Teil des Produkts von B, den 1 1/2 qr., die die Rente in Korn ausgedrückt bilden und die sich nach dem allgemeinen Produktionspreis zu 4 1/2 Pfd.St. verkaufen. Aber umgekehrt ist das überschüssige Produkt eines Acre von B über das eines Acre von A nicht ohne weitres Darstellung von Surplusprofit und daher Surplusprodukt. Nach der Voraussetzung produziert der Acre B 3 1/2 qrs., der Acre A nur 1 qr. Das überschüssige Produkt auf B ist also 2 1/2 qrs., aber das Surplusprodukt ist nur 1 1/2 qr.; denn auf B ist das doppelte Kapital angelegt wie auf A, und daher sind die Produktionskosten hier doppelt. Fände auf A ebenfalls Anlage von 5 Pfd.St. statt und die Rate der Produktivität bliebe gleich, so wäre das Produkt 2 qrs. statt 1, und es würde sich so zeigen, daß das wirkliche Surplusprodukt gefunden wird durch Vergleichung, nicht von 3 1/2 und 1, sondern von 3 1/2 und 2; daß es also nicht 2 1/2, sondern nur 1 1/2 qr. ist. Ferner aber, wenn B eine dritte Portion Kapital von 2 1/2 Pfd.St. anlegte, die nur 1 qr. ergäbe, also dieses qr. 3 Pfd.St. kostete, wie auf A, so würde dessen Verkaufspreis von 3 Pfd.St. nur die Produktionskosten decken, nur den Durchschnittsprofit abwerfen, aber keinen Surplusprofit, also auch nichts, was sich in Rente verwandeln könnte. Das Produkt per Acre einer beliebigen Bodenart, mit dem Produkt per Acre des Bodens A verglichen, zeigt weder an, ob es das Produkt gleicher Kapitalanlage oder größrer ist noch ob das zuschüssige Produkt nur den Produktionspreis deckt oder ob es höherer Produktivität des zuschüssigen Kapitals geschuldet ist.

*Zweitens*: Bei abnehmender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlagen - deren Grenze, soweit die Neubildung von Surplusprofit in Betracht kommt, diejenige Kapitalanlage ist, die nur die Produktionskosten deckt, d.h. die das qr. so teuer produziert wie dieselbe Kapitalanlage auf einem Acre des Bodens A, also nach der Voraussetzung zu 3 Pfd.St. - folgt aus dem eben Entwickelten: daß die Grenze, wo die Gesamtkapitalanlage auf den Acre von B keine Rente mehr bilden würde, die ist, wo der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Produkts per Acre von B auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.

Wenn B nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zahlen, also keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so erhöht dies zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis per qr., affiziert aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen gebildeten Surplusprofit, eventuell die Rente. Denn der Durchschnittsproduktionspreis bleibt immer unter dem von A, und wenn der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. im selben Verhältnis zu, so daß der Gesamtüberschuß des Preises konstant bleibt.

Im angenommenen Fall produzieren die zwei ersten Kapitalanlagen von 5 Pfd.St. auf B 3 1/2 qrs., also nach der Voraussetzung 1 1/2 qr. Rente = 4 1/2 Pfd.St. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. produziert, so ist der Gesamtproduktionspreis (inkl. 20% Profit) der 4 1/2 qrs. = 9 Pfd.St., also der Durchschnittspreis per qr. = 2 Pfd.St. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. auf B ist also gestiegen von 1 5/7 Pfd.St. auf 2 Pfd.St., der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Preis von A, also gefallen von 1 2/7 Pfd.St. auf 1 Pfd.St. Aber 1 × 4 1/2 = 4 1/2 Pfd.St. ganz wie früher 1 2/7 × 3 1/2 = 4 1/2 Pfd.St.

Nehmen wir an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapitalanlage von je 2 1/2 Pfd.St. auf B gemacht würde, die das qr. nur zu seinem allgemeinen Produktionspreis produzierte, so wäre das Gesamtprodukt per Acre jetzt 6 1/2 qrs. und deren Produktionskosten 15 Pfd.St. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr. für B wäre wieder gestiegen von 2 Pfd.St. auf 2 4/13 Pfd.St., und der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Produktionspreis von A, wäre wieder gefallen von 1 Pfd.St. auf 9/13 Pfd.St. Aber diese 9/13 Pfd.St. wären nun zu berechnen auf 6 1/2 qrs. statt auf 4 1/2. Und 9/13 × 6 1/2 = 1 × 4 1/2 = 4 1/2 Pfd.St.

Es folgt daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhöhung des regulierenden Produktionspreises nötig ist, um zuschüssige Kapitalanlagen auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermöglichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört, Surplusprofit zu liefern, und nur noch den Durchschnittsprofit abwirft. Es folgt ferner, daß hier die Summe des Surplusprofits per Acre dieselbe bleibt, wie sehr immer der Surplusprofit per qr. abnehme; diese Abnahme wird stets ausgeglichen durch entsprechende Zunahme der per Acre produzierten qrs. Damit der durchschnittliche Produktionspreis auf den allgemeinen Produktionspreis sich erhebe (also hier auf 3 Pfd.St. steige für Boden B), müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen höhern Produktionspreis hat als den regulierenden von 3 Pfd.St. Aber man wird sehn, daß selbst dies nicht ohne weiteres hinreicht, um den Durchschnittsproduktionspreis per qr. für B auf den allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. hinaufzutreiben.

Nehmen wir an, es wären auf Boden B produziert worden:

1. 3 1/2 qrs. wie vorhin zu 6 Pfd.St. Produktionspreis; also zwei Kapitalanlagen von je 2 1/2 Pfd.St., die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.

2. 1 qr. zu 3 Pfd.St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis gleich wäre dem regulierenden Produktionspreis.

3. 1 qr. zu 4 Pfd.St.: eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis 33 1/3% höher ist als der regulierende Preis.

Wir hätten dann 5 1/2 qrs. per Acre zu 13 Pfd.St., bei einer Kapitalanlage von 10 7/10 Pfd.St., viermal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht dreimal das Produkt der ersten Kapitalanlage.

5 1/2 qrs. zu 13 Pfd.St. gibt 2 4/11 Pfd.St. Durchschnittsproduktionspreis per qr., also beim regulierenden Produktionspreis von 3 Pfd.St. einen Überschuß von 7/11 Pfd.St. per qr., der sich in Rente verwandeln kann. 5 1/2 qrs. zum Verkauf zum regulierenden Preis von 3 Pfd.St. geben 16 1/2 Pfd.St. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 Pfd.St. bleiben 3 1/2 Pfd.St. Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durchschnittsproduktionspreis des qr. für B, also zu 2 4/11 Pfd.St. per qr. berechnet, 1 25/52 qr. repräsentieren. Die Geldrente wäre um 1 Pfd.St. gefallen, die Kornrente um ungefähr 1/2 qr., aber trotzdem, daß die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Surplusprofit, sondern weniger als den Durchschnittsprofit produziert, existiert nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an, daß außer der Kapitalanlage 3 auch die unter 2 über dem regulierenden Produktionspreis produziert, so ist die Gesamtproduktion: 3 1/2 qrs. zu 6 Pfd.St. + 2 qrs. zu 8 Pfd.St., zusammen 5 1/2 qrs. zu 14 Pfd.St. Produktionskosten. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. wäre 2 6/11 Pfd.St. und ließe einen Überschuß von 5/11 Pfd.St. Die 5 1/2 qrs., verkauft zu 3 Pfd.St., ergeben 16 1/2 Pfd.St.; davon ab die 14 Pfd.St. Produktionskosten, läßt 2 1/2 Pfd.St. für Rente. Dies gäbe beim jetzigen durchschnittlichen Produktionspreis auf B 55/56 qr. Es fällt also noch immer Rente ab, obwohl weniger als vorher.

Es zeigt uns dies jedenfalls, daß auf den bessern Ländereien mit zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als der regulierende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern nur abnehmen muß, und zwar im Verhältnis einerseits des aliquoten Teils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesamten Kapitalauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Fruchtbarkeit. Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch unter dem regulierenden Preis und ließe daher immer noch einen in Rente verwandelbaren Surplusprofit.

Nehmen wir nun an, daß der Durchschnittspreis des qr. von B zusammenfällt mit dem allgemeinen Produktionspreis, infolge von vier sukzessiven Kapitalanlagen (2 1/2, 2 1/2, 5 und 5 Pfd.St.) mit abnehmender Produktivität.

|  | Kapital (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Ertrag (qrs.) | Produktionskosten per qr. (Pfd.St.) | Produktionskosten zusammen (Pfd.St.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Ertrag (Pfd.St.) | Surplus für Rente (qrs.) | Surplus für Rente (Pfd.St.) |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| 1. | 2 1/2 | 1/2 | 2 | 1 1/2 | 3 | 3 | 6 | 1 | 3 |
| 2. | 2 1/2 | 1/2 | 1 1/2 | 2 | 3 | 3 | 4 1/2 | 1/2 | 1 1/2 |
| 3. | 5 | 1 | 1 1/2 | 4 | 6 | 3 | 4 1/2 | -1/2 | -1 1/2 |
| 4. | 5 | 1 | 1 | 6 | 6 | 3 | 3 | -1 | -3 |
|  | 15 | 3 | 6 |  | 18 |  | 18 | 0 | 0 |

Der Pächter verkauft hier jedes qr. zu seinem individuellen Produktionspreis und daher die Gesamtzahl der qrs. zu ihrem Durchschnittsproduktionspreis per qr., der mit dem regulierenden Preis von 3 Pfd.St. zusammenfällt. Er macht daher auf sein Kapital von 15 Pfd.St. nach wie vor einen Profit von 20% = 3 Pfd.St. Aber die Rente ist verschwunden. Wo ist der Überschuß hingekommen bei dieser Ausgleichung der individuellen Produktionspreise jedes qr. mit dem allgemeinen Produktionspreis?

Der Surplusprofit auf die ersten 2 1/2 Pfd.St. war 3 Pfd.St.; auf die zweiten 2 1/2 Pfd.St. war er 1 1/2 Pfd.St.; zusammen Surplusprofit auf 1/3 des vorgeschoßnen Kapitals, also auf 5 Pfd.St. = 4 1/2 Pfd.St. = 90%.

Bei Kapitalanlage 3 geben 5 Pfd.St. nicht nur keinen Surplusprofit, sondern ihr Produkt von 1 1/2 qr., zum allgemeinen Produktionspreis verkauft, gibt ein Minus von 1 1/2 Pfd.St. Endlich bei Kapitalanlage 4 von ebenfalls 5 Pfd.St. gibt ihr Produkt von 1 qr., zum allgemeinen Produktionspreis verkauft, ein Minus von 3 Pfd.St. Beide Kapitalanlagen zusammen ergeben also ein Minus von 4 1/2 Pfd.St., gleich dem Surplusprofit von 4 1/2 Pfd.St., der sich auf Kapitalanlagen 1 und 2 ergab.

Die Surplus- und Minusprofite gleichen sich aus. Daher verschwindet die Rente. In der Tat ist dies aber nur möglich, weil die Elemente des Mehrwerts, die Surplusprofit oder Rente bildeten, jetzt in die Bildung des Durchschnittsprofits eingehn. Der Pächter macht diesen Durchschnittsprofit von 3 Pfd.St. auf 15 Pfd.St. oder von 20% auf Kosten der Rente.

Die Ausgleichung des individuellen Durchschnittsproduktionspreises von B zum allgemeinen, den Marktpreis regulierenden Produktionspreis von A setzt voraus, daß die Differenz, um welche der individuelle Preis des Produkts der ersten Kapitalanlagen unter dem regulierenden Preis steht, mehr und mehr aufgewogen und zuletzt ausgeglichen wird durch die Differenz, um welche das Produkt der spätern Kapitalanlagen über den regulierenden Preis zu stehn kommt. Was als Surplusprofit erscheint, solange das Produkt der ersten Kapitalanlagen für sich verkauft wird, wird so nach und nach Teil ihres durchschnittlichen Produktionspreises und geht damit in die Bildung des Durchschnittsprofits ein, bis es schließlich ganz von ihm absorbiert wird.

Werden, statt 15 Pfd.St. Kapital auf B anzulegen, nur 5 Pfd.St. auf B angelegt und die zuschüssigen 2 1/2 qrs. der letzten Tabelle dadurch produziert, daß 2 1/2 Acres von A mit Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. per Acre neu bebaut würden, so betrüge das ausgelegte Zuschußkapital nur 6 1/4 Pfd.St., also die Gesamtauslage auf A und B zur Produktion dieser 6 qrs. nur 11 1/4 Pfd.St. statt 15 Pfd.St. und die Gesamtproduktionskosten derselben inkl. Profit 13 1/2 Pfd.St. Die 6 qrs. würden nach wie vor zusammen zu 18 Pfd.St. verkauft, aber die Kapitalauslage hätte um 3 3/4 Pfd.St. abgenommen, und die Rente auf B betrüge wie früher 4 1/2 Pfd.St. per Acre. Anders verhielte sich die Sache, wenn zur Produktion der zuschüssigen 2 1/2 qrs. zu schlechterm Boden als A, zu A-1, A-2 Zuflucht genommen werden müßte; so daß der Produktionspreis per qr. für 1 1/2 qr. auf Boden A-1 = 4 Pfd.St. und für das letzte qr. auf A-2 = 6 Pfd.St. In diesem Fall würde 6 Pfd.St. der regulierende Produktionspreis per qr. Die 3 1/2 qrs. von B würden verkauft zu 21 Pfd.St. statt zu 10 1/2 Pfd.St., was eine Rente gäbe von 15 Pfd.St. statt 4 1/2 Pfd.St., und in Korn von 2 1/2 qrs. statt 1 1/2 qr. Ebenso würde auf A das eine qr. jetzt eine Rente von 3 Pfd.St. tragen = 1/2 qr.

Bevor wir auf diesen Punkt weiter eingehn, noch eine Bemerkung.

Der Durchschnittspreis des qr. von B gleicht sich aus, fällt zusammen mit dem durch A regulierten allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. per qr., sobald der Teil des Gesamtkapitals, der die überschüssigen 1 1/2 qrs. produziert, aufgewogen wird durch den Teil des Gesamtkapitals, der die unterschüssigen 1 1/2 qrs. produziert. Wie bald diese Ausgleichung erreicht wird oder wieviel Kapital mit unterschüssiger Produktivkraft auf B dazu angelegt werden muß, hängt, die Surplusproduktivität der ersten Kapitalanlagen als gegeben vorausgesetzt, ab von der relativen Unterproduktivität der später angelegten Kapitale, verglichen mit gleich großer Kapitalanlage auf dem schlechtesten regulierenden Boden A, oder von dem individuellen Produktionspreis ihres Produkts, verglichen mit dem regulierenden Preis.

* * *

Es ergibt sich zunächst aus dem Bisherigen:

*Erstens*. Solange die zuschüssigen Kapitale auf demselben Boden mit Surplusproduktivität, wenn auch abnehmender, angelegt werden, wächst die absolute Korn- und Geldrente per Acre, obgleich sie relativ, im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital (also die Rate des Surplusprofits oder der Rente) abnimmt. Die Grenze wird hier gebildet durch dasjenige zuschüssige Kapital, welches nur den Durchschnittsprofit abwirft oder für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis mit dem allgemeinen zusammenfällt. Der Produktionspreis bleibt unter diesen Umständen derselbe, falls nicht durch die vermehrte Zufuhr die Produktion von den schlechtern Bodenarten überflüssig wird. Selbst bei fallendem Preise können diese zuschüssigen Kapitale, innerhalb gewisser Grenzen, noch einen Surplusprofit, wenn auch geringeren, produzieren.

*Zweitens*. Die Anlage von Zuschußkapital, das nur den Durchschnittsprofit produziert, dessen Surplusproduktivität also = 0, ändert nichts an der Höhe des gebildeten Surplusprofits und daher der Rente. Der individuelle Durchschnittspreis des qr. wächst dadurch auf den bessern Bodenarten; der Überschuß per qr. nimmt ab, aber die Anzahl der qrs., die diesen verminderten Überschuß tragen, nimmt zu, so daß das Produkt dasselbe bleibt.

*Drittens*. Zuschüssige Kapitalanlagen, bei deren Produkt der individuelle Produktionspreis über dem regulierenden Preis steht, bei denen also die Surplusproduktivität nicht nur = 0 ist, sondern weniger als Null, ein Minus, d.h. geringer als die Produktivität gleicher Kapitalanlage auf den regulierenden Boden A, bringen den individuellen Durchschnittspreis des Gesamtprodukts des bessern Bodens immer näher dem allgemeinen Produktionspreis, vermindern also immer mehr die Differenz zwischen beiden, die den Surplusprofit resp. die Rente bildet. Es geht mehr und mehr von dem, was Surplusprofit oder Rente bildete, in die Bildung des Durchschnittsprofits ein. Aber dennoch fährt das auf den Acre von B angelegte Gesamtkapital fort, Surplusprofit abzuwerfen, obgleich abnehmend mit der zunehmenden Masse des Kapitals von unterschüssiger Produktivität und mit dem Grad dieser Unterproduktivität. Die Rente, bei wachsendem Kapital und zunehmender Produktion, fällt hier absolut per Acre, nicht wie im zweiten Fall nur relativ in bezug auf die wachsende Größe des angelegten Kapitals.

Erlöschen kann die Rente nur, sobald der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts auf dem bessern Boden B zusammenfällt mit dem regulierenden Preis, der ganze Surplusprofit der ersten produktiveren Kapitalanlagen also verbraucht worden ist zur Bildung des Durchschnittsprofits.

Die Minimalgrenze des Falls der Rente per Acre ist der Punkt, wo sie verschwindet. Aber dieser Punkt tritt ein, nicht, sobald die zuschüssigen Kapitalanlagen mit Unterproduktivität produzieren, sondern sobald die zuschüssige Anlage der unterproduktiven Kapitalteile so groß wird, daß ihre Wirkung die überschüssige Produktivität der ersten Kapitalanlagen aufhebt und die Produktivität des angelegten Gesamtkapitals gleich wird der des Kapitals auf A und daher der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf B gleich dem des qr. auf A.

Auch in diesem Fall bliebe der regulierende Produktionspreis, 3 Pfd.St. per qr., derselbe, obgleich die Rente verschwunden wäre. Erst über diesen Punkt hinaus müßte der Produktionspreis steigen infolge von Zunahme, sei es des Grads der Unterproduktivität des zuschüssigen Kapitals, sei es der Größe des zuschüssigen Kapitals von derselben Unterproduktivität. Würden z.B. oben in der Tabelle S. 265 statt 1 1/2 qr. 2 1/2 qrs. zu 4 Pfd.St. per qr. auf demselben Boden produziert, so hätten wir im ganzen 7 qrs. zu 22 Pfd.St. Produktionskosten; das qr. würde kosten 3 1/7 Pfd.St.; also um 1/7 über dem allgemeinen Produktionspreis stehn, der steigen müßte.

Es könnte also noch lange zuschüssiges Kapital mit Unterproduktivität und selbst zunehmender Unterproduktivität angewandt werden, bis der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf den besten Ländereien dem allgemeinen Produktionspreis gleich würde, bis der Überschuß des letztern über den erstern und damit der Surplusprofit und die Rente ganz verschwunden wäre.

Und selbst in diesem Fall würde mit Auslöschung der Rente auf den bessern Bodenarten der individuelle Durchschnittspreis ihres Produkts erst zusammenfallen mit dem allgemeinen Produktionspreis, wäre also noch kein Steigen des letztern erheischt.

Im obigen Beispiel wurden auf dem bessern Boden B, der aber der unterste in der Reihe der bessern oder Rente tragenden Bodenarten ist, 3 1/2 qrs. durch ein Kapital von 5 Pfd.St. mit Surplusproduktivität und 2 1/2 qrs. durch ein Kapital von 10 Pfd.St. mit Unterproduktivität erzeugt, zusammen 6 qrs., also 5/12 durch die letztern, mit Unterproduktivität angelegten Kapitalteile. Und erst auf diesem Punkt steigt der individuelle Durchschnittsproduktionspreis der 6 qrs. auf 3 Pfd.St. per qr., fällt also zusammen mit dem allgemeinen Produktionspreis.

Unter dem Gesetz des Grundeigentums hätten jedoch nicht die letzten 2 1/2 qrs. in dieser Weise zu 3 Pfd.St. per qr. produziert werden können, mit Ausnahme des Falls, wo sie auf 2 1/2 neuen Acres der Bodenart A produziert werden könnten. Der Fall, wo das zuschüssige Kapital nur noch zum allgemeinen Produktionspreis produziert, hätte die Grenze gebildet. Über sie hinaus müßte die zuschüssige Kapitalanlage auf demselben Boden aufhören.

Hat der Pächter nämlich für die zwei ersten Kapitalanlagen einmal 4 1/2 Pfd.St. Rente zu zahlen, so muß er sie fortzahlen, und jede Kapitalanlage, die das qr. unter 3 Pfd.St. produziert, würde ihm einen Abzug von seinem Profit verursachen. Die Ausgleichung des individuellen Durchschnittspreises, bei Unterproduktivität, ist dadurch verhindert.

Nehmen wir diesen Fall bei dem vorigen Beispiel, wo der Produktionspreis des Bodens A von 3 Pfd.St. per qr. den Preis für B reguliert.

| Kapital (Pfd.St.) | Profit (Pfd.St.) | Produktionskosten (Pfd.St.) | Ertrag (qrs.) | Produktionskosten per qr. (Pfd.St.) | Verkaufspreis per qr. (Pfd.St.) | Verkaufspreis zus. (Pfd.St.) | Surplusprofit (Pfd.St.) | Verlust (Pfd.St.) |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| 2 1/2 | 1/2 | 3 | 2 | 1 1/2 | 3 | 6 | 3 | - |
| 2 1/2 | 1/2 | 3 | 1 1/2 | 2 | 3 | 4 1/2 | 1 1/2 | - |
| 5 | 1 | 6 | 1 1/2 | 4 | 3 | 4 1/2 | - | 1 1/2 |
| 5 | 1 | 6 | 1 | 6 | 3 | 3 | - | 3 |
| 15 | 3 | 18 |  |  |  | 18 | 4 1/2 | 4 1/2 |

Die Produktionskosten der 3 1/2 qrs. auf die zwei ersten Kapitalanlagen sind ebenfalls 3 Pfd.St. per qr. für den Pächter, da er eine Rente von 4 1/2 Pfd.St. zu zahlen hat, bei dem also die Differenz zwischen seinem individuellen Produktionspreis und dem allgemeinen Produktionspreis nicht in seine Tasche fließt. Für ihn also kann der Überschuß des Preises des Produkts der zwei ersten Kapitalanlagen nicht zur Ausgleichung des Defizits bei den Produkten der dritten und vierten Kapitalanlage dienen.

Die 1 1/2 qrs. auf Kapitalanlage 3 kosten dem Pächter, Profit eingerechnet, 6 Pfd.St.; er kann sie aber, beim regulierenden Preis von 3 Pfd.St. per qr., nur für 4 1/2 Pfd.St. verkaufen. Er würde also nicht nur den ganzen Profit verlieren, sondern obendrein 1/2 Pfd.St. oder 10% vom angelegten Kapital von 5 Pfd.St. Der Verlust an Profit und Kapital bei Anlage 3 betrüge für ihn 1 1/2 Pfd.St. und bei Kapitalanlage 4 3 Pfd.St., zusammen 4 1/2 Pfd.St., gerade soviel, wie die Rente für die bessern Kapitalanlagen beträgt, deren individueller Produktionspreis aber ebendeshalb nicht ausgleichend eingehn kann in den individuellen Durchschnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts von B, weil sein Überschuß als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.

Wäre es für den Bedarf nötig, die zuschüssigen 1 1/2 qrs. durch die dritte Kapitalanlage zu produzieren, so müßte der regulierende Marktpreis auf 4 Pfd.St. per qr. steigen. Infolge dieser Verteurung des regulierenden Marktpreises würde die Rente auf B für die erste und zweite Kapitalanlage steigen und auf A eine Rente gebildet werden.

Obgleich also die Differentialrente nur formelle Verwandlung von Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigentum hier den Eigentümer nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertragen, zeigt sich doch, daß die sukzessive Anlage von Kapital auf dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des auf derselben Bodenstrecke angelegten Kapitals, bei abnehmender Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem regulierenden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der Tat also mehr oder weniger eine künstliche Schranke findet infolge der bloß formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche Folge des Grundeigentums ist. Das Steigen des allgemeinen Produktionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nötig wird, ist hier also nicht nur Grund des Steigens der Differentialrente, sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zugleich Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produktionspreises, um dadurch die Zufuhr des nötig gewordnen vermehrten Produkts zu sichern.

Es ist ferner zu bemerken:

Durch Zuschuß von Kapital auf Boden B könnte der regulierende Preis nicht, wie oben, auf 4 Pfd.St. steigen, wenn Boden A durch zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 Pfd.St. lieferte oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz käme, dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 Pfd.St. wäre. Man sieht so, wie Differentialrente I und Differentialrente II, während die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen füreinander bilden, wodurch bald sukzessive Anlage von Kapital auf derselben Bodenstrecke, bald Nebeneinanderanlage von Kapital auf neuem zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als Grenzen füreinander in andern Fällen, wo z.B. besserer Boden an die Reihe kommt.

## Vierundvierzigstes Kapitel. Differentialrente auch auf dem schlechtesten bebauten Boden

Gesetzt, die Nachfrage nach Korn sei steigend und die Zufuhr könne nur befriedigt werden durch sukzessive Kapitalanlagen mit Unterproduktivität auf den Rente tragenden Ländereien oder durch zusätzliche Kapitalanlage, ebenfalls mit abnehmender Produktivität, auf Boden A oder durch Kapitalanlage auf neuen Ländereien von geringrer Qualität als A.

Nehmen wir als Repräsentanten der Rente tragenden Ländereien den Boden B.

Die zuschüssige Kapitalanlage verlangt ein Steigen des Marktpreises über den bisherigen regulierenden Produktionspreis von 3 Pfd.St. per qr., um die Mehrproduktion von 1 qr. (das hier eine Million qrs. darstellen mag, wie jeder Acre eine Million Acres) auf B zu ermöglichen. Auf C und D etc., den Bodenarten höchster Rente, mag dann auch Mehrprodukt stattfinden, aber nur mit abnehmender Surplusproduktivkraft; das eine qr. von B ist jedoch als notwendig vorausgesetzt, um die Nachfrage zu decken. Kann dies eine qr. wohlfeiler durch Kapitalzuschuß auf B produziert werden, als bei gleichem Kapitalzuschuß auf A oder durch Herabsteigen zum Boden A-1, der z.B. das qr. nur zu 4 Pfd.St. produzieren kann, während das Zuschußkapital auf A schon zu 3 3/4 Pfd.St. per qr. produzieren könnte, so würde das Zuschußkapital auf B den Marktpreis regulieren.

A habe wie bisher 1 qr. zu 3 Pfd.St. produziert. B ebenfalls wie bisher zusammen 3 1/2 qrs. zum individuellen Produktionspreis von zusammen 6 Pfd.St. Ist nun auf B ein Zuschuß von 4 Pfd.St. Produktionskosten (inkl. Profit) nötig, um ein ferneres qr. zu produzieren, während es auf A zu 3 3/4 Pfd.St. produziert werden könnte, so würde es selbstverständlich auf A, nicht auf B produziert werden. Nehmen wir also an, es könne auf B mit 3 1/2 Pfd.St. zuschüssigen Produktionskosten hergestellt werden. In diesem Fall würde 3 1/2 Pfd.St. der regulierende Preis für die gesamte Produktion. B würde nun sein Produkt, von jetzt 4 1/2 qrs., verkaufen zu 15 3/4 Pfd.St. Davon gingen ab die Produktionskosten der ersten 3 1/2 qrs. mit 6 Pfd.St. und die des letzten qr. mit 3 1/2 Pfd.St., zusammen 9 1/2. Bleibt Surplusprofit für Rente = 6 1/4 Pfd.St. gegen früher nur 4 1/2 Pfd.St. In diesem Fall würde der Acre A ebenfalls eine Rente von 1/2 Pfd.St. abwerfen; aber nicht der schlechteste Boden A, sondern der beßre Boden B würde den Produktionspreis von 3 1/2 Pfd.St. regulieren. Es ist dabei natürlich unterstellt, daß neuer Boden der Bonität A von derselben günstigen Lage, wie der bisher bebaute, nicht zugänglich ist, sondern eine zweite Kapitalanlage auf die schon bebaute Strecke A, aber zu größern Produktionskosten, oder Heranziehung noch geringern Bodens A-1 nötig wäre. Sobald durch sukzessive Kapitalanlagen die Differentialrente II in Wirksamkeit tritt, können die Grenzen des steigenden Produktionspreises durch bessern Boden reguliert sein, und der schlechteste Boden, die Basis der Differentialrente I, kann dann ebenfalls Rente tragen. So würden dann bei bloßer Differentialrente alle bebauten Ländereien Rente tragen. Wir hätten dann folgende zwei Aufstellungen, wo unter Produktionskosten die Summe des vorgeschoßnen Kapitals plus 20% Profit verstanden ist, also auf je 2 1/2 Pfd.St. Kapital 1/2 Pfd.St. Profit, zusammen 3 Pfd.St.

| Bodenart | Acres | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Geldertrag (Pfd.St.) | Kornrente (qrs.) | Geldrente (Pfd.St.) |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 1 | 3 | 1 | 3 | 3 | 0 | 0 |
| B | 1 | 6 | 3 1/2 | 3 | 10 1/2 | 1 1/2 | 4 1/2 |
| C | 1 | 6 | 5 1/2 | 3 | 16 1/2 | 3 1/2 | 10 1/2 |
| D | 1 | 6 | 7 1/2 | 3 | 22 1/2 | 5 1/2 | 16 1/2 |
| Total | 4 | 21 | 17 1/2 |  | 52 1/2 | 10 1/2 | 31 1/2 |

Dies ist der Stand der Dinge vor der neuen Kapitalanlage von 3 1/2 Pfd.St. auf B, die nur 1 qr. liefert. Nach dieser Kapitalanlage stellt sich die Sache wie folgt:

| Bodenart | Acres | Produktionskosten (Pfd.St.) | Produkt (qrs.) | Verkaufspreis (Pfd.St.) | Geldertrag (Pfd.St.) | Kornrente (qrs.) | Geldrente (Pfd.St.) |
|:--|--:|--:|--:|--:|--:|--:|--:|
| A | 1 | 3 | 1 | 3 1/2 | 3 1/2 | 1/7 | 1/2 |
| B | 1 | 9 1/2 | 4 1/2 | 3 1/2 | 15 3/4 | 1 11/14 | 6 1/4 |
| C | 1 | 6 | 5 1/2 | 3 1/2 | 19 1/4 | 3 11/14 | 13 1/4 |
| D | 1 | 6 | 7 1/2 | 3 1/2 | 26 1/4 | 5 11/14 | 20 1/4 |
| Total | 4 | 24 1/2 | 18 1/2 |  | 64 3/4 | 11 1/2 | 40 1/4 |

{Dies ist wieder nicht ganz richtig gerechnet. Dem Pächter von B kosten die 4 1/2 qrs. erstens an Produktionskosten 9 1/2 Pfd.St. und zweitens an Rente 4 1/2 Pfd.St., zusammen 14 Pfd.St.; Durchschnitt per qr. = 3 1/9 Pfd.St. Dieser Durchschnittspreis seiner Gesamtproduktion wird hiermit der regulierende Marktpreis. Danach würde die Rente auf A 1/9 Pfd.St. statt 1/2 Pfd.St. betragen, und die auf B würde bleiben 4 1/2 Pfd.St. wie bisher: 4 1/2 qrs. à 3 1/9 Pfd.St. = 14 Pfd.St., davon ab 9 1/2 Pfd.St. Produktionskosten, bleiben 4 1/2 Pfd.St. für Surplusprofit. Man sieht: trotz der zu ändernden Zahlen zeigt das Beispiel, wie vermittelst Differentialrente II der bessere, schon Rente tragende Boden den Preis regulieren und dadurch *aller* Boden, auch der bisher rentelose, in rentetragenden verwandelt werden kann. - F. E.}

Die Kornrente muß steigen, sobald der regulierende Produktionspreis des Korns steigt, sobald also das qr. Korn auf dem regulierenden Boden oder die regulierende Kapitalanlage auf einer der Bodenarten steigt. Es ist dasselbe, als wären alle Bodenarten unfruchtbarer geworden und produzierten z.B. mit 2 1/2 Pfd.St. neuer Kapitalanlage alle nur 5/7 qr. statt 1 qr. Was sie mit derselben Kapitalanlage an Korn mehr produzieren, verwandelt sich in Surplusprodukt, worin sich der Surplusprofit und daher die Rente darstellt. Gesetzt, die Profitrate bliebe dieselbe, so kann der Pächter mit seinem Profit weniger Korn kaufen. Die Profitrate kann dieselbe bleiben, wenn der Arbeitslohn nicht steigt, entweder weil er auf das physische Minimum, also unter den normalen Wert der Arbeitskraft heruntergedrückt wird; oder weil die andern, von der Manufaktur gelieferten Gegenstände des Arbeiterkonsums verhältnismäßig wohlfeiler geworden sind; oder weil der Arbeitstag verlängert oder intensiver geworden ist und daher die Profitrate in den nicht agrikolen Produktionszweigen, die aber den agrikolen Profit reguliert, gleichgeblieben, wenn nicht gestiegen ist; oder aber, weil bei der Agrikultur zwar dasselbe Kapital ausgelegt ist, aber mehr konstantes und weniger variables.

Wir haben nun die erste Weise betrachtet, worin auf dem bisher schlechtesten Boden A Rente entstehn kann, ohne daß noch schlechtrer Boden in Bebauung gezogen wird; nämlich durch die Differenz seines individuellen, bisher regulierenden Produktionspreises gegen den neuen, höhern Produktionspreis, wozu das letzte zuschüssige Kapital mit Unterproduktivkraft auf besserm Boden das nötige Zuschußprodukt liefert.

Hätte das zuschüssige Produkt von Boden A-1 geliefert werden müssen, der das qr. nur zu 4 Pfd.St. liefern kann, so wäre die Rente per Acre auf A auf 1 Pfd.St. gestiegen. Aber in diesem Fall wäre A-1 als der schlechteste kultivierte Boden an die Stelle von A und dieser als unterstes Glied in die Reihe der Rente tragenden Bodenarten gerückt. Die Differentialrente I hätte sich geändert. Dieser Fall liegt also außerhalb der Betrachtung der Differentialrente II, die aus verschiedner Produktivität sukzessiver Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke entspringt.

Es kann aber außerdem noch in doppelter Weise Differentialrente auf Boden A entstehn.

Bei gleichbleibendem Preis - irgendeinem gegebnen Preis, der selbst ein gefallner sein kann, verglichen mit frühern -, wenn die zusätzliche Kapitalanlage Surplusproduktivität erzeugt, was prima facie bis zu einem gewissen Punkt gerade beim schlechtesten Boden immer der Fall sein muß.

Zweitens aber, wenn umgekehrt die Produktivität der sukzessiven Kapitalanlagen auf Boden A abnimmt.

Beidemal ist vorausgesetzt, daß die vermehrte Produktion durch den Stand der Nachfrage erheischt ist.

Aber es bietet sich hier, vom Standpunkt der Differentialrente aus, eine eigentümliche Schwierigkeit dar wegen des früher entwickelten Gesetzes, daß es immer der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des qr. auf die Gesamtproduktion (oder die Gesamtauslage von Kapital) ist, der bestimmt. Bei dem Boden A aber ist nicht, wie bei den bessern Bodenarten, ein Produktionspreis außer ihm gegeben, der für neue Kapitalanlagen die Ausgleichung des individuellen mit dem allgemeinen Produktionspreis beschränkt. Denn der individuelle Produktionspreis von A ist ja grade der allgemeine Produktionspreis, der den Marktpreis reguliert.

Nimm an:

1. *Bei steigender Produktivkraft der sukzessiven Kapitalanlagen* können auf 1 Acre von A mit 5 Pfd.St. Kapitalvorschuß, entsprechend 6 Pfd.St. Produktionskosten, statt 2 qrs. 3 produziert werden. Die erste Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. liefert 1 qr., die zweite 2 qrs. In diesem Fall geben 6 Pfd.St. Produktionskosten 3 qrs., der qr. wird also durchschnittlich 2 Pfd.St. kosten; werden also die 3 qrs. zu 2 Pfd.St. verkauft, so trägt A nach wie vor keine Rente, sondern es hat sich nur die Basis der Differentialrente II verändert. 2 Pfd.St. ist der regulierende Produktionspreis geworden statt 3 Pfd.St.; ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St. produziert jetzt durchschnittlich auf dem schlechtesten Boden 1 1/2 statt 1 qr., und dies ist nun die offizielle Fruchtbarkeit für alle höhern Bodenarten bei Anlage von 2 1/2 Pfd.St. Ein Teil ihres bisherigen Surplusprodukts geht von nun an ein in die Bildung ihres notwendigen Produkts wie ein Teil ihres Surplusprofits in die Bildung des Durchschnittsprofits.

Wird dagegen gerechnet wie auf den bessern Bodenarten, wo die Durchschnittsrechnung nichts ändert am absoluten Surplus, weil für sie der allgemeine Produktionspreis als Schranke der Kapitalanlage gegeben ist, so kostet das qr. der ersten Kapitalanlage 3 Pfd.St. und die 2 qrs. der zweiten jedes nur 1 1/2 Pfd.St. Es würde also eine Kornrente von 1 qr. und eine Geldrente von 3 Pfd.St. auf A entstehn, die 3 qrs. aber zum alten Preise zu zusammen 9 Pfd.St. verkauft werden. Erfolgte eine dritte Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. mit gleichbleibender Fruchtbarkeit wie die zweite, so würden nun zusammen 5 qrs. mit 9 Pfd.St. Produktionskosten produziert. Bliebe der individuelle Durchschnittsproduktionspreis von A regulierend, so müßte das qr. nun zu 1 4/5 Pfd.St. verkauft werden. Der Durchschnittspreis wäre wieder gefallen, nicht durch neues Steigen der Fruchtbarkeit der dritten Kapitalanlage, sondern nur durch Zusätze einer neuen Kapitalanlage mit derselben zuschüssigen Fruchtbarkeit wie die zweite. Statt wie auf den Rente tragenden Bodenarten die Rente zu erhöhen, würden die sukzessiven Kapitalanlagen von höherer aber gleichbleibender Fruchtbarkeit auf Boden A den Produktionspreis, und damit bei sonst gleichbleibenden Umständen die Differentialrente auf allen andern Bodenarten proportionell senken. Bliebe dagegen die erste Kapitalanlage, die 1 qr. zu 3 Pfd.St. Produktionskosten produziert, für sich maßgebend, so würden die 5 qrs. zu 15 Pfd.St. verkauft, und die Differentialrente der spätern Kapitalanlagen auf Boden A betrüge 6 Pfd.St. Der Zusatz von Mehrkapital auf den Acre von A, in welcher Form immer appliziert, wäre hier eine Verbesserung, und das zusätzliche Kapital hätte auch den ursprünglichen Kapitalteil produktiver gemacht. Es wäre Unsinn zu sagen, 1/3 des Kapitals hätte 1 qr. und die übrigen 2/3 hätten 4 qrs. produziert. 9 Pfd.St. per Acre würden immer 5 qrs. produzieren, während 3 Pfd.St. nur 1 qr. produzieren würden. Ob oder ob nicht hier eine Rente entstände, ein Surplusprofit, wäre ganz von Umständen abhängig. Normal müßte der regulierende Produktionspreis fallen. Dies wird der Fall sein, wenn diese verbesserte, aber mit mehr Kosten verknüpfte Bebauung auf Boden A nur stattfindet, weil auch auf den bessern Bodenarten - also allgemeine Revolution in der Agrikultur; so daß jetzt, wenn von der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens A die Rede ist, unterstellt wird, daß er mit 6 resp. 9 Pfd.St. statt mit 3 Pfd.St. bestellt wird. Namentlich gälte dies, wenn die Mehrzahl der bebauten Acres des Bodens A, welche die Masse der Zufuhr dieses Landes liefern, dieser neuen Methode unterworfen würden. Wenn aber die Verbesserung zunächst nur einen geringen Teil der Fläche von A ergriffe, so würde dieser besser bebaute Teil einen Surplusprofit liefern, den der Grundbesitzer rasch bei der Hand wäre, ganz oder zum Teil in Rente zu verwandeln und als Rente zu fixieren. So könnte, wenn die Nachfrage Schritt hielte mit der wachsenden Zufuhr, im Maß wie der Boden A seiner ganzen Fläche nach allmählich der neuen Methode unterworfen würde, sich nach und nach Rente bilden auf allem Boden der Qualität A und die Surplusproduktivität ganz oder teilweise, je nach den Marktverhältnissen, konfisziert werden. Die Ausgleichung des Produktionspreises von A zum Durchschnittspreis seines Produkts bei vermehrter Kapitalauslage könnte so verhindert werden durch die Fixierung des Surplusprofits dieser vermehrten Kapitalauslage in Form von Rente. In diesem Fall wäre es wieder, wie wir das früher auf den bessern Ländereien bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale gesehn, die Verwandlung des Surplusprofits in Grundrente, d.h. das Dazwischentreten des Grundeigentums, welches den Produktionspreis erhöhen würde, statt daß die Differentialrente bloß Folge der Differenzen zwischen individuellem und allgemeinem Produktionspreis wäre. Es würde für Boden A das Zusammenfallen beider Preise, weil die Regelung des Produktionspreises durch den durchschnittlichen Produktionspreis von A, verhindern; es würde also einen höhern Produktionspreis als den nötigen aufrechthalten und dadurch Rente schaffen. Selbst bei freier Korneinfuhr vom Ausland könnte dasselbe Resultat hervorgebracht werden oder fortbestehn, indem die Pächter gezwungen würden, den Boden, der bei dem von außen bestimmten Produktionspreis im Kornbau konkurrieren könnte, ohne Rente zu tragen, einer andren Bestimmung zuzuwenden, z.B. der Viehweide, und daher nur Rente tragende Ländereien dem Kornbau unterworfen würden, d.h. nur Ländereien, deren individueller durchschnittlicher Produktionspreis per qr. niedriger wäre als der von außen bestimmte Produktionspreis. Es ist im ganzen anzunehmen, daß im gegebnen Fall der Produktionspreis sinken wird, aber nicht bis auf seinen Durchschnittspreis, sondern höher stehn wird, aber unter dem Produktionspreis des schlechtest bebauten Bodens A, so daß die Konkurrenz von neuem Boden von A beschränkt wird.

2. *Bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale.* Gesetzt, Boden A-1 könne das zusätzliche qr. nur zu 4 Pfd.St. produzieren, Boden A aber zu 3 3/4, also wohlfeiler, aber um 3/4 Pfd.St. teurer als das durch seine erste Kapitalanlage produzierte qr. In diesem Fall wäre der Gesamtpreis der beiden auf A produzierten qrs = 6 3/4 Pfd.St.; also der Durchschnittspreis per qr. = 3 3/8 Pfd.St. Der Produktionspreis würde steigen, aber nur um 3/8 Pfd.St., während, wenn das Zusatzkapital auf neuem Boden angelegt würde, der zu 3 3/4 Pfd.St. produzierte, er um weitere 3/8 Pfd.St. bis 3 3/4 Pfd.St. steigen und damit proportionelle Erhöhung aller andern Differentialrenten bewirken würde.

Der Produktionspreis von 3 3/8 Pfd.St. per qr. von A wäre so ausgeglichen zu seinem Durchschnittsproduktionspreis bei vermehrter Kapitalanlage und wäre regulierend; er würde also keine Rente abwerfen, weil keinen Surplusprofit.

Würde aber dies von der zweiten Kapitalanlage produzierte qr. zu 3 3/4 Pfd.St. verkauft, so würfe jetzt der Boden A eine Rente von 3/4 Pfd.St. ab, und zwar auch auf alle Acres von A, worauf keine zuschüssige Kapitalanlage stattgefunden, die also nach wie vor das qr. zu 3 Pfd.St. produzierten. Solange noch unbebaute Strecken von A existieren, könnte der Preis nur temporär auf 3 3/4 Pfd.St. steigen. Die Mitbewerbung neuer Strecken von A würde den Produktionspreis auf 3 Pfd.St. halten, bis aller Boden von A erschöpft wäre, dessen günstige Lage ihm erlaubt, das qr. wohlfeiler als 3 3/4 Pfd.St. zu produzieren. Dies wäre also anzunehmen, obgleich der Grundeigentümer, wenn ein Acre des Bodens Rente trägt, keinen andern rentefrei einem Pächter überlassen wird.

Es hinge wieder von der größern oder geringern Verallgemeinerung der zweiten Kapitalanlage auf dem vorhandnen Boden A ab, ob der Produktionspreis zum Durchschnittspreis ausgeglichen oder der individuelle Produktionspreis der zweiten Kapitalanlage mit 3 3/4 Pfd.St. regulierend wird. Das letztre ist nur der Fall, sobald der Grundbesitzer Zeit gewinnt, den Surplusprofit, der bis zur Befriedigung der Nachfrage beim Preis von 3 3/4 Pfd.St. per qr. gemacht würde, als Rente zu fixieren.

* * *

Über die abnehmende Produktivität des Bodens bei sukzessiven Kapitalanlagen ist Liebig nachzusehn. Man hat gesehn, daß die sukzessive Abnahme der Surplusproduktivkraft der Kapitalanlagen die Rente per Acre bei gleichbleibendem Produktionspreis stets vermehrt und daß sie dies selbst bei fallendem tun kann.

Allgemein aber ist dies zu bemerken:

Vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise findet stets relative Verteuerung der Produkte statt, wenn, um dasselbe Produkt zu erhalten, eine Auslage gemacht, etwas bezahlt werden muß, was früher nicht bezahlt wurde. Denn unter Ersatz des in der Produktion aufgezehrten Kapitals ist nur der Ersatz von Werten zu verstehn, die sich in bestimmten Produktionsmitteln darstellten. Naturelemente, die in die Produktion als Agentien eingehn, ohne zu kosten, welche Rolle sie immer in der Produktion spielen mögen, gehn nicht als Bestandteile des Kapitals in sie ein, sondern als Gratisnaturkraft des Kapitals, d.h. als eine Gratisnaturproduktivkraft der Arbeit, die sich aber auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, wie alle Produktivkraft, als Produktivkraft des Kapitals darstellt. Wenn also eine solche Naturkraft, die ursprünglich nichts kostet, in die Produktion eingeht, so zählt sie nicht mit bei der Preisbestimmung, solange das mit ihrer Hilfe gelieferte Produkt für den Bedarf ausreicht. Muß aber im Fortgang der Entwicklung ein größeres Produkt geliefert werden, als mit Hilfe dieser Naturkraft hergestellt werden kann, muß also dies zusätzliche Produkt ohne Hilfe dieser Naturkraft oder unter Beihilfe von menschlichem Zutun, menschlicher Arbeit erzeugt werden, so geht ein neues zusätzliches Element in das Kapital ein. Es findet also relativ mehr Kapitalauslage statt, um dasselbe Produkt zu erhalten. Alle andren Umstände gleichbleibend, findet Verteurung der Produktion statt.

* * *

{Aus einem Heft, "Begonnen Mitte Februar 1876".}

*Differentialrente und Rente als bloßer Zins des dem Boden einverleibten Kapitals.*

Die sog. ständigen Meliorationen - welche die physikalische, zum Teil auch chemische Beschaffenheit des Bodens verändern durch Operationen, die Kapitalauslage kosten und als Einverleibung des Kapitals in den Boden betrachtet werden können - kommen fast alle darauf hinaus, einem bestimmten Bodenstück, dem Boden an einem bestimmten, beschränkten Platz, Eigenschaften zu geben, die andrer Boden, an andrem Platz und oft ganz in der Nähe, von Natur besitzt. Ein Boden ist von Natur nivelliert, der andre muß nivelliert werden; der eine besitzt natürlichen Wasserabfluß, der andre bedarf künstlicher Dränierung; der eine besitzt von Natur eine tiefe Ackerkrume, bei dem andren muß sie künstlich vertieft werden; ein Tonboden ist von Natur mit dem zusagenden Quantum Sand gemischt, bei einem andern muß dies Verhältnis erst geschaffen werden; die eine Wiese wird von Natur berieselt oder überschlammt, die andre muß es werden durch Arbeit, oder in der Sprache der bürgerlichen Ökonomie, durch Kapital.

Es ist nun eine wahrhaft erheiternde Theorie, daß hier bei dem einen Boden, dessen komparative Vorteile erworben sind, die Rente Zins ist, bei dem andren aber, der von Natur diese Vorteile besitzt, nicht. (In der Tat wird die Sache aber in der Ausführung dahin verdreht, daß, weil in dem einen Fall die Rente wirklich mit Zins zusammenfällt, sie auch in den andren Fällen, wo dies positiv nicht der Fall ist, Zins genannt, in Zins umgelogen werden muß.) Der Boden trägt aber nach der gemachten Kapitalanlage die Rente, nicht weil Kapital auf ihm angelegt worden ist, sondern weil die Kapitalanlage den Boden zu einem gegen früher produktiveren Anlagefeld gemacht hat. Gesetzt, aller Boden eines Landes bedürfe dieser Kapitalanlage; so muß jedes Bodenstück, dem sie noch nicht zuteil geworden, durch dies Stadium erst durchpassieren, und die Rente (der Zins, den er abwirft im gegebnen Fall), die der schon mit Kapitalanlage versehene Boden trägt, ist ebensogut eine Differentialrente, als ob er von Natur diesen Vorzug besäße und der andre Boden ihn erst künstlich erwerben müßte.

Auch diese in Zins auflösliche Rente wird zur reinen Differentialrente, sobald das ausgelegte Kapital amortisiert ist. Dasselbe Kapital müßte sonst als Kapital doppelt existieren.

* * *

Es ist eine der heitersten Erscheinungen, daß alle die Gegner Ricardos, die die Bestimmung des Werts ausschließlich durch die Arbeit bekämpfen, gegenüber der aus Bodenunterschieden hervorgehenden Differentialrente geltend machen, daß hier die Natur statt der Arbeit wertbestimmend gemacht werde; zugleich aber diese Bestimmung der Lage vindizieren oder auch, und noch mehr, dem Zins des bei der Bearbeitung in den Boden gesteckten Kapitals. Dieselbe Arbeit bringt denselben Wert hervor für das in einer gegebnen Zeit geschaffne Produkt; die Größe aber oder das Quantum dieses Produkts, also auch der Wertteil, der auf einen aliquoten Teil dieses Produkts fällt, hängt bei gegebner Quantität der Arbeit einzig vom Quantum des Produkts ab und dies wieder von der Produktivität des gegebnen Quantums Arbeit, nicht von der Größe dieses Quantums. Ob diese Produktivität der Natur oder Gesellschaft geschuldet ist, ist ganz gleichgültig. Nur in dem Fall, wo sie selbst Arbeit, also Kapital kostet, vermehrt sie die Produktionskosten um einen neuen Bestandteil, was bei der bloßen Natur nicht der Fall ist.

## Fünfundvierzigstes Kapitel. Die absolute Grundrente

Bei Analyse der Differentialrente wurde ausgegangen von der Voraussetzung, daß der schlechteste Boden keine Grundrente zahlt oder, um es allgemeiner auszudrücken, daß nur der Boden Grundrente zahlt, für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis unter dem den Markt regulierenden Produktionspreis steht, so daß in dieser Weise ein Surplusprofit entspringt, der sich in Rente verwandelt. Zunächst ist zu bemerken, daß das Gesetz der Differentialrente, als Differentialrente, von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit jener Voraussetzung durchaus unabhängig ist.

Nennen wir den allgemeinen, den Markt regulierenden Produktionspreis P, so fällt P für das Produkt der schlechtesten Bodenart A mit ihrem individuellen Produktionspreis zusammen; d.h. es zahlt der Preis das in der Produktion verzehrte konstante und variable Kapital plus dem Durchschnittsprofit (= Unternehmergewinn plus Zins).

Die Rente ist hier gleich Null. Der individuelle Produktionspreis der nächstbessern Bodenart B ist = P′, und P > P′; d.h. P zahlt mehr als den wirklichen Produktionspreis des Produkts der Bodenklasse B. Es sei nun P - P′ = d; d, der Überschuß von P über P′, ist daher der Surplusprofit, den der Pächter dieser Klasse B macht. Dies d verwandelt sich in Rente, die dem Grundeigentümer zu zahlen ist. Für die dritte Bodenklasse C sei P′′ der wirkliche Produktionspreis, und P - P′′ = 2d; so verwandelt sich dies 2d in Rente; ebenso für die vierte Klasse D der individuelle Produktionspreis P′′′, und P - P′′′ = 3d, das sich in Grundrente verwandelt usw. Gesetzt nun, für die Bodenklasse A sei die Voraussetzung falsch, daß die Rente = 0 und daher der Preis ihres Produkts = P + 0. Sie zahle vielmehr auch eine Rente = r. In diesem Falle folgt zweierlei.

*Erstens*: der Preis des Bodenprodukts der Klasse A wäre nicht reguliert durch seinen Produktionspreis, sondern enthielte einen Überschuß über diesen, wäre = P + r. Denn die kapitalistische Produktionsweise in ihrer Normalität vorausgesetzt, also vorausgesetzt, daß der Überschuß r, den der Pächter an den Grundeigentümer zahlt, weder einen Abzug vom Arbeitslohn, noch vom Durchschnittsprofit des Kapitals darstellt, kann er ihn nur dadurch zahlen, daß sein Produkt sich über dem Produktionspreis verkauft, ihm also einen Surplusprofit abwerfen würde, hätte er nicht diesen Überschuß in der Form der Rente an den Grundeigentümer abzutreten. Der regulierende Marktpreis des gesamten, auf dem Markt befindlichen Produkts aller Bodenarten wäre dann nicht der Produktionspreis, den das Kapital überhaupt in allen Produktionssphären abwirft, d.h. ein Preis gleich den Auslagen plus dem Durchschnittsprofit, sondern er wäre der Produktionspreis plus der Rente, P + r, nicht P. Denn der Preis des Bodenprodukts der Klasse A drückt überhaupt die Grenze des regulierenden allgemeinen Marktpreises aus, des Preises, zu dem das Gesamtprodukt geliefert werden kann, und reguliert sofern den Preis dieses Gesamtprodukts.

Dennoch wäre aber *zweitens* in diesem Fall, obgleich der allgemeine Preis des Bodenprodukts wesentlich modifiziert würde, das Gesetz der Differentialrente in keiner Weise hierdurch aufgehoben. Denn wenn der Preis des Produkts der Klasse A, und damit der allgemeine Marktpreis, = P + r, so wäre der Preis der Klassen B, C, D etc. ebenfalls = P + r. Aber da für Klasse B P - P′ = d, so wäre (P + r) - (P′ + r) ebenfalls = d und für C P - P′′ = (P + r) -(P′′ + r) = 2d, wie endlich für D P - P′′′ = (P + r) - (P′′′ + r) 3d usw. Die Differentialrente wäre also nach wie vor dieselbe und wäre durch dasselbe Gesetz geregelt, obgleich die Rente ein von diesem Gesetz unabhängiges Element enthielte und gleichzeitig mit dem Preis des Bodenprodukts einen allgemeinen Zuwachs erführe. Es folgt daher, daß, wie es sich immer mit der Rente der unfruchtbarsten Bodenarten verhalten mag, das Gesetz der Differentialrente nicht nur davon unabhängig ist, sondern auch die einzige Weise, die Differentialrente selbst ihrem Charakter gemäß aufzufassen, darin besteht, die Rente der Bodenklasse A = 0 zu setzen. Ob diese nämlich = 0 oder > 0, ist gleichgültig, soweit die Differentialrente in Betracht kommt, und kommt in der Tat nicht in Rechnung.

Das Gesetz der Differentialrente ist also von dem Ergebnis der folgenden Untersuchung unabhängig.

Fragt man nun weiter nach der Grundlage der Voraussetzung, daß das Produkt der schlechtesten Bodenart A keine Rente zahlt, so lautet die Antwort notwendig so: Wenn der Marktpreis des Bodenprodukts, sage des Getreides, eine solche Höhe erreicht hat, daß ein zusätzlicher Vorschuß von Kapital, in der Bodenklasse A angelegt, den gewöhnlichen Produktionspreis zahlt, also dem Kapital den gewöhnlichen Durchschnittsprofit abwirft, so genügt diese Bedingung für Anlage des Zusatzkapitals auf der Bodenklasse A. D.h. diese Bedingung genügt dem Kapitalisten, um neues Kapital mit dem gewöhnlichen Profit anzulegen und in der normalen Weise zu verwerten.

Es ist hier zu bemerken, daß auch in diesem Fall der Marktpreis höher stehn muß als der Produktionspreis von A. Denn sobald die zusätzliche Zufuhr geschaffen, ist offenbar das Verhältnis von Nachfrage und Zufuhr verändert. Früher war die Zufuhr ungenügend, jetzt ist sie genügend. Der Preis muß also fallen. Um fallen zu können, muß er höher gestanden haben als der Produktionspreis von A. Aber der unfruchtbarere Charakter der neu in Bebauung getretnen Klasse A bewirkt, daß er nicht wieder so niedrig fällt, als zur Zeit, wo der Produktionspreis von Klasse B den Markt regulierte. Der Produktionspreis von A bildet die Grenze, nicht für das temporäre, sondern für das relativ permanente Steigen des Marktpreises. - Ist dagegen der neu in Bebauung gesetzte Boden fruchtbarer als die bisher regulierende Klasse A und dennoch nur hinreichend zur Deckung der zusätzlichen Nachfrage, so bleibt der Marktpreis unverändert. Die Untersuchung, ob die unterste Bodenklasse eine Rente zahlt, fällt aber auch in diesem Fall mit der hier zu führenden zusammen, denn auch hier würde die Voraussetzung, daß die Bodenklasse A keine Rente zahlt, daraus erklärt werden, daß der Marktpreis dem kapitalistischen Pächter genügt, um mit diesem Preise exakt das aufgewandte Kapital plus dem Durchschnittsprofit zu decken; kurz, daß der Marktpreis ihm den Produktionspreis seiner Ware liefert.

Jedenfalls kann der kapitalistische Pächter die Bodenklasse A unter diesen Verhältnissen bebauen, soweit er als Kapitalist zu entscheiden hat. Die Bedingung für die normale Verwertung von Kapital auf der Bodenart A ist nun vorhanden. Aus der Prämisse aber, daß das Kapital jetzt vom Pächter, den durchschnittlichen Verwertungsverhältnissen des Kapitals gemäß, auf Bodenart A angelegt werden könnte, wenn er auch keine Rente zu zahlen hätte, folgt keineswegs der Schluß, daß dieser zur Klasse A gehörige Boden nun dem Pächter ohne weiteres zur Verfügung steht. Der Umstand, daß der Pächter sein Kapital zum gewöhnlichen Profit verwerten könnte, wenn er keine Rente zahlt, ist durchaus kein Grund für den Grundeigentümer, daß er seinen Boden dem Pächter umsonst leiht und diesem Geschäftsfreund gegenüber so philanthropisch ist, den credit gratuit einzuführen. Was eine solche Voraussetzung einschließt, ist die Abstraktion von Grundeigentum, die Aufhebung des Grundeigentums, dessen Existenz gerade eine Schranke für die Anlage von Kapital und für die beliebige Verwertung desselben in Grund und Boden bildet - eine Schranke, die keineswegs fällt vor der bloßen Reflexion des Pächters, daß der Stand der Getreidepreise ihm erlaube, wenn er keine Rente zahlte, d.h. wenn er praktisch das Grundeigentum als nicht existierend behandeln könnte, aus seinem Kapital den gewöhnlichen Profit durch Exploitation der Bodenart A herauszuschlagen. Das Monopol des Grundeigentums, das Grundeigentum als Schranke des Kapitals, ist aber vorausgesetzt in der Differentialrente, denn ohne dasselbe würde der Surplusprofit sich nicht in Grundrente verwandeln und nicht dem Grundeigentümer statt dem Pächter zufallen. Und das Grundeigentum als Schranke bleibt fortbestehn, auch da, wo die Rente als Differentialrente fortfällt, d.h. auf der Bodenart A. Betrachten wir die Fälle, wo in einem Lande kapitalistischer Produktion Kapitalanlage auf Grund und Boden ohne Zahlung von Rente stattfinden kann, so werden wir finden, daß sie alle eine faktische, wenn auch nicht juristische Aufhebung des Grundeigentums einschließen, eine Aufhebung, die aber nur unter ganz bestimmten und ihrer Natur nach zufälligen Umständen stattfinden kann.

*Erstens*, wenn der Grundeigentümer selbst Kapitalist oder der Kapitalist selbst Grundeigentümer ist. In diesem Fall kann er, sobald der Marktpreis hinreichend gestiegen, um aus dem, was nun Bodenart A ist, den Produktionspreis herauszuschlagen, d.h. Kapitalersatz plus Durchschnittsprofit, sein Grundstück *selbst bewirtschaften*. Aber warum? Weil ihm gegenüber das Grundeigentum keine Schranke für die Anlegung seines Kapitals bildet. Er kann den Boden als einfaches Naturelement behandeln und sich daher ausschließlich durch die Rücksichten der Verwertung seines Kapitals, durch kapitalistische Rücksichten bestimmen lassen. Solche Fälle kommen in der Praxis vor, aber nur als Ausnahme. Ganz wie die kapitalistische Bebauung des Bodens Trennung des fungierenden Kapitals und des Grundeigentums voraussetzt, schließt sie als Regel Selbstbewirtschaftung des Grundeigentums aus. Man sieht sofort, daß dies rein zufällig ist. Wenn die vermehrte Nachfrage nach Getreide die Bebauung eines größern Umfangs von Bodenart A erheischt, als in den Händen selbstwirtschaftender Eigentümer sich befindet, wenn also ein Teil davon verpachtet werden muß, um überhaupt bebaut zu werden, fällt diese hypothetische Aufhebung der Schranke, die das Grundeigentum für die Anlegung des Kapitals bildet, sofort weg. Es ist ein abgeschmackter Widerspruch, von der der kapitalistischen Produktionsweise entsprechenden Scheidung zwischen Kapital und Boden, Pächter und Grundeigentümer auszugehn und dann umgekehrt die Selbstbewirtschaftung der Grundeigentümer bis zu dem Umfang und überall da als Regel vorauszusetzen, wo das Kapital, wenn kein Grundeigentum ihm unabhängig gegenüber existierte, keine Rente aus der Bebauung des Bodens ziehen würde. (Siehe die Stelle bei A. Smith über Bergwerksrente, zitiert weiter unten.) Diese Aufhebung des Grundeigentums ist zufällig. Sie kann eintreten oder nicht.

*Zweitens*: In dem Komplex einer Pachtung mögen sich einzelne Bodenstrecken befinden, die bei der gegebnen Höhe der Marktpreise keine Rente zahlen, also in der Tat umsonst verliehen sind, aber vom Grundeigentümer nicht so betrachtet werden, weil er das Gesamtrental des verpachteten Bodens, nicht die spezielle Rente seiner einzelnen Bestandstücke ins Auge faßt. In diesem Fall fällt für den Pächter, soweit die rentelosen Bestandstücke der Pachtung in Betracht kommen, das Grundeigentum als Schranke für die Anlegung des Kapitals weg, und zwar durch Vertrag mit dem Grundeigentümer selbst. Aber er zahlt für diese Stücke keine Rente, nur weil er für den Boden, dessen Accessorium sie bilden, Rente zahlt. Es ist hier grade eine Kombination vorausgesetzt, wo zur schlechtern Bodenart A nicht als einem selbständigen, neuen Produktionsfeld Zuflucht genommen werden muß, um die mangelnde Zufuhr zu liefern, sondern wo sie nur ein untrennbares Zwischenstück des bessern Bodens bildet. Der Fall aber, der zu untersuchen ist, ist gerade der, wo Strecken der Bodenart A selbständig bewirtschaftet, also unter den allgemeinen Voraussetzungen der kapitalistischen Produktionsweise selbständig verpachtet werden müssen.

*Drittens*: Ein Pächter kann zusätzliches Kapital auf derselben Pachtung anlegen, obgleich bei den bestehenden Marktpreisen das so erzielte zusätzliche Produkt ihm nur den Produktionspreis liefert, ihm den gewöhnlichen Profit abwirft, ihn aber nicht zur Zahlung einer zusätzlichen Rente befähigt. Mit einem Teil des im Boden angelegten Kapitals zahlt er so Grundrente, mit dem andern nicht. Wie wenig diese Unterstellung aber das Problem löst, sieht man daraus: wenn der Marktpreis (und zugleich die Fruchtbarkeit des Bodens) ihn befähigt, mit dem zusätzlichen Kapital einen Mehrertrag zu erzielen, der ihm, wie das alte Kapital, außer dem Produktionspreis einen Surplusprofit abwirft, so steckt er diesen während der Dauer des Pachtvertrages selbst ein. Aber warum? Weil, solange der Pachtvertrag dauert, die Schranke des Grundeigentums für die Anlage seines Kapitals im Boden weggefallen ist. Der bloße Umstand jedoch, daß, um ihm diesen Surplusprofit zu sichern, zusätzlicher schlechterer Boden selbständig in Anbruch genommen und selbständig verpachtet werden muß, beweist unwiderleglich, daß die Anlage von Zusatzkapital auf dem alten Boden zur Herstellung der erforderlichen vermehrten Zufuhr nicht ausreicht. Die eine Annahme schließt die andre aus. Man könnte nun zwar sagen: die Rente der schlechtesten Bodenart A ist selbst Differentialrente, verglichen entweder mit dem Boden, der vom Eigentümer selbst bebaut wird (dies kommt jedoch rein als zufällige Ausnahme vor), oder mit der zusätzlichen Kapitalanlage auf den alten Pachtungen, die keine Rente abwerfen. Es wäre dies aber 1. eine Differentialrente, die nicht aus der Verschiedenheit der Fruchtbarkeit der Bodenarten entspränge und daher *nicht* voraussetzte, daß die Bodenart A keine Rente zahlt und ihr Produkt zum Produktionspreis verkauft. Und 2. der Umstand, ob zusätzliche Kapitalanlagen auf derselben Pachtung Rente abwerfen oder nicht, ist ganz so gleichgültig für den Umstand, ob der neu zu bestellende Boden der Klasse A Rente zahlt oder nicht, wie es z.B. für die Anlage eines neuen selbständigen Fabrikgeschäfts gleichgültig ist, ob ein andrer Fabrikant desselben Geschäftszweigs einen Teil seines Kapitals in zinstragenden Papieren anlegt, weil er ihn nicht in seinem Geschäft ganz verwerten kann; oder ob er einzelne Erweiterungen macht, die ihm nicht den vollen Profit abwerfen, aber doch mehr als den Zins. Für ihn ist das Nebensache. Die zusätzlichen neuen Etablissements müssen dagegen den Durchschnittsprofit abwerfen und werden unter dieser Erwartung errichtet. Allerdings bilden die zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen und die zusätzliche Bebauung von Neuland der Bodenart A Schranken füreinander. Die Grenze, bis zu der zusätzliches Kapital unter ungünstigeren Produktionsbedingungen auf derselben Pachtung angelegt werden kann, wird gegeben durch die konkurrierenden Neuanlagen auf Bodenklasse A; andrerseits wird die Rente, die diese Bodenklasse abwerfen kann, begrenzt durch die konkurrierenden zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen.

Alle diese falschen Ausflüchte lösen jedoch nicht das Problem, welches einfach hingestellt dieses ist: Gesetzt, der Marktpreis des Getreides (das uns in dieser Untersuchung alles Bodenprodukt vertritt) reiche hin, daß Teile der Bodenklasse A in Anbau genommen werden könnten und daß das auf diesen neuen Feldern angelegte Kapital den Produktionspreis des Produkts herausschlüge, d.h. Kapitalersatz plus Durchschnittsprofit. Gesetzt also, die Bedingungen für die normale Verwertung von Kapital auf Bodenklasse A seien vorhanden. Genügt dies? Kann dies Kapital dann wirklich angelegt werden? Oder muß der Marktpreis so weit steigen, daß auch der schlechteste Boden A eine Rente abwirft? Schreibt also das Monopol des Grundeigentümers der Anlage des Kapitals eine Schranke vor, die vom rein kapitalistischen Standpunkt aus nicht vorhanden wäre ohne die Existenz dieses Monopols? Aus den Bedingungen der Fragestellung selbst geht hervor, daß, wenn z.B. auf den alten Pachtungen zusätzliche Kapitalanlagen existieren, die bei dem gegebnen Marktpreis keine Rente, sondern nur den Durchschnittsprofit abwerfen, dieser Umstand keineswegs die Frage löst, ob nun Kapital auf Bodenklasse A, die ebenfalls den Durchschnittsprofit abwerfen würde, aber keine Rente, nun wirklich angelegt werden kann. Dies ist ja gerade die Frage. Daß die zusätzlichen Kapitalanlagen, die keine Rente abwerfen, nicht den Bedarf befriedigen, ist bewiesen durch die Notwendigkeit der Herbeiziehung des neuen Bodens der Klasse A. Wenn die zusätzliche Bebauung des Bodens A nur stattfindet, soweit dieser Rente abwirft, also mehr als den Produktionspreis, so sind nur zwei Fälle möglich. Entweder der Marktpreis muß so stehn, daß selbst die letzten zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen Surplusprofit abwerfen, werde dieser nun vom Pächter oder vom Grundbesitzer eingesteckt. Diese Steigerung des Preises und dieser Surplusprofit der letzten zusätzlichen Kapitalanlagen wäre dann Folge davon, daß der Boden A nicht bebaut werden kann, ohne Rente abzuwerfen. Denn genügte für eine Bebauung der Produktionspreis, das Abwerfen des bloßen Durchschnittsprofits, so wäre der Preis nicht so weit gestiegen, und die Konkurrenz der neuen Ländereien wäre schon eingetreten, sobald sie bloß diese Produktionspreise abwürfen. Mit den zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen, die keine Rente abwürfen, würden dann Kapitalanlagen auf Boden A konkurrieren, die ebenfalls keine Rente abwürfen. - Oder aber, die letzten Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen werfen keine Rente ab, aber dennoch ist der Marktpreis hoch genug gestiegen, daß Boden A in Anbruch genommen werden kann und Rente abwirft. In diesem Fall war die zusätzliche Kapitalanlage, die keine Rente abwirft, nur möglich, weil der Boden A nicht bebaut werden kann, bis der Marktpreis ihm erlaubt, Rente zu zahlen. Ohne diese Bedingung wäre seine Kultur schon bei einem niedrigern Preisstand eingetreten; und jene spätern Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen, die den hohen Marktpreis brauchen, um den gewöhnlichen Profit ohne Rente abzuwerfen, hätten nicht stattfinden können. Bei dem hohen Marktpreis werfen sie ja nur den Durchschnittsprofit ab. Bei einem niedrigeren, der mit der Kultur des Bodens A als dessen Produktionspreis regulierend geworden wäre, hätten sie diesen Profit also nicht abgeworfen, hätten also unter der Voraussetzung überhaupt nicht stattgefunden. Die Rente des Bodens A würde so zwar eine Differentialrente bilden, verglichen mit diesen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen, die keine Rente abwerfen. Aber daß die Bodenflächen von A eine solche Differentialrente bilden, ist nur die Folge davon, daß sie überhaupt nicht der Bebauung zugänglich werden, es sei denn, daß sie eine Rente abwerfen; daß also die Notwendigkeit dieser an und für sich durch keine Differenz der Bodenarten bedingten Rente stattfindet und die Schranke bildet für die mögliche Anlage zusätzlicher Kapitale auf den alten Pachtungen. In beiden Fällen wäre die Rente des Bodens A nicht einfache Folge des Steigens der Getreidepreise, sondern umgekehrt: der Umstand, daß der schlechteste Boden Rente abwerfen muß, damit seine Bebauung überhaupt erlaubt wird, wäre die Ursache des Steigens der Getreidepreise bis zu dem Punkt, wo diese Bedingung erfüllt werden kann.

Die Differentialrente hat das Eigentümliche, daß das Grundeigentum hier nur den Surplusprofit abfängt, den sonst der Pächter einstecken würde und unter gewissen Umständen während der Dauer seines Pachtkontrakts wirklich einsteckt. Das Grundeigentum ist hier nur die Ursache der Übertragung eines ohne sein Zutun (vielmehr infolge der Bestimmung des den Marktpreis regulierenden Produktionspreises durch die Konkurrenz) erwachsenden Teils des Warenpreises, der sich in Surplusprofit auflöst - der Übertragung dieses Preisteils von einer Person auf die andre, vom Kapitalisten auf den Grundeigentümer. Aber das Grundeigentum ist hier nicht die Ursache, welche diesen Bestandteil des Preises *schafft* oder die Preissteigerung, die er voraussetzt. Dagegen, wenn die schlechteste Bodenart A nicht bebaut werden kann - obgleich ihre Bebauung den Produktionspreis abwerfen würde -, bis sie einen Überschuß über diesen Produktionspreis, eine Rente abwirft, so ist das Grundeigentum der schöpferische Grund *dieser* Preissteigerung. *Das Grundeigentum selbst hat Rente erzeugt*. Es ändert nichts daran, wenn, wie im zweiten behandelten Fall, die jetzt vom Boden A gezahlte Rente eine Differentialrente bildet, verglichen mit der letzten zusätzlichen Kapitalanlage auf alten Pachtungen, die nur den Produktionspreis zahlt. Denn der Umstand, daß Boden A nicht bebaut werden kann, bis der regulierende Marktpreis hoch genug gestiegen ist, um Abwerfung einer Rente für Boden A zuzulassen - nur dieser Umstand ist hier der Grund, daß der Marktpreis bis zu einem Punkt steigt, der zwar den letzten Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen nur ihren Produktionspreis zahlt, aber einen solchen Produktionspreis, der zugleich eine Rente für Boden A abwirft. Daß dieser überhaupt Rente zahlen muß, ist hier die Ursache der Schöpfung der Differentialrente zwischen Boden A und den letzten Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen.

Wenn wir überhaupt davon sprechen, daß - unter der Voraussetzung der Regelung des Getreidepreises durch den Produktionspreis - Bodenklasse A keine Rente zahlt, so verstehn wir Rente im kategorischen Sinn des Worts. Zahlt der Pächter ein Pachtgeld, das einen Abzug bildet, sei es vom normalen Lohn seiner Arbeiter, sei es von seinem eignen normalen Durchschnittsprofit, so zahlt er keine Rente, keinen von Arbeitslohn und Profit unterschiednen, selbständigen Bestandteil des Preises seiner Ware. Es ist schon früher bemerkt worden, daß dies in der Praxis beständig vorkommt. Soweit der Lohn der Landarbeiter in einem Land allgemein unter das normale Durchschnittsniveau des Arbeitslohns herabgedrückt wird und daher ein Abzug vom Arbeitslohn, ein Teil des Arbeitslohns allgemein in die Rente eingeht, bildet dies keinen Ausnahmsfall für den Pächter des schlechtesten Bodens. In demselben Produktionspreis, der die Bebauung des schlechtesten Bodens zulässig macht, bildet bereits dieser niedrige Arbeitslohn einen konstituierenden Posten, und der Verkauf des Produkts zum Produktionspreis befähigt den Pächter dieses Bodens daher nicht, eine Rente zu zahlen. Der Grundeigentümer kann seinen Boden auch an einen Arbeiter verpachten, der zufrieden ist, alles oder den größten Teil dessen, was ihm der Verkaufspreis über dem Arbeitslohn gewährt, dem andren in der Form der Rente zu zahlen. In allen diesen Fällen wird jedoch keine wirkliche Rente gezahlt, obgleich Pachtgeld gezahlt wird. Wo aber der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Verhältnisse existieren, müssen Rente und Pachtgeld zusammenfallen. Es ist aber gerade dies normale Verhältnis, das hier zu untersuchen ist.

Wenn schon die oben betrachteten Fälle, worin wirklich, innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise, Kapitalanlagen auf dem Boden stattfinden können, ohne Rente abzuwerfen, nichts entscheiden für unser Problem, so noch viel weniger die Verweisung auf Kolonialverhältnisse. Was die Kolonie zur Kolonie macht - wir sprechen hier nur von eigentlichen ackerbauenden Kolonien -, ist nicht nur die Masse der im Naturzustand befindlichen fruchtbaren Ländereien. Es ist vielmehr der Umstand, daß diese Ländereien nicht angeeignet, nicht unter das Grundeigentum subsumiert sind. Es ist dies, was den ungeheuren Unterschied macht zwischen den alten Ländern und den Kolonien, soweit der Boden in Betracht kommt: Die legale oder faktische Nichtexistenz des Grundeigentums, wie Wakefield [^k26-35] richtig bemerkt, und schon lange vor ihm Mirabeau pere, der Physiokrat, und andre ältre Ökonomen entdeckt hatten. Es ist hier ganz gleichgültig, ob die Kolonisten ohne weiteres den Boden sich aneignen oder ob sie dem Staat unter dem Titel eines nominellen Bodenpreises in der Tat nur eine Gebühr für einen gültigen Rechtstitel auf den Boden zahlen. Es ist auch gleichgültig, daß schon angesiedelte Kolonisten juristische Eigentümer von Grund und Boden sind. Tatsächlich bildet hier das Grundeigentum keine Schranke für die Anlage von Kapital oder auch von Arbeit ohne Kapital; die Beschlagnahme des einen Bodenteils durch die bereits ansässigen Kolonisten schließt die neuen Ankömmlinge nicht von der Möglichkeit aus, neuen Boden zum Anwendungsfeld ihres Kapitals oder ihrer Arbeit zu machen. Wenn es also gilt zu untersuchen, wie das Grundeigentum auf die Preise der Bodenprodukte und auf die Rente wirkt, da wo es den Boden als Anlagefeld des Kapitals beschränkt, so ist es höchst abgeschmackt, von freien bürgerlichen Kolonien zu sprechen, wo weder die kapitalistische Produktionsweise in der Agrikultur, noch die ihr entsprechende Form des Grundeigentums existiert, das letztre überhaupt faktisch nicht existiert. So z.B. Ricardo in dem Kapitel über die Grundrente. Im Eingang sagt er, er wolle die Wirkung der Aneignung des Bodens auf den Wert der Bodenprodukte untersuchen, und gleich darauf nimmt er als Illustration die Kolonien, wo er unterstellt, daß der Grund und Boden relativ elementarisch vorhanden und seine Exploitation nicht durch das Monopol des Grundeigentums beschränkt ist.

Das bloße juristische Eigentum am Boden schafft dem Eigentümer keine Grundrente. Wohl aber gibt es ihm die Macht, seinen Boden solange der Exploitation zu entziehn, bis die ökonomischen Verhältnisse eine Verwertung desselben erlauben, die ihm einen Überschuß abwirft, sei es, daß der Boden zur eigentlichen Agrikultur verwandt werde, sei es zu andren Produktionszwecken, wie Bauten etc. Er kann die absolute Quantität dieses Beschäftigungsfeldes nicht vermehren oder vermindern, wohl aber seine auf dem Markt befindliche Quantität. Es ist daher, wie schon Fourier bemerkt hat, eine charakteristische Tatsache, daß in allen zivilisierten Ländern ein verhältnismäßig bedeutender Teil des Bodens stets der Kultur entzogen bleibt.

Den Fall also gesetzt, daß die Nachfrage Aufbrechen neuer Ländereien erheischt, sage unfruchtbarerer Ländereien als die bisher bebauten, wird der Grundeigentümer diese Ländereien umsonst verpachten, weil der Marktpreis des Bodenprodukts hoch genug gestiegen ist, damit die Kapitalanlage in diesem Boden dem Pächter den Produktionspreis zahlt und daher den gewöhnlichen Profit abwirft? Keineswegs. Die Kapitalanlage muß ihm eine Rente abwerfen. Er verpachtet erst, sobald ihm ein Pachtgeld gezahlt werden kann. Der Marktpreis muß also über den Produktionspreis gestiegen sein zu P + r, so daß dem Grundeigentümer eine Rente gezahlt werden kann. Da das Grundeigentum der Voraussetzung nach ohne die Verpachtung nichts einträgt, ökonomisch wertlos ist, so ist ein geringes Steigen des Marktpreises über den Produktionspreis hinreichend, um den neuen Grund und Boden schlechtester Sorte in den Markt zu bringen.

Es fragt sich nun: Folgt aus der Grundrente des schlechtesten Bodens, die aus keiner Differenz der Fruchtbarkeit hergeleitet werden kann, daß der Preis des Bodenprodukts notwendig ein Monopolpreis im gewöhnlichen Sinn ist oder ein Preis, worin die Rente in der Form eingeht wie eine Steuer, nur daß der Grundeigentümer die Steuer erhebt statt des Staats? Daß diese Steuer ihre gegebnen ökonomischen Schranken hat, ist selbstverständlich. Sie ist beschränkt durch zusätzliche Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen, durch die Konkurrenz der fremden Bodenprodukte - deren freie Einfuhr vorausgesetzt -, durch die Konkurrenz der Grundeigentümer untereinander, endlich durch Bedürfnis und Zahlungsfähigkeit der Konsumenten. Aber darum handelt es sich hier nicht. Es handelt sich darum, ob die Rente, die der schlechteste Boden zahlt, in den Preis seines Produkts, der der Voraussetzung nach den allgemeinen Marktpreis reguliert, in derselben Weise eingeht, wie eine Steuer in den Preis der Ware, auf die sie gelegt ist, d.h. als ein von ihrem Werte unabhängiges Element.

Es folgt dies keineswegs notwendig und ist nur behauptet worden, weil der Unterschied zwischen dem Wert der Waren und ihrem Produktionspreis bisher nicht begriffen war. Wir haben gesehn, daß der Produktionspreis einer Ware keineswegs mit ihrem Wert identisch ist, obgleich die Produktionspreise der Waren, in ihrer Totalität betrachtet, nur durch ihren Gesamtwert reguliert sind und obgleich die Bewegung der Produktionspreise der verschiednen Warensorten, alle andren Umstände gleichbleibend gesetzt, ausschließlich durch die Bewegung ihrer Werte bestimmt ist. Es ist gezeigt worden, daß der Produktionspreis einer Ware über oder unter ihrem Wert stehn kann und nur ausnahmsweis mit ihrem Wert zusammenfällt. Die Tatsache daher, daß die Bodenprodukte über ihren Produktionspreis verkauft werden, beweist noch keineswegs, daß sie auch über ihren Wert verkauft werden; wie die Tatsache, daß im Durchschnitt die Industrieprodukte zu ihrem Produktionspreis verkauft werden, keineswegs beweist, daß sie zu ihrem Wert verkauft werden. Es ist möglich, daß Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis und unter ihrem Wert verkauft werden, wie andrerseits viele Industrieprodukte nur den Produktionspreis abwerfen, weil sie über ihrem Wert verkauft werden.

Das Verhältnis des Produktionspreises einer Ware zu ihrem Wert ist ausschließlich bestimmt durch das Verhältnis, worin der variable Teil des Kapitals, womit sie produziert wird, zu seinem konstanten Teil steht, oder durch die organische Zusammensetzung des sie produzierenden Kapitals. Ist die Zusammensetzung des Kapitals in einer Produktionssphäre niedriger als die des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals, d.h. ist sein variabler, in Arbeitslohn ausgelegter Bestandteil, im Verhältnis zu seinem konstanten, in den sachlichen Arbeitsbedingungen ausgelegten Bestandteil, größer als dies beim gesellschaftlichen Durchschnittskapital der Fall ist, so muß der Wert seines Produkts über seinem Produktionspreis stehn. D.h. ein solches Kapital produziert, weil es mehr lebendige Arbeit anwendet, bei gleicher Exploitation der Arbeit mehr Mehrwert, also mehr Profit, als ein gleich großer aliquoter Teil des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals. Der Wert seines Produkts steht daher über seinem Produktionspreis, da dieser Produktionspreis gleich ist dem Kapitalersatz plus dem Durchschnittsprofit und der Durchschnittsprofit niedriger ist als der in dieser Ware produzierte Profit. Der vom gesellschaftlichen Durchschnittskapital produzierte Mehrwert ist geringer als der von einem Kapital dieser niedrigen Zusammensetzung produzierte Mehrwert. Umgekehrt verhält es sich, wenn das in einer bestimmten Produktionssphäre angelegte Kapital von höherer Zusammensetzung ist als das gesellschaftliche Durchschnittskapital. Der Wert der von ihm produzierten Waren steht unter ihrem Produktionspreis, was allgemein bei den Produkten der meistentwickelten Industrien der Fall ist.

Ist das Kapital in einer bestimmten Produktionssphäre niedriger zusammengesetzt als das gesellschaftliche Durchschnittskapital, so ist dies zunächst nur ein andrer Ausdruck dafür, daß die Produktivkraft der gesellschaftlichen Arbeit in dieser besondern Produktionssphäre unter dem Durchschnittsniveau steht; denn die erreichte Stufe der Produktivkraft stellt sich dar in dem relativen Übergewicht des konstanten Kapitalteils über den variablen oder in der beständigen Abnahme des von einem gegebnen Kapital in Arbeitslohn ausgelegten Bestandteils. Ist umgekehrt das Kapital in einer bestimmten Produktionssphäre höher zusammengesetzt, so drückt dies eine über dem Durchschnittsniveau stehende Entwicklung der Produktivkraft aus.

Von eigentlich künstlerischen Arbeiten nicht zu reden, deren Betrachtung der Natur der Sache nach von unserm Thema ausgeschlossen ist, versteht es sich übrigens von selbst, daß verschiedne Produktionssphären nach ihrer technischen Besonderheit verschiedne Verhältnisse von konstantem und variablem Kapital erheischen und daß die lebendige Arbeit in einigen mehr, in andren weniger Raum einnehmen muß. Z.B. in der extraktiven Industrie, die genau zu unterscheiden von der Agrikultur, fällt das Rohmaterial als ein Element des konstanten Kapitals ganz weg und spielt auch das Hilfsmaterial nur hie und da eine bedeutende Rolle. In der Bergwerksindustrie jedoch spielt der andre Teil des konstanten Kapitals, das fixe Kapital, eine bedeutende Rolle. Dennoch wird man auch hier den Fortschritt der Entwicklung messen können am relativen Wachsen des konstanten Kapitals, verglichen mit dem variablen.

Ist die Zusammensetzung des Kapitals in der eigentlichen Agrikultur niedriger als die des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals, so würde dies prima facie ausdrücken, daß in Ländern entwickelter Produktion die Agrikultur nicht in demselben Grade fortgeschritten ist wie die verarbeitende Industrie. Solche Tatsache würde, von allen andren und z.T. entscheidenden ökonomischen Umständen abgesehn, sich schon aus der frühern und raschern Entwicklung der mechanischen Wissenschaften, und namentlich ihrer Anwendung, verglichen mit der spätern und z.T. ganz jungen Entwicklung der Chemie, Geologie und Physiologie, und namentlich wieder ihrer Anwendung auf die Agrikultur erklären. Übrigens ist es eine unzweifelhafte und längst bekannte [^k26-36] Tatsache, daß die Fortschritte der Agrikultur selbst sich stetig im relativen Wachsen des konstanten Kapitalteils gegen den variablen ausdrücken. Ob in einem bestimmten Lande kapitalistischer Produktion, in England z.B., die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals niedriger ist als die des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals, ist eine Frage, die nur statistisch zu entscheiden ist und worauf es für unsern Zweck überflüssig, im Detail einzugehn. Jedenfalls steht theoretisch das fest, daß nur unter dieser Voraussetzung der Wert der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis stehn kann; d.h. daß der von einem Kapital von gegebner Größe in der Agrikultur erzeugte Mehrwert oder, was dasselbe ist, die von ihm in Bewegung gesetzte und kommandierte Mehrarbeit (also auch angewandte lebendige Arbeit überhaupt) größer ist als bei einem gleich großen Kapital von gesellschaftlicher Durchschnittszusammensetzung.

Es genügt also für die Form der Rente, die wir hier untersuchen und die nur unter dieser Annahme stattfinden kann, die Annahme zu machen. Wo die Hypothese wegfällt, fällt auch die ihr entsprechende Form der Rente weg.

Die bloße Tatsache eines Überschusses des Werts der Agrikulturprodukte über ihren Produktionspreis würde jedoch für sich allein in keiner Weise hinreichen, das Dasein einer, von der Differenz in der Fruchtbarkeit der Bodenarten oder sukzessiver Kapitalanlagen auf demselben Boden unabhängigen Grundrente zu erklären, kurz, einer von der Differentialrente begrifflich unterschiednen Rente, die wir daher als *absolute Rente* bezeichnen können. Eine ganze Anzahl Manufakturprodukte besitzen die Eigenschaft, daß ihr Wert über ihrem Produktionspreis steht, ohne daß sie deshalb einen Überschuß über den Durchschnittsprofit oder einen Surplusprofit abwürfen, der sich in Rente verwandeln könnte. Umgekehrt. Dasein und Begriff des Produktionspreises und der allgemeinen Profitrate, die er einschließt, beruhen darauf, daß die einzelnen Waren nicht zu ihrem Wert verkauft werden. Die Produktionspreise entspringen aus einer Ausgleichung der Warenwerte, die, nach Rückerstattung der respektiven, in den verschiednen Produktionssphären aufgezehrten Kapitalwerte, den gesamten Mehrwert verteilt, nicht im Verhältnis, worin er in den einzelnen Produktionssphären erzeugt ist und daher in ihren Produkten steckt, sondern im Verhältnis zur Größe der vorgeschoßnen Kapitale. Nur so entspringt ein Durchschnittsprofit und der Produktionspreis der Waren, dessen charakteristisches Element er ist. Es ist die stete Tendenz der Kapitale, durch die Konkurrenz diese Ausgleichung in der Verteilung des vom Gesamtkapital erzeugten Mehrwerts zu bewirken und alle Hindernisse dieser Ausgleichung zu überwältigen. Es ist daher ihre Tendenz, nur solche Surplusprofite zu dulden, wie sie unter allen Umständen, nicht aus dem Unterschied zwischen den Werten und den Produktionspreisen der Waren, sondern vielmehr aus dem allgemeinen, den Markt regelnden Produktionspreis und den von ihm unterschiednen individuellen Produktionspreisen entspringen; Surplusprofite, die daher auch nicht zwischen zwei verschiednen Produktionssphären, sondern innerhalb jeder Produktionssphäre stattfinden, also die allgemeinen Produktionspreise der verschiednen Sphären, d.h. die allgemeine Profitrate, nicht berühren und vielmehr die Verwandlung der Werte in Produktionspreise und die allgemeine Profitrate voraussetzen. Diese Voraussetzung beruht jedoch, wie früher erörtert, auf der fortwährend wechselnden proportionellen Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtkapitals unter die verschiednen Produktionssphären, auf fortwährender Ein- und Auswanderung der Kapitale, auf ihrer Übertragbarkeit von einer Sphäre zur andern, kurz, auf ihrer freien Bewegung zwischen diesen verschiednen Produktionssphären als ebensoviel disponiblen Anlagefeldern für die selbständigen Teile des gesellschaftlichen Gesamtkapitals. Es ist dabei vorausgesetzt, daß keine oder doch nur eine zufällige und temporäre Schranke die Konkurrenz der Kapitale verhindert - z.B. in einer Produktionssphäre, wo der Wert der Waren über ihrem Produktionspreis steht oder wo der erzeugte Mehrwert über dem Durchschnittsprofit steht -, den Wert auf den Produktionspreis zu reduzieren und damit den überschüssigen Mehrwert dieser Produktionssphäre unter alle vom Kapital exploitierten Sphären proportionell zu verteilen. Tritt aber das Gegenteil ein, stößt das Kapital auf eine fremde Macht, die es nur teilweise oder gar nicht überwinden kann und die seine Anlage in besondren Produktionssphären beschränkt, sie nur unter Bedingungen zuläßt, welche jene allgemeine Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit ganz oder teilweise ausschließen, so würde offenbar in solchen Produktionssphären durch den Überschuß des Warenwerts über ihren Produktionspreis ein Surplusprofit entspringen, der in Rente verwandelt und als solche dem Profit gegenüber verselbständigt werden könnte. Als eine solche fremde Macht und Schranke tritt aber das Grundeigentum dem Kapital bei seinen Anlagen in Grund und Boden oder der Grundeigentümer dem Kapitalisten gegenüber.

Das Grundeigentum ist hier die Barriere, die keine neue Kapitalanlage auf bisher unbebautem oder unverpachtetem Boden erlaubt, ohne Zoll zu erheben, d.h. ohne eine Rente zu verlangen, obgleich der in Neubau gezogne Boden einer Art angehört, die keine Differentialrente abwirft, und die, ohne das Grundeigentum, schon bei einer geringern Steigerung des Marktpreises hätte bebaut werden können, so daß der regulierende Marktpreis dem Bebauer dieses schlechtesten Bodens nur seinen Produktionspreis bezahlt hätte. Infolge der Schranke jedoch, die das Grundeigentum setzt, muß der Marktpreis bis zu einem Punkt steigen, wo der Boden einen Überschuß über den Produktionspreis, d.h. eine Rente zahlen kann. Da aber der Wert der vom agrikolen Kapital produzierten Waren der Voraussetzung nach über ihrem Produktionspreis steht, bildet diese Rente (einen gleich zu untersuchenden Fall ausgenommen) den Überschuß des Werts über den Produktionspreis oder einen Teil davon. Ob die Rente gleich der ganzen Differenz zwischen dem Wert und dem Produktionspreis oder nur gleich einem größern oder geringern Teil dieser Differenz, hinge ganz und gar ab vom Stand der Zufuhr zur Nachfrage und vom Umfang des in neue Bebauung gezognen Gebiets. Solange die Rente nicht gleich dem Überschuß des Werts der Ackerbauprodukte über ihren Produktionspreis, ginge immer ein Teil dieses Überschusses ein in die allgemeine Ausgleichung und proportionelle Verteilung alles Mehrwerts unter die verschiednen Einzelkapitale. Sobald die Rente gleich dem Überschuß des Werts über den Produktionspreis, wäre dieser ganze Teil des über den Durchschnittsprofit überschüssigen Mehrwerts dieser Ausgleichung entzogen. Ob diese absolute Rente aber gleich dem ganzen Überschuß des Werts über den Produktionspreis oder nur gleich einem Teil desselben, die Agrikulturprodukte würden immer zu einem Monopolpreis verkauft, nicht weil ihr Preis über ihrem Wert, sondern weil er gleich ihrem Wert oder weil er unter ihrem Wert, aber über ihrem Produktionspreis stände. Ihr Monopol bestände darin, nicht wie andre Industrieprodukte, deren Wert über dem allgemeinen Produktionspreis steht, zum Produktionspreis nivelliert zu werden. Da ein Teil des Werts wie des Produktionspreises eine tatsächlich gegebne Konstante ist, nämlich der Kostpreis, das in der Produktion aufgezehrte Kapital = k, so besteht ihr Unterschied in dem andren, variablen Teil, dem Mehrwert, der im Produktionspreis = p, dem Profit ist, d.h. gleich dem Gesamtmehrwert, berechnet auf das gesellschaftliche Kapital und auf jedes einzelne Kapital als aliquoten Teil desselben, der aber im Wert der Ware gleich dem wirklichen Mehrwert ist, den dies besondre Kapital erzeugt hat, und der einen integrierenden Teil der von ihm erzeugten Warenwerte bildet. Steht der Wert der Ware über ihrem Produktionspreis, so ist der Produktionspreis = k + p, der Wert = k + p + d, so daß p + d = dem in ihr steckenden Mehrwert. Die Differenz zwischen dem Wert und dem Produktionspreis ist also d, dem Überschuß des von diesem Kapital erzeugten Mehrwerts über den durch die allgemeine Profitrate ihm zugewiesenen. Es folgt hieraus, daß der Preis der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis stehn kann, ohne daß er ihren Wert erreicht. Es folgt ferner, daß bis zu einem gewissen Punkt eine dauernde Preissteigerung der Agrikulturprodukte stattfinden kann, bevor ihr Preis ihren Wert erreicht hat. Es folgt ebenso, daß nur infolge des Monopols des Grundeigentums der Wertüberschuß der Agrikulturprodukte über ihren Produktionspreis zu einem bestimmenden Moment ihres allgemeinen Marktpreises werden kann. Es folgt endlich, daß in diesem Fall nicht die Verteuerung des Produkts Ursache der Rente, sondern die Rente Ursache der Verteuerung des Produkts ist. Wenn der Preis des Produkts der Flächeneinheit des schlechtesten Bodens = P + r, so steigen alle Differentialrenten um die entsprechenden Multipeln von r, da nach der Voraussetzung P + r der regulierende Marktpreis wird.

Wäre die Durchschnittszusammensetzung des nicht agrikolen gesellschaftlichen Kapitals = 85c + 15v und die Rate des Mehrwerts 100%, so wäre der Produktionspreis = 115. Wäre die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals = 75c + 25v, so wäre der Wert des Produkts, bei derselben Rate des Mehrwerts, und der regulierende Marktwert = 125. Gliche sich das agrikole mit dem nicht agrikolen Produkt zum Durchschnittspreis aus (wir setzen der Kürze halber das Gesamtkapital in beiden Produktionszweigen gleich), so wäre der Gesamtmehrwert = 40, also 20% auf die 200 Kapital. Das Produkt des einen wie des andern würde zu 120 verkauft. Bei einer Ausgleichung zu den Produktionspreisen würden also die durchschnittlichen Marktpreise des nicht agrikolen Produkts über und die des agrikolen Produkts unter ihren Wert zu stehn kommen. Würden die Agrikulturprodukte zu ihrem vollen Wert verkauft, so ständen sie um 5 höher und die Industrieprodukte um 5 niedriger als bei der Ausgleichung. Erlauben die Marktverhältnisse nicht, die Agrikulturprodukte zu ihrem vollen Wert, zum ganzen Überschuß über den Produktionspreis zu verkaufen, so steht die Wirkung zwischen beiden Extremen; die Industrieprodukte würden etwas über ihrem Wert und die Ackerbauprodukte etwas über ihrem Produktionspreis verkauft.

Obgleich das Grundeigentum den Preis der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis hinaustreiben kann, hängt es nicht von ihm, sondern von der allgemeinen Marktlage ab, wie weit der Marktpreis über den Produktionspreis hinaus sich dem Wert annähert und in welchem Maß also der über den gegebnen Durchschnittsprofit hinaus in der Agrikultur erzeugte Mehrwert sich entweder in Rente verwandelt oder aber in die allgemeine Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit eingeht. Auf jeden Fall ist diese absolute, aus dem Überschuß des Werts über den Produktionspreis entspringende Rente bloß ein Teil des agrikolen Mehrwerts, Verwandlung dieses Mehrwerts in Rente, Abfangung desselben durch den Grundeigentümer; ganz wie die Differentialrente entspringt aus Verwandlung von Surplusprofit in Rente, Abfangung desselben durch das Grundeigentum, bei allgemein regulierendem Produktionspreis. Diese beiden Formen der Rente sind die einzig normalen. Außerhalb derselben kann die Rente nur auf eigentlichem Monopolpreis beruhen, der weder vom Produktionspreis noch vom Wert der Waren, sondern vom Bedürfnis und der Zahlungsfähigkeit der Käufer bestimmt ist und dessen Betrachtung in die Lehre von der Konkurrenz gehört, wo die wirkliche Bewegung der Marktpreise untersucht wird.

Wäre aller zum Ackerbau brauchbare Boden eines Landes verpachtet - die kapitalistische Produktionsweise und normale Verhältnisse allgemein vorausgesetzt -, so gäbe es keinen Boden, der nicht Rente abwürfe, aber es könnte Kapitalanlagen, einzelne Teile des auf den Boden angelegten Kapitals geben, die keine Rente abwürfen; denn sobald der Boden verpachtet ist, hört das Grundeigentum auf, als absolute Schranke für die nötige Kapitalanlage zu wirken. Als relative Schranke wirkt es auch dann noch insofern fort, als der Heimfall des dem Boden einverleibten Kapitals an den Grundeigentümer dem Pächter hier sehr bestimmte Schranken zieht. Nur in diesem Fall würde sich alle Rente in Differentialrente verwandeln, nicht in Differentialrente, bestimmt durch die Differenz in der Bonität des Bodens, sondern durch die Differenz zwischen den, nach den letzten Kapitalanlagen auf einen bestimmten Boden sich ergebenden Surplusprofiten und der Rente, die für Pachtung des Bodens schlechtester Klasse gezahlt würde. Als Schranke wirkt das Grundeigentum nur absolut, soweit die Zulassung zum Boden überhaupt, als zu einem Anlagefeld des Kapitals, den Tribut an den Grundeigentümer bedingt. Hat diese Zulassung stattgefunden, so kann dieser dem quantitativen Umfang der Kapitalanlage auf gegebnem Bodenstück keine absoluten Schranken mehr entgegensetzen. Dem Häuserbau überhaupt ist eine Schranke gelegt durch das Grundeigentum eines Dritten an dem Boden, worauf das Haus gebaut werden soll. Ist dieser Boden aber einmal zum Häuserbau gepachtet, so hängt es vom Pächter ab, ob er ein hohes oder niedriges Haus darauf errichten will.

Wäre die Durchschnittszusammensetzung des agrikolen Kapitals dieselbe oder höher als die des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals, so fiele die absolute Rente, immer in dem entwickelten Sinn, fort: d.h. die Rente, die ebenso von der Differentialrente wie von der auf eigentlichem Monopolpreis beruhenden Rente verschieden ist. Der Wert des Ackerbauprodukts stände dann nicht über seinem Produktionspreis, und das agrikole Kapital setzte nicht mehr Arbeit in Bewegung, realisierte also auch nicht mehr Mehrarbeit als das nicht agrikole Kapital. Dasselbe fände statt, wenn die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals sich im Fortschritt der Kultur mit der des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals ausgliche.

Auf den ersten Blick scheint es ein Widerspruch, anzunehmen, daß einerseits die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals sich erhöht, also sein konstanter Teil gegen seinen variablen wächst, und andrerseits der Preis des Bodenprodukts hoch genug stiege, damit neuer und schlechterer Boden als der bisherige eine Rente zahle, die in diesem Fall nur aus einem Überschuß des Marktpreises über den Wert und den Produktionspreis, kurz, nur aus einem Monopolpreis des Produkts herstammen könnte.

Es ist hier zu unterscheiden.

Zunächst haben wir bei Betrachtung der Bildung der Profitrate gesehn, daß Kapitale, die, technologisch betrachtet, gleichmäßig zusammengesetzt sind, d.h. gleich viel Arbeit in Bewegung setzen im Verhältnis zu Maschinerie und Rohstoff, dennoch durch die verschiednen Werte der konstanten Kapitalteile verschieden zusammengesetzt sein können. Der Rohstoff oder die Maschinerie können in dem einen Fall teurer sein als in dem andern. Um dieselbe Masse Arbeit in Bewegung zu setzen (und dies wäre der Voraussetzung nach nötig, um dieselbe Masse Rohmaterial zu verarbeiten), müßte in dem einen Fall ein größres Kapital vorgeschossen werden als in dem andern, da ich z.B. mit einem Kapital von 100 nicht gleich viel Arbeit in Bewegung setzen kann, wenn das Rohmaterial, das ebenfalls aus den 100 bestritten werden muß, in dem einen Fall 40 kostet, in dem andern 20. Daß diese Kapitale aber dennoch technologisch gleichmäßig zusammengesetzt sind, würde sich sofort zeigen, wenn der Preis des teureren Rohmaterials auf den des niedrigern fiele. Die Wertverhältnisse zwischen variablem und konstantem Kapital wären dann dieselben geworden, obwohl in dem technischen Verhältnis zwischen der angewandten lebendigen Arbeit und der Masse und Natur der angewandten Arbeitsbedingungen keine Veränderung vorgegangen. Andrerseits könnte ein Kapital von niedrigerer organischer Zusammensetzung durch bloßes Steigen der Werte seiner konstanten Teile, vom Standpunkt der bloßen Wertzusammensetzung aus betrachtet, dem Schein nach auf gleiche Stufe mit einem Kapital höherer organischer Zusammensetzung treten. Es sei gegeben ein Kapital = 60c + 40v, weil es viel Maschinerie und Rohmaterial im Verhältnis zur lebendigen Arbeitskraft anwendet, und ein andres = 40c + 60v, weil es viel lebendige Arbeit (60%), wenig Maschinerie (sage 10%) und im Verhältnis zur Arbeitskraft wenig und wohlfeiles Rohmaterial (sage 30%) anwendet; so könnte durch bloßes Steigen im Wert der Roh- und Hilfsstoffe von 30 auf 80 die Zusammensetzung ausgeglichen werden, so daß nun beim zweiten Kapital auf 10 Maschinen 80 Rohstoff und 60 Arbeitskraft kämen, also 90c + 60v, was, prozentig verteilt, ebenfalls = 60c + 40v wäre, ohne daß irgendwelcher technische Zusammensetzungswechsel stattgefunden hätte. Kapitale gleicher organischer Zusammensetzung können also eine verschiedne Wertzusammensetzung haben, und Kapitale gleicher prozentiger Wertzusammensetzung können auf verschiednen Stufen organischer Zusammensetzung stehn, also verschiedne Entwicklungsstufen der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit ausdrücken. Der bloße Umstand also, daß der Wertzusammensetzung nach das agrikole Kapital auf dem allgemeinen Niveau stände, würde nicht beweisen, daß die gesellschaftliche Produktivkraft der Arbeit gleich hoch bei ihm entwickelt ist. Sie könnte nur zeigen, daß sein eignes Produkt, welches wieder einen Teil seiner Produktionsbedingungen bildet, teurer ist, oder daß Hilfsstoffe, wie Dünger, früher nahe zur Hand, jetzt weit hergeschleppt werden müßten u.dergl.

Aber hiervon abgesehn, ist der eigentümliche Charakter der Agrikultur zu erwägen.

Gesetzt, daß Arbeit sparende Maschinerie, chemische Hilfsmittel etc. hier einen größern Raum einnehmen, also das konstante Kapital technisch, nicht nur dem Wert, sondern auch der Masse nach, gegen die Masse der angewandten Arbeitskraft wächst, so handelt es sich bei der Agrikultur (wie bei der Bergwerksindustrie) nicht nur um die gesellschaftliche, sondern auch um die naturwüchsige Produktivität der Arbeit, die von den Naturbedingungen der Arbeit abhängt. Es ist möglich, daß die Zunahme der gesellschaftlichen Produktivkraft in der Agrikultur die Abnahme der Naturkraft nur kompensiert oder nicht einmal kompensiert - diese Kompensation kann immer nur für eine Zeit wirken -, so daß dort trotz der technischen Entwicklung das Produkt nicht verwohlfeilert, sondern nur eine noch größre Verteurung desselben verhindert wird. Es ist auch möglich, daß bei steigendem Getreidepreis die absolute Produktmasse abnimmt, während das verhältnismäßige Surplusprodukt wächst; nämlich bei verhältnismäßiger Zunahme des konstanten Kapitals, das großenteils aus Maschinen oder Vieh besteht, wovon nur der Verschleiß zu ersetzen, und bei entsprechender Abnahme des variablen, in Arbeitslohn ausgelegten Kapitalteils, der stets ganz aus dem Produkt ersetzt werden muß.

Es ist aber auch möglich, daß bei dem Fortschritt der Agrikultur nur ein mäßiges Steigen des Marktpreises über den Durchschnitt nötig ist, damit schlechterer Boden, der bei niedrigerm Stand der technischen Hilfsmittel höheres Steigen des Marktpreises erheischt hätte, bebaut werden und zugleich eine Rente abwerfen kann.

Der Umstand, daß z.B. bei der Viehzucht im großen die Masse der angewandten Arbeitskraft sehr gering ist, verglichen mit dem im Vieh selbst existierenden konstanten Kapital, könnte als entscheidend dagegen betrachtet werden, daß agrikoles Kapital, prozentig berechnet, mehr Arbeitskraft in Bewegung setze als das nicht agrikole gesellschaftliche Durchschnittskapital. Hier ist aber zu bemerken, daß wir bei Entwicklung der Rente von dem Teil des agrikolen Kapitals, der das entscheidende pflanzliche Nahrungsmittel, also überhaupt das Hauptlebensmittel bei zivilisierten Völkern produziert, als bestimmend ausgehn. A. Smith - und das ist eins seiner Verdienste - hat schon nachgewiesen, daß in der Viehzucht und überhaupt im Durchschnitt aller nicht in der Produktion der Hauptlebensmittel, also z.B. des Korns, auf dem Boden angelegten Kapitale eine ganz andre Bestimmung des Preises stattfindet. Dieser ist nämlich hier dadurch bestimmt, daß der Preis des Produkts von Boden, der, sage als künstliche Wiese zur Viehzucht benutzt wird, der aber ebensogut in Ackerbauland von gewisser Güte verwandelt werden könnte, hoch genug steigen muß, um dieselbe Rente abzuwerfen wie gleich guter Ackerboden; die Rente des Kornlands geht hier also bestimmend in den Viehpreis ein, weswegen Ramsay mit Recht bemerkt hat, daß in dieser Weise durch die Rente, durch den ökonomischen Ausdruck des Grundeigentums, also durch das Grundeigentum, der Viehpreis künstlich gesteigert wird.

> "Infolge der Ausdehnung der Kultur reicht das unbebaute Ödland nicht mehr hin für die Zufuhr von Schlachtvieh. Ein großer Teil der bebauten Ländereien muß verwandt werden auf Züchtung und Mästung von Vieh, dessen Preis daher hoch genug sein muß, um nicht nur die darauf verwandte Arbeit zu zahlen, sondern auch die Rente, die der Grundbesitzer, und den Profit, den der Pächter von diesem Boden hätten ziehn können, wäre er als Ackerland bebaut worden. Das auf den unbebautesten Torfmooren gezüchtete Vieh wird, je nach Gewicht und Qualität, im selben Markt zum selben Preis verkauft wie das auf dem bestkultivierten Land gezüchtete. Die Besitzer dieser Torfmoore profitieren davon und steigern die Rente ihrer Ländereien im Verhältnis zu den Viehpreisen." (A. Smith, Book I, Chap. XI, part 1.)

Hier also auch im Unterschied von der Kornrente die Differentialrente zugunsten des schlechtern Bodens.

Die absolute Rente erklärt einige Erscheinungen, die auf den ersten Blick die Rente einem bloßen Monopolpreis geschuldet sein lassen. Nehmen wir z.B. den Besitzer eines ohne alles menschliche Zutun, also nicht als Produkt der Forstung existierenden Waldes, etwa in Norwegen, um an A. Smiths Beispiel anzuknüpfen. Wird ihm eine Rente gezahlt von einem Kapitalisten, der Holz fällen läßt, etwa infolge englischer Nachfrage, oder läßt er es auch selbst als Kapitalist fällen, so wird ihm im Holz, außer dem Profit auf das vorgeschoßne Kapital, eine größre oder geringre Rente gezahlt werden. Dies scheint bei diesem reinen Naturprodukt reiner Monopolzuschlag. In der Tat aber besteht das Kapital hier fast nur aus variablem, in Arbeit ausgelegtem Kapital, setzt also auch mehr Mehrarbeit in Bewegung als andres Kapital gleicher Größe. Es steckt also in dem Holzwert ein größrer Überschuß von unbezahlter Arbeit, oder von Mehrwert, als im Produkt von Kapitalen höherer Zusammensetzung. Es kann daher der Durchschnittsprofit aus dem Holz bezahlt werden und ein bedeutender Überschuß in Form von Rente dem Waldeigentümer zufallen. Umgekehrt ist anzunehmen, daß bei der Leichtigkeit, womit das Holzfällen ausgedehnt werden, also diese Produktion sich rasch vermehren kann, die Nachfrage sehr bedeutend steigen muß, damit der Preis des Holzes seinem Wert gleichkommt und daher der ganze Überschuß unbezahlter Arbeit (über den dem Kapitalisten als Durchschnittsprofit zufallenden Teil derselben) in Form der Rente dem Eigentümer zufällt.

Wir haben angenommen, daß der neu in Bebauung gezogne Boden von noch geringrer Qualität ist als der schlechteste letztbebaute. Ist er besser, so trägt er eine Differentialrente. Wir untersuchen hier aber gerade den Fall, wo die Rente nicht als Differentialrente erscheint. Da sind nur zwei Fälle möglich. Der neu in Angriff genommene Boden ist schlechter, oder er ist ebenso gut wie der letztbebaute. Ist er schlechter, so ist dies bereits untersucht. Zu untersuchen ist also nur noch der Fall, wo er ebenso gut ist.

Gleich guter und selbst besserer Boden kann, wie dies schon bei der Differentialrente entwickelt ist, ebensowohl im Fortgang der Kultur in den Neubau eintreten wie schlechterer.

*Erstens*, weil bei der Differentialrente (und der Rente überhaupt, da auch bei der Nicht-Differentialrente immer die Frage eintritt, ob einerseits die Fruchtbarkeit des Bodens überhaupt und andrerseits seine Lage erlaubt, ihn bei dem regulierenden Marktpreis mit Profit und Rente zu bebauen) zwei Bedingungen in umgekehrter Richtung wirken, die sich bald wechselseitig paralysieren, bald eine um die andre den Ausschlag geben können. Das Steigen des Marktpreises - vorausgesetzt, daß der Kostpreis der Bebauung nicht gefallen ist, in andren Worten, daß nicht Fortschritte technischer Art ein neu hinzutretendes Moment für den Neuanbau bilden - kann fruchtbareren Boden in Bebauung bringen, der früher durch seine Lage von der Konkurrenz ausgeschlossen war. Oder es kann bei unfruchtbarerem Boden den Vorteil der Lage so weit steigern, daß die geringre Ertragsfähigkeit dadurch ausgeglichen wird. Oder ohne Steigen des Marktpreises kann die Lage durch verbesserte Kommunikationsmittel die bessern Ländereien in Mitbewerbung bringen, wie wir dies in großem Maßstab bei den Präriestaaten in Nordamerika sehn. Auch in altzivilisierten Ländern findet dies beständig statt, obgleich nicht in demselben Maß wie in Kolonien, wo, wie Wakefield richtig bemerkt, die Lage entscheidend ist. Also erstens die kontradiktorischen Wirkungen von Lage und Fruchtbarkeit und die Variabilität des Faktors der Lage, der beständig ausgeglichen wird, beständige progressive, zur Ausgleichung strebende Veränderungen durchmacht, bringen abwechselnd gleich gute, bessere oder schlechtere Bodenstrecken in neue Konkurrenz mit den altbebauten.

*Zweitens*. Mit der Entwicklung der Naturwissenschaft und der Agronomie ändert sich auch die Fruchtbarkeit des Bodens, indem sich die Mittel ändern, wodurch die Elemente des Bodens sofort verwertbar gemacht werden können. So haben in jüngst verfloßner Zeit leichte Bodenarten in Frankreich und in den östlichen Grafschaften Englands, die früher für schlecht galten, sich auf den ersten Rang erhoben. (Siehe Passy.) Andrerseits wird Boden, der nicht seiner chemischen Zusammensetzung wegen für schlecht galt, sondern nur der Bebauung gewisse mechanisch-physikalische Hindernisse entgegensetzte, in gutes Land verwandelt, sobald die Mittel zur Bewältigung dieser Hindernisse entdeckt sind.

*Drittens*. In allen altzivilisierten Ländern haben alte historische und traditionelle Verhältnisse, z.B. in der Form von Staatsländereien, Gemeindeländereien etc., rein zufällig große Bodenstrecken der Kultur entzogen, in die sie nur nach und nach eintreten. Die Reihenfolge, in der sie der Bebauung unterworfen werden, hängt weder von ihrer Bonität noch von ihrer Lage ab, sondern von ganz äußerlichen Umständen. Wenn man die Geschichte der englischen Gemeindeländereien verfolgte, wie sie nacheinander durch die Enclosure Bills in Privateigentum verwandelt und urbar gemacht wurden, so wäre nichts lächerlicher als die phantastische Voraussetzung, ein moderner Agrikulturchemiker, Liebig z.B., habe die Wahl dieser Reihenfolge geleitet, habe gewisse Felder ihrer chemischen Eigenschaften wegen für die Kultur bezeichnet, andre ausgeschlossen. Was hier entschied, war vielmehr die Gelegenheit, die Diebe macht; die mehr oder minder plausiblen juristischen Vorwände der Aneignung, die sich den großen Grundherrn darboten.

*Viertens*. Abgesehn davon, daß die jedesmal erreichte Entwicklungsstufe des Bevölkerungs- und Kapitalzuwachses der Ausdehnung der Bodenkultur eine wenn auch elastische Schranke zieht; abgesehn von der Wirkung von Zufällen, die den Marktpreis temporär beeinflussen, wie eine Reihe günstiger und ungünstiger Jahreszeiten, hängt die räumliche Ausdehnung der Bodenkultur ab vom gesamten Stand des Kapitalmarkts und der Geschäftslage eines Landes. In Perioden der Knappheit wird es nicht genügen, daß unbebauter Boden dem Pächter den Durchschnittsprofit abwerfen kann - ob er Rente zahle oder nicht -, um zusätzliches Kapital dem Ackerbau zuzuwenden. In andren Perioden der Plethora des Kapitals strömt es dem Landbau zu, selbst ohne Steigerung des Marktpreises, wenn nur sonst die normalen Bedingungen erfüllt sind. Besserer Boden als der bisher angebaute würde in der Tat nur durch das Moment der Lage oder durch bisher nicht durchbrechbare Schranken seiner Ausschließbarkeit oder durch den Zufall von der Konkurrenz ausgeschlossen. Wir haben uns daher nur mit Bodenarten zu beschäftigen, die ebenso gut sind wie die letztbebauten. Zwischen dem neuen Boden und dem letztbebauten besteht aber immer der Unterschied der Kosten der Urbarmachung, und es hängt vom Stand der Marktpreise und der Kreditverhältnisse ab, ob diese unternommen wird oder nicht. Sobald dieser Boden dann wirklich in Konkurrenz tritt, fällt bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen der Marktpreis wieder auf seinen frühern Stand, wobei der neu zugetretne Boden dann dieselbe Rente tragen wird wie der ihm entsprechende alte. Die Voraussetzung, daß er keine Rente tragen wird, wird von ihren Anhängern bewiesen durch die Annahme dessen, was bewiesen werden soll, nämlich: daß der letzte Boden keine Rente getragen hat. Man könnte in derselben Art beweisen, daß die zuletzt gebauten Häuser außer dem eigentlichen Mietzins für das Gebäude keine Rente abwerfen, obgleich sie vermietet werden. Die Tatsache ist, daß sie Rente abwerfen, schon bevor sie Mietzins bringen, indem sie oft lange leer stehn. Ganz wie sukzessive Kapitalanlagen auf ein Bodenstück einen proportionellen Mehrertrag abwerfen können und daher dieselbe Rente wie die ersten, so können Felder von gleicher Güte wie die letztbebauten denselben Ertrag zu denselben Kosten abwerfen. Es wäre sonst überhaupt unbegreiflich, wie Felder derselben Bonität jemals sukzessive in Anbau genommen werden und nicht alle auf einmal oder vielmehr kein einziges, um nicht die Konkurrenz aller nach sich zu ziehn. Der Grundeigentümer ist stets bereit, eine Rente zu ziehn, d.h. etwas umsonst zu erhalten; aber das Kapital braucht gewisse Umstände, um seinen Wunsch zu erfüllen. Die Konkurrenz der Ländereien untereinander hängt daher nicht davon ab, daß der Grundeigentümer sie konkurrieren lassen will, sondern davon, daß sich Kapital findet, um auf den neuen Feldern mit den andern zu konkurrieren.

Soweit die eigentliche Ackerbaurente bloßer Monopolpreis, kann dieser nur klein sein, wie hier auch die absolute Rente unter normalen Verhältnissen nur klein sein kann, welches immer der Überschuß des Werts des Produkts über seinen Produktionspreis sei. Das Wesen der absoluten Rente besteht also darin: gleich große Kapitale in verschiednen Produktionssphären produzieren, je nach ihrer verschiednen Durchschnittszusammensetzung, bei gleicher Rate des Mehrwerts oder gleicher Exploitation der Arbeit, verschiedne Massen von Mehrwert. In der Industrie gleichen sich diese verschiednen Massen von Mehrwert zum Durchschnittsprofit aus und verteilen sich auf die einzelnen Kapitale gleichmäßig als auf aliquote Teile des Gesellschaftskapitals. Das Grundeigentum, sobald die Produktion Grund und Boden braucht, sei es zur Agrikultur, sei es zur Extraktion von Rohstoffen, hindert diese Ausgleichung für die im Boden angelegten Kapitale und fängt einen Teil des Mehrwerts ab, der sonst in die Ausgleichung zur allgemeinen Profitrate eingehn würde. Die Rente bildet dann einen Teil des Werts, spezieller des Mehrwerts der Waren, der nur statt der Kapitalistenklasse, die ihn aus den Arbeitern extrahiert hat, den Grundeigentümern zufällt, die ihn aus den Kapitalisten extrahieren. Es ist hierbei vorausgesetzt, daß das agrikole Kapital mehr Arbeit in Bewegung setzt, als ein gleich großer Teil des nicht agrikolen Kapitals. Wie weit die Abweichung geht oder ob sie überhaupt existiert, hängt ab von der relativen Entwicklung der Agrikultur gegenüber der Industrie. Der Natur der Sache nach muß mit dem Fortschritt der Agrikultur diese Differenz abnehmen, wenn nicht das Verhältnis, worin der variable gegenüber dem konstanten Teil des Kapitals abnimmt, beim industriellen Kapital noch größer ist als beim agrikolen.

Diese absolute Rente spielt eine noch bedeutendere Rolle in der eigentlichen extraktiven Industrie, wo ein Element des konstanten Kapitals, das Rohmaterial, ganz wegfällt und wo mit Ausnahme der Zweige, bei denen der aus Maschinerie und sonstigem fixen Kapital bestehende Teil sehr bedeutend ist, unbedingt die niedrigste Zusammensetzung des Kapitals vorherrscht. Grade hier, wo die Rente allein einem Monopolpreis geschuldet scheint, sind außerordentlich günstige Marktverhältnisse erheischt, damit die Waren zu ihrem Wert verkauft werden oder die Rente gleich dem ganzen Überschuß des Mehrwerts der Ware über ihren Produktionspreis wird. So z.B. bei der Rente von fischbaren Wassern, Steinbrüchen, wildgewachsnen Wäldern etc.[^k26-37]

## Sechsundvierzigstes Kapitel. Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis

Die Differentialrente tritt überall ein und folgt überall denselben Gesetzen wie die agrikole Differentialrente, wo überhaupt Rente existiert. Überall, wo Naturkräfte monopolisierbar sind und dem Industriellen, der sie anwendet, einen Surplusprofit sichern, sei es ein Wassergefälle oder ein reichhaltiges Bergwerk oder ein fischreiches Wasser oder ein gutgelegner Bauplatz, fängt der durch seinen Titel auf einen Teil des Erdballs zum Eigentümer dieser Naturgegenstände Gestempelte diesen Surplusprofit dem fungierenden Kapital in der Form der Rente ab. Was Land zu Bauzwecken betrifft, so hat A. Smith auseinandergesetzt, wie die Grundlage seiner Rente, wie die aller nicht agrikolen Ländereien, durch die eigentliche Ackerbaurente geregelt ist. (Book I, chap. XI, 2 und 3.) Es zeichnet sich diese Rente aus erstens durch den überwiegenden Einfluß, den hier die Lage auf die Differentialrente ausübt (sehr bedeutend z.B. beim Weinbau und bei Bauplätzen in großen Städten); zweitens durch die Handgreiflichkeit der gänzlichen Passivität des Eigentümers, dessen Aktivität bloß darin besteht (namentlich bei Bergwerken), den Fortschritt der gesellschaftlichen Entwicklung auszubeuten, zu dem er nichts beiträgt und bei dem er nichts riskiert, wie doch der industrielle Kapitalist tut, und endlich durch das Vorwiegen des Monopolpreises in vielen Fällen, speziell der schamlosesten Ausbeutung des Elends (denn das Elend ist für die Hausrente eine ergiebigere Quelle, als die Minen von Potosi je für Spanien waren [^k26-38]), und die ungeheure Macht, die dies Grundeigentum gibt, wenn es mit dem industriellen Kapital in derselben Hand vereinigt, dieses befähigt, die Arbeiter im Kampf um den Arbeitslohn praktisch von der Erde als ihrem Wohnsitz auszuschließen.[^k26-39] Ein Teil der Gesellschaft verlangt hier von den andern einen Tribut für das Recht, die Erde bewohnen zu dürfen, wie überhaupt im Grundeigentum das Recht der Eigentümer eingeschlossen ist, den Erdkörper, die Eingeweide der Erde, die Luft und damit die Erhaltung und Entwicklung des Lebens zu exploitieren. Nicht nur das Steigen der Bevölkerung, und damit das wachsende Bedürfnis der Behausung, sondern auch die Entwicklung des fixen Kapitals, das sich entweder der Erde einverleibt oder Wurzeln in ihr schlägt, auf ihr ruht, wie alle industriellen Gebäude, Eisenbahnen, Warenhäuser, Fabrikgebäude, Docks usw., steigert die Baurente notwendig. Eine Verwechslung zwischen der Hausmiete, soweit sie Zins und Amortisation des im Haus angelegten Kapitals, und der Rente für den bloßen Boden, ist hier selbst bei Careyschem gutem Willen nicht möglich, namentlich wenn, wie in England, der Grundeigentümer und der Bauspekulant ganz verschiedne Personen sind. Es kommen hier zwei Elemente in Betracht: auf der einen Seite die Exploitation der Erde zum Zweck der Reproduktion oder Extraktion, auf der andern der Raum, der als ein Element aller Produktion und alles menschlichen Wirkens erheischt ist. Und nach beiden Seiten hin verlangt das Grundeigentum seinen Tribut. Die Nachfrage für Bauterrain hebt den Wert des Bodens als Raum und Grundlage, während dadurch zugleich die Nachfrage nach Elementen des Erdkörpers wächst, die als Baumaterial dienen.[^k26-40]

Wie in rasch fortschreitenden Städten, besonders wo das Bauen wie in London fabrikmäßig betrieben wird, die Bodenrente, nicht das Haus den eigentlichen Grundgegenstand der Bauspekulation bildet, davon haben wir ein Beispiel gegeben Buch II, Kap. XII, S. 215, 216, in den Aussagen eines großen Londoner Bauspekulanten, Edward Capps, vor dem Bankausschuß von 1857. Er sagt dort Nr. 5435:

> "Ich glaube, ein Mann, der in der Welt vorankommen will, kann kaum erwarten voranzukommen durch Einhaltung eines soliden Geschäfts (fair trade) ... er muß notwendig außerdem auf Spekulation bauen, und das auf großem Maßstab; denn der Unternehmer macht sehr wenig Profit aus den Gebäuden selbst, er macht seinen Hauptprofit aus den gesteigerten Grundrenten. Er übernimmt meinetwegen ein Stück Land und gibt jährlich 300 Pfd.St. dafür; wenn er nach einem sorgfältigen Bauplan die richtige Klasse von Häusern darauf errichtet, kann es ihm gelingen, 400 oder 450 Pfd.St. jährlich daraus zu machen, und sein Profit würde viel mehr in der vermehrten Grundrente von 100 oder 150 Pfd.St. jährlich bestehn als in dem Profit aus den Gebäuden, den er in vielen Fällen überhaupt kaum in Betracht zieht."

Wobei nicht zu vergessen ist, daß nach Ablauf des Mietkontrakts von meistens 99 Jahren der Boden mit allen darauf befindlichen Gebäuden und mit der inzwischen meist auf mehr als das Doppelte und Dreifache gesteigerten Grundrente von dem Bauspekulanten oder seinem Rechtsnachfolger wieder an den ursprünglichen letzten Grundeigentümer zurückfällt.

Die eigentliche Bergwerksrente ist bestimmt ganz wie die Ackerbaurente.

> "Es gibt einige Bergwerke, deren Produkt kaum hinreicht, die Arbeit zu bezahlen und das darin angelegte Kapital samt dem gewöhnlichen Profit zu ersetzen. Sie werfen dem Unternehmer einigen Profit ab, aber keine Rente für den Grundeigentümer. Sie können mit Vorteil nur vom Grundeigentümer bearbeitet werden, der als sein eigner Unternehmer den gewöhnlichen Profit aus seinem angelegten Kapital macht. Viele Kohlengruben in Schottland werden in dieser Art betrieben und können in keiner andern Art betrieben werden. Der Grundeigentümer erlaubt niemand anders, sie ohne Rentezahlung zu betreiben, aber niemand kann Rente dafür zahlen." (A. Smith, Book I, chap. XI, 2.)

Man muß unterscheiden, ob die Rente aus einem Monopolpreis fließt, weil ein von ihr unabhängiger Monopolpreis der Produkte oder des Bodens selbst existiert, oder ob die Produkte zu einem Monopolpreis verkauft werden, weil eine Rente existiert. Wenn wir von Monopolpreis sprechen, so meinen wir überhaupt einen Preis, der nur durch die Kauflust und Zahlungsfähigkeit der Käufer bestimmt ist, unabhängig von dem durch den allgemeinen Produktionspreis wie von dem durch den Wert der Produkte bestimmten Preis. Ein Weinberg, der Wein von ganz außerordentlicher Güte erzeugt, Wein, der überhaupt nur in relativ geringer Quantität erzeugt werden kann, trägt einen Monopolpreis. Der Weinzüchter würde infolge dieses Monopolpreises, dessen Überschuß über den Wert des Produkts allein durch den Reichtum und die Liebhaberei der vornehmen Weintrinker bestimmt ist, einen bedeutenden Surplusprofit realisieren. Dieser Surplusprofit, der hier aus einem Monopolpreis fließt, verwandelt sich in Rente und fällt in dieser Form dem Grundeigentümer anheim, infolge seines Titels auf dies mit besondern Eigenschaften begabte Stück des Erdkörpers. Hier schafft also der Monopolpreis die Rente. Umgekehrt würde die Rente den Monopolpreis schaffen, wenn Getreide nicht nur über seinen Produktionspreis, sondern auch über seinen Wert verkauft würde infolge der Schranke, die das Grundeigentum der rentelosen Anlage von Kapital auf unbebautem Boden zieht. Daß es nur der Titel einer Anzahl von Personen auf das Eigentum am Erdball ist, der sie befähigt, einen Teil der Mehrarbeit der Gesellschaft sich als Tribut anzueignen und mit der Entwicklung der Produktion sich in stets steigendem Maß anzueignen, wird durch den Umstand verdeckt, daß die kapitalisierte Rente, also eben dieser kapitalisierte Tribut als Preis des Bodens erscheint und dieser daher wie jeder andre Handelsartikel verkauft werden kann. Für den Käufer erscheint daher sein Anspruch auf die Rente nicht als umsonst erhalten, und ohne die Arbeit, das Risiko und den Unternehmungsgeist des Kapitals umsonst erhalten, sondern als zu seinem Äquivalent bezahlt. Ihm erscheint, wie schon früher bemerkt, die Rente nur als Zins des Kapitals, womit er den Boden und damit den Anspruch auf die Rente erkauft hat. Ganz so erscheint einem Sklavenhalter, der einen Neger gekauft hat, sein Eigentum an dem Neger nicht durch die Institution der Sklaverei als solche, sondern durch Kauf und Verkauf von Ware erworben. Aber der Titel selbst wird durch den Verkauf nicht erzeugt, sondern nur übertragen. Der Titel muß da sein, bevor er verkauft werden kann, und sowenig wie ein Verkauf, kann eine Reihe von solchen Verkäufen, ihre beständige Wiederholung, diesen Titel schaffen. Was ihn überhaupt geschaffen hat, waren die Produktionsverhältnisse. Sobald diese auf einem Punkt angelangt sind, wo sie sich umhäuten müssen, fällt die materielle, die ökonomisch und historisch berechtigte, die aus dem Prozeß der gesellschaftlichen Lebenserzeugung entspringende Quelle des Titels und aller auf ihm begründeten Transaktionen fort. Vom Standpunkt einer höhern ökonomischen Gesellschaftsformation wird das Privateigentum einzelner Individuen am Erdball ganz so abgeschmackt erscheinen wie das Privateigentum eines Menschen an einem andern Menschen. Selbst eine ganze Gesellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenommen, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias den nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.

* * *

Bei der folgenden Untersuchung des Bodenpreises sehn wir ab von allen Konkurrenzschwankungen, von allen Bodenspekulationen oder auch vom kleinen Grundeigentum, wo die Erde das Hauptinstrument der Produzenten bildet und daher zu jedem Preis von ihnen gekauft werden muß.

I. Der Preis des Bodens kann steigen, ohne daß die Rente steigt; nämlich

1. durch das bloße Fallen des Zinsfußes, welches bewirkt, daß die Rente teurer verkauft wird und daher die kapitalisierte Rente, der Bodenpreis, wächst;

2. weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst.

II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst.

Die Rente kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts steigt, in welchem Fall immer die Rate der Differentialrente steigt, ob die Rente auf dem schlechtesten bebauten Boden groß, klein oder gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhältnis des Teils des Mehrwerts, der sich in Rente verwandelt, zum vorgeschoßnen Kapital, welches das Bodenprodukt produziert. Es ist dies verschieden von dem Verhältnis des Surplusprodukts zum Gesamtprodukt, denn das Gesamtprodukt schließt nicht das ganze vorgeschoßne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital, das neben dem Produkt fortexistiert. Dagegen ist dies darin eingeschlossen, daß auf den Bodenarten, die eine Differentialrente tragen, ein wachsender Teil des Produkts sich in überschüssiges Surplusprodukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft die Preissteigerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis des Bodens.

Die Rente kann aber auch wachsen, ohne daß der Preis des Bodenprodukts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.

Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von Monopolpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich großer Kapitalanlage auf den alten Ländereien neue Ländereien besserer Qualität bebaut werden, die aber nur hinreichen, die gewachsene Nachfrage zu decken, so daß der regulierende Marktpreis unverändert bleibt. In diesem Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber für den neu in Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den des alten.

Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer Ergiebigkeit und gleichbleibendem Marktpreis die Masse des den Boden exploitierenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital dieselbe bleibt, verdoppelt sich z.B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst verdoppelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die zweite Kapitalanlage ebensogut wie die erste einen Surplusprofit ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente verwandelt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des Rente erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, daß verschiedne sukzessive Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit ihr Ertrag ungleich ist und daher eine Differentialrente entsteht, kommt auf die Behauptung hinaus, daß, wenn zwei Kapitale von je 1.000 Pfd. St. auf zwei Feldern von gleicher Ergiebigkeit angelegt sind, nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich diese beiden Felder zur bessern Bodenklasse gehören, die eine Differentialrente abwirft. (Die Masse des Rentals, die Gesamtrente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage, ohne daß der Preis des einzelnen Bodenstücks oder die Rentrate oder auch die Rentmasse auf dem einzelnen Bodenstücke notwendig wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räumlichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der Rente auf den einzelnen Besitzungen verbunden sein.) Sonst käme diese Behauptung auf die andre hinaus, daß die Kapitalanlage auf zwei verschiednen Bodenstücken nebeneinander andern Gesetzen folge als die sukzessive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück, während man doch gerade die Differentialrente ableitet aus der Identität des Gesetzes in beiden Fällen, aus dem Zuwachs der Ergiebigkeit der Kapitalanlage sowohl auf demselben Felde wie auf verschiednen Feldern. Die einzige Modifikation, die hier existiert und die übersehn wird, ist die, daß sukzessive Kapitalanlage bei ihrer Anwendung auf räumlich verschiednen Boden auf die Schranke des Grundeigentums stößt, was bei sukzessiven Kapitalanlagen auf demselben Boden nicht der Fall ist. Daher auch die entgegengesetzte Wirkung, wodurch diese verschiednen Formen der Anlage sich in der Praxis wechselseitig in Schranken halten. Es tritt hier nie ein Unterschied vom Kapital ein. Bleibt die Zusammensetzung des Kapitals dieselbe und ebenso die Rate des Mehrwerts, so bleibt die Profitrate unverändert, so daß bei verdoppeltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso bleibt unter den angenommenen Verhältnissen die Rentrate dieselbe. Wenn ein Kapital von 1.000 Pfd. St. eine Rente von x, wirft unter den vorausgesetzten Umständen eines von 2.000 Pfd. St. eine Rente von 2x ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unverändert geblieben ist, da der Annahme nach das doppelte Kapital in demselben Feld arbeitet, ist infolge des Steigens der Masse der Rente auch ihre Höhe gestiegen. Derselbe Acre, der 2 Pfd. St. Rente einbrachte, bringt jetzt 4 Pfd.[^k26-41]

Das Verhältnis eines Teils des Mehrwerts, der Geldrente - denn das Geld ist der selbständige Ausdruck des Werts - zum Boden ist an sich abgeschmackt und irrationell; denn es sind inkommensurable Größen, die hier aneinander gemessen werden, ein bestimmter Gebrauchswert, Bodenstück von soundso viel Quadratfuß auf der einen Seite, und Wert, speziell Mehrwert auf der andern. Es drückt dies in der Tat nichts aus, als daß unter den gegebnen Verhältnissen das Eigentum an den Quadratfüßen Boden den Grundeigentümer befähigt, ein bestimmtes Quantum unbezahlter Arbeit abzufangen, die das in den Quadratfüßen wie ein Schwein in den Kartoffeln wühlende Kapital {hier steht im Ms. in Klammern, aber durchstrichen: Liebig} realisiert hat. Prima facie ist der Ausdruck aber derselbe, als wollte man vom Verhältnis einer Fünfpfundnote zum Durchmesser der Erde sprechen. Die Vermittlungen der irrationellen Formen, worin bestimmte ökonomische Verhältnisse erscheinen und sich praktisch zusammenfassen, gehn die praktischen Träger dieser Verhältnisse in ihrem Handel und Wandel jedoch nichts an; und da sie gewohnt sind, sich darin zu bewegen, findet ihr Verstand nicht im geringsten Anstoß daran. Ein vollkommner Widerspruch hat durchaus nichts Geheimnisvolles für sie. In den dem innern Zusammenhang entfremdeten und, für sich isoliert genommen, abgeschmackten Erscheinungsformen fühlen sie sich ebenfalls so zu Haus wie ein Fisch im Wasser. Es gilt hier, was Hegel mit Bezug auf gewisse mathematische Formeln sagt, daß, was der gemeine Menschenverstand irrationell findet, das Rationelle, und sein Rationelles die Irrationalität selbst ist.

Mit Bezug auf die Bodenfläche selbst betrachtet, drückt sich also das Steigen in der Masse der Rente aus, ganz wie ein Steigen in der Rate der Rente, und daher die Verlegenheit, wenn die Bedingungen, die den einen Fall erklären würden, bei dem andern fehlen.

Der Bodenpreis kann aber auch steigen, selbst wenn der Preis des Bodenprodukts abnimmt.

In diesem Fall kann sich durch weitre Differenzierung die Differentialrente, und daher der Bodenpreis, der bessern Ländereien vermehrt haben. Oder wenn dies nicht der Fall ist, kann bei vermehrter Produktivkraft der Arbeit der Preis des Bodenprodukts gefallen sein, so daß aber die vermehrte Produktion dies mehr als aufwiegt. Nimm an, das Quarter habe 60 sh. gekostet. Werden von demselben Acre mit demselben Kapital 2 qrs. statt einem produziert, und das qr. falle auf 40 sh., so bringen 2 qrs. 80 sh., so daß der Wert des Produkts desselben Kapitals auf demselben Acre um ein Drittel gestiegen, obgleich der Preis per qr. um ein Drittel gefallen ist. Wie dies möglich, ohne daß das Produkt über seinem Produktionspreis oder Wert verkauft wird, wurde bei der Differentialrente entwickelt. Es ist in der Tat nur in zwei Arten möglich. Entweder schlechter Boden wird außer Konkurrenz gesetzt, aber der Preis des bessern Bodens wächst, wenn die Differentialrente wächst, die allgemeine Verbesserung also ungleichmäßig auf die verschiednen Bodenarten wirkt. Oder auf dem schlechtesten Boden drückt sich derselbe Produktionspreis (und derselbe Wert, falls absolute Rente gezahlt wird) wegen gesteigerter Produktivität der Arbeit in größrer Masse Produkt aus. Das Produkt stellt nach wie vor denselben Wert dar, aber der Preis seiner aliquoten Teile ist gefallen, während ihre Anzahl sich vermehrt hat. Wenn dasselbe Kapital angewandt, ist dies unmöglich; denn in diesem Fall drückt sich stets derselbe Wert in jeder beliebigen Menge Produkt aus. Es ist aber möglich, wenn ein Kapitalzuschuß gemacht worden ist für Gips, Guano etc., kurz, für Verbesserungen, deren Wirkung sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Bedingung ist, daß der Preis des einzelnen qr. zwar fällt, aber nicht in demselben Verhältnis, wie die Zahl der qrs. wächst.

III. Diese verschiednen Bedingungen des Steigens der Rente und daher des Bodenpreises überhaupt oder für einzelne Bodenarten können z.T. konkurrieren, z.T. schließen sie einander aus und können nur abwechselnd wirken. Es folgt aber aus dem Entwickelten, daß aus einem Steigen des Bodenpreises nicht ohne weiteres auf ein Steigen der Rente und daß aus einem Steigen der Rente, welches immer ein Steigen des Bodenpreises nach sich zieht, nicht ohne weiteres auf ein Steigen der Bodenprodukte geschlossen werden kann.[^k26-42]

Statt auf die wirklichen naturgemäßen Ursachen der Erschöpfung des Bodens zurückzugehn, welche übrigens sämtlichen Ökonomen, die über Differentialrente geschrieben haben, unbekannt waren wegen des Zustands der Agrikulturchemie zu ihrer Zeit, ist die flache Auffassung zu Hilfe genommen worden, daß man nicht jede beliebige Masse Kapital in einem räumlich begrenzten Feld anlegen kann; wie z.B. die "Edinburgh Review" dem Richard Jones entgegenhielt, daß man nicht ganz England durch Bebauung von Soho Square füttern kann. Wenn dies als ein besondrer Nachteil der Agrikultur angesehn wird, so ist gerade das Umgekehrte wahr. Es können hier sukzessive Kapitalanlagen fruchtbringend angelegt werden, weil die Erde selbst als Produktionsinstrument wirkt, was bei einer Fabrik, wo sie nur als Unterlage, als Platz, als räumliche Operationsbasis fungiert, nicht oder nur innerhalb sehr enger Grenzen der Fall ist. Man kann zwar - und dies tut die große Industrie - in einem, verglichen mit dem parzellierten Handwerk, kleinen Raum eine große Produktionsanlage konzentrieren. Aber, die Entwicklungsstufe der Produktivkraft gegeben, ist immer ein bestimmter Raum erforderlich, und das Bauen in die Höhe hat auch seine bestimmten praktischen Grenzen. Über diese hinaus erfordert Ausdehnung der Produktion auch Erweiterung des Bodenraums. Das in Maschinen usw. angelegte fixe Kapital verbessert sich nicht durch den Gebrauch, sondern verschleißt im Gegenteil. Infolge neuer Erfindungen können auch hier einzelne Verbesserungen angebracht werden, aber die Entwicklung der Produktivkraft als gegeben vorausgesetzt, kann sich die Maschine nur verschlechtern. Bei rascher Entwicklung der Produktivkraft muß die ganze alte Maschinerie durch vorteilhaftere ersetzt werden, also verlorengehn. Die Erde dagegen, richtig behandelt, verbessert sich fortwährend. Der Vorzug der Erde, daß sukzessive Kapitalanlagen Vorteil bringen können, ohne daß die frühern verlorengehn, schließt zugleich die Möglichkeit der Ertragsdifferenz dieser sukzessiven Kapitalanlagen ein.

## Siebenundvierzigstes Kapitel. Genesis der kapitalistischen Grundrente

### I. Einleitendes

Man muß sich klarmachen, worin eigentlich die Schwierigkeit der Behandlung der Grundrente, vom Standpunkt der modernen Ökonomie, als des theoretischen Ausdrucks der kapitalistischen Produktionsweise besteht. Dies ist selbst von einer großen Anzahl neuerer Schriftsteller immer noch nicht begriffen worden, wie jeder erneuerte Versuch, die Grundrente "neu" zu erklären, beweist. Die Neuheit besteht hier fast immer in dem Rückfall in längst überwundne Standpunkte. Die Schwierigkeit besteht nicht darin, das vom agrikolen Kapital erzeugte Mehrprodukt und den ihm entsprechenden Mehrwert überhaupt zu erklären. Diese Frage ist vielmehr gelöst in der Analyse des Mehrwerts, den alles produktive Kapital erzeugt, in welcher Sphäre immer es angelegt sei. Die Schwierigkeit besteht darin, nachzuweisen, woher nach Ausgleichung des Mehrwerts unter den verschiednen Kapitalen zum Durchschnittsprofit, zu einem ihren verhältnismäßigen Größen entsprechenden proportionellen Anteil an dem Gesamtmehrwert, den das gesellschaftliche Kapital in allen Produktionssphären zusammen erzeugt hat, woher nach dieser Ausgleichung, nach der scheinbar bereits stattgehabten Verteilung alles Mehrwerts, der überhaupt zu verteilen ist, woher da noch der überschüssige Teil dieses Mehrwerts stammt, den das im Boden angelegte Kapital unter der Form der Grundrente an den Grundeigentümer zahlt. Ganz abgesehn von den praktischen Motiven, welche den modernen Ökonomen als Wortführer des industriellen Kapitals gegen das Grundeigentum zur Untersuchung dieser Frage stachelten - Motive, die wir in dem Kapitel über die Geschichte der Grundrente näher andeuten werden -, war die Frage für sie als Theoretiker von entscheidendem Interesse. Zugeben, daß die Erscheinung der Rente für das im Ackerbau angelegte Kapital aus einer besondren Wirkung der Anlagesphäre selbst, aus der Erdkruste als solcher angehörigen Eigenschaften stamme - das hieß verzichten auf den Wertbegriff selbst, also verzichten auf jede Möglichkeit wissenschaftlicher Erkenntnis auf diesem Gebiet. Selbst die einfache Wahrnehmung, daß die Rente aus dem Preise des Bodenprodukts bezahlt wird - was selbst da stattfindet, wo sie in Naturalform gezahlt wird, wenn der Pächter seinen Produktionspreis herausschlagen soll -, zeigte die Abgeschmacktheit, den Überschuß dieses Preises über den gewöhnlichen Produktionspreis, also die relative Teuerkeit des Ackerbauprodukts aus dem Überschuß der naturwüchsigen Produktivität der agrikolen Industrie über die Produktivität der andern Industriezweige zu erklären; da umgekehrt, je produktiver die Arbeit, desto wohlfeiler jeder aliquote Teil ihres Produkts, weil desto größer die Masse der Gebrauchswerte, worin dasselbe Quantum Arbeit, also derselbe Wert sich darstellt.

Die ganze Schwierigkeit in der Analyse der Rente bestand also darin, den Überschuß des agrikolen Profits über den Durchschnittsprofit zu erklären, nicht den Mehrwert, sondern den dieser Produktionssphäre eigentümlichen überschüssigen Mehrwert, also auch nicht das "Nettoprodukt", sondern den Überschuß dieses Nettoprodukts über das Nettoprodukt der andren Industriezweige. Der Durchschnittsprofit selbst ist ein Produkt, eine Bildung des unter ganz bestimmten historischen Produktionsverhältnissen vor sich gehenden sozialen Lebensprozesses, ein Produkt, das, wie wir gesehn haben, sehr weitläuftige Vermittlung voraussetzt. Um überhaupt von einem Überschuß über den Durchschnittsprofit sprechen zu können, muß dieser Durchschnittsprofit selbst als Maßstab und, wie es in der kapitalistischen Produktionsweise der Fall ist, als Regulator der Produktion überhaupt hergestellt sein. In Gesellschaftsformen also, wo es noch nicht das Kapital ist, das die Funktion vollzieht, alle Mehrarbeit zu erzwingen und allen Mehrwert in erster Hand sich selbst anzueignen, wo also das Kapital sich die gesellschaftliche Arbeit noch nicht oder nur sporadisch subsumiert hat, kann von der Rente im modernen Sinn, von der Rente als einem Überschuß über den Durchschnittsprofit, d.h. über den proportionellen Anteil jedes Einzelkapitals an dem vom gesellschaftlichen Gesamtkapital produzierten Mehrwert, überhaupt nicht die Rede sein. Es zeigt die Naivetät z.B. des Herrn Passy (siehe weiter unten), wenn er schon im Urzustand von Rente spricht als von Überschuß über den Profit - über eine historisch bestimmte gesellschaftliche Form des Mehrwerts, die also nach Herrn Passy so ziemlich auch ohne Gesellschaft existieren kann.

Für die ältern Ökonomen, die überhaupt mit der Analyse der, zu ihrer Zeit noch unentwickelten, kapitalistischen Produktionsweise erst beginnen, bot die Analyse der Rente entweder überhaupt keine Schwierigkeit oder doch Schwierigkeit ganz andrer Art. Petty, Cantillon, überhaupt die der Feudalzeit näher stehenden Schriftsteller nehmen die Grundrente als die normale Form des Mehrwerts überhaupt an, während der Profit ihnen noch unbestimmt mit dem Arbeitslohn zerfließt oder höchstens als ein vom Kapitalisten dem Grundeigentümer abgepreßter Teil dieses Mehrwerts erscheint. Sie gehn also von einem Zustand aus, wo erstens die agrikole Bevölkerung noch den weit überwiegenden Teil der Nation ausmacht und wo zweitens der Grundeigentümer noch als die Person erscheint, die in erster Hand die überschüssige Arbeit der unmittelbaren Produzenten vermittelst des Monopols des Grundeigentums sich aneignet, wo also das Grundeigentum auch noch als die Hauptbedingung der Produktion erscheint. Für sie konnte eine Fragestellung noch nicht existieren, die umgekehrt, vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus, zu erforschen sucht, wie das Grundeigentum es fertigbringt, dem Kapital einen Teil des von diesem produzierten (d.h. den unmittelbaren Produzenten ausgepreßten) und in erster Hand bereits angeeigneten Mehrwerts wieder zu entziehn.

Bei den *Physiokraten* ist die Schwierigkeit schon andrer Natur. Als in der Tat die ersten systematischen Dolmetscher des Kapitals, suchen sie die Natur des Mehrwerts überhaupt zu analysieren. Die Analyse fällt für sie zusammen mit der Analyse der Rente, der einzigen Form, worin der Mehrwert für sie existiert. Das Rente tragende oder agrikole Kapital ist für sie daher das einzige Mehrwert erzeugende Kapital und die von ihm in Bewegung gesetzte agrikole Arbeit die allein Mehrwert setzende, also vom kapitalistischen Standpunkt aus ganz richtig die einzige produktive Arbeit. Die Erzeugung von Mehrwert gilt ihnen ganz richtig als das Bestimmende. Sie haben, von andren in Buch IV auseinanderzusetzenden Verdiensten abgesehn, zunächst das große Verdienst, von dem allein in der Zirkulationssphäre fungierenden Handelskapital zurückzugehn zum produktiven Kapital, im Gegensatz zum Merkantilsystem, das in seinem groben Realismus die eigentliche Vulgärökonomie jener Zeit bildet, vor deren praktischen Interessen die Anfänge wissenschaftlicher Analyse durch Petty und seine Nachfolger ganz in den Hintergrund gedrängt waren. Beiläufig handelt es sich hier, bei der Kritik des Merkantilsystems, nur um seine Anschauungen von Kapital und Mehrwert. Es ist schon früher bemerkt worden, daß das Monetarsystem die Produktion für den Weltmarkt und die Verwandlung des Produkts in Ware, daher in Geld, richtig als Voraussetzung und Bedingung der kapitalistischen Produktion verkündet. In seiner Fortsetzung im Merkantilsystem entscheidet nicht mehr die Verwandlung des Warenwerts in Geld, sondern die Erzeugung von Mehrwert, aber vom begriffslosen Standpunkt der Zirkulationssphäre aus und zugleich so, daß dieser Mehrwert sich darstellt in Surplusgeld, im Überschuß der Handelsbilanz. Es ist aber zugleich das die interessierten Kaufleute und Fabrikanten von damals richtig Charakterisierende und das der Periode der kapitalistischen Entwicklung, die sie darstellen, Adäquate darin, daß es bei der Verwandlung der feudalen Ackerbaugesellschaften in industrielle und bei dem entsprechenden industriellen Kampf der Nationen auf dem Weltmarkt auf eine beschleunigte Entwicklung des Kapitals ankommt, die nicht auf dem sog. naturgemäßen Weg, sondern durch Zwangsmittel zu erreichen ist. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob das nationale Kapital allmählich und langsam sich in industrielles verwandelt oder ob diese Verwandlung zeitlich beschleunigt wird durch die Steuer, die sie vermittelst der Schutzzölle hauptsächlich auf Grundeigentümer, Mittel- und Kleinbauern und Handwerk legen, durch die beschleunigte Expropriation der selbständigen unmittelbaren Produzenten, durch gewaltsam beschleunigte Akkumulation und Konzentration der Kapitale, kurz, durch beschleunigte Herstellung der Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise. Es macht zugleich enormen Unterschied in der kapitalistischen und industriellen Exploitation der natürlichen nationalen Produktivkraft. Der nationale Charakter des Merkantilsystems ist daher nicht bloße Phrase im Munde seiner Wortführer. Unter dem Vorwand, sich nur mit dem Reichtum der Nation und den Hilfsquellen des Staats zu beschäftigen, erklären sie in der Tat die Interessen der Kapitalistenklasse und die Bereicherung überhaupt für den letzten Staatszweck und proklamieren sie die bürgerliche Gesellschaft gegen den alten überirdischen Staat. Aber zugleich ist das Bewußtsein vorhanden, daß die Entwicklung der Interessen des Kapitals und der Kapitalistenklasse, der kapitalistischen Produktion, die Basis der nationalen Macht und des nationalen Übergewichts in der modernen Gesellschaft geworden ist.

Es ist ferner das Richtige bei den Physiokraten, daß in der Tat alle Produktion von Mehrwert, also auch alle Entwicklung des Kapitals, der natürlichen Grundlage nach, auf der Produktivität der agrikolen Arbeit beruht. Wenn die Menschen überhaupt nicht fähig, in einem Arbeitstag mehr Lebensmittel, also im engsten Sinn mehr Ackerbauprodukte zu erzeugen, als jeder Arbeiter zu seiner eignen Reproduktion bedarf, wenn die tägliche Verausgabung seiner ganzen Arbeitskraft nur dazu hinreicht, die zu seinem individuellen Bedarf unentbehrlichen Lebensmittel herzustellen, so könnte überhaupt weder von Mehrprodukt noch von Mehrwert die Rede sein. Eine über das individuelle Bedürfnis des Arbeiters hinausgehende Produktivität der agrikolen Arbeit ist die Basis aller Gesellschaft und ist vor allem die Basis der kapitalistischen Produktion, die einen immer wachsenden Teil der Gesellschaft von der Produktion der unmittelbaren Lebensmittel loslöst und sie, wie Steuart sagt, in free hands verwandelt, sie zur Exploitation in andren Sphären disponibel macht.

Was soll man aber zu neuern ökonomischen Schriftstellern wie Daire, Passy etc. sagen, welche am Lebensabend der ganzen klassischen Ökonomie, ja am Sterbebett derselben, die ursprünglichsten Vorstellungen über die Naturbedingungen der Mehrarbeit und daher des Mehrwerts überhaupt wiederholen und damit etwas Neues und Schlagendes über die Grundrente vorzubringen glauben, nachdem diese Grundrente längst als eine besondre Form und ein spezifischer Teil des Mehrwerts entwickelt ist? Es charakterisiert eben die Vulgärökonomie, daß sie das, was in einer bestimmten überlebten Entwicklungsstufe neu, originell, tief und berechtigt war, zu einer Zeit wiederholt, wo es platt, abgestanden und falsch ist. Sie bekennt damit, daß sie auch nicht einmal eine Ahnung über die Probleme besitzt, die die klassische Ökonomie beschäftigt haben. Sie verwechselt sie mit Fragen, wie sie nur auf einem niedrigern Standpunkt der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft gestellt werden konnten. Ebenso verhält es sich mit ihrem rastlosen und selbstgefälligen Wiederkäuen der physiokratischen Sätze über den Freihandel. Diese Sätze haben längst alles und jedes theoretische Interesse verloren, sosehr sie diesen oder jenen Staat praktisch interessieren mögen.

Bei der eigentlichen Naturalwirtschaft, wo gar kein oder nur ein sehr unbedeutender Teil des agrikolen Produkts in den Zirkulationsprozeß eintritt und selbst nur ein relativ unbedeutender Teil des Teils des Produkts, der die Revenue des Grundeigentümers darstellt, wie z.B. auf vielen altrömischen Latifundien, wie auf den Villen Karls des Großen, und wie (sieh Vinçard, "Histoire du travail") mehr oder weniger während des ganzen Mittelalters, besteht das Produkt und das Mehrprodukt der großen Güter keineswegs bloß aus den Produkten der agrikolen Arbeit. Es umfaßt ebensowohl die Produkte der industriellen Arbeit. Häusliche Handwerks- und Manufakturarbeit, als Nebenbetrieb des Ackerbaus, der die Basis bildet, ist die Bedingung der Produktionsweise, worauf diese Naturalwirtschaft beruht, im europäischen Altertum und Mittelalter sowohl wie noch heutzutage in der indischen Gemeinde, wo deren traditionelle Organisation noch nicht zerstört ist. Die kapitalistische Produktionsweise hebt diesen Zusammenhang völlig auf; ein Prozeß, den man im großen namentlich während des letzten Drittels des 18. Jahrhunderts in England studieren kann. Köpfe, die in mehr oder minder halb feudalen Gesellschaften aufgewachsen waren, Herrenschwand z.B., betrachten noch Ende des 18. Jahrhunderts diese Trennung von Ackerbau und Manufaktur als tollkühnes gesellschaftliches Wagstück, als eine unbegreiflich riskierte Existenzweise. Und selbst in den Ackerbauwirtschaften des Altertums, die die meiste Analogie mit der kapitalistischen Landwirtschaft zeigen, in Karthago und Rom, ist die Ähnlichkeit größer mit der Plantagenwirtschaft als mit der der wirklich kapitalistischen Exploitationsweise entsprechenden Form.[^k27-42a] Eine formelle Analogie, die aber auch in allen wesentlichen Punkten durchaus als Täuschung erscheint für den, der die kapitalistische Produktionsweise begriffen hat und der nicht etwa wie Herr Mommsen[^k27-43] in jeder Geldwirtschaft auch schon kapitalistische Produktionsweise entdeckt - eine formelle Analogie findet sich im Altertum im kontinentalen Italien überhaupt nicht, sondern nur etwa in Sizilien, weil dies als agrikoles Tributland für Rom existierte, der Ackerbau daher wesentlich auf den Export gerichtet war. Hier finden sich Pächter im modernen Sinn.

Eine unrichtige Auffassung der Natur der Rente basiert auf dem Umstand, daß aus der Naturalwirtschaft des Mittelalters her, und ganz den Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise widersprechend, die Rente in Naturalform zum Teil in den Zehnten der Kirche, zum Teil als Kuriosität, durch alte Kontrakte verewigt, sich in die moderne Zeit herübergeschleppt hat. Es gewinnt dadurch den Anschein, daß die Rente nicht aus dem Preis des Agrikulturprodukts, sondern aus seiner Masse entspringt, also nicht aus gesellschaftlichen Verhältnissen, sondern aus der Erde. Wir haben schon früher gezeigt, daß, obgleich der Mehrwert sich in einem Surplusprodukt darstellt, nicht umgekehrt ein Surplusprodukt im Sinn einer bloßen Zunahme der Masse des Produkts, einen Mehrwert darstellt. Es kann ein Minus von Wert darstellen. Die Baumwollindustrie müßte sonst 1860, verglichen mit 1840, einen enormen Mehrwert darstellen, während im Gegenteil der Preis des Garns gefallen ist. Die Rente kann infolge einer Reihe von Mißjahren enorm wachsen, weil der Preis des Getreides steigt, obgleich dieser Surpluswert sich in einer absolut abnehmenden Masse von teurerem Weizen darstellt. Umgekehrt, infolge einer Reihe fruchtbarer Jahre kann die Rente sinken, weil der Preis sinkt, obgleich die gesunkene Rente sich in einer größern Masse wohlfeilern Weizens darstellt. Zunächst ist nun zu bemerken über die Produktenrente, daß sie bloße, aus einer verlebten Produktionsweise herübergeschleppte und als Ruine ihr Dasein fristende Tradition ist, deren Widerspruch mit der kapitalistischen Produktionsweise sich darin zeigt, daß sie aus den Privatkontrakten von selbst verschwand und daß sie da, wo die Gesetzgebung eingreifen konnte, wie bei den Kirchenzehnten in England, gewaltsam als Inkongruität abgeschüttelt wurde. Zweitens aber, wo sie auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise fortexistierte, war sie nichts und konnte nichts andres sein als ein mittelalterlich verkleideter Ausdruck der Geldrente. Das qr. Weizen steht z.B. auf 40 sh. Von diesem qr. muß ein Teil den in ihm enthaltnen Arbeitslohn ersetzen und verkauft werden, um ihn von neuem auslegen zu können; ein andrer Teil muß verkauft werden, um den auf ihn fallenden Teil der Steuern zu zahlen. Aussaat und ein Teil des Düngers selbst gehn da, wo die kapitalistische Produktionsweise und mit ihr die Teilung der gesellschaftlichen Arbeit entwickelt ist, als Waren in die Reproduktion ein, müssen also zum Ersatz gekauft werden; und es muß wieder ein Teil des qr. verkauft werden, um das Geld hierfür zu liefern. Soweit sie nicht wirklich als Ware gekauft werden müssen, sondern aus dem Produkt selbst in natura entnommen werden, um von neuem als Produktionsbedingungen in seine Reproduktion einzugehn - wie dies nicht nur im Ackerbau, sondern in vielen Produktionszweigen geschieht, die konstantes Kapital produzieren -, gehn sie in die Rechnung, in Rechengeld ausgedrückt, ein und kommen als Bestandteile des Kostpreises in Abzug. Der Verschleiß der Maschinerie und des fixen Kapitals überhaupt muß in Geld ersetzt werden. Endlich kommt der Profit, der auf die Summe dieser, in wirklichem Geld oder in Rechengeld ausgedrückten Kosten berechnet ist. Dieser Profit stellt sich in einem bestimmten Teil des Bruttoprodukts dar, der durch seinen Preis bestimmt ist. Und der Teil, der dann übrigbleibt, bildet die Rente. Ist die kontraktliche Produktenrente größer als dieser durch den Preis bestimmte Rest, so bildet sie keine Rente, sondern ist Abzug vom Profit. Wegen dieser Möglichkeit schon ist die Produktenrente, die dem Preis des Produkts nicht folgt, die also mehr oder weniger betragen kann als die wirkliche Rente und die daher nicht nur einen Abzug vom Profit, sondern auch von Bestandteilen des Kapitalersatzes bilden kann, eine veraltete Form. In der Tat ist diese Produktenrente, soweit sie nicht dem Namen, sondern der Sache nach Rente ist, ausschließlich bestimmt durch den Überschuß des Preises des Produkts über seine Produktionskosten. Nur unterstellt sie diese variable Größe als eine konstante. Aber es ist eine so anheimelnde Vorstellung, daß das Produkt in natura erstens hinreicht, die Arbeiter zu ernähren, dann dem kapitalistischen Pächter mehr Nahrung zu lassen als er braucht, und daß der Überschuß darüber die natürliche Rente bildet. Ganz wie wenn ein Kattunfabrikant 200.000 Ellen fabriziert. Diese Ellen reichen nicht nur hin, seine Arbeiter zu kleiden, seine Frau und alle seine Nachkommenschaft und ihn selbst mehr als zu kleiden, ihm außerdem noch Kattun zum Verkauf zu lassen und endlich eine gewaltige Rente in Kattun zu zahlen. Die Sache ist so einfach! Man ziehe von 200.000 Ellen Kattun die Produktionskosten ab, und es muß ein Überschuß von Kattun als Rente bleiben. Von 200.000 Ellen Kattun z.B. die Produktionskosten von 10.000 Pfd.St. abziehn, ohne den Verkaufspreis des Kattuns zu kennen, von Kattun Geld abziehn, von einem Gebrauchswert als solchem einen Tauschwert, und dann den Überschuß der Ellen Kattun über die Pfunde Sterling bestimmen, ist in der Tat eine naive Vorstellung. Es ist schlimmer als die Quadratur des Zirkels, der wenigstens der Begriff der Grenzen, in denen gerade Linie und Kurve verschwimmen, zugrunde liegt. Aber es ist das Rezept des Herrn Passy. Man ziehe Geld von Kattun ab, bevor der Kattun im Kopf oder in der Wirklichkeit in Geld verwandelt ist! Der Überschuß ist die Rente, die aber naturaliter (siehe z.B. Karl Arndt) und nicht durch "sophistische" Teufeleien handgegriffen werden soll! Auf diese Narrheit, den Abzug des Produktionspreises von soundso viel Scheffeln Weizen, die Subtraktion einer Geldsumme von einem Kubikmaß, kommt diese ganze Restauration der Naturalrente hinaus.

### II. Die Arbeitsrente

Betrachtet man die Grundrente in ihrer einfachsten Form, der *Arbeitsrente*, wo der unmittelbare Produzent einen Teil der Woche mit faktisch oder juristisch ihm gehörigen Arbeitswerkzeugen (Pflug; Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Boden bestellt und die andern Tage der Woche auf dem Gute des Grundherrn arbeitet, für den Grundherrn, unentgeltlich, so ist hier die Sache noch ganz klar, Rente und Mehrwert sind hier identisch. Die Rente, nicht der Profit, ist die Form, worin sich hier die unbezahlte Mehrarbeit ausdrückt. Wieweit der Arbeiter (self-sustaining serf) hier einen Überschuß über seine unentbehrlichen Subsistenzmittel gewinnen kann, also einen Überschuß über das, was wir in der kapitalistischen Produktionsweise den Arbeitslohn nennen würden, dies hängt bei sonst gleichbleibenden Umständen ab von dem Verhältnis, worin seine Arbeitszeit sich teilt in Arbeitszeit für ihn selbst und Fronarbeitszeit für den Grundherrn. Dieser Überschuß über die notwendigsten Subsistenzmittel, der Keim dessen, was in der kapitalistischen Produktionsweise als Profit erscheint, ist also ganz und gar bestimmt durch die Höhe der Grundrente, welche hier nicht nur unmittelbar unbezahlte Mehrarbeit ist, sondern auch als solche erscheint; unbezahlte Mehrarbeit für den "Eigentümer" der Produktionsbedingungen, die hier mit dem Grund und Boden zusammenfallen und, soweit sie sich von ihm unterscheiden, nur als sein Zubehör gelten. Daß das Produkt des Fröners hier hinreichen muß, außer seiner Subsistenz seine Arbeitsbedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der in allen Produktionsweisen derselbe bleibt, da es kein Resultat ihrer spezifischen Form, sondern eine Naturbedingung aller kontinuierlichen und reproduktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetzten Produktion ist, die immer zugleich Reproduktion, also auch Reproduktion ihrer eignen Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner klar, daß in allen Formen, worin der unmittelbare Arbeiter "Besitzer" der zur Produktion seiner eignen Subsistenzmittel notwendigen Produktionsmittel und Arbeitsbedingungen bleibt, das Eigentumsverhältnis zugleich als unmittelbares Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis auftreten muß, der unmittelbare Produzent also als Unfreier; eine Unfreiheit, die sich von der Leibeigenschaft mit Fronarbeit bis zur bloßen Tributpflichtigkeit abschwächen kann. Der unmittelbare Produzent befindet sich hier der Voraussetzung nach im Besitz seiner eignen Produktionsmittel, der zur Verwirklichung seiner Arbeit und zur Erzeugung seiner Subsistenzmittel notwendigen gegenständlichen Arbeitsbedingungen: er betreibt seinen Ackerbau wie die damit verknüpfte ländlich-häusliche Industrie selbständig. Diese Selbständigkeit ist nicht dadurch aufgehoben, daß, etwa wie in Indien, diese Kleinbauern unter sich ein mehr oder minder naturwüchsiges Produktionsgemeinwesen bilden, da es sich hier nur von der Selbständigkeit gegenüber dem nominellen Grundherrn handelt. Unter diesen Bedingungen kann ihnen die Mehrarbeit für den nominellen Grundeigentümer nur durch außerökonomischen Zwang abgepreßt werden, welche Form dieser auch immer annehme.[^k27-44] Es unterscheidet sie dies von der Sklaven- oder Plantagenwirtschaft, daß der Sklave hier mit fremden Produktionsbedingungen arbeitet und nicht selbständig. Es sind also persönliche Abhängigkeitsverhältnisse nötig, persönliche Unfreiheit, in welchem Grad immer, und Gefesseltsein an den Boden als Zubehör desselben, Hörigkeit im eigentlichen Sinn. Sind es nicht Privatgrundeigentümer, sondern ist es wie in Asien der Staat, der ihnen direkt als Grundeigentümer und gleichzeitig Souverän gegenübertritt, so fallen Rente und Steuer zusammen, oder es existiert vielmehr dann keine von dieser Form der Grundrente verschiedne Steuer. Unter diesen Umständen braucht das Abhängigkeitsverhältnis politisch wie ökonomisch keine härtere Form zu besitzen als die ist, welche aller Untertanenschaft gegenüber diesem Staat gemeinsam ist. Der Staat ist hier der oberste Grundherr. Die Souveränität ist hier das auf nationaler Stufe konzentrierte Grundeigentum. Dafür existiert dann aber auch kein Privatgrundeigentum, obgleich sowohl Privat- wie gemeinschaftlicher Besitz und Nutznießung des Bodens.

Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervorwachsenden Gemeinwesens und damit zugleich seine spezifische politische Gestalt. Es ist jedesmal das unmittelbare Verhältnis der Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Produzenten - ein Verhältnis, dessen jedesmalige Form stets naturgemäß einer bestimmten Entwicklungsstufe der Art und Weise der Arbeit und daher ihrer gesellschaftlichen Produktivkraft entspricht -, worin wir das innerste Geheimnis, die verborgne Grundlage der ganzen gesellschaftlichen Konstruktion und daher auch der politischen Form des Souveränitäts- und Abhängigkeitsverhältnisses, kurz, der jedesmaligen spezifischen Staatsform finden. Dies hindert nicht, daß dieselbe ökonomische Basis - dieselbe den Hauptbedingungen nach - durch zahllos verschiedne empirische Umstände, Naturbedingungen, Racenverhältnisse, von außen wirkende geschichtliche Einflüsse usw., unendliche Variationen und Abstufungen in der Erscheinung zeigen kann, die nur durch Analyse dieser empirisch gegebnen Umstände zu begreifen sind.

Mit Bezug auf die Arbeitsrente, die einfachste und ursprünglichste Form der Rente, ist soviel einleuchtend: Die Rente ist hier die ursprüngliche Form des Mehrwerts und fällt mit ihm zusammen. Ferner aber bedarf das Zusammenfallen des Mehrwerts mit unbezahlter fremder Arbeit hier keiner Analyse, da es noch in seiner sichtbaren, handgreiflichen Form existiert, denn die Arbeit des unmittelbaren Produzenten für sich selbst ist hier noch räumlich und zeitlich geschieden von seiner Arbeit für den Grundherrn, und die letztre erscheint unmittelbar in der brutalen Form der Zwangsarbeit für einen Dritten. Ebenso ist die "Eigenschaft", die der Boden hat, eine Rente abzuwerfen, hier auf ein handgreiflich offenkundiges Geheimnis reduziert, denn zu der Natur, die die Rente liefert, gehört auch die an den Boden gekettete menschliche Arbeitskraft und das Eigentumsverhältnis, das ihren Besitzer zwingt, diese Arbeitskraft anzustrengen und zu betätigen über das Maß hinaus, welches zur Befriedigung seiner eignen unentbehrlichen Bedürfnisse erheischt wäre. Die Rente besteht direkt in der Aneignung dieser überschüssigen Verausgabung der Arbeitskraft durch den Grundeigentümer; denn weiter zahlt der unmittelbare Produzent diesem keine Rente. Hier, wo nicht nur Mehrwert und Rente identisch sind, sondern der Mehrwert handgreiflich noch die Form von Mehrarbeit besitzt, liegen denn auch die natürlichen Bedingungen oder Schranken der Rente, weil der Mehrarbeit überhaupt, auf flacher Hand. Der unmittelbare Produzent muß 1. genug Arbeitskraft besitzen und 2. die Naturbedingungen seiner Arbeit, in erster Instanz also des bearbeiteten Bodens, müssen fruchtbar genug sein, mit einem Wort, die naturwüchsige Produktivität seiner Arbeit muß groß genug sein, damit ihm die Möglichkeit überschüssiger Arbeit bleibe, über die zur Befriedigung seiner eignen unentbehrlichen Bedürfnisse nötige Arbeit hinaus. Diese Möglichkeit schafft nicht die Rente, dies tut erst der Zwang, der aus der Möglichkeit eine Wirklichkeit macht. Aber die Möglichkeit selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen gebunden. Auch hierin liegt durchaus nichts Mysteriöses. Ist die Arbeitskraft klein und sind die Naturbedingungen der Arbeit dürftig, so ist die Mehrarbeit klein, aber so sind dann auch einerseits die Bedürfnisse der Produzenten, andrerseits die relative Zahl der Ausbeuter der Mehrarbeit, endlich das Mehrprodukt, worin sich diese wenig erträgliche Mehrarbeit für diese geringre Zahl von ausbeutenden Eigentümern verwirklicht.

Endlich ergibt sich bei der Arbeitsrente von selbst, daß, alle andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar abhängt von dem relativen Umfang der Mehr- oder Fronarbeit, wieweit der unmittelbare Produzent fähig sein wird, seine eigne Lage zu verbessern, sich zu bereichern, einen Überschuß über die unentbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir die kapitalistische Ausdrucksweise antizipieren wollen, ob oder wieweit er irgendeinen Profit für sich selbst, d.h. einen Überschuß über seinen von ihm selbst produzierten Arbeitslohn produzieren kann. Die Rente ist hier die normale, alles absorbierende, sozusagen legitime Form der Mehrarbeit, und weit entfernt davon, ein Überschuß über den Profit, d.h. hier über irgendeinen andern Überschuß über den Arbeitslohn zu sein, hängt nicht nur der Umfang eines solchen Profits, sondern selbst sein Dasein, bei sonst gleichen Umständen, ab von dem Umfang der Rente, d.h. der dem Eigentümer zwangsweise zu leistenden Mehrarbeit.

Einige Historiker haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen, daß, da der unmittelbare Produzent nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer ist und in der Tat de jure alle seine Mehrarbeit dem Grundeigentümer gehört, unter diesen Verhältnissen überhaupt eine selbständige Entwicklung von Vermögen und, relativ gesprochen, Reichtum auf seiten der Fronpflichtigen oder Leibeignen vor sich gehn kann. Es ist indes klar, daß in den naturwüchsigen und unentwickelten Zuständen, worauf dies gesellschaftliche Produktionsverhältnis und die ihm entsprechende Produktionsweise beruht, die Tradition eine übermächtige Rolle spielen muß. Es ist ferner klar, daß es hier wie immer im Interesse des herrschenden Teils der Gesellschaft ist, das Bestehende als Gesetz zu heiligen und seine durch Gebrauch und Tradition gegebnen Schranken als gesetzliche zu fixieren. Von allem andern abgesehn, macht sich dies übrigens von selbst, sobald die beständige Reproduktion der Basis des bestehenden Zustandes, des ihm zugrunde liegenden Verhältnisses, im Lauf der Zeit geregelte und geordnete Form annimmt; und diese Regel und Ordnung ist selbst ein unentbehrliches Moment jeder Produktionsweise, die gesellschaftliche Festigkeit und Unabhängigkeit von bloßem Zufall oder Willkür annehmen soll. Sie ist eben die Form ihrer gesellschaftlichen Befestigung und daher ihrer relativen Emanzipation von bloßer Willkür und bloßem Zufall. Sie erreicht diese Form bei stagnanten Zuständen sowohl des Produktionsprozesses wie der ihm entsprechenden gesellschaftlichen Verhältnisse durch die bloße wiederholte Reproduktion ihrer selbst. Hat diese eine Zeitlang gedauert, so befestigt sie sich als Brauch und Tradition und wird endlich geheiligt als ausdrückliches Gesetz. Da nun die Form dieser Mehrarbeit, die Fronarbeit, auf der Unentwickeltheit aller gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, auf der Roheit der Arbeitsweise selbst beruht, muß sie naturgemäß einen viel kleinern aliquoten Teil der Gesamtarbeit der unmittelbaren Produzenten wegnehmen als in entwickelten Produktionsweisen, und namentlich als in der kapitalistischen Produktion. Nehmen wir z.B. an, die Fronarbeit für den Grundherrn sei ursprünglich zwei Tage der Woche gewesen. Diese zwei Tage wöchentlicher Fronarbeit stehn damit fest, sind eine konstante Größe, gesetzlich reguliert durch Gewohnheitsrecht oder geschriebnes. Aber die Produktivität der übrigen Wochentage, worüber der unmittelbare Produzent selbst verfügt, ist eine variable Größe, die sich im Fortgang seiner Erfahrung entwickeln muß, ganz wie die neuen Bedürfnisse, mit denen er bekannt wird, ganz wie die Ausdehnung des Markts für sein Produkt, die wachsende Sicherheit, mit der er über diesen Teil seiner Arbeitskraft verfügt, ihn zu erhöhter Anspannung seiner Arbeitskraft spornen wird, wobei nicht zu vergessen, daß die Verwendung dieser Arbeitskraft keineswegs auf Ackerbau beschränkt ist, sondern ländliche Hausindustrie einschließt. Die Möglichkeit einer gewissen ökonomischen Entwicklung, natürlich abhängig von der Gunst der Umstände, vom angebornen Racencharakter usw., ist hier gegeben.

### III. Die Produktenrente

Die Verwandlung der Arbeitsrente in Produktenrente ändert, ökonomisch gesprochen, nichts am Wesen der Grundrente. Dies besteht in den Formen, die wir hier betrachten, darin, daß sie die einzige herrschende und normale Form des Mehrwerts oder der Mehrarbeit ist; was sich wieder so ausdrückt, daß sie die einzige Mehrarbeit oder das einzige Mehrprodukt ist, welches der unmittelbare Produzent, der sich im *Besitz* der zu seiner eignen Reproduktion nötigen Arbeitsbedingungen befindet, dem *Eigentümer* der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des Bodens, zu leisten hat; und daß es andrerseits nur der Boden ist, der ihm als in fremdem Eigentum befindliche, ihm gegenüber verselbständigte und im Grundeigentümer personifizierte Arbeitsbedingung gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und weitest entwickelte Form der Grundrente ist, wird sie übrigens stets noch mehr oder minder begleitet von Überbleibseln der frühern Form, d.h. von Rente, die direkt in Arbeit abzutragen ist, also mit Fronarbeit, und dies gleichmäßig, ob der Grundherr eine Privatperson oder der Staat sei. Die Produktenrente unterstellt einen höhern Kulturzustand des unmittelbaren Produzenten, also eine höhere Entwicklungsstufe seiner Arbeit und der Gesellschaft überhaupt; und sie unterscheidet sich dadurch von der vorhergehenden Form, daß die Mehrarbeit nicht mehr in ihrer Naturalgestalt, also auch nicht mehr unter direkter Aufsicht und Zwang des Grundherrn oder seiner Vertreter zu verrichten ist; vielmehr der unmittelbare Produzent, durch die Macht der Verhältnisse statt durch direkten Zwang und durch die gesetzliche Bestimmung statt durch die Peitsche angetrieben, unter seiner eignen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat. Die Mehrproduktion, in dem Sinn der Produktion über die unentbehrlichen Bedürfnisse des unmittelbaren Produzenten hinaus und innerhalb des ihm selbst faktisch zugehörigen Produktionsfeldes, des von ihm selbst exploitierten Bodens, statt wie früher auf dem herrschaftlichen Gut neben und außer dem seinigen, ist hier schon sich von selbst verstehende Regel geworden. In diesem Verhältnis verfügt der unmittelbare Produzent mehr oder minder über die Verwendung seiner ganzen Arbeitszeit, obgleich nach wie vor ein Teil dieser Arbeitszeit, ursprünglich so ziemlich der ganze überschüssige Teil derselben, dem Grundeigentümer unentgeltlich gehört; nur daß dieser sie nicht mehr unmittelbar in ihrer eignen Naturalform empfängt, sondern in der Naturalform des Produkts, worin sie sich realisiert. Die lästige und je nach der Regelung der Fronarbeit mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung durch die Arbeit für den Grundeigentümer (vergleiche Buch I, Kap.VIII, 2: Fabrikant und Bojar) fällt weg, wo die Produktenrente rein ist, oder ist wenigstens auf wenige kurze Intervalle im Jahr reduziert, wo gewisse Fronden neben der Produktenrente fortdauern. Die Arbeit des Produzenten für sich selbst und seine Arbeit für den Grundeigentümer sind nicht mehr handgreiflich der Zeit und dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente in ihrer Reinheit, obgleich sie trümmerweise sich in weiter entwickelte Produktionsweisen und Produktionsverhältnisse fortschleppen kann, setzt nach wie vor Naturalwirtschaft voraus, d.h. daß die Wirtschaftsbedingungen ganz oder doch zum allergrößten Teil auf der Wirtschaft selbst erzeugt, aus dem Bruttoprodukt derselben unmittelbar ersetzt und reproduziert werden. Sie setzt ferner voraus die Vereinigung ländlicher Hausindustrie mit dem Ackerbau; das Mehrprodukt, welches die Rente bildet, ist das Produkt dieser vereinigten agrikolindustriellen Familienarbeit, ob nun, wie dies häufig im Mittelalter der Fall, die Produktenrente mehr oder minder industrielle Produkte einschließt oder nur in der Form von eigentlichem Bodenprodukt geleistet wird. Bei dieser Form der Rente braucht die Produktenrente, worin sich die Mehrarbeit darstellt, keineswegs die ganze überschüssige Arbeit der ländlichen Familie zu erschöpfen. Dem Produzenten ist vielmehr, verglichen mit der Arbeitsrente, ein größrer Spielraum gegeben, um Zeit für überschüssige Arbeit zu gewinnen, deren Produkt ihm selbst gehört, so gut wie das Produkt seiner Arbeit, das seine unentbehrlichsten Bedürfnisse befriedigt. Ebenso werden mit dieser Form größere Unterschiede in der ökonomischen Lage der einzelnen unmittelbaren Produzenten eintreten. Wenigstens ist die Möglichkeit dazu da, und die Möglichkeit, daß dieser unmittelbare Produzent die Mittel erworben hat, selbst wieder fremde Arbeit unmittelbar auszubeuten. Doch geht uns dies hier nichts an, wo wir es mit der reinen Form der Produktenrente zu tun haben; wie wir überhaupt nicht eingehn können auf die endlos verschiednen Kombinationen, worin sich die verschiednen Formen der Rente verbinden, verfälschen und verquicken können. Durch die an bestimmte Art des Produkts und der Produktion selbst gebundne Form der Produktenrente, durch die ihr unentbehrliche Verbindung von Landwirtschaft und Hausindustrie, durch die fast völlige Selbstgenügsamkeit, die die Bauernfamilie hierdurch erhält, durch ihre Unabhängigkeit vom Markt und von der Produktions- und Geschichtsbewegung des außerhalb ihrer stehenden Teils der Gesellschaft, kurz, durch den Charakter der Naturalwirtschaft überhaupt ist diese Form ganz geeignet, die Basis stationärer Gesellschaftszustände abzugeben, wie wir dies z.B. in Asien sehn. Hier, wie in der frühern Form der Arbeitsrente, ist die Grundrente die normale Form des Mehrwerts und daher der Mehrarbeit, d.h. der ganzen überschüssigen Arbeit, die der unmittelbare Produzent umsonst, in der Tat also zwangsweise - obgleich dieser Zwang ihm nicht mehr in der alten brutalen Form gegenübertritt - dem Eigentümer seiner wesentlichsten Arbeitsbedingung, des Bodens, leisten muß. Der Profit, wenn wir so, falsch antizipierend, den Bruchteil des Überschusses seiner Arbeit über die notwendige Arbeit hinaus nennen, den er sich selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produktenrente, daß er vielmehr hinter ihrem Rücken aufwächst und seine natürliche Grenze an dem Umfang der Produktenrente hat. Diese letztere kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Arbeitsbedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefährdet, Erweiterung der Produktion mehr oder minder unmöglich macht und die unmittelbaren Produzenten auf das physische Minimum von Lebensmitteln herabsetzt. Es ist dies namentlich der Fall, wo diese Form von einer erobernden Handelsnation, wie z.B. von den Engländern in Indien, vorgefunden und exploitiert wird.

### IV. Die Geldrente

Unter der Geldrente verstehn wir hier - im Unterschied von der auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden industriellen oder kommerziellen Grundrente, die nur ein Überschuß über den Durchschnittsprofit ist - die Grundrente, die aus einer bloßen Formverwandlung der Produktenrente entspringt, wie diese selbst nur die verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts hat der unmittelbare Produzent hier seinem Grundeigentümer (ob dieser nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu zahlen. Ein Überschuß an Produkt in seiner Naturalform genügt also nicht mehr; er muß aus dieser Naturalform in die Geldform verwandelt werden. Obgleich der unmittelbare Produzent nach wie vor fortfährt, mindestens den größten Teil seiner Subsistenzmittel selbst zu produzieren, muß jetzt ein Teil seines Produkts in Ware verwandelt, als Ware produziert werden. Der Charakter der ganzen Produktionsweise wird also mehr oder weniger verändert. Sie verliert ihre Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom gesellschaftlichen Zusammenhang. Das Verhältnis der Produktionskosten, in welche nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn, wird entscheidend; jedenfalls wird entscheidend der Überschuß des in Geld zu verwandelnden Teils des Bruttoprodukts über den Teil, der einerseits wieder als Reproduktionsmittel, andrerseits als unmittelbares Subsistenzmittel dienen muß. Indes, die Basis dieser Art Rente, obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt dieselbe wie in der Produktenrente, die den Ausgangspunkt bildet. Der unmittelbare Produzent ist nach wie vor erblicher oder sonst traditioneller Besitzer des Bodens, der dem Grundherrn als dem Eigentümer dieser seiner wesentlichsten Produktionsbedingung, überschüssige Zwangsarbeit, d.h. unbezahlte, ohne Äquivalent geleistete Arbeit in der Form des in Geld verwandelten Mehrprodukts zu entrichten hat. Das Eigentum an den vom Boden verschiednen Arbeitsbedingungen, Ackergerätschaft und sonstigem Mobiliar, verwandelt sich schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch rechtlich in das Eigentum der unmittelbaren Produzenten, und noch mehr ist dies für die Form der Geldrente vorausgesetzt. Die erst sporadisch, sodann auf mehr oder minder nationalem Maßstab vor sich gehende Verwandlung der Produktenrente in Geldrente setzt eine schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städtischen Industrie, der Warenproduktion überhaupt und damit der Geldzirkulation voraus. Sie setzt ferner voraus einen Marktpreis der Produkte, und daß selbe mehr oder minder ihrem Wert annähernd verkauft werden, was unter den frühern Formen keineswegs der Fall zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir zum Teil noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn sehn. Wie wenig sie ohne eine bestimmte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit durchführbar ist, bezeugen verschiedne unter dem römischen Kaisertum gescheiterte Versuche dieser Verwandlung und Rückfälle in die Naturalrente, nachdem man wenigstens den als Staatssteuer existierenden Teil dieser Rente allgemein in Geldrente hatte verwandeln wollen. Dieselbe Schwierigkeit des Übergangs zeigt z.B. vor der Revolution in Frankreich die Verquickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer frühern Formen.

Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im Gegensatz zu ihr, ist aber die letzte Form und zugleich die Form der Auflösung der Art von Grundrente, die wir bisher betrachtet haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehrwerts und der dem Eigentümer der Produktionsbedingungen zu entrichtenden unbezahlten Mehrarbeit. In ihrer reinen Form stellt diese Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Überschuß über den Profit dar. Sie absorbiert ihn dem Begriff nach. Soweit er faktisch als ein besondrer Teil der überschüssigen Arbeit neben ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren frühern Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryonischen Profits, der sich erst entwickeln kann im Verhältnis zu der Möglichkeit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei es fremder Arbeit, welche übrigbleibt nach Leistung der in der Geldrente dargestellten Mehrarbeit. Entspringt wirklich ein Profit neben dieser Rente, so ist also nicht der Profit die Schranke der Rente, sondern umgekehrt die Rente die Schranke für den Profit. Aber wie bereits gesagt, die Geldrente ist zugleich die Auflösungsform der bisher betrachteten, mit dem Mehrwert und der Mehrarbeit prima facie zusammenfallenden Grundrente, der Grundrente als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerts.

In ihrer weitern Entwicklung muß die Geldrente führen - von allen Zwischenformen abgesehn, wie z.B. von der des kleinbäuerlichen Pächters - entweder zur Verwandlung des Bodens in freies Bauerneigentum oder zur Form der kapitalistischen Produktionsweise, zur Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.

Mit Geldrente verwandelt sich notwendig das traditionelle gewohnheitsrechtliche Verhältnis zwischen den, einen Teil des Bodens besitzenden und bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigentümer in ein kontraktliches, nach festen Regeln des positiven Gesetzes bestimmtes, reines Geldverhältnis. Der bebauende Besitzer wird daher der Sache nach zum bloßen Pächter. Diese Verwandlung wird einerseits, unter sonst geeigneten allgemeinen Produktionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Besitzer nach und nach zu expropriieren und an ihre Stelle einen kapitalistischen Pächter zu setzen; andrerseits führt sie zum Loskauf des bisherigen Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit und zu seiner Verwandlung in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Eigentum an dem von ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Naturalrente in Geldrente wird ferner nicht nur notwendig begleitet, sondern selbst antizipiert durch Bildung einer Klasse besitzloser und für Geld sich verdingender Taglöhner. Während ihrer Entstehungsperiode, wo diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt, hat sich daher notwendig bei den bessergestellten rentepflichtigen Bauern die Gewohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländliche Lohnarbeiter zu exploitieren, ganz wie schon in der Feudalzeit die vermögenderen hörigen Bauern selbst wieder Hörige hielten. So entwickelt sich nach und nach bei ihnen die Möglichkeit, ein gewisses Vermögen anzusammeln und sich selbst in zukünftige Kapitalisten zu verwandeln. Unter den alten, selbstarbeitenden Besitzern des Bodens selbst entsteht so eine Pflanzschule von kapitalistischen Pächtern, deren Entwicklung durch die allgemeine Entwicklung der kapitalistischen Produktion außerhalb des flachen Landes bedingt ist und die besonders rasch aufschießt, wenn ihr, wie im 16. Jahrhundert in England, so besonders günstige Umstände zu Hilfe kommen wie die damalige progressive Entwertung des Geldes, die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf Kosten der Grundeigentümer bereicherte.

Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente und damit das Verhältnis zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigentümer die eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt - eine Verwandlung, die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Entwicklungshöhe des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur möglich ist -, tritt notwendig auch Verpachtung des Bodens an Kapitalisten ein, welche bisher außerhalb der ländlichen Schranken standen und welche nun städtisch erworbnes Kapital und die in den Städten bereits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die Herstellung des Produkts als bloßer Ware und als bloßes Mittels zur Aneignung von Mehrwert, auf das Land und die Landwirtschaft übertragen. Allgemeine Regel kann diese Form nur in den Ländern werden, die beim Übergang aus der feudalen in die kapitalistische Produktionsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit dem Dazwischentreten des kapitalistischen Pächters zwischen den Grundeigentümer und den wirklich arbeitenden Ackerbauer sind alle Verhältnisse zerrissen, die aus der alten ländlichen Produktionsweise entsprangen. Der Pächter wird der wirkliche Kommandant dieser Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehrarbeit, während der Grundeigentümer in einem direkten Verhältnis, und zwar einem bloßen Geld- und Kontraktsverhältnis, nur noch zu diesem kapitalistischen Pächter steht. Damit verwandelt sich auch die Natur der Rente, nicht nur tatsächlich und zufällig, was sie zum Teil schon unter den frühern Formen getan, sondern normal, in ihrer anerkannten und herrschenden Form. Von der normalen Form des Mehrwerts und der Mehrarbeit sinkt sie herab zum Überschuß dieser Mehrarbeit über den Teil derselben, der vom exploitierenden Kapitalisten unter der Form des Profits angeeignet wird; wie die ganze Mehrarbeit, Profit und Überschuß über den Profit, jetzt unmittelbar von ihm extrahiert, in der Form des totalen Mehrprodukts eingenommen und versilbert wird. Es ist nur noch ein überschüssiger Teil dieses von ihm, vermöge seines Kapitals, durch direkte Exploitation der Landarbeiter extrahierten Mehrwerts, den er als Rente an den Grundeigentümer weggibt. Wieviel oder wie wenig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im Durchschnitt, als Grenze, durch den Durchschnittsprofit, den das Kapital in den nicht agrikolen Produktionssphären abwirft, und durch die, durch ihn geregelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus der normalen Form des Mehrwerts und der Mehrarbeit hat sich die Rente jetzt also verwandelt in einen dieser besondern Produktionssphäre, der agrikolen, eigentümlichen Überschuß über den Teil der Mehrarbeit, der von dem Kapital als ihm vorweg und normaliter zukommend in Anspruch genommen wird. Statt der Rente ist jetzt der Profit die normale Form des Mehrwerts geworden, und die Rente gilt nur noch als eine unter besondern Umständen verselbständigte Form, nicht des Mehrwerts überhaupt, sondern eines bestimmten Ablegers desselben, des Surplusprofits. Es ist nicht nötig, weiter darauf einzugehn, wie dieser Verwandlung eine allmähliche Verwandlung in der Produktionsweise selbst entspricht. Dies geht schon daraus hervor, daß das Normale für diesen kapitalistischen Pächter ist, das Bodenprodukt als Ware zu produzieren, und daß, während sonst nur der Überschuß über seine Subsistenzmittel sich in Ware verwandelt, jetzt nur ein relativ verschwindender Teil dieser Waren sich unmittelbar in Subsistenzmittel für ihn verwandelt. Es ist nicht mehr das Land, sondern es ist das Kapital, welches sich und seiner Produktivität jetzt selbst die Landarbeit unmittelbar subsumiert hat.

Der Durchschnittsprofit und der durch ihn geregelte Produktionspreis bildet sich außerhalb der Verhältnisse des flachen Landes im Kreise des städtischen Handels und der Manufaktur. Der Profit des rentpflichtigen Bauern geht nicht ausgleichend in ihn ein, denn sein Verhältnis zum Grundeigentümer ist kein kapitalistisches. Soweit er Profit macht, d.h. einen Überschuß über seine notwendigen Subsistenzmittel realisiert, sei es durch eigne Arbeit, sei es durch Ausbeutung fremder Arbeit, geschieht es hinter dem Rücken des normalen Verhältnisses und ist, bei sonst gleichen Umständen, die Höhe dieses Profits nicht die Rente bestimmend, sondern umgekehrt durch sie als seine Grenze bestimmt. Die hohe Profitrate im Mittelalter ist nicht nur geschuldet der niedrigen Zusammensetzung des Kapitals, worin das variable, in Arbeitslohn ausgelegte Element vorherrscht. Sie ist geschuldet der am flachen Land verübten Prellerei, der Aneignung eines Teils der Rente des Grundeigentümers und des Einkommens seiner Untersassen. Wenn das Land im Mittelalter die Stadt politisch ausbeutet, überall da, wo der Feudalismus nicht durch ausnahmsweise städtische Entwicklung gebrochen ist, wie in Italien, so exploitiert die Stadt überall und ohne Ausnahme das Land ökonomisch durch ihre Monopolpreise, ihr Steuersystem, ihr Zunftwesen, ihren direkten kaufmännischen Betrug und ihren Wucher.

Man könnte sich einbilden, daß das bloße Eintreten des kapitalistischen Pächters in die landwirtschaftliche Produktion den Beweis liefre, daß der Preis der Bodenprodukte, die von jeher in der einen oder andern Form eine Rente zahlten, wenigstens zur Zeit dieses Eintritts über den Produktionspreisen der Manufaktur stehn muß; sei es, weil er die Höhe eines Monopolpreises erreicht, sei es, weil er bis auf den Wert der Bodenprodukte gestiegen und ihr Wert in der Tat über dem durch den Durchschnittsprofit regulierten Produktionspreis steht. Denn wenn nicht, so könnte der kapitalistische Pächter, bei den vorgefundnen Preisen der Bodenprodukte, unmöglich erst den Durchschnittsprofit aus dem Preis dieser Produkte realisieren und dann aus demselben Preis noch einen Überschuß über diesen Profit unter der Form der Rente zahlen. Man könnte danach schließen, daß die allgemeine Profitrate, die den kapitalistischen Pächter in seinem Kontrakt mit dem Grundeigentümer bestimmt, gebildet war ohne Einbegriff der Rente und daher, sobald sie regulierend in die ländliche Produktion eintritt, diesen Überschuß vorfindet und an den Grundeigentümer zahlt. Es ist in dieser traditionellen Weise, daß sich z.B. Herr Rodbertus die Sache erklärt. Aber:

*Erstens*. Dieser Eintritt des Kapitals als selbständiger und leitender Macht in den Ackerbau findet nicht auf einmal und allgemein, sondern allmählich und in besondren Produktionszweigen statt. Er ergreift zuerst nicht den eigentlichen Ackerbau, sondern Produktionszweige wie die Viehzucht, namentlich Schafzucht, deren Hauptprodukt, die Wolle, bei Emporkommen der Industrie zunächst beständigen Überschuß des Marktpreises über den Produktionspreis bietet, was sich erst später ausgleicht. So in England während des 16. Jahrhunderts.

*Zweitens*. Da diese kapitalistische Produktion zunächst nur sporadisch eintritt, so ist keineswegs etwas gegen die Annahme aufzubringen, daß sie zunächst nur solcher Komplexe von Ländereien sich bemächtigt, die, infolge ihrer spezifischen Fruchtbarkeit oder besonders günstigen Lage, im ganzen eine Differentialrente zahlen können.

*Drittens*. Gesetzt selbst, die Preise des Bodenprodukts ständen beim Eintritt dieser Produktionsweise, die in der Tat ein zunehmendes Gewicht der städtischen Nachfrage voraussetzt, über dem Produktionspreis, wie dies z.B. im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts in England zweifelsohne der Fall war; so wird, sobald diese Produktionsweise sich einigermaßen aus der bloßen Subsumtion der Agrikultur unter das Kapital herausgearbeitet und sobald die mit ihrer Entwicklung notwendig verbundne Verbesserung in der Agrikultur und Herabdrückung der Produktionskosten eingetreten, sich dies durch eine Reaktion, einen Fall im Preis der Bodenprodukte ausgleichen, wie dies in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England der Fall war.

Auf diesem traditionellen Weg kann also die Rente als Überschuß über den Durchschnittsprofit nicht erklärt werden. Unter welchen geschichtlich vorgefundnen Umständen immer sie zuerst eintreten mag - sobald sie einmal Wurzel geschlagen, kann die Rente nur noch unter den früher entwickelten modernen Bedingungen stattfinden.

Schließlich ist noch bei der Verwandlung der Produktenrente in Geldrente zu bemerken, daß mit ihr die kapitalisierte Rente, der Preis des Bodens und damit seine Veräußerlichkeit und Veräußerung ein wesentliches Moment wird und daß damit nicht nur der früher Rentpflichtige sich in den unabhängigen bäuerlichen Eigentümer verwandeln kann, sondern auch städtische und andre Geldbesitzer Grundstücke kaufen, um sie, sei es an Bauern, sei es an Kapitalisten zu verpachten und die Rente als Form des Zinses ihres so angelegten Kapitals zu genießen; daß also auch dieser Umstand die Umwandlung der frühern Exploitationsweise, des Verhältnisses zwischen Eigentümer und wirklichem Bebauer, und der Rente selbst fördern hilft.

### V. Metäriewirtschaft und das bäuerliche Parzelleneigentum

Wir sind hier am Schluß unsrer Entwicklungsreihe der Grundrente angelangt.

In allen diesen Formen der Grundrente: Arbeitsrente, Produktenrente, Geldrente (als bloß verwandelte Form der Produktenrente) ist der Rentzahler stets als der wirkliche Bearbeiter und Besitzer des Bodens vorausgesetzt, dessen unbezahlte Mehrarbeit direkt an den Grundeigentümer geht. Selbst in der letzten Form, der Geldrente - soweit sie rein ist, d.h. bloß verwandelte Form der Produktenrente - ist dies nicht nur möglich, sondern tatsächlich der Fall.

Als eine Übergangsform von der ursprünglichen Form der Rente zur kapitalistischen Rente kann betrachtet werden das Metäriesystem oder Teilwirtschaft-System, wo der Bewirtschafter (Pächter) außer seiner Arbeit (eigner oder fremder) einen Teil des Betriebskapitals und der Grundeigentümer außer dem Boden einen andern Teil des Betriebskapitals (z.B. das Vieh) stellt und das Produkt in bestimmten, in verschiednen Ländern wechselnden Proportionen zwischen dem Maier und dem Grundeigentümer geteilt wird. Zur vollen kapitalistischen Bewirtschaftung fehlt hier einerseits dem Pächter das hinreichende Kapital. Der Anteil, den der Grundeigentümer hier bezieht, hat andrerseits nicht die reine Form der Rente. Er mag tatsächlich Zins auf das von ihm vorgeschoßne Kapital und eine überschüssige Rente einschließen. Er mag auch tatsächlich die ganze Mehrarbeit des Pächters absorbieren oder ihm auch größern oder kleinern Anteil an dieser Mehrarbeit lassen. Das Wesentliche aber ist, daß die Rente hier nicht mehr als die normale Form des Mehrwerts überhaupt erscheint. Auf der einen Seite soll der Maier, ob er nur eigne oder auch fremde Arbeit anwende, Anspruch haben auf einen Teil des Produkts, nicht in seiner Qualität als Arbeiter, sondern als Besitzer eines Teils der Arbeitswerkzeuge, als sein eigner Kapitalist. Auf der andren Seite beansprucht der Grundeigentümer seinen Anteil nicht ausschließlich auf Grund seines Eigentums am Boden, sondern auch als Verleiher von Kapital.[^k27-44a]

Ein Rest des alten Gemeineigentums am Boden, der sich nach dem Übergang zur selbständigen Bauernwirtschaft z.B. in Polen und Rumänien erhalten hatte, hat dort zum Vorwand gedient, um den Übergang zu den niedrigern Formen der Grundrente zu bewerkstelligen. Ein Teil des Bodens gehört den einzelnen Bauern und wird von ihnen selbständig bebaut. Ein andrer wird gemeinschaftlich bebaut und bildet ein Mehrprodukt, das teils zur Bestreitung von Gemeindeausgaben, teils als Reserve für Mißernten usw. dient. Diese beiden letztern Teile des Mehrprodukts, und schließlich das ganze Mehrprodukt samt dem Boden, worauf es gewachsen, werden nach und nach von Staatsbeamten und Privatpersonen usurpiert und die ursprünglich freien bäuerlichen Grundeigentümer, deren Verpflichtung zur gemeinsamen Bebauung dieses Bodens aufrechterhalten wird, so in Fronpflichtige resp. Produktenrentpflichtige verwandelt, während die Usurpatoren des Gemeinlandes sich in die Grundeigentümer, nicht nur des usurpierten Gemeinlandes, sondern auch der Bauerngüter selbst verwandeln.

Auf die eigentliche Sklavenwirtschaft (die auch eine Stufenleiter durchläuft vom patriarchalischen, vorwiegend für Selbstgebrauch, bis zu dem, für den Weltmarkt arbeitenden, eigentlichen Plantagensystem) und die Gutswirtschaft, worin der Grundeigentümer die Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämtlichen Produktionsinstrumente besitzt und die Arbeit, sei es unfreier, sei es freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte ausbeutet, brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigentümer und Eigentümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter Exploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbeiter, fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusammen, es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehrwerts statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im Mehrprodukt darstellt, wird ihnen direkt vom Eigentümer sämtlicher Produktionsinstrumente, zu denen der Boden und in der ursprünglichen Form der Sklaverei die unmittelbaren Produzenten selbst zählen, extrahiert. Wo kapitalistische Anschauung vorherrscht, wie in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze Mehrwert als Profit aufgefaßt; wo weder die kapitalistische Produktionsweise selbst existiert, noch die ihr entsprechende Anschauungsweise aus kapitalistischen Ländern übertragen ist, erscheint er als Rente. Jedenfalls bietet diese Form keine Schwierigkeit. Das Einkommen des Grundeigentümers, welchen Namen man ihm immer geben mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrprodukt ist hier die normale und herrschende Form, worin unmittelbar die ganze unbezahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundeigentum bildet die Basis dieser Aneignung.

Ferner das *Parzelleneigentum*. Der Bauer ist hier zugleich freier Eigentümer seines Bodens, der als sein Hauptproduktionsinstrument erscheint, als das unentbehrliche Beschäftigungsfeld für seine Arbeit und sein Kapital. Es wird in dieser Form kein Pachtgeld gezahlt; die Rente erscheint also nicht als eine gesonderte Form des Mehrwerts, obgleich sie sich in Ländern, wo sonst die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als Surplusprofit durch den Vergleich mit andern Produktionszweigen darstellt, aber als Surplusprofit, der dem Bauer, wie überhaupt der ganze Ertrag seiner Arbeit, zufällt.

Diese Form des Grundeigentums setzt voraus, daß, wie in den frühern ältern Formen desselben, die ländliche Bevölkerung ein großes numerisches Übergewicht über die städtische besitzt, daß also, wenn auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht, sie relativ nur wenig entwickelt ist und daher auch in den andern Produktionszweigen die Konzentration der Kapitale sich in engen Schranken bewegt, Kapitalzersplitterung vorwiegt. Der Natur der Sache nach muß hier ein überwiegender Teil des ländlichen Produkts als unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Produzenten, den Bauern, selbst verzehrt werden und nur der Überschuß darüber als Ware in den Handel mit den Städten eingehn. Wie immer der durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier geregelt sei, die Differentialrente, ein überschüssiger Teil des Preises der Waren für die bessern oder besser gelegnen Ländereien, muß hier offenbar ebenso existieren wie bei kapitalistischer Produktionsweise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vorkommt, wo überhaupt noch kein allgemeiner Marktpreis entwickelt ist, existiert diese Differentialrente; sie erscheint dann im überschüssigen Mehrprodukt. Nur fließt sie in die Tasche des Bauern, dessen Arbeit unter günstigern Naturbedingungen sich realisiert. Gerade in dieser Form, wo der Bodenpreis als ein Element in die faktischen Produktionskosten für den Bauer eingeht, indem bei weiterer Entwicklung dieser Form entweder bei Erbteilungen der Boden für einen gewissen Geldwert übernommen ist oder bei dem beständigen Wechsel, sei es des ganzen Eigentums, sei es seiner Bestandstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum großen Teil durch Aufnahme von Geld auf Hypothek; wo also der Bodenpreis, der nichts ist als die kapitalisierte Rente, ein vorausgesetztes Element ist und daher die Rente zu existieren scheint unabhängig von jeder Differenzierung in der Fruchtbarkeit und Lage des Bodens - gerade hier ist im Durchschnitt anzunehmen, daß keine absolute Rente existiert, daß also der schlechteste Boden keine Rente zahlt; denn die absolute Rente unterstellt entweder realisierten Überschuß des Werts des Produkts über seinen Produktionspreis oder einen über den Wert des Produkts überschüssigen Monopolpreis. Da aber die Landwirtschaft hier großenteils als Ackerbau für die unmittelbare Subsistenz und der Boden als ein für die Mehrzahl der Bevölkerung unentbehrliches Beschäftigungsfeld ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der regulierende Marktpreis des Produkts nur unter außerordentlichen Umständen seinen Wert erreichen; dieser Wert aber wird in der Regel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des Elements der lebendigen Arbeit, obgleich dieser Überschuß des Werts über den Produktionspreis wieder beschränkt sein wird durch die niedrige Zusammensetzung auch des nicht agrikolen Kapitals in Ländern vorherrschender Parzellenwirtschaft. Als Schranke der Exploitation für den Parzellenbauer erscheint einerseits nicht der Durchschnittsprofit des Kapitals, soweit er kleiner Kapitalist ist; noch andrerseits die Notwendigkeit einer Rente, soweit er Grundeigentümer ist. Als absolute Schranke für ihn als kleinen Kapitalisten erscheint nichts als der Arbeitslohn, den er sich selbst zahlt, nach Abzug der eigentlichen Kosten. Solange der Preis des Produkts ihm diesen deckt, wird er sein Land bebauen, und dies oft bis herab zu einem physischen Minimum des Arbeitslohns. Was seine Qualität als Grundeigentümer angeht, so fällt für ihn die Eigentumsschranke fort, die sich nur geltend machen kann im Gegensatz zu dem von ihr getrennten Kapital (inkl. Arbeit), indem sie ein Hindernis gegen dessen Anlegung aufwirft. Allerdings ist der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an eine dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger, eine Schranke. Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem Teil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den Profit bilden würde. Die im Bodenpreis und in dem für ihn gezahlten Zins antizipierte Rente kann also nichts sein als ein Teil der kapitalisierten Mehrarbeit des Bauern über die zu seiner Subsistenz unentbehrliche Arbeit hinaus, ohne daß diese Mehrarbeit sich in einem Wertteil der Ware, gleich dem ganzen Durchschnittsprofit, realisiert und noch weniger in einem Überschuß über die im Durchschnittsprofit realisierte Mehrarbeit, in einem Surplusprofit. Die Rente kann ein Abzug vom Durchschnittsprofit sein oder selbst der einzige Teil desselben, der realisiert wird. Damit der Parzellenbauer sein Land bebaue oder Land zum Bebauen kaufe, ist es also nicht, wie in der normalen kapitalistischen Produktionsweise, nötig, daß der Marktpreis des Bodenprodukts hoch genug steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen und noch weniger einen in der Form der Rente fixierten Überschuß über diesen Durchschnittsprofit. Es ist also nicht nötig, daß der Marktpreis steige, sei es zum Wert, sei es zum Produktionspreis seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum der Getreidepreis in Ländern vorherrschenden Parzelleneigentums niedriger steht als in den Ländern kapitalistischer Produktionsweise. Ein Teil der Mehrarbeit der Bauern, die unter den ungünstigsten Bedingungen arbeiten, wird der Gesellschaft umsonst geschenkt und geht nicht in die Regelung der Produktionspreise oder in die Wertbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere Preis ist also ein Resultat der Armut der Produzenten und keineswegs der Produktivität ihrer Arbeit.

Diese Form des freien Parzelleneigentums selbstwirtschaftender Bauern als herrschende, normale Form bildet einerseits die ökonomische Grundlage der Gesellschaft in den besten Zeiten des klassischen Altertums, andrerseits finden wir sie bei den modernen Völkern als eine der Formen vor, die aus der Auflösung des feudalen Grundeigentums hervorgehn. So die yeomanry in England, der Bauernstand in Schweden, die französischen und westdeutschen Bauern. Von den Kolonien sprechen wir hier nicht, da der unabhängige Bauer sich hier unter andern Bedingungen entwickelt.

Das freie Eigentum des selbstwirtschaftenden Bauern ist offenbar die normalste Form des Grundeigentums für den kleinen Betrieb; d.h. für eine Produktionsweise, worin der Besitz des Bodens eine Bedingung für das Eigentum des Arbeiters an dem Produkt seiner eignen Arbeit ist und worin, er mag freier Eigentümer oder Untersasse sein, der Ackerbauer stets seine Subsistenzmittel sich selbst, unabhängig, als vereinzelter Arbeiter mit seiner Familie zu produzieren hat. Das Eigentum am Boden ist zur vollständigen Entwicklung dieser Betriebsweise ebenso nötig wie das Eigentum am Instrument zur freien Entwicklung des handwerksmäßigen Betriebs. Es bildet hier die Basis für die Entwicklung der persönlichen Selbständigkeit. Es ist für die Entwicklung der Agrikultur selbst ein notwendiger Durchgangspunkt. Die Ursachen, an denen es untergeht, zeigen seine Schranke. Sie sind: Vernichtung der ländlichen Hausindustrie, die seine normale Ergänzung bildet, infolge der Entwicklung der großen Industrie; allmähliche Verarmung und Aussaugung des dieser Kultur unterworfnen Bodens; Usurpation, durch große Grundeigentümer, des Gemeineigentums, das überall die zweite Ergänzung der Parzellenwirtschaft bildet und ihr allein die Haltung von Vieh ermöglicht; Konkurrenz der, sei es als Plantagenwirtschaft, sei es kapitalistisch betriebnen Großkultur. Verbesserungen in der Agrikultur, die einerseits Sinken der Preise der Bodenprodukte herbeiführen, andrerseits größre Auslagen und reichere gegenständliche Produktionsbedingungen erheischen, tragen auch dazu bei, wie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England.

Das Parzelleneigentum schließt seiner Natur nach aus: Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, gesellschaftliche Formen der Arbeit, gesellschaftliche Konzentration der Kapitale, Viehzucht auf großem Maßstab, progressive Anwendung der Wissenschaft.

Wucher und Steuersystem müssen es überall verelenden. Die Auslage des Kapitals im Bodenpreis entzieht dies Kapital der Kultur. Unendliche Zersplitterung der Produktionsmittel und Vereinzelung der Produzenten selbst. Ungeheure Verschwendung von Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbedingungen und Verteuerung der Produktionsmittel ein notwendiges Gesetz des Parzelleneigentums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten für diese Produktionsweise.[^k27-45]

Eines der spezifischen Übel der kleinen Agrikultur, wo sie mit freiem Eigentum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, daß der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe gilt für die Übergangsform, wo der große Gutsbesitzer erstens ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens, um es selbst als sein eigner Pächter zu bewirtschaften.) Bei der beweglichen Natur, die hier der Boden als bloße Ware annimmt, wachsen die Besitzveränderungen[^k27-46], so daß bei jeder neuen Generation, mit jeder Erbteilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von neuem als Kapitalanlage eingeht, d.h., daß es von ihm gekaufter Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises des Produkts für den Einzelproduzenten.

Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisierte und daher antizipierte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, so daß der Grundeigentümer nur die Rente empfängt und der Pächter für den Boden nichts zahlt außer dieser jährlichen Rente, so ist es handgreiflich, daß das vom Grundeigentümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durchaus nichts zu tun hat. Es bildet weder einen Teil des hier fungierenden fixen noch des zirkulierenden Kapitals[^k27-47]; es verschafft vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts zu tun. Der Käufer des Bodens zahlt das Kapital ja gerade weg an den, der den Boden verkauft, und der Verkäufer verzichtet dafür auf sein Eigentum am Boden. Dies Kapital existiert also nicht mehr als Kapital des Käufers; er hat es nicht mehr; es gehört also nicht zu dem Kapital, das er in Boden selbst in irgendeiner Weise anlegen kann. Ob er den Boden teuer oder wohlfeil gekauft oder ob er ihn umsonst erhalten hat, ändert nichts an dem vom Pächter in der Bewirtschaftung angelegten Kapital und ändert nichts an der Rente, sondern ändert nur dies, ob sie ihm als Zins oder Nichtzins erscheint, resp. als hoher oder niedriger Zins.

Man nehme z.B. die Sklavenwirtschaft. Der Preis, der hier für den Sklaven gezahlt wird, ist nichts als der antizipierte und kapitalisierte Mehrwert oder Profit, der aus ihm herausgeschlagen werden soll. Aber das im Ankauf des Sklaven gezahlte Kapital gehört nicht zu dem Kapital, wodurch Profit, Mehrarbeit, aus dem Sklaven extrahiert wird. Umgekehrt. Es ist Kapital, dessen sich der Sklavenbesitzer entäußert hat, Abzug von dem Kapital, worüber er in der wirklichen Produktion verfügt. Es hat aufgehört, für ihn zu existieren, ganz wie das im Ankauf des Bodens ausgelegte Kapital aufgehört hat, für die Agrikultur zu existieren. Der beste Beweis ist, daß es für den Sklavenbesitzer oder den Bodeneigner nur wieder in Existenz tritt, sobald er den Sklaven oder den Boden wieder verkauft. Dann tritt aber dasselbe Verhältnis für den Käufer ein. Der Umstand, daß er den Sklaven gekauft hat, befähigt ihn noch nicht ohne weiteres, den Sklaven zu exploitieren. Dazu ist er erst befähigt durch ferneres Kapital, das er in die Sklavenwirtschaft selbst steckt.

Dasselbe Kapital existiert nicht zweimal, das eine Mal in der Hand des Verkäufers, das andre Mal in der Hand des Käufers des Bodens. Es geht aus der Hand des Käufers in die des Verkäufers über, und damit ist die Sache zu Ende. Der Käufer hat jetzt kein Kapital, sondern an seiner Stelle ein Grundstück. Der Umstand, daß nun die aus der wirklichen Anlage von Kapital in diesem Grundstück erzielte Rente von dem neuen Grundeigentümer berechnet wird als Zins des Kapitals, das er nicht im Boden angelegt, sondern zum Erwerb des Bodens weggegeben hat, ändert an der ökonomischen Natur des Faktors Boden nicht das geringste, sowenig wie der Umstand, daß jemand 1.000 Pfd.St. für dreiprozentige Konsols gezahlt hat, irgend etwas zu tun hat mit dem Kapital, aus dessen Revenue die Zinsen der Staatsschuld gezahlt werden.

In der Tat ist das für den Ankauf des Bodens, ganz wie das im Ankauf von Staatspapieren verausgabte Geld nur *an sich* Kapital, wie jede Wertsumme auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise an sich Kapital, potentielles Kapital ist. Was für den Boden gezahlt worden ist, wie für die Staatsfonds, wie für andre gekaufte Waren, ist eine Geldsumme. Diese ist an sich Kapital, weil sie in Kapital verwandelt werden kann. Es hängt ab von dem Gebrauch, den der Verkäufer davon macht, ob das von ihm erhaltne Geld sich wirklich in Kapital verwandelt oder nicht. Für den Käufer kann es nie mehr als solches fungieren, sowenig wie jedes andre Geld, das er definitiv verausgabt hat. In seiner Berechnung figuriert es für ihn als zinstragendes Kapital, weil er die Einnahme, die er als Rente vom Boden oder als Schuldzins vom Staat erhält, als Zins des Geldes berechnet, das ihm der Ankauf des Titels auf diese Revenue gekostet hat. Als Kapital kann er es nur realisieren durch den Wiederverkauf. Dann tritt aber ein andrer, der neue Käufer, in dasselbe Verhältnis, worin jener war, und durch keinen Wechsel der Hände kann das so verausgabte Geld sich für den Verausgaber in wirkliches Kapital verwandeln.

Beim kleinen Grundeigentum befestigt sich noch viel mehr die Illusion, daß der Boden selbst Wert hat und daher als Kapital in den Produktionspreis des Produkts eingeht, ganz wie eine Maschine oder ein Rohstoff. Man hat aber gesehn, daß nur in zwei Fällen die Rente und daher die kapitalisierte Rente, der Bodenpreis, bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingehn kann. Erstens, wenn der Wert des Bodenprodukts infolge der Zusammensetzung des agrikolen Kapitals - eines Kapitals, welches nichts gemein hat mit dem für den Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital - über seinem Produktionspreis steht und die Marktverhältnisse den Grundeigentümer befähigen, diese Differenz zu verwerten. Zweitens, wenn Monopolpreis stattfindet. Und beides ist am wenigsten der Fall bei der Parzellenwirtschaft und dem kleinen Grundeigentum, weil gerade hier die Produktion zum sehr großen Teil den Selbstbedarf befriedigt und unabhängig von der Regulierung durch die allgemeine Profitrate erfolgt. Selbst wo die Parzellenwirtschaft auf gepachtetem Boden betrieben wird, umfaßt das Pachtgeld weit mehr als unter irgendwelchen andern Verhältnissen einen Teil des Profits und selbst einen Abzug vom Arbeitslohn; es ist dann nur nominell Rente, nicht Rente als eine selbständige Kategorie gegenüber Arbeitslohn und Profit.

Die Ausgabe von Geldkapital für Ankauf des Bodens ist also keine Anlage von agrikolem Kapital. Sie ist pro tanto eine Verminderung des Kapitals, über das die Kleinbauern in ihrer Produktionssphäre selbst verfügen können. Sie vermindert pro tanto den Umfang ihrer Produktionsmittel und verengert daher die ökonomische Basis der Reproduktion. Sie unterwirft den Kleinbauer dem Wucher, da in dieser Sphäre überhaupt weniger eigentlicher Kredit vorkommt. Sie ist ein Hemmnis der Agrikultur, auch wo dieser Kauf bei großen Gutswirtschaften stattfindet. Sie widerspricht in der Tat der kapitalistischen Produktionsweise, der die Verschuldung des Grundeigentümers, ob er sein Gut geerbt oder gekauft hat, im ganzen gleichgültig ist. Ob er die Rente selbst einsteckt oder sie wieder an Hypothekargläubiger wegzahlen muß, ändert an der Bewirtschaftung des verpachteten Landguts selbst an sich nichts.

Man hat gesehn, daß bei gegebner Grundrente der Bodenpreis reguliert ist durch den Zinsfuß. Ist dieser niedrig, so ist der Bodenpreis hoch und umgekehrt. Normal also müßten hoher Bodenpreis und niedriger Zinsfuß zusammengehn, so daß, wenn der Bauer infolge des niedrigen Zinsfußes den Boden hoch zahlte, derselbe niedrige Zinsfuß ihm auch zu günstigen Bedingungen Betriebskapital auf Kredit verschaffen müßte. In der Wirklichkeit verhält sich die Sache anders bei vorherrschendem Parzelleneigentum. Zunächst passen auf den Bauern die allgemeinen Gesetze des Kredits nicht, da diese den Produzenten als Kapitalisten voraussetzen. Zweitens, wo das Parzelleneigentum vorherrscht - von Kolonien ist hier nicht die Rede - und der Parzellenbauer den Grundstock der Nation bildet, ist die Kapitalbildung, d.h. die gesellschaftliche Reproduktion relativ schwach und noch schwächer die Bildung von leihbarem Geldkapital in dem früher entwickelten Sinn. Diese setzt voraus Konzentration und die Existenz einer Klasse reicher müßiger Kapitalisten (Massie). Drittens, hier wo das Eigentum am Boden eine Lebensbedingung für den größten Teil der Produzenten bildet und ein unentbehrliches Anlagefeld für ihr Kapital, wird der Bodenpreis gesteigert, unabhängig vom Zinsfuß und oft im umgekehrten Verhältnis zu ihm, durch das Übergewicht der Nachfrage nach Grundeigentum über das Angebot. In Parzellen verkauft, bringt der Boden hier einen weit höhern Preis als beim Verkauf großer Massen, weil hier die Zahl der kleinen Käufer groß und die der großen Käufer klein ist (Bandes Noires, Rubichon; Newman). Aus allen diesen Gründen steigt hier der Bodenpreis bei relativ hohem Zinsfuß. Dem relativ niedrigen Zins, den der Bauer hier aus dem im Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital zieht (Mounier), entspricht hier auf der entgegengesetzten Seite der hohe Wucherzinsfuß, den er selbst seinen Hypothekargläubigern zu zahlen hat. Das irische System zeigt dieselbe Sache, nur in einer anderen Form.

Dies der Produktion an sich fremde Element, der Bodenpreis, kann hier daher zu einer Höhe steigen, worin er die Produktion unmöglich macht. (Dombasle.)

Daß der Bodenpreis eine solche Rolle spielt, daß Kauf und Verkauf von Land, Zirkulieren von Land als Ware, sich zu diesem Umfang entwickelt, ist praktisch Folge der Entwickelung der kapitalistischen Produktionsweise, soweit die Ware hier die allgemeine Form alles Produkts und aller Produktionsinstrumente wird. Andrerseits findet diese Entwicklung nur statt, wo sich die kapitalistische Produktionsweise nur beschränkt entwickelt und nicht alle ihre Eigentümlichkeiten entfaltet; weil sie gerade darauf beruht, daß der Ackerbau nicht mehr, oder noch nicht, der kapitalistischen Produktionsweise, sondern einer, aus untergegangnen Gesellschaftsformen überkommenen Produktionsweise unterworfen ist. Die Nachteile der kapitalistischen Produktionsweise, mit ihrer Abhängigkeit des Produzenten vom Geldpreis seines Produkts, fallen hier also zusammen mit den Nachteilen, die aus der unvollkommenen Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise hervorgehn. Der Bauer wird Kaufmann und Industrieller ohne die Bedingungen, unter denen er sein Produkt als Ware produzieren kann.

Der Konflikt zwischen dem Bodenpreis als Element des Kostpreises für den Produzenten und Nichtelement des Produktionspreises für das Produkt (selbst wenn die Rente bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingeht, geht die kapitalisierte Rente, die für 20 oder mehr Jahre vorgeschossen wird, auf keinen Fall bestimmend darin ein) ist nur eine der Formen, worin sich überhaupt der Widerspruch des Privateigentums am Boden mit einer rationellen Agrikultur, mit normaler gesellschaftlicher Benutzung des Bodens darstellt. Andrerseits ist aber Privateigentum am Boden, daher Expropriation der unmittelbaren Produzenten vom Boden - Privateigentum der einen, das das Nichteigentum der andern am Boden einbegreift - Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise.

Hier, bei der kleinen Kultur, tritt der Bodenpreis, Form und Resultat des Privateigentums am Boden, als Schranke der Produktion selbst auf. Bei der großen Agrikultur und dem auf kapitalistischer Betriebsweise beruhenden großen Grundeigentum tritt das Eigentum ebenso als Schranke auf, weil es den Pächter in der produktiven Kapitalanlage beschränkt, die in letzter Instanz nicht ihm, sondern dem Grundeigentümer zugut kommt. Bei beiden Formen tritt an die Stelle selbstbewußter rationeller Behandlung des Bodens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigentums, der unveräußerlichen Existenz- und Reproduktionsbedingung der Kette sich ablösender Menschengeschlechter, die Exploitation und Vergeudung der Bodenkräfte (abgesehn von der Abhängigmachung der Exploitation, nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern von den zufälligen, ungleichen Umständen der einzelnen Produzenten). Bei dem kleinen Eigentum geschieht dies aus Mangel an Mitteln und Wissenschaft zur Anwendung der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit. Bei dem großen durch Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von Pächter und Eigentümer. Bei beiden durch die Abhängigkeit vom Marktpreis.

Alle Kritik des kleinen Grundeigentums löst sich in letzter Instanz auf in Kritik des Privateigentums als Schranke und Hindernis der Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des großen Grundeigentums. Von politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich in beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hindernis, welche alles Privateigentum am Boden der agrikolen Produktion und der rationellen Behandlung, Erhaltung und Verbesserung des Bodens selbst entgegensetzt, entwickelt sich hüben und drüben nur in verschiednen Formen, und im Zank über diese spezifischen Formen des Übels wird sein letzter Grund vergessen.

Das kleine Grundeigentum setzt voraus, daß die bei weitem überwiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist und nicht die gesellschaftliche, sondern die isolierte Arbeit vorherrscht; daß daher der Reichtum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ihrer materiellen wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umständen ausgeschlossen ist, daher auch die Bedingungen einer rationellen Kultur. Auf der anderen Seite reduziert das große Grundeigentum die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Minimum und setzt ihr eine beständig wachsende, in großen Städten zusammengedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch Bedingungen, die einen unheilbaren Riß hervorrufen in dem Zusammenhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des Lebens vorgeschriebnen Stoffwechsels, infolge wovon die Bodenkraft verschleudert und diese Verschleuderung durch den Handel weit über die Grenzen des eignen Landes hinausgetragen wird. (Liebig.)

Wenn das kleine Grundeigentum eine halb außerhalb der Gesellschaft stehende Klasse von Barbaren schafft, die alle Roheit primitiver Gesellschaftsformen mit allen Qualen und aller Misere zivilisierter Länder verbindet, so untergräbt das große Grundeigentum die Arbeitskraft in der letzten Region, wohin sich ihre naturwüchsige Energie flüchtet, und wo sie als Reservefonds für die Erneuerung der Lebenskraft der Nationen sich aufspeichert, auf dem Lande selbst. Große Industrie und industriell betriebene große Agrikultur wirken zusammen. Wenn sie sich ursprünglich dadurch scheiden, daß die erste mehr die Arbeitskraft und daher die Naturkraft des Menschen, die letztere mehr direkt die Naturkraft des Bodens verwüstet und ruiniert, so reichen sich später im Fortgang beide die Hand, indem das industrielle System auf dem Land auch die Arbeiter entkräftet und Industrie und Handel ihrerseits der Agrikultur die Mittel zur Erschöpfung des Bodens verschaffen.

[^k22-26]: Nichts kann komischer sein als Hegels Entwicklung des Privatgrundeigentums. Der Mensch als Person muß seinem Willen Wirklichkeit geben als der Seele der äußern Natur, daher diese Natur als sein Privateigentum in Besitz nehmen. Wenn dies die Bestimmung "*der* Person" ist, des Menschen als Person, so würde folgen, daß jeder Mensch Grundeigentümer sein muß, um sich als Person zu verwirklichen. Das freie Privateigentum an Grund und Boden - ein sehr modernes Produkt - ist nach Hegel nicht ein bestimmtes gesellschaftliches Verhältnis, sondern ein Verhältnis des Menschen als Person zur "Natur", "absolutes Zueignungsrecht des Menschen auf alle Sachen". (Hegel, "Philosophie des Rechts", Berlin 1840, S. 79.) Soviel ist zunächst klar, daß die einzelne Person sich nicht durch ihren "Willen" als Eigentümer behaupten kann gegenüber dem fremden Willen, der sich ebenfalls in demselben Fetzen Erdkörper verleiblichen will. Es gehören dazu ganz andre Dinge als der gute Wille. Es ist ferner absolut nicht abzusehn, wo "die Person" sich die Schranke der Verwirklichung ihres Willens setzt, ob das Dasein ihres Willens sich in einem ganzen Land realisiert oder ob sie einen ganzen Haufen Länder braucht, um durch deren Aneignung "die Hoheit meines Willens gegen die Sache zu manifestieren". Hier gerät Hegel denn auch vollständig in die Brüche. "Die Besitznahme ist ganz vereinzelter Art; ich nehme nicht mehr in Besitz, als ich mit meinem Körper berühre, aber das zweite ist sogleich, daß die äußern Dinge eine weitre Ausdehnung haben, als ich fassen kann. Indem ich so was in Besitz habe, ist auch damit ein andres in Verbindung. Ich übe die Besitznahme durch die Hand, aber der Bereich derselben kann erweitert werden." (p. 90, 91.) Aber mit diesem andren ist wieder etwas andres in Verbindung, und so verschwindet die Grenze, wie weit sich mein Wille als Seele in den Boden auszugießen hat. "Wenn ich etwas besitze, so geht der Verstand gleich dahin über, daß nicht bloß das unmittelbar Beseßne, sondern das damit Zusammenhängende mein sei. Hier muß das positive Recht seine Feststellungen machen, denn aus dem Begriffe läßt sich nichts weiter herleiten." (p. 91.) Dies ist ein außerordentlich naives Geständnis "des Begriffs" und beweist, daß der Begriff, der von vornherein den Schnitzer macht, eine ganz bestimmte und der bürgerlichen Gesellschaft angehörige juristische Vorstellung vom Grundeigentum für absolut zu halten, von den wirklichen Gestaltungen dieses Grundeigentums "nichts" begreift. Es ist zugleich das Geständnis darin enthalten, daß mit den wechselnden Bedürfnissen der gesellschaftlichen, d.h. ökonomischen Entwicklung das "positive Recht" seine Feststellungen wechseln kann und muß.

[^k22-27]: Ganz konservative Agrikulturchemiker, wie z.B. Johnston, geben zu, daß eine wirklich rationelle Agrikultur überall am Privateigentum unüberwindliche Schranken findet. Dasselbe tun Schriftsteller, welche Verteidiger ex professo des Monopols des Privateigentums am Erdball sind, so z.B. Herr Charles Comte in einem zweibändigen Werk, das die Verteidigung des Privateigentums zum speziellen Zweck hat. "Ein Volk", sagt er, "kann den aus seiner Natur sich ergebenden Grad des Wohlstands und der Macht nicht erreichen, es sei denn, daß jeder Teil des Bodens, der es ernährt, die Bestimmung erhält, die am meisten mit dem allgemeinen Interesse im Einklang steht. Um seinen Reichtümern eine große Entwicklung zu geben, müßte wenn möglich ein einziger und vor allem aufgeklärter Wille die Verfügung über jedes einzelne Stück seines Gebiets in die Hand nehmen und jedes Stück zur Prosperität aller andren beitragen machen. Aber die Existenz eines solchen Willens ... würde unverträglich sein mit der Teilung des Bodens in Privatgrundstücke ... und mit der, jedem Besitzer gewährleisteten Fähigkeit, über sein Vermögen in fast absoluter Weise zu verfügen." Johnston, Comte etc. haben bei dem Widerspruch des Eigentums mit einer rationellen Agronomie nur die Notwendigkeit im Auge, den Boden eines Landes als ein Ganzes zu bebauen. Aber die Abhängigkeit der Kultur der besondren Erdprodukte von den Schwankungen der Marktpreise, und der beständige Wechsel dieser Kultur mit diesen Preisschwankungen, der ganze Geist der kapitalistischen Produktion, der auf den unmittelbaren nächsten Geldgewinn gerichtet ist, widerspricht der Agrikultur, die mit den gesamten ständigen Lebensbedingungen der sich verkettenden Menschengenerationen zu wirtschaften hat. Ein schlagendes Beispiel davon sind die Waldungen, die nur da zuweilen einigermaßen dem Gesamtinteresse gemäß bewirtschaftet werden, wo sie nicht Privateigentum, sondern der Staatsverwaltung unterworfen sind.

[^k22-28]: "Misère de la Philosophie", p. 165. Ich mache dort den Unterschied zwischen terre-matière und terre-capital. "Rien qu'à appliquer à des terres déjà transformées en moyen de production de secondes mises de capital on augmente la terre-capital sans rien ajouter à la terre-matière, c'est-à dire à l'étendue de la terre ... La terre-capital n'est pas plus éternelle que tout autre capital ... la terre-capital est un capital fixe, mais le capital fixe s'use aussi bien que les capitaux circulants."

[^k22-29]: Ich sage "kann", weil unter gewissen Umständen dieser Zins vom Gesetz der Grundrente reguliert wird und daher, z.B. bei Konkurrenz neuer Ländereien von großer natürlicher Fruchtbarkeit, verschwinden kann.

[^k22-30]: Siehe James Anderson und Carey.

[^k22-31]: Siehe die Anti-Corn-Law Prize-Essays. Indes hielten die Korngesetze immer die Preise auf künstlich höherm Niveau. Für die bessern Pächter war dies günstig. Sie profitierten von dem stationären Zustand, worin der Schutzzoll die große Masse der Pächter hielt, die sich mit oder ohne Grund auf den exzeptionellen Durchschnittspreis verließen.

[^k22-32]: John C. Morton, "The Forces used in Agriculture", Vortrag in der Londoner Society of Arts in 1859, und begründet auf authentische Dokumente, gesammelt bei ungefähr 100 Pächtern aus 12 schottischen und 35 englischen Grafschaften.

[^k22-33]: Siehe über den Extraprofit die "Inquiry" (gegen Malthus).

[^k23-33a]: {Es ist grade die rasch anwachsende Bebauung solcher Prärie- oder Steppengegenden, die neuerdings den vielberühmten Malthusschen Satz, daß die "Bevölkerung auf die Subsistenzmittel drückt", zum Kinderspott gemacht, und im Gegensatz dazu den Agrarierjammer erzeugt hat, wonach der Ackerbau und mit ihm Deutschland zugrunde geht, wenn man sich nicht die auf die Bevölkerung drückenden Lebensmittel gewaltsam vom Halse hält. Der Anbau dieser Steppen, Prärien, Pampas, Llanos etc. ist aber erst in den Anfängen begriffen; seine umwälzende Wirkung auf die europäische Landwirtschaft wird sich also noch ganz anders fühlbar machen als bisher. - F. E.}

[^k24-34]: Die obigen Tabellen IVa bis IVd mußten infolge eines durchgehenden Rechenfehlers umgerechnet werden. Dies berührte zwar nicht die aus den Tabellen entwickelten theoretischen Gesichtspunkte, brachte aber teilweise ganz monströse Zahlenverhältnisse der Produktion per Acre hinein. Auch diese sind im Grunde nicht anstößig. Auf allen Relief- und Höhenprofilkarten nimmt man einen bedeutend größeren Maßstab für die Vertikalen als für die Horizontalen. Wer sich dennoch in seinem agrarischen Herzen verletzt fühlt, dem steht es immer noch frei, die Zahl der Acres mit jeder ihm gefälligen Zahl zu multiplizieren. Man kann auch in der Tabelle I statt 1, 2, 3, 4 qrs. per Acre, 10, 12, 14,16 Bushels (8 = 1 qr.) setzen, wo denn die davon abgeleiteten Zahlen der andern Tabellen innerhalb der Grenzen der Wahrscheinlichkeit bleiben; man wird finden, daß das Resultat, das Verhältnis der Rentensteigerung zur Kapitalsteigerung, ganz auf dasselbe hinauskommt. Es ist dies in den im nächstfolgenden Kapitel vom Herausgeber beigefügten Tabellen geschehen. — F. E.

[^k26-35]: Wakefield, "England and America", London 1833. Vergleiche auch Buch I, Kap. XXV.

[^k26-36]: Siehe Dombasle und R. Jones.

[^k26-37]: Ricardo macht dies außerordentlich oberflächlich ab. Sieh die Stelle gegen A. Smith über Waldrente in Norwegen, "Principles", ch. II, gleich im Anfang.

[^k26-38]: Laing, Newman.

[^k26-39]: Crowlington Strike. Engels, "Lage der arbeitenden Klasse in England", S. 307. (Auflage von 1892, S. 259.)

[^k26-40]: "Die Pflasterung der Londoner Straßen hat die Eigentümer einiger nackten Felsen an der schottischen Küste befähigt, eine Rente aus früher absolut nutzlosem Steinboden zu ziehn." A. Smith, Book I, chap. XI, 2.

[^k26-41]: Es ist eins der Verdienste von Rodbertus, auf dessen bedeutende Schrift über die Rente wir in Buch IV zurückkommen, diesen Punkt entwickelt zu haben. Er begeht nur den Irrtum, erstens zu unterstellen, daß beim Kapital das Wachsen des Profits sich stets auch als Wachsen des Kapitals ausdrücke, so daß das Verhältnis bei steigender Masse des Profits dasselbe bleibe. Dies ist jedoch falsch, da bei veränderter Zusammensetzung des Kapitals, trotz gleichbleibender Exploitation der Arbeit, die Profitrate steigen kann, gerade weil der proportionelle Wert des konstanten Teils des Kapitals verglichen mit seinem variablen fällt. - Zweitens begeht er den Irrtum, dies Verhältnis der Geldrente zu einem quantitativ bestimmten Bodenstück, einem Acre Landes z.B., als etwas zu behandeln, das von der klassischen Ökonomie bei ihren Untersuchungen über Steigen oder Fallen der Rente überhaupt unterstellt sei. Dies ist wieder falsch. Sie behandelt die Rate der Rente stets, soweit sie die Rente in ihrer Naturalform betrachtet, in bezug auf das Produkt, und soweit sie dieselbe als Geldrente betrachtet, in bezug auf das vorgeschoßne Kapital, weil dies in der Tat die rationellen Ausdrücke sind.

[^k26-42]: Über Fallen der Bodenpreise bei Steigen der Rente als Tatsache siehe Passy.

[^k27-42a]: A. Smith hebt hervor, wie zu seiner Zeit (und dies gilt auch für die unsrige mit Bezug auf die Plantagenwirtschaft in tropischen und subtropischen Ländern) Rente und Profit sich noch nicht geschieden haben, indem der Grundeigentümer zugleich der Kapitalist ist, wie Cato es z.B. auf seinen Gütern war. Diese Scheidung ist aber gerade die Voraussetzung der kapitalistischen Produktionsweise, mit deren Begriff die Basis der Sklaverei zudem überhaupt im Widerspruch steht.

[^k27-43]: Herr Mommsen in seiner Römischen Geschichte faßt das Wort Kapitalist durchaus nicht im Sinn der modernen Ökonomie und der modernen Gesellschaft, sondern in der Weise der populären Vorstellung, wie sie nicht in England oder Amerika, sondern auf dem Kontinent als altertümliche Tradition vergangner Zustände noch fortwuchert.

[^k27-44]: Nach Eroberung des Landes war immer das nächste für die Eroberer, sich auch die Menschen anzueignen. Vgl. Linguet. Siehe auch Möser.

[^k27-44a]: Vgl. Buret, Tocqueville, Sismondi.

[^k27-45]: S. die Thronrede des Königs von Frankreich bei Tooke.

[^k27-46]: Sieh Mounier und Rubichon.

[^k27-47]: Herr Dr. H. Maron ("Extensiv oder Intensiv?", {Näheres über diese Broschüre nicht angegeben.}) geht aus von der falschen Voraussetzung derer, die er bekämpft. Er nimmt an, daß das im Ankauf des Bodens angelegte Kapital "Anlagekapital" sei, und streitet nun über die resp. Begriffsbestimmungen von Anlagekapital und Betriebskapital, d.h. von fixem und zirkulierendem Kapital. Seine ganz schülerhaften Vorstellungen von Kapital überhaupt, übrigens zu entschuldigen bei einem Nicht-Ökonomen durch den Zustand der deutschen "Volkswirtschaftslehre", verbergen ihm, daß dies Kapital weder Anlage- noch Betriebskapital ist; sowenig wie das Kapital, das jemand an der Börse im Ankauf von Aktien oder Staatspapieren anlegt und das für ihn persönlich Kapitalanlage vorstellt, in irgendeinem Produktionszweig "angelegt" wird.
