Kongreß in Stuttgart vom 18. bis 24. August 1907. Text der Resolutionen nach Internationaler Sozialisten-Kongreß zu Stuttgart, 18. bis 24. August 1907 (Berlin, Buchhandlung Vorwärts, 1907), S. 39-40, 50-51, 58-59, 64-66 und 70-72, Digitalisat des Internet Archive. Die Überschriften sind zum Teil von uns. Traducción al español.

Resolution zur Kolonialfrage (22. August 1907)

Der Kongreß ist der Ansicht, daß die kapitalistische Kolonialpolitik ihrem innersten Wesen nach zur Knechtung, Zwangsarbeit oder Ausrottung der eingeborenen Bevölkerung der Kolonialgebiete führen muß. Die zivilisatorische Mission, auf die sich die kapitalistische Gesellschaft beruft, dient ihr nur als Deckmantel für die Eroberungs- und Ausbeutungsgelüste. Erst die sozialistische Gesellschaft wird allen Völkern die Möglichkeit bieten, sich zur vollen Kultur zu entfalten. Die kapitalistische Kolonialpolitik, statt die Kollektivkräfte zu steigern, zerstört durch Versklavung und Verelendung der Eingeborenen wie durch mörderische, verwüstende Kriege den natürlichen Reichtum der Länder, in die sie ihre Methoden verpflanzt. Sie verlangsamt oder verhindert dadurch selbst die Entwickelung des Handels und des Absatzes der Industrieprodukte der zivilisierten Staaten. Der Kongreß verurteilt die barbarischen Methoden kapitalistischer Kolonisation und verlangt im Interesse der Entfaltung der Produktivkräfte eine Politik, die die friedliche kulturelle Entwickelung gewährleistet und die Bodenschätze der Erde in den Dienst der Höherentwickelung der gesamten Menschheit stellt.

Er bestätigt von neuem die Resolutionen von Paris (1900) und Amsterdam (1904) über die Kolonialfrage und verwirft nochmals die jetzige Kolonisationsmethode, die, ihrem Wesen nach kapitalistisch, keinen anderen Zweck hat, als fremde Völker zu erobern und fremde Völker zu unterwerfen, um sie schonungslos zum Nutzen einer verschwindenden Minderheit auszubeuten, während gleichzeitig im eigenen Lande die Lasten der Proletarier steigen.

Als Feind jeder Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und als Verteidiger aller Unterdrückung ohne Unterschied der Rasse, verurteilt der Kongreß diese Politik des Raubes und der Eroberung, die nur die schamlose Anwendung des Rechts des Stärkeren ist und das Recht der besiegten Völker mit Füßen tritt.

Die Kolonialpolitik vermehrt die Gefahr kriegerischer Verwickelung zwischen den kolonisierenden Staaten und steigert ihre Belastung durch Heer und Flotte.

Finanziell betrachtet sollen die Ausgaben für die Kolonien, ebenso solche, die der Imperialismus verschuldet, als auch solche, die im Interesse der ökonomischen Entwickelung der Kolonien gemacht werden, von denen getragen werden, die allein von der Ausplünderung fremder Länder Nutzen ziehen und deren Reichtümer aus ihnen stammen.

Der Kongreß erklärt schließlich, daß die sozialistischen Abgeordneten die Pflicht haben, in allen Parlamenten unversöhnlich diese Methode der schonungslosen Ausbeutung und Knechtschaft zu bekämpfen, die in allen bestehenden Kolonien herrscht.

Zu diesem Zwecke haben sie für Reformen einzutreten, um das Los der Eingeborenen zu verbessern, haben sie jede Verletzung der Rechte der Eingeborenen, ihre Ausbeutung und ihre Versklavung zu verhindern, und haben sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln an ihrer Erziehung zur Unabhängigkeit zu arbeiten.

Resolution zum Frauenstimmrecht (22. August 1907)

Der Internationale Sozialistenkongreß begrüßt mit größter Freude, daß zum ersten Male eine internationale sozialistische Frauenkonferenz in Stuttgart zusammengetreten ist und erklärt sich mit den von ihr aufgestellten Forderungen solidarisch. Die sozialistischen Parteien aller Länder sind verpflichtet, für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts energisch zu kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für Demokratisierung des Wahlrechtes zu den gesetzgebenden Körperschaften in Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für das Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der Agitation wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist. In Ländern, wo die Demokratisierung des Männerwahlrechts bereits weit vorgeschritten oder vollständig erreicht ist, haben die sozialistischen Parteien den Kampf für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts aufzunehmen und in Verbindung mit ihm selbstverständlich alle die Forderungen zu verfechten, die wir im Interesse vollen Bürgerrechts für das männliche Proletariat etwa noch zu erheben haben. Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung in allen Ländern ist es, sich an allen Kämpfen, welche die sozialistischen Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit höchster Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der nämlichen Energie dafür zu wirken, daß in diesen Kämpfen die Forderungen des allgemeinen Frauenwahlrechts nach ihrer grundsätzlichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite ernstlich verfochten wird. Der Internationale Kongreß erkennt an, daß es nicht angebracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein Kampf für das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den sozialistischen Prinzipien geführt werden soll, also mit der Forderung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer.

Resolution über die Beziehungen zwischen den politischen Parteien und den Gewerkschaften (23. August 1907)

I. Zur vollständigen Befreiung des Proletariats aus den Fesseln der geistigen, politischen und ökonomischen Knechtschaft ist der politische und wirtschaftliche Kampf der Arbeiterklasse in gleichem Maße notwendig. Wie die Aufgabe der sozialistischen Parteiorganisationen vorwiegend auf dem Gebiete des politischen Kampfes des Proletariats liegt, so liegt die Aufgabe der gewerkschaftlichen Organisationen vornehmlich auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Kampfes der Arbeiterschaft. Partei und Gewerkschaften haben also im Emanzipationskampf des Proletariats gleichwertige Aufgaben zu erfüllen.

Jede der beiden Organisationen hat ein durch ihre Natur bestimmtes eigentümliches Gebiet, auf dem sie ihre Aktion vollständig selbständig zu bestimmen hat. Daneben aber gibt es ein stets wachsendes Gebiet des proletarischen Klassenkampfes, auf dem Erfolge nur erzielt werden können bei einmütigem Zusammenwirken zwischen Partei- und Gewerkschaftsorganisation.

Der Kampf des Proletariats wird sich daher um so erfolgreicher und günstiger gestalten, je inniger die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Parteiorganisationen sind, wobei die Einheitlichkeit der Gewerkschaftsorganisation im Auge zu behalten ist.

Der Kongreß erklärt, es müsse die Arbeiterschaft dazu gelangen, daß in allen Ländern innige Beziehungen zwischen Partei und Gewerkschaften hergestellt und dauernd unterhalten werden.

Partei und Gewerkschaften haben sich in ihren Aktionen moralisch zu fördern und zu unterstützen und in ihrem Kampfe sich bloß solcher Mittel zu bedienen, die dem Befreiungskampfe des Proletariates förderlich sind. Sie haben sich gemeinsam zu verständigen, wenn über die Zweckmäßigkeit der anzuwendenden Methode Meinungsverschiedenheiten bestehen.

Die Gewerkschaften werden ihre Pflicht im Emanzipationskampfe der Arbeiter nur dann zu erfüllen vermögen, wenn sie sich in ihren Aktionen vom sozialistischen Geiste leiten lassen. Der Partei obliegt die Pflicht, die Gewerkschaften in ihren Bestrebungen nach Hebung und Besserung der sozialen Lage der Arbeiter zu fördern.

Der Kongreß erklärt, daß der Fortschritt der kapitalistischen Produktionsweise, die wachsende Konzentration der Produktionskräfte, die wachsende Vereinigung der Unternehmer, die steigende Abhängigkeit der einzelnen Betriebe von der gesamten bürgerlichen Gesellschaft, die gewerkschaftliche Tätigkeit zur Ohnmacht verdammen müssen, wenn sie ausschließlich der Sorge für die Interessen der Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des zünftigen Egoismus und der Theorie der Interessenharmonie zwischen Kapital und Arbeit aufgebaut sind.

Der Kongreß ist der Ansicht, daß die Gewerkschaften um so erfolgreicher den Kampf gegen die Ausbeutung und Unterdrückung zu führen vermögen werden, je einheitlicher ihre Organisation, je kräftiger ihre im gewerkschaftlichen Kampfe unerläßlichen Fonds, je tiefer die Einsicht ihrer Angehörigen in den Zusammenhang der Bedingungen des ökonomischen Lebens und je höher ihre Opferwilligkeit und Begeisterung sind, die am kraftvollsten aus dem sozialistischen Ideal sprießen.

II. Der Kongreß richtet an alle Gewerkschaften der durch die Konferenz von Brüssel 1892 aufgestellten und durch den Pariser Kongreß von 1900 genehmigten Bestimmung entsprechend die Einladung, sich auf den internationalen Kongressen vertreten zu lassen und mit dem Internationalen sozialistischen Bureau in Brüssel enge Verbindung zu halten. Er beauftragt das letztere, sich mit dem Internationalen Sekretariat der Gewerkschaften zu Berlin behufs gegenseitiger Auskunftserteilung über die Organisation und die Agitation in Verbindung zu setzen.

III. Der Kongreß beauftragt das Internationale sozialistische Bureau, alle Urkunden zu sammeln, die das Studium über die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und den sozialistischen Parteien aller Länder erleichtern können und hierüber dem nächsten Kongreß Bericht zu erstatten.

Resolution über die Ein- und Auswanderung der Arbeiter (23. August 1907)

Der Kongreß erklärt:

Die Ein- und Auswanderung der Arbeiter sind vom Wesen des Kapitalismus ebenso unzertrennliche Erscheinungen wie die Arbeitslosigkeit, Ueberproduktion und Unterkonsum der Arbeiter. Sie sind oft ein Mittel, den Anteil der Arbeiter an der Arbeitsproduktion herabzusetzen und nehmen zeitweise durch politische, religiöse und nationale Verfolgungen anormale Dimensionen an.

Der Kongreß vermag ein Mittel zur Abhülfe der von der Aus- und Einwanderung für die Arbeiterschaft etwa drohenden Folgen nicht in irgendwelchen ökonomischen oder politischen Ausnahmemaßregeln zu erblicken, da diese fruchtlos und ihrem Wesen nach reaktionär sind, also insbesondere nicht in einer Beschränkung der Freizügigkeit und in einem Ausschluß fremder Nationalitäten oder Rassen.

Dagegen erklärt es der Kongreß für eine Pflicht der organisierten Arbeiterschaft, sich gegen die im Gefolge des Massenimportes unorganisierter Arbeiter vielfach eintretende Herabdrückung ihrer Lebenshaltung zu wehren, und erklärt es außerdem für ihre Pflicht, die Ein- und Ausfuhr von Streikbrechern zu verhindern. Der Kongreß erkennt die Schwierigkeiten, welche in vielen Fällen dem Proletariat eines auf hoher Entwickelungsstufe des Kapitalismus stehenden Landes aus der massenhaften Einwanderung unorganisierter und an niederer Lebenshaltung gewöhnter Arbeiter aus Ländern mit vorwiegend agrarischer und landwirtschaftlicher Kultur erwachsen, sowie die Gefahren, welche ihm aus einer bestimmten Form der Einwanderung entstehen. Er sieht jedoch in der übrigens auch vom Standpunkt der proletarischen Solidarität verwerflichen Ausschließung bestimmter Nationen oder Rassen von der Einwanderung kein geeignetes Mittel, sie zu bekämpfen. Er empfiehlt daher folgende Maßnahmen:

I. Für das Land der Einwanderung:

  1. Verbot der Aus- und Einfuhr derjenigen Arbeiter, welche einen Kontrakt geschlossen haben, der ihnen die freie Verfügung über ihre Arbeitskraft wie ihre Löhne nimmt.

  2. Gesetzlichen Arbeiterschutz durch Verkürzung des Arbeitstages, Einführung eines Minimallohnsatzes, Regelung des Sweatings-Systems und der Heimarbeit, strenge Aufsicht über die Wohnungsverhältnisse.

  3. Abschaffung aller Beschränkungen, welche bestimmte Nationalitäten oder Rassen vom Aufenthalt in einem Lande und den sozialen, politischen und ökonomischen Rechten der Einheimischen ausschließen oder sie ihnen erschweren, weitgehendste Erleichterung der Naturalisation.

  4. Für die Gewerkschaften aller Länder sollen dabei folgende Grundsätze allgemeine Geltung haben: a) Uneingeschränktester Zutritt der eingewanderten Arbeiter in die Gewerkschaften aller Länder, b) Erleichterung des Eintritts durch Festsetzung angemessener Eintrittsgelder, c) unentgeltlicher Uebertritt von einer Landesorganisation in die andere bei vorheriger Erfüllung aller Verbindlichkeiten in der bisherigen Landesorganisation, d) Erstrebung internationaler gewerkschaftlicher Kartelle, durch die eine internationale Durchführung dieser Grundsätze und Notwendigkeiten ermöglicht wird.

  5. Unterstützung der Gewerkschaftsorganisationen derjenigen Länder, aus denen sich die Einwanderung in erster Linie rekrutiert.

II. Für das Auswanderungsland:

  1. Rege gewerkschaftliche Agitation. 2. Belehrung der Arbeiter und der Oeffentlichkeit über den wahren Stand der Arbeitsverhältnisse in den Einwanderungsländern. 3. Reges Einvernehmen der Gewerkschaften mit denen des Einwanderungslandes behufs gemeinsamen Vorgehens in der Frage der Ein- und Auswanderung. 4. Da die Arbeiterauswanderung außerdem oft durch Eisenbahn- und Dampfschiffsgesellschaften, durch Landspekulanten und andere Schwindelunternehmungen, durch Erteilung falscher erlogener Versprechungen an die Arbeiter künstlich simuliert wird, verlangt der Kongreß:

Ueberwachung der Schiffsagenturen, der Auswanderungsbureaus, eventuell gesetzliche oder administrative Maßnahmen gegen diese, um zu verhindern, daß die Auswanderung für die Interessen solcher kapitalistischen Unternehmungen mißbraucht werden.

III. Neuregelung des Transportwesens, insbesondere auf den Schiffen, Ueberwachung der Bestimmungen durch Inspektoren mit Disziplinargewalt, welche aus den Reihen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter des Einwanderungs- sowie Auswanderungslandes zu bestellen sind, Fürsorge für neuankommende Einwanderer, damit sie nicht von vornherein der Ausbeutung durch die Schmarotzer des Kapitals anheimfallen.

Da der Transport von Auswanderern nur auf internationaler Basis gesetzlich geregelt werden kann, beauftragt der Kongreß das Internationale sozialistische Bureau, Vorschläge zur Neuregelung dieser Materie auszuarbeiten, in denen die Einrichtung und Ausrüstung der Schiffe sowie der Luftraum zu normieren ist, welcher auf jeden Auswanderer als Minimum zu entfallen hat, und dabei besonders Gewicht darauf zu legen, daß die einzelnen Auswanderer die Passage direkt mit der Unternehmung vereinbaren, ohne Intervention irgendwelcher Zwischenunternehmer. Diese Vorschläge sind den Parteileitungen behufs legislativer Verwendung sowie zur Propaganda mitzuteilen.

Der Absatz zu I. 2. hat damit folgende Fassung erhalten:

„Gesetzlichen Arbeiterschutz durch Verkürzung des Arbeitstages, Einführung eines Minimallohnes, Abschaffung des Sweating-Systems und Regelung der Heimarbeit.“

Resolution über den Militarismus und die internationalen Konflikte (24. August 1907)

Der Kongreß bestätigt die Resolutionen der früheren internationalen Kongresse gegen den Militarismus und Imperialismus und stellt aufs neue fest, daß der Kampf gegen den Militarismus nicht getrennt werden kann von dem sozialistischen Klassenkampf im ganzen.

Kriege zwischen kapitalistischen Staaten sind in der Regel Folgen ihres Konkurrenzkampfes auf dem Weltmarkte, denn jeder Staat ist bestrebt, sein Absatzgebiet sich nicht nur zu sichern, sondern auch neue zu erobern, wobei Unterjochung fremder Völker und Länder eine Hauptrolle spielt. Diese Kriege ergeben sich weiter aus den unaufhörlichen Wettrüstungen des Militarismus, der ein Hauptwerkzeug der bürgerlichen Klassenherrschaft und der wirtschaftlichen und politischen Unterjochung der Arbeiterklasse ist.

Begünstigt werden die Kriege durch die bei den Kulturvölkern im Interesse der herrschenden Klassen systematisch genährten Vorurteile des einen Volkes gegen das andere, um dadurch die Massen des Proletariats von ihren eigenen Klassenaufgaben sowie von den Pflichten der internationalen Klassensolidarität abzuwenden.

Kriege liegen also im Wesen des Kapitalismus; sie werden erst aufhören, wenn die kapitalistische Wirtschaftsordnung beseitigt ist oder wenn die Größe der durch die militärtechnische Entwickelung erforderlichen Opfer an Menschen und Geld und die durch die Rüstungen hervorgerufene Empörung die Völker zur Beseitigung dieses Systems treibt.

Daher ist die Arbeiterklasse, die vorzugsweise die Soldaten zu stellen und hauptsächlich die materiellen Opfer zu bringen hat, eine natürliche Gegnerin des Krieges, der im Widerspruch zu ihrem Ziele steht: Schaffung einer auf sozialistischer Grundlage beruhenden Wirtschaftsordnung, die die Solidarität der Völker verwirklicht.

Der Kongreß betrachtet es deshalb als Pflicht der arbeitenden Klasse und insbesondere ihrer Vertreter in den Parlamenten, unter Kennzeichnung des Klassencharakters der bürgerlichen Gesellschaft und der Triebfeder für die Aufrechterhaltung der nationalen Gegensätze, mit allen Kräften die Rüstungen zu Wasser und zu Lande zu bekämpfen und die Mittel hierfür zu verweigern, sowie dahin zu wirken, daß die Jugend der Arbeiterklasse im Geiste der Völkerverbrüderung und des Sozialismus erzogen und mit Klassenbewußtsein erfüllt wird.

Der Kongreß sieht in der demokratischen Organisation des Heerwesens, der Volkswehr an Stelle der stehenden Heere, eine wesentliche Garantie dafür, daß Angriffskriege unmöglich und die Ueberwindung der nationalen Gegensätze erleichtert wird.

Die Internationale ist außerstande, die in den verschiedenen Ländern naturgemäß verschiedenen, der Zeit und dem Ort entsprechenden Aktionen der Arbeiterklasse gegen den Militarismus in starre Formen zu bannen. Aber sie hat die Pflicht, die Bestrebungen der Arbeiterklasse gegen den Krieg möglichst zu verstärken und in Zusammenhang zu bringen.

Tatsächlich hat seit dem Internationalen Kongreß in Brüssel das Proletariat in seinen unermüdlichen Kämpfen gegen den Militarismus durch die Verweigerung der Mittel für Rüstungen zu Wasser und zu Lande, durch die Bestrebungen, die militärische Organisation zu demokratisieren, mit steigendem Nachdruck und Erfolg zu den verschiedensten Aktionsformen gegriffen, um den Ausbruch von Kriegen zu verhindern oder ihnen ein Ende zu machen, sowie um die durch den Krieg herbeigeführte Aufrüttelung der Gesellschaft für die Befreiung der Arbeiterklasse auszunutzen:

so namentlich die Verständigung der englischen und französischen Gewerkschaften nach dem Faschodafall zur Sicherung des Friedens und zur Wiederherstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen England und Frankreich; das Vorgehen der sozialdemokratischen Parteien im deutschen und im französischen Parlament während der Marokkokrise; die Kundgebungen, die zum gleichen Zweck von den französischen und deutschen Sozialisten veranstaltet wurden; die gemeinsame Aktion der Sozialisten Oesterreichs und Italiens, die sich in Triest versammelten, um einem Konflikt der beiden Staaten vorzubeugen; weiter das nachdrückliche Eingreifen der sozialistischen Arbeiterschaft Schwedens zur Verhinderung eines Angriffs auf Norwegen; endlich der heldenhafte opferwillige Kampf der sozialistischen Arbeiter und Bauern Rußlands und Polens, um sich dem vom Zarismus entfesselten Krieg zu widersetzen, ihm ein Ende zu machen und die Krise des Landes zur Befreiung der arbeitenden Klasse auszunutzen.

Alle diese Bestrebungen legen Zeugnis ab von der wachsenden Macht des Proletariats und von seiner wachsenden Kraft, die Aufrechterhaltung des Friedens durch entschlossenes Eingreifen zu sichern; die Aktion der Arbeiterklasse wird um so erfolgreicher sein, je mehr die Geister durch eine entsprechende Aktion vorbereitet und die Arbeiterparteien der verschiedenen Länder durch die Internationale angespornt und zusammengefaßt werden.

Der Kongreß ist der Ueberzeugung, daß unter dem Druck des Proletariats durch eine ernsthafte Anwendung der Schiedsgerichte an Stelle der kläglichen Veranstaltungen der Regierungen die Wohltat der Abrüstung den Völkern gesichert werden kann, die es ermöglichen würde, die enormen Aufwendungen an Geld und Kraft, die durch die militärischen Rüstungen und die Kriege verschlungen werden, für die Sache der Kultur zu verwenden.

Droht der Ausbruch eines Krieges, so sind die arbeitenden Klassen und deren parlamentarische Vertretungen in den beteiligten Ländern verpflichtet, unterstützt durch die zusammenfassende Tätigkeit des Internationalen Bureaus, alles aufzubieten, um durch die Anwendung der ihnen am wirksamsten erscheinenden Mittel den Ausbruch des Krieges zu verhindern, die sich je nach der Verschärfung des Klassenkampfes und der Verschärfung der allgemeinen politischen Situation naturgemäß ändern.

Falls der Krieg dennoch ausbrechen sollte, ist es die Pflicht, für dessen rasche Beendigung einzutreten und mit allen Kräften dahin zu streben, die durch den Krieg herbeigeführte wirtschaftliche und politische Krise zur Aufrüttelung des Volkes auszunutzen und dadurch die Beseitigung der kapitalistischen Klassenherrschaft zu beschleunigen.

Protest gegen die Greueltaten der rumänischen Regierung (24. August 1907)

Das Internationale Sozialistische Bureau ist von der rumänischen Delegation in Kenntnis gesetzt worden von den Unterdrückungen, die die Regierung Rumäniens gegenüber dem städtischen und ländlichen Proletariat ausübt.

In Erwägung dessen, daß durch diese Politik Tausende von Landarbeitern ihr Leben einbüßen, daß sie durch das Regime der Unterdrückung und der Ausbeutung auf den unheilvollen Weg der Empörung gedrängt werden und daß jetzt diese Politik auch auf die gewerkschaftlichen und politischen Arbeiterorganisationen übertragen wird, indem man ihnen die Ausübung jedes Rechts untersagt und Massenverhaftungen und Massenausweisungen vornimmt,

daß diese Ausweisungen nicht allein gegen die in der rumänischen Industrie beschäftigten ausländischen Arbeiter gerichtet sind, sondern auch gegen eine ganze Kategorie rumänischer Bürger — die Juden —, die gegenwärtig nirgends Schutz finden, und denen die Aufnahme in jedem ausländischen Staat verweigert wird, in fernerer Erwägung, daß die jeder Humanität hohnsprechenden grausamen Verfolgungen in Widerspruch stehen mit den internationalen Verpflichtungen der rumänischen Regierung,

beantragt das Bureau, der Kongreß möge den klassenbewußten rumänischen Proletariern, die für ihre Rechte kämpfen, seine Wünsche auf vollen Erfolg zur Anfeuerung aussprechen und zugleich seinen Protest und seiner Entrüstung über diese gräßliche Politik der rumänischen Regierung ausdrücken und den sozialistischen Abgeordneten der einzelnen Parlamente zur Pflicht machen, in den Parlamenten die Forderung aufzustellen, daß die rumänische Regierung ihrer Pflicht gegenüber den verschiedenen Kategorien rumänischer Bürger nachkommen solle, die sie nach den internationalen Verträgen unter ihren Schutz genommen hat. Er empfiehlt den Arbeitern der einzelnen Länder, nicht den Aufforderungen der rumänischen Arbeitgeber Folge zu leisten, da jeder Akt der Solidarität mit ihren rumänischen Genossen ihre Ausweisung herbeiführen würde.

Die rumänische Delegation wird beauftragt, den sozialistischen parlamentarischen Fraktionen der verschiedenen Länder ein detailliertes Memorandum ihrer Angelegenheit zu unterbreiten.

Gruß an die russischen Revolutionskämpfer (24. August 1907)

Der Kongreß stellt die Tatsache fest, daß die russische Revolution, die erst begonnen hat, schon ein mächtiger Faktor in dem Kampfe zwischen Kapital und Arbeit geworden ist und richtet seinen brüderlichen Gruß an die heroischen Kämpfer und an das revolutionäre Proletariat in Rußland in Stadt und Land!

Resolution über die Vorgänge in Marokko (24. August 1907)

Der Kongreß macht in Anbetracht seiner Resolution gegen die koloniale Eroberungspolitik und gegen den Militarismus das internationale Proletariat auf die Begebenheiten aufmerksam, die sich augenblicklich in Marokko anläßlich des französisch-spanischen Feldzuges abspielen, und die wie immer in solchen Fällen der finanziellen Spekulation des Kapitalismus entspringen. Der Kongreß verdankt dieses neueste Beispiel der steten Praxis der Bourgeoisie, daß Blut fließen muß, damit der Profit erhöht werde, und fordert die sozialistischen Parteien aller Länder, insbesondere die Frankreichs und Spaniens, auf, mit aller Energie dahin zu streben, der französisch-spanischen Marokkoexpedition Einhalt zu tun, zumal sie die Gefahr eines Weltkrieges in sich birgt.

Sympathiekundgebung für William Haywood (24. August 1907)

Der internationale Kongreß sendet an William Haywood die Glückwünsche der sozialistischen Bewegung der Welt zu dem großartigen Kampf, den er im Interesse der organisierten Arbeiterschaft der Vereinigten Staaten ausgefochten hat. Er brandmarkt nachdrücklichst den Versuch der Grubenbesitzer, einen Unschuldigen nur wegen seiner Verdienste um die Sache der organisierten Arbeiterschaft gerichtlich verurteilen zu lassen. In dem Prozeß und in dem systematischen Feldzug der Verleumdung, der gegen Haywood geführt wurde, von der gesamten kapitalistischen Presse, erblickt der Kongreß den Ausdruck der immer schärfer hervortretenden Klassenpolitik der Bourgeoisie Amerikas und ihres vollständigen Mangels an Toleranz und Ehrgefühl in allen Angelegenheiten, die ihren Profit und ihre Macht bedrohen. Gleichzeitig beglückwünscht der Kongreß die Sozialisten der Vereinigten Staaten zu der Geschlossenheit und dem Enthusiasmus, mit dem sie diesen Angriff abgewehrt haben. Das klassenbewußte Proletariat Europas sieht in der großen Macht, die dieser solidarische Akt gezeigt hat, das Band und die Gewähr für die Zukunft und hofft, daß dieselbe Geschlossenheit und Solidarität des amerikanischen Proletariats für seine volle Emanzipation eingesetzt wird.