Kongreß der II. Internationale in Kopenhagen vom 28. August bis 3. September 1910. Text der Beschlüsse nach Internationaler Sozialisten-Kongreß zu Kopenhagen, 28. August bis 3. September 1910 (Berlin, Buchhandlung Vorwärts, 1910), S. 12, 16-20, 34-35, 43-44, 51-52, 56-57, 61-64 und 105 (Digitalisat im Internet Archive); Rechtschreibung des Originals, offensichtliche Druckfehler berichtigt. Traducción al español.

Resolution über die Arbeitslosenfrage (1. September 1910)

Der Kongreß stellt fest, daß die Arbeitslosigkeit von der kapitalistischen Produktionsweise untrennbar ist und daß sie nur mit dieser verschwinden wird. Innerhalb des Systems der kapitalistischen Produktionsweise kann es sich daher nicht um die Beseitigung der Arbeitslosigkeit, sondern nur um ihre Minderung und um die Linderung ihrer Folgen handeln.

Der Kongreß fordert von den öffentlichen Gewalten: die von den Arbeiterorganisationen verwaltete, allgemeine, obligatorische Arbeitslosenfürsorge, deren Kosten die Besitzer der Produktionsmittel zu tragen haben.

Die Vertreter der Arbeiterklasse sollen fordern:

  1. Genaue und regelmäßige statistische Feststellungen der Arbeitslosigkeit.

  2. In ihrem Umfange ausreichende Notstandsarbeiten für die Arbeitslosen mit Bezahlung der tarifmäßigen oder sonst von den Gewerkschaften anerkannten Löhne.

  3. Außerordentliche Unterstützung der Arbeitslosenkassen während der Krise.

  4. Leistungen an Arbeitslose dürfen nicht eine Minderung der politischen Rechte zur Folge haben.

  5. Errichtung und Unterstützung von gewerkschaftlichen oder paritätischen Arbeitsnachweiseinrichtungen, in denen die Wahrung der Freiheiten und Interessen der Arbeiter den Gewerkschaften übertragen werden muß.

  6. Verkürzung der Arbeitszeit durch gesetzgeberische Maßnahmen.

  7. Bis zur Verwirklichung der allgemeinen öffentlich-rechtlichen obligatorischen Arbeitslosenunterstützung haben die öffentlichen Gewalten die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung finanziell zu fördern. Diese Unterstützung darf die Unabhängigkeit der Gewerkschaften in keiner Weise hindern.

Resolution über die Einigkeit (2. September 1910)

Der Internationale Kongreß von Kopenhagen erinnert an den Beschluß des Amsterdamer Kongresses betreffend die Einigkeit in der Partei, und

in Erwägung, daß das Proletariat eine Einheit ist und daß deshalb jede Sektion der Internationale eine einige Gruppe bilden muß und ihre inneren Spaltungen im Interesse der Arbeiterklasse des eigenen Landes und der ganzen Welt zu beseitigen verpflichtet ist,

in fernerer Erwägung, daß die sozialistische Bewegung in Frankreich der Einigung einen Zuwachs an Macht und Ansehen verdankt

fordert er alle nationalen Sektionen, die bis jetzt noch gespalten sind, auf, so schnell wie möglich die Einigkeit zu verwirklichen,

und beauftragt das Internationale Bureau, seine Hilfe bei der Durchführung des Einigungswerkes anzubieten.

Resolution gegen die Todesstrafe (2. September 1910)

Die bürgerliche Aufklärung hat an der Schwelle der neuzeitlichen Entwickelung die Todesstrafe als ein barbarisches Erbstück des finsteren Mittelalters verdammt. Der revolutionären Bourgeoisie waren damals die Ideale des Fortschritts und der Humanität keine leeren Worte und daher proklamierten ihre besten Vertreter in allen Ländern den Kampf wider die Kulturschmach des in Justizform gekleideten, kaltblütigen und systematischen Mordes eines Menschen.

Seitdem hat sich auch in dieser Beziehung ein gründlicher Wandel vollzogen. Der immer gewaltigere und immer schärfere Kampf zwischen der Bourgeoisie und dem modernen Proletariat, der mehr und mehr zur Achse des öffentlichen Lebens aller Staaten wird, hat bewirkt, daß die heutige verfallende Bourgeoisie mit den sonstigen demokratischen und freiheitlichen Zielen nunmehr auch den Kampf gegen die Todesstrafe preisgegeben hat. Ja, die herrschenden Klassen greifen jetzt selbst immer mehr zu der schmachvollen Waffe der Todesstrafe, sowohl um mit den Zersetzungsprodukten der eigenen kapitalistischen Gesellschaft fertig zu werden, wie um das kämpfende Proletariat gewaltsam niederzuringen. In Deutschland und einigen anderen sogenannten Kulturländern haben sich vor kurzem eine ganze Reihe von Koryphäen der Wissenschaft und Kunst, glänzende Vertreter bürgerlicher Intelligenz, für die Notwendigkeit der Todesstrafe ausgesprochen. Hervorragende Vertreter der modernen Kriminaljustiz haben erst jüngst wesentliche Abänderungen des Asylrechts befürwortet, die in vielen Fällen, namentlich insofern es sich um Flüchtlinge aus dem Zarenreiche handelt, auf eine tatsächliche Wiedereinführung der Todesstrafe auch in solchen Ländern hinauslaufen würde, in denen, wie in Holland, die Todesstrafe seit Jahrzehnten abgeschafft ist. In der Republik Frankreich wurde in den letzten Jahren ein Gesetzentwurf im Parlament abgelehnt, der die Abschaffung der Todesstrafe forderte. In den Vereinigten Staaten Nordamerikas wird die Todesstrafe als Waffe gegen das gewerkschaftlich kämpfende Proletariat angewandt. Den unvergeßlichen Opfern des Chicagoer Justizmordes, die im Kampfe um den Achtstundentag gefallen sind, wären erst jüngst beinahe einige Vorkämpfer der um ihre Existenz ringenden organisierten Bergarbeiter gefolgt. In Spanien gebraucht ein morsches reaktionäres Regiment den Justizmord als Kampfwaffe und Rachemittel gegen die freiheitlichen Bestrebungen des Proletariats. In Rußland endlich, einem Lande, wo die Todesstrafe für gemeine Verbrechen längst abgeschafft war, arbeitet der Henker seit der großen revolutionären Erhebung des arbeitenden Volkes, namentlich seit dem Sieg der Konterrevolution, ohne Unterlaß. Tausende und Abertausende werden hier nach einer schnöden Komödie kriegsgerichtlichen Verfahrens hingerichtet. Ein Blutstrom ergießt sich um das ganze russische Reich. Und das alles geschieht vor den Augen der gesamten zivilisierten Welt, ohne daß die Vertreter der bürgerlichen Intelligenz der westeuropäischen Kultur irgendeinen tatkräftigen Widerstand wagen, ja unter der moralischen und finanziellen Unterstützung des Henkerregiments durch die Bourgeoisie Europas. Viele der bürgerlichen Intelligenzen, die sich um den Justizmord Ferrers im höchsten Maße aufgeregt haben, sehen ruhig dem Massenmord zu, durch den der korrupte russische Absolutismus die revolutionäre Erhebung des Proletariats zu ersticken sucht.

Heute ist somit das sozialistische Proletariat der wichtigste und zuverlässigste Träger des Kampfes wider die Barbarei der Todesstrafe. Nur die durch die sozialistischen Parteien verbreitete Aufklärung, nur die kulturelle Hebung der großen arbeitenden Massen durch die politische und gewerkschaftliche Aktion, nur die wachsende Macht des organisierten Proletariats aller Länder vermögen der Kulturschmach der Todesstrafe einen starken Damm entgegenzusetzen. Die Vertreter des politisch und gewerkschaftlich organisierten Proletariats aller Länder, die in Kopenhagen tagen, stellen die aktiven und passiven Anhänger des blutigen Justizmordes in allen Formen an den Pranger, sie fordern die parlamentarische Vertretung der Arbeiterklasse in allen Staaten auf, bei gebotener Gelegenheit die Abschaffung der Todesstrafe zu fordern. Sowohl ihr Vorgehen in den Parlamenten, wie alle entsprechenden politischen Vorgänge sollen als Anlässe einer kraftvollen Agitation in Versammlungen und in der Arbeiterpresse für die Abschaffung der Todesstrafe benutzt werden.

Argentinien (2. September 1910)

Der Internationale Kongreß brandmarkt das Verhalten der Oligarchie in Argentinien, die das allgemeine Wahlrecht in der Praxis systematisch fälscht,

die sowohl die Gesetze als auch die gesunde politische Aktion der Arbeiterschaft mit Füßen tritt, die künstlich Putsche inszeniert und eine käufliche Diensteifrigkeit gegen das einheimische und fremde Kapital betätigt und

mit dem allem das Volk im Zustande barbarischer Unterdrückung hält und ihm ein verderbliches Beispiel der Anarchie bietet.

Der Internationale sozialistische Kongreß verurteilt diese schmachvollen politischen Zustände Argentiniens auf das schärfste, er begrüßt freudigst das Verhalten der sozialistischen Partei unter so schwierigen Verhältnissen und hofft, daß es ihren Bemühungen gelingen wird, dem arbeitenden Volke Argentiniens Aufklärung und Klassenbewußtsein zu bringen und damit den Fortschritt des politisch so rückständigen Landes zu sichern.

Japan (2. September 1910)

Der Internationale Sozialisten-Kongreß in Kopenhagen verurteilt auf das schärfste die Maßregeln, mit denen die Regierung Japans die sozialistische Bewegung dieses Landes zu unterdrücken sucht, Maßregeln, die den wahren Charakter dieser Regierung als einer Mischung absolutistischer Willkür mit kapitalistischer Brutalität enthüllen, und die darauf gerichtet sind, dem japanischen Proletariat jedes Streben nach Befreiung und Kultur unmöglich zu machen und es auf das Niveau willenloser Sklaven herabzudrücken.

Indem der Kongreß die ungeheure Bedeutung der Emanzipation des industriellen Proletariats Asiens für die Befreiung des Proletariats der ganzen Welt anerkennt, versichert er in der Gewißheit, daß das Umsichgreifen des Kapitalismus den Boden auch in Asien immer mehr für die sozialistische Saat vorbereitet, das japanische Proletariat der wärmsten tätigen Sympathie der sozialistischen Arbeiterschaft der ganzen Welt. Insbesondere aber drückt er den unerschrockenen und ausdauernden Vorkämpfern des Sozialismus in Japan, die unter den schwierigsten Verhältnissen allein den opferreichen Kampf gegen die Politik der Eroberung nach außen, der Unterdrückung nach innen führen und damit in der intensivsten Weise der Sache des internationalen Proletariats dienen, seine vollste Anerkennung und seine Bewunderung aus.

Finnland (2. September 1910)

Der Internationale sozialistische Kongreß zu Kopenhagen brandmarkt die barbarische und schmähliche Politik der russischen Regierung und der reaktionären Vertreter der besitzenden Klassen in der Duma und im Reichsrate, — eine Politik, welche sich anschickt, die Autonomie und die demokratischen Freiheiten Finnlands zu vernichten und Finnland in eine unterjochte Provinz Rußlands zu verwandeln.

Der Kongreß stellt fest, daß die zaristische Regierung durch ihre Finnland gegenüber eingeschlagene Politik, ihre im Jahre 1905 gegebenen Garantien ebenso wie die schon hundert Jahre bestehende Verfassung in zynischer Weise jedem Rechte und Gesetze zuwider verletzt hat und den ausgesprochenen Willen des ganzen finnischen Volkes, den Protest der öffentlichen Meinung Europas, den Schiedsspruch der bedeutendsten Rechtsgelehrten mit Füßen tritt.

Der Kongreß stellt weiter fest, daß die brutale Unterdrückung der Autonomie Finnlands nur die Folge eines ganzen Regierungssystems der rohesten Unterdrückung aller nichtrussischen Nationalitäten und des russischen Volkes selbst ist, — eine Unterdrückung, welche durch die von Blut und Schmutz triefenden russischen reaktionären Machthaber ausgeübt wird, die sich mit dem Scheine eines „Konstitutionalismus“ umgeben.

In Anbetracht dessen, daß die herrschenden Klassen Europas und ihre Presse, ab und zu platonische Wünsche zugunsten Finnlands zum Ausdruck bringen, sonst aber tatsächlich den barbarischen Zarismus unterstützen;

daß die finnländischen Sozialisten, um die demokratischen Freiheiten und das freie Selbstbestimmungsrecht des finnischen Volkes zu wahren, in einen ernsten und schweren Kampf verwickelt sind,

spricht der Kongreß sein Vertrauen aus zu der Energie, dem Mute und der Ausdauer des finnischen klassenbewußten Proletariats.

Der Kongreß ist überzeugt, daß das finnische Proletariat stets im Einverständnis mit der Arbeiterklasse Rußlands vorgehen und solidarisch gegen dasselbe Unterdrückungssystem kämpfen wird. Der Kongreß fordert die sozialistischen Parteien aller Länder und die wahrhaft demokratischen Elemente auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln (Presse, Parlament, Meetings usw.) gegen den gegen Finnland geführten Gewaltstreich zu protestieren und den Kampf gegen den Zarismus zu unterstützen.

Der Kongreß beauftragt das Internationale sozialistische Bureau, Maßnahmen zu ergreifen, um zugunsten Finnlands in allen Ländern eine möglichst einheitliche und imposante Kundgebung des sozialistischen Proletariats in die Wege zu leiten.

Spanien (2. September 1910)

Angesichts der tragischen Ereignisse, die sich in Spanien und insbesondere in Katalonien im vergangenen Jahre abgespielt haben, drückt der Internationale sozialistische Kongreß in Kopenhagen seine wärmste Sympathie den Genossen der sozialistischen Partei Spaniens aus, sowie den Genossen Kataloniens und allen organisierten Arbeitern in Spanien, die, entsprechend den Beschlüssen der Internationale, dem Kolonialabenteuer in Marokko die Massenaktion des Proletariats entgegenzusetzen versuchten.

Der Internationale sozialistische Kongreß brandmarkt die barbarische Unterdrückung, deren Opfer unsere Genossen in Barcelona und anderen Städten geworden sind, insbesondere den Justizmord gegenüber Ferrer, und begrüßt die Kammerwahl des Genossen Iglesias, des ersten parlamentarischen Vertreters der Arbeiterklasse in der Hauptstadt der Monarchie, als das entscheidende Anzeichen des Erwachens des spanischen Proletariats.

Türkei (2. September 1910)

In Anbetracht

  1. der von den kapitalistischen Staaten Europas gegenüber der Türkei befolgten Politik;

  2. der Proklamation einer Verfassung, die jedem Staatsangehörigen die Menschen- und Bürgerrechte gewährte;

  3. der Verletzung des Rechtes der Berufsvereinigung und des Streiks durch die türkische Regierung;

  4. der verhängnisvollen Folgen einer autokratischen Politik für die Arbeiterklasse der Türkei;

erklärt der Internationale Sozialistenkongreß in Kopenhagen:

daß diese verwerfliche kapitalistische und koloniale Politik der europäischen Staaten zunächst nur wirksam zu bekämpfen ist durch eine gründliche demokratische Verfassungsreform in den Balkanländern und durch eine friedliche Verständigung der souveränen Völker dieser Staaten, wie sie heute allein die Sozialdemokratie im Gegensatz zu den Regierungen der Balkanländer und der übrigen europäischen Staaten vertritt.

Er protestiert gegen die reaktionäre Politik der jungtürkischen Regierung und besonders gegen die wider die Gewerkschaftsorganisation und Streiks gerichteten Gesetze und begrüßt aufs freudigste die in der Türkei entstehende sozialistische Bewegung.

Persien (2. September 1910)

In Anbetracht

daß gleich von Beginn der persischen Revolution und gerade infolge des englisch-russischen Vertrages die zarische Regierung alle Mittel angewendet hat, um die konstitutionelle Bewegung zu vereiteln;

daß sie zu wiederholten Malen sogar mit bewaffneter Macht eingeschritten ist unter dem Vorwande, die Ordnung an der Grenze sowie das Leben ihrer eigenen Untertanen in Persien zu schützen, in Wirklichkeit aber, um die Bestrebungen der persischen Demokraten zu hemmen; daß diese Truppen, sowie die russische Polizei, in der Provinz Aderbeidjan (Täbris) offen gegen die Aufständischen und ihre Führer, welche der Partei „Daschnaktzoutioun“ angehören, mit aller Strenge verfahren sind;

daß heute noch die russische Regierung durch ihre zahlreichen verkappten Agenten ihre Intrigen und Provokationen in Persien fortsetzt; daß ein beträchtlicher Teil der Truppen sich noch auf persischem Boden befindet, trotz der wiederholten Proteste von seiten der Medjis und der Regierung von Teheran;

in Anbetracht ferner,

daß die nämliche russische Regierung sehr tätig in der Türkei „arbeitet“, namentlich in Türkisch-Armenien; daß sie beständig Emissäre hinschickt, um die Feudal-Kurden, welche das reaktionärste Element in der Türkei sind, gegen die Armenier aufzureizen und so die Unruhen zu unterhalten und die Gegenrevolution zu provozieren;

daß der russische Gesandte in Konstantinopel, Tcharifoff, und der russische Konsul in Erzerum in diesem Sinne ganz spezielle Instruktionen bekommen haben.

In Anbetracht, kurz,

daß der Zarismus, welcher auf seinem freiheitsmörderischen Marsch im Innern seines Reiches siegreich ist, die an seinen beiden Grenzen eingeführte konstitutionelle Ordnung nicht leiden kann, systematisch und mit aller Beharrlichkeit darauf ausgeht, das Willkürsystem in Persien und in der Türkei wieder herzustellen;

in Anbetracht dieser bedenklichen Tatsachen, welche für die beiden jungen Demokratien des Orients eine beständige Gefahr sind,

fordert der Kongreß die sozialistischen Parteien in Europa aufs dringendste auf, alle in ihrer Macht stehenden Mittel anzuwenden, um dem reaktionären Treiben des Zarismus ein Ende zu machen.

Schiedsgerichte und Abrüstung (2. September 1910)

Der Kongreß stellt fest, daß innerhalb der letzten Jahre die militärischen Rüstungen trotz der Friedenskongresse und der Friedensbeteuerungen der Regierungen eine ungeheuerliche Steigerung erfahren haben. Insbesondere das Wettrüsten zur See, dessen jüngste Phase der Bau der Dreadnoughts ist, bedeutet nicht nur eine wahnsinnige Vergeudung der öffentlichen Mittel für unproduktive Zwecke und infolgedessen den Mangel und den Ausfall von Mitteln für die Aufgaben der Sozialpolitik und der Arbeiterfürsorge, es bedroht auch alle Nationen mit materieller Erschöpfung durch unerträgliche indirekte Steuerlasten und alle Staaten mit dem finanziellen Ruin. Zugleich wurde gerade durch diese Rüstungen der Frieden der Welt erst jüngst gefährdet, wie er dadurch immer von neuem gefährdet werden muß. Angesichts dieser die Kultur der Menschheit, den Wohlstand der Völker und das Leben der Massen bedrohenden Entwickelung bestätigt der Kongreß die Beschlüsse der früheren, insbesondere des Stuttgarter Kongresses und wiederholt:

Die Arbeiter aller Länder haben keine Zwistigkeiten oder Mißhelligkeiten untereinander, die zu einem Kriege führen könnten. Kriege sind heute die Folge des Kapitalismus, besonders des äußeren Konkurrenzkampfes der kapitalistischen Staaten auf dem Weltmarkte, und des Militarismus, der ein Hauptwerkzeug der bürgerlichen Klassenherrschaft im Innern und der wirtschaftlichen und politischen Unterjochung der Arbeiterklasse ist. Sie werden erst vollständig aufhören, wenn die kapitalistische Wirtschaftsordnung beseitigt ist. Die Arbeiterklasse, welche die Hauptlast der Kriege trägt und von deren Folgen am schwersten betroffen wird, hat das größte Interesse an der Beseitigung des Krieges. Das organisierte sozialistische Proletariat aller Länder ist darum der einzige zuverlässige Bürge für den Frieden der Welt. Deshalb wiederholt der Kongreß die Mahnung an die Arbeiterparteien aller Länder, die Aufklärungsarbeit über die Ursachen der Kriege im gesamten Proletariat, vor allem unter der heranwachsenden Jugend mit Eifer zu betreiben und diese im Geiste der Völkerverbrüderung zu erziehen.

Indem der Kongreß festhält an der wiederholt ausgesprochenen Verpflichtung der sozialistischen Vertreter in den Parlamenten, die Rüstungen mit allen Kräften zu bekämpfen und die Mittel hierfür zu verweigern, erwartet er von diesen Vertretungen:

a) die beständige Wiederholung der Forderung, daß internationale Schiedsgerichte obligatorisch in allen zwischenstaatlichen Streitfällen entscheiden.

b) immer erneuerte Anträge, die auf die allgemeine Abrüstung hinzielen, zunächst und vor allem auf den Abschluß einer Uebereinkunft, durch welche die Seerüstungen beschränkt und das Seebeuterecht beseitigt werden.

c) das Verlangen auf Abschaffung der geheimen Diplomatie und die Veröffentlichung aller bestehenden und künftigen Verträge und Abmachungen zwischen den Regierungen.

d) das Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker und deren Verteidigung gegen kriegerische Angriffe und gewaltsame Unterdrückung.

Das Internationale Sozialistische Bureau wird alle sozialistischen Vertretungen im Kampf gegen den Militarismus mit Materialien unterstützen und gegebenenfalls auf ein gemeinsames Vorgehen derselben hinwirken. Für den Fall kriegerischer Verwickelungen bestätigt der Kongreß den Stuttgarter Beschluß, der lautet:

„Droht der Ausbruch eines Krieges, so sind die arbeitenden Klassen und deren parlamentarische Vertretungen in den beteiligten Ländern verpflichtet, unterstützt durch die zusammenfassende Tätigkeit des Internationalen Bureaus, alles aufzubieten, um durch die Anwendung der ihnen am wirksamsten erscheinenden Mittel den Ausbruch des Krieges zu verhindern, die sich je nach der Verschärfung des Klassenkampfes und der Verschärfung der allgemeinen politischen Situation naturgemäß ändern.

Falls der Krieg dennoch ausbrechen sollte, ist es die Pflicht, für dessen rasche Beendigung einzutreten und mit allen Kräften dahin zu streben, die durch den Krieg herbeigeführte wirtschaftliche und politische Krise zur Aufrüttelung des Volkes auszunutzen und dadurch die Beseitigung der kapitalistischen Klassenherrschaft zu beschleunigen.“

Zur Durchführung dieser Maßnahmen weist der Kongreß das Bureau an, bei drohender Kriegsgefahr sofort die nötigen Schritte einzuleiten, um zwischen den Arbeiterparteien der betroffenen Länder das Einvernehmen über ein einheitliches Vorgehen zur Verhütung des Krieges herbeizuführen.

Antrag Vandervelde über das Amendement Keir Hardie-Vaillant (2. September 1910)

Der Kongreß beschließt, daß das Amendement Keir Hardie-Vaillant dem Internationalen Sozialistischen Bureau zum Studium überwiesen wird und daß dieses über die Vorschläge, die es enthält, dem nächsten Internationalen Sozialistenkongreß Bericht erstattet.

Zusatzresolution über die Einberufung des Internationalen Sozialistischen Bureaus (2. September 1910)

In allen Fällen, wo ein Konflikt zwischen zwei oder mehr Ländern droht, und wenn dabei ein Zögern oder eine Verspätung in der Entscheidung der um Rat gefragten nationalen Parteien (der betreffenden Länder) eintritt, hat der Sekretär des Internationalen Sozialistischen Bureaus, auf das Ersuchen von mindestens einem der beteiligten Proletariate, das Internationale Sozialistische Bureau sowie die Interparlamentarische Sozialistische Kommission dringend einzuberufen, die sofort zusammentreten müssen, sei es in Brüssel, sei es in irgend einem anderen Orte, der je nach den Umständen dazu geeigneter erscheint.

Zusatzresolution über die Durchführung der Kongreßbeschlüsse (2. September 1910)

Der Internationale Kongreß erkennt an, daß es schwer sein würde, Normalanweisungen zu geben für die Ausführung der Resolutionen der internationalen Kongresse, daß also die Art und Weise und die Wahl des richtigen Augenblicks der Ausführung den nationalen Parteien überlassen bleiben muß, konstatiert aber ausdrücklich die Pflicht dieser Parteien, ihr möglichstes zu tun, um die Resolutionen der internationalen Kongresse durchzuführen. Das Internationale Bureau soll jedesmal, bevor ein internationaler Kongreß zusammentritt, seinen Bericht vorlegen, in dem sich eine Uebersicht findet über die Durchführung der internationalen Kongreßbeschlüsse durch die nationalen Parteien.

Die Einheit der Gewerkschaftsbewegung (2. September 1910)

Der Internationale Sozialistische Kongreß zu Kopenhagen erneuert seine in Stuttgart beschlossene Resolution über die Beziehungen zwischen der politischen Partei und den Gewerkschaften, insbesondere in dem Punkte, daß die Einheitlichkeit der Gewerkschaftsorganisation in jedem Staate im Auge zu behalten und eine wesentliche Bedingung des erfolgreichen Kampfes gegen Ausbeutung und Unterdrückung ist.

In vielsprachigen Staaten müssen selbstverständlich die einheitlichen Gewerkschaften den sprachlich-kulturellen Bedürfnissen aller ihrer Mitglieder Rechnung tragen.

Der Kongreß erklärt ferner, daß jeder Versuch, internationale einheitliche Gewerkschaften in national-separatistische Teile zu zerschlagen, der Absicht dieser Resolution des Internationalen Sozialistenkongresses widerspricht.

Das Internationale Sozialistische Bureau und das Internationale Sekretariat der Gewerkschaften werden aufgefordert, den unmittelbar interessierten Parteien ihre Dienste zur Verfügung zu stellen, um die darüber vorkommenden Konflikte zu ebnen, in einem Geiste der Verständigung und der sozialistischen Brüderlichkeit.

Internationale Solidarität (3. September 1910)

In Anbetracht des hervorragend internationalen Charakters der proletarischen Bewegung und

in Erinnerung an die Traditionen, die seit den Tagen der ersten Internationale unter den Arbeitern immer hochgehalten worden sind,

fordert der Internationale sozialistische Arbeiterkongreß von Kopenhagen die Arbeiter aller Länder auf, wenn ein Kampf zwischen Kapital und Arbeit solche Dimensionen angenommen hat, daß die Arbeiterschaft des Landes, wo der Streit entbrannt ist, aus eigener Kraft denselben offenbar nicht durchfechten kann, die kämpfenden Genossen so kräftig, als dies nach dem Stande der Bewegung jedes Landes nur möglich ist, moralisch und materiell zu unterstützen, um die gebieterische Pflicht der Arbeitersolidarität in dieser Weise in der Tat zu erfüllen.

Je näher die Arbeiterklasse auch in ihrer gewerkschaftlichen Aktion dem Kapitalismus auf den Leib rückt, um so mehr wird die Organisationsarbeit beiderseits beschleunigt werden. Die Macht des Kapitals wird in Riesen-Trusts, in Kartellen und in nationalen und internationalen Unternehmerverbänden konzentriert, die Arbeiter schließen ihrerseits ihre Kraft vor allem in gewerkschaftlichen Landeszentralen zusammen. Infolge dieser gegenseitigen Konzentrierung der Kräfte nimmt der Klassenkampf zum Teil neue, umfassendere Formen an. Gewerkschaftliche Massengefechte, von Riesen-Aussperrungen provoziert, werden, wie wir es in Dänemark 1899, in Schweden 1909, in Deutschland 1910 gesehen, bald hier, bald da entbrennen. Der Klassenkampf wird sich folglich in den kommenden Jahren voraussichtlich noch umfassender und einheitlicher gestalten. Um so mehr muß dann auch die Arbeiterklasse dafür sorgen, daß sie im gegebenen Moment dort, wo die Arbeiterschaft eines ganzen Landes oder eines ganzen Gewerbes ohne internationale Unterstützung der Uebermacht des Kapitals erliegen müßte, ihre ganze Kraft einsetzen kann.

Der Kongreß empfiehlt der gewerkschaftlichen Internationale, zu untersuchen, welche Formen der internationalen Arbeitersolidarität die zweckmäßigsten sind. Für die nächste Zeit empfiehlt der Kongreß:

das immer nähere und dauerhaftere Zusammenwirken der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisationen, in jedem Lande und über die Grenzen hinaus;

die Abänderung von solchen gewerkschaftlichen Satzungen, die einer schnellen und wirksamen internationalen Hilfsaktion hinderlich sein können;

die Verbesserung und Erweiterung der internationalen Verbindungen der sozialdemokratischen Arbeiterpresse; besonders werden die sozialistischen Journalisten in dem Lande, wo ein großer Kampf in Aussicht steht oder schon begonnen ist, an die Verpflichtung erinnert, ihre ausländischen Kollegen über die Situation schnell und korrekt auf dem Laufenden zu halten, die ihrerseits verpflichtet sind, die Berichte, um das Interesse und die Sympathie der Arbeiterschaft überall wachzurufen und um den allzu oft direkt erlogenen „Neuigkeiten“, die, um die öffentliche Meinung zu täuschen, von im Dienste des Kapitals stehenden Zeitungen und Bureaus verbreitet werden, rechtzeitig entgegenzutreten, unmittelbar zu verwenden.

Auch von diesem Gesichtspunkte aus ist es für die ganze Arbeiterbewegung von höchster Bedeutung, daß in allen Ländern eine sozialistische Presse emporwächst, die Kraft genug besitzt, die breiten Volkskreise von der lähmenden Einwirkung des bürgerlichen Zeitungswesens freizumachen.

Arbeitergesetzgebung (3. September 1910)

Die mit der Entwickelung der kapitalistischen Produktion gesteigerte Ausbeutung der Arbeiter führte Zustände herbei, die ein Eingreifen der Gesetzgebung zum Schutze von Leben und Gesundheit der Arbeiter dringend notwendig machten.

In keinem Lande erreichen die Schutzgesetze das, was auch nur annähernd im Interesse der Arbeiter dringend geboten ist und was ohne Schädigung der Industrie gegeben werden kann.

Der Kongreß erinnert an folgende betreffs der Arbeiterschutzgesetzgebung im allgemeinen schon durch den Pariser Kongreß von 1889 für alle Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts erhobenen Mindestforderungen:

  1. Einen höchstens achtstündigen Arbeitstag;

  2. Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder unter 14 Jahren;

  3. Verbot der Nachtarbeit, außer wenn sie wegen der Natur der Arbeit aus technischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt geleistet werden muß;

  4. eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden in jeder Woche, für jeden Arbeiter;

  5. Verbot des Trucsystems;

  6. Sicherstellung des Koalitionsrechtes;

  7. eine wirksame und durchgreifende Inspektion der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe unter Mitwirkung der durch die Arbeiter gewählten Personen.

Zwar hatte der Pariser Kongreß zur Folge, daß 1890 in Berlin und 1906 in Bern Arbeiterschutzkonferenzen der Regierungen zusammentraten und internationale Verbindungen für Arbeiterschutz gebildet wurden, aber trotz der vielen Verhandlungen wurden sehr wenig positive Leistungen durch die Gesetzgebung geschaffen, weil die herrschenden Klassen in der Befürchtung, daß ihr Klasseninteresse geschädigt wird, dem Arbeiterschutz entgegenwirken, und das wiewohl durch Arbeiterschutz in keinem Lande irgendein Erwerbszweig geschädigt ist, vielmehr die Hebung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeiter der allgemeinen Kultur und auch der Unternehmerklasse einen Vorteil bringt.

Um ein Versinken der Arbeiter in Pauperismus zu hindern, forderte der Kongreß zu Amsterdam 1904, daß unter voller Selbstverwaltung durch die Arbeiter und bei gleichartiger Behandlung der Angehörigen der verschiedenen Nationen, in allen Ländern Einrichtungen geschaffen werden, die ausreichende Subsistenz- und Heilmittel den Kranken, Verletzten, Invaliden und Alten gewähren, die den Schwangeren und Wöchnerinnen diejenige Hilfe bringen, die für das Gedeihen des Säuglings und der Mutter geboten ist, und die die Witwen und Waisen sowie die Arbeitslosen vor Not bewahren.

Die bestehenden Arbeiterschutz- und Arbeiterversicherungsgesetze genügen keineswegs den ebenso notwendigen wie berechtigten Anforderungen der Arbeiter. Insbesondere schutzlos sind die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Arbeiter. Nur durch nachhaltiges Drängen der Arbeiter kann mehr erreicht werden.

Der Kongreß fordert deshalb die Arbeiter aller Länder auf, sie mögen in der Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in anderen Arbeitszweigen beschäftigt sein, den Widerstand der herrschenden Klassen zu brechen und einen wirksamen Arbeiterschutz durch unablässige Agitation und durch mächtigen Ausbau der klassenbewußten Organisationen auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet zu erobern.

Resolution über das Asylrecht (3. September 1910)

In der letzten Zeit haben sich in verschiedenen Staaten Fälle gehäuft, wo unter nichtigen Vorwänden das Asylrecht für politische Flüchtlinge verletzt wurde. Insbesondere ist es der Einfluß Rußlands, der sich auch bei dieser Frage unheilvoll geltend macht. Das war zu erwarten. Aber es ist bedauerlich, daß auch in freien Ländern solchen reaktionären Maßnahmen Unterstützung und Vorschub geleistet wird. So geschah es zuletzt im Fall des Letten Wezosol, der in den Vereinigten Staaten verhaftet wurde und der nunmehr ausgeliefert werden soll. Aber auch England verleugnet seine alten guten Traditionen, wie im Fall des indischen politischen Flüchtlings Savarka, der auf französischem Boden entwichen und sofort wieder an England ausgeliefert wurde, das ihn jetzt, entgegen den bisherigen internationalen Gepflogenheiten gewaltsam zurückbehält. Der Kongreß protestiert auf das energischste gegen diese verbrecherischen Verletzungen des Asylrechts und fordert das internationale Proletariat auf, sich mit allen Mitteln der Agitation gegen dieses Attentat auf die Würde und Unabhängigkeit des eigenen Landes, sowie auf die Bewegungsfreiheit des Proletariats selbst in seiner internationalen Geschlossenheit zu widersetzen.

Marokkoresolution (3. September 1910)

Indem der Kongreß an die vom Stuttgarter Kongreß angenommene Resolution über die französisch-spanischen Unternehmungen in Marokko erinnert, in Erwägung ferner, daß die französischen Sozialisten gegen den Einmarsch gewisser Generale auf marokkanisches Gebiet protestieren mußten und daß von spanischer Seite bereits wieder mit größter Eile militärische Vorbereitungen für einen neuen Feldzug getroffen werden, daß die den Völkern auferlegten Lasten infolge der kapitalistischen Wirtschaftspolitik stetig wachsen, fordert der Kongreß die sozialistischen Parteien aller Länder und besonders die Frankreichs und Spaniens auf, die energische Aktion, welche von den sozialistischen Parteien beider Länder gemeinsam unternommen und durch das Vorgehen der Revolutionäre in Barcelona und anderen Städten verstärkt wurde, zu unterstützen und sich aufs allerschärfste einem neuen Feldzug zu widersetzen.

Die Genossenschaftsfrage (3. September 1910)

In Erwägung, daß die Konsumvereine nicht nur ihren Mitgliedern unmittelbare materielle Vorteile bieten können, sondern daß sie berufen sind,

die Arbeiterklasse durch Ausschaltung des Zwischenhandels und durch Eigenproduktion für den organisierten Konsum wirtschaftlich zu stärken und ihre Lebenshaltung zu verbessern,

die Arbeiter zur selbständigen Leitung ihrer Angelegenheiten zu erziehen und dadurch die Demokratisierung und Sozialisierung der Produktion und des Austausches vorzubereiten helfen,

erklärt der Kongreß,

daß die Genossenschaftsbewegung, wenn sie auch allein niemals die Befreiung der Arbeiter herbeiführen kann, doch eine wirksame Waffe in dem Klassenkampf sein kann, den die Arbeiterschaft um die Erringung ihres unverrückbaren Zieles — der Eroberung der politischen und ökonomischen Macht zum Zwecke der Vergesellschaftung aller Mittel der Produktion und des Austausches — führt und daß die Arbeiterklasse das stärkste Interesse daran hat, diese Waffe zu gebrauchen.

Der Kongreß fordert deshalb alle Parteigenossen und alle gewerkschaftlich organisierten Arbeiter mit der größten Entschiedenheit auf, tätige Mitglieder der Konsumvereinsbewegung zu werden und zu bleiben und in den Konsumvereinen in sozialistischem Geiste zu wirken, um zu verhindern, daß die Konsumvereine aus einem wertvollen Mittel der Organisation und Erziehung der Arbeiterklasse ein Mittel werden könnten, um den Geist der sozialistischen Solidarität und Disziplin zu schwächen. Der Kongreß macht es deshalb den Parteigenossen zur Pflicht, in ihren Konsumvereinen darauf hinzuwirken,

daß die Ueberschüsse nicht ausschließlich zur Rückvergütung an die Mitglieder, sondern auch zur Bildung von Fonds verwendet werden, die es den Konsumvereinen ermöglichen, selbst oder durch ihre Verbände und Großeinkaufsgesellschaften zur genossenschaftlichen Produktion überzugehen und für die Erziehung und Bildung sowie für die Unterstützung ihrer Mitglieder zu sorgen;

daß die Lohn- und Arbeitsverhältnisse ihrer Angestellten im Einvernehmen mit den Gewerkschaften geregelt werden,

daß ihre eigenen Betriebe in jeder Hinsicht vorbildlich organisiert werden und

daß beim Bezug von Waren gebührende Rücksicht auf die Bedingungen genommen wird, unter denen sie hergestellt werden.

Ob und inwieweit die Genossenschaften die politische und gewerkschaftliche Bewegung direkt aus ihren Mitteln unterstützen sollen, ist der Entscheidung der einzelnen Genossenschaften jedes Landes zu überlassen.

In der Erwägung, daß die Dienste, die die Genossenschaftsbewegung der Arbeiterklasse leisten kann, um so größere sein werden, je stärker und geschlossener sie selbst ist, erklärt der Kongreß, daß die Genossenschaften jedes Landes, die auf dem Boden dieser Resolution stehen, einen einheitlichen Verband bilden müssen.

Der Kongreß erklärt endlich, daß es im Interesse der Arbeiterklasse in ihrem Kampf gegen den Kapitalismus erforderlich ist, daß die Beziehungen zwischen den politischen, gewerkschaftlichen und genossenschaftlichen Organisationen, ohne daß dadurch ihre Selbständigkeit angetastet würde, immer innigere werden.