Ohne Unterschrift erschienen in der Neue Rheinische Zeitung Nr. 156 vom 30. November 1848 (Köln), S. 4; nach der MEGA² (I/8) von Friedrich Engels. Text nach dem Original der Zeitung (Digitalisat der USB Köln). Traducción al español
** Bern, 26. November. In der gestrigen vereinigten Sitzung der Räthe wurden nicht wie es Absicht und angegebener Zweck war, die beiden Bundesräthe, Druey und Franscini, sondern bloß der erstere beeidigt. Franscini war nicht eingetroffen, da die Post über den Gotthard wegen des vielen Schnees ganz ausgeblieben ist. Es wurde ferner dem Bundesrath Vollmacht ertheilt, die erst nach etwaiger Vertagung der beiden gesetzgebenden Räthe eintreffenden Bundesräthe und Bundesrichter zu beeidigen, — Vorher hatte eine Sitzung des Ständeraths, zur Berathung des vom Nationalrath vorgestern angenommenen Gesetzentwurfs über den Bundessitz stattgefunden. Die vom Nationalrath bereits schwierig gestellte Frage wurde hier noch schwieriger gemacht. Fazy von Genf stellte den Antrag, den Bundessitz provisorisch auf ein Jahr in Bern beizubehalten, und inzwischen ein ausführlicheres Gesetz auszuarbeiten, worin auch die dem Kanton aufzuerlegenden Verpflichtungen wegen des Schutzes der Bundesbehörden aufzunehmen seien. Die Frage wurde viel zu leicht genommen. Man müsse auch dem Schweizer Volk Gelegenheit geben vorher seinen Willen auszusprechen. Briatte von Waadt, Präsident des Ständeraths, schloß sich dieser Meinung an. Andere Mitglieder stellten weitere Amendements: Der Bundessitz solle in vereinigter Sitzung durch Wahl festgesetzt werden; ferner: der Bundessitz solle, nach Art des weiland Vororts, wechseln, aber von sechs zu sechs Jahren, wenigstens bis die Bundes-Universität errichtet sei u. s. w. Die Debatte mußte wegen der zur vereinigten Sitzung anberaumten Stunde abgebrochen werden und wird heute fortgesetzt. Rüttimann (Zürich) hat vorgeschlagen, den Entwurf mit den Amendements an die Kommission zurückzuverweisen. — Nach der vereinigten Sitzung blieb der Nationalrath noch versammelt zur Berathung des vom Bundesrath vorgelegten Gesetzentwurfs wegen Uebernahme der sämmtlichen Schweizer Postanstalten durch den Bund vom 1. Januar 1849 an, unter einstweiliger Beibehaltung der Verwaltung durch die einzelnen Kantone bis zur definitiven Regelung des Postwesens, jedoch mit der Vollmacht für die Bundesgewalt die Laufe etc. etc. zu ändern. Der Entwurf wurde séance tenante mit geringen Aenderungen Drueys und Andrer angenommen. Heute beräth der Nationalrath das von dem radikalen Dr. Emil Frei (Baselland) vorgeschlagene Verantwortlichkeitsgesetz für die schweizerischen vollziehenden Bundesbeamten, und wenn Zeit bleibt, den von Ochsenbein vorgeschlagnen Gesetzentwurf wegen Errichtung einer Bundes-Universität.
Der Bundesrath, die vollziehende Behörde, hat schon mehrere Sitzungen gehalten. Provisorisch hat Furrer die auswärtigen Angelegenheiten, Ochsenbein das Militärwesen, Frei-Herose die Finanzen übernommen. Der eidg. Kriegsrath ist demzufolge unter Dank außer Thätigkeit gesetzt. Ferner hat der Bundesrath die Anzeige seiner Konstituirung an die Kantone, die auswärtigen diplomatischen Agenten der Schweiz und die fremden Mächte beschlossen. Deßgleichen eine Beschwerde an die Reichsregierung wegen der Gebietsverletzung im Kanton Zürich, und zugleich die Einziehung von Erkundigungen bei den betreffenden Kantonen über das Verhalten der Flüchtlinge und über die Wahrheit der in der O. P. A. Ztg. von der Reichsgewalt veröffentlichten Thatsachen.