Ohne Unterschrift erschienen in der Neue Rheinische Zeitung Nr. 271 vom 13. April 1849 (Köln), S. 3; nach der MEGA² (I/9) von Friedrich Engels. Text nach dem Original der Zeitung (Digitalisat der USB Köln). Traducción al español

* Da heute Abend die Breslauer und Wiener Briefe und Blätter nicht eingetroffen sind, so steht uns heute wenig Material über die ungarischen Kriegsereignisse zu Gebot. Die Kaiserlichen sprechen wieder von Siegen, die sie gegen die Ungarn erfochten haben wollen. Jelachich habe bei Czegled den Magyaren 17 Kanonen abgenommen, Jablonowski sei wieder bis Losoncz vorgerückt, Schlick habe bei Hatvan die Magyaren auf der ganzen Linie geworfen u. s. w. So schreibt man von Pesth den 4. April der „A. A. Z.“ Andere Correspondenzen von demselben Datum wissen Nichts davon und behaupten, die östreichische Armee sei noch immer in vollem Rückzug, und die pesther Magyaren seien nie heiterer gestimmt gewesen, als gerade jetzt. Gewiß ist, daß das entschlossene Vorrücken der Magyaren den wohlmeinenden Plan Windischgrätz's, den Ungarn vier Wochen Waffenruhe zu oktroyiren, bis er 50,000 Mann Verstärkung an sich gezogen, merkwürdig durchkreuzt hat. Windischgrätz sieht, daß er schon jetzt eine entscheidende Schlacht annehmen muß, entscheidend für die Kaiserlichen, wenn er geschlagen wird, aber keineswegs entscheidend, wenn die Magyaren geschlagen werden. Den Ungarn bleibt immer der Rückzug in die unwegsamen Sümpfe und Puszten der Theiß, hinter der sie verschanzt sind, wie in der gewaltigsten Festung; die Kaiserlichen, die keine Operationsbasis haben, hinter denen 60 Meilen feindliches Land liegen, müssen sich im Fall einer Niederlage in wilder Flucht gegen Wien zurückziehen, wie einst Napoleon nach der Schlacht von Leipzig gegen den Rhein. Wenige werden entkommen und die Entkommenen werden keine Armee mehr bilden.

Der einzige positive Vortheil, den die Kaiserlichen durch ihre Konzentrirung vor Pesth errungen haben, scheint übrigens der zu sein, daß Görgei, nachdem Klapka und sein bisher in der Slovakei streifendes Corps sich mit ihm vereinigt, seinen Plan aufgegeben hat, längs dem Gebirg gegen Comorn vorzurücken. Er hat sich etwas südlicher gezogen, um im Verein mit der bei Hatvan und Gyongyös stehenden Hauptmacht der Magyaren dem Schlickschen Corps die Spitze zu bieten. Der Sieg der Magyaren in dieser Gegend ist natürlich viel wichtiger als ein vorübergehender, wenn auch noch so erfolgreicher Streifzug gegen das Comorner Belagerungskorps.

Im Süden haben die Magyaren an den Punkten, wo noch gekämpft wird, nämlich in der Bacska, entscheidende Vortheile erlangt. Der angebliche Sieg der Serben bei Szente löst sich in standrechtlichen Dunst auf. Dazu hören wir nun, daß die Magyaren mit unwiderstehlicher Macht von Theresiopel u. Szegedin gegen Süden gerückt sind, die Serben vor sich her getrieben, Zombor und Verbasz besetzt, die ganze Bacska erobert ꝛc. haben und den Belagerungsrayon von Peterwardein bedrohen. In der That liegt Verbasz nur wenige Meilen von Peterwardein und binnen Kurzem werden wir wichtige Nachrichten aus dieser Gegend hören. Es ist das Vetter-Damjanich'sche Corps, das diesen überraschend schnellen Zug ausführte, nachdem es eine Observationsbrigade gegen den nach Norden retirirenden Jelachich zurückgelassen. Dieser Zug ist von der größten Wichtigkeit, nicht blos wegen der Entsetzung von Peterwardein, sondern besonders wegen der Serben. Diese sind bekanntlich schon sehr gespannt mit den Kaiserlichen und haben bereits mehrmals gedroht, mit den Magyaren zu unterhandeln. Nichts aber wäre geeigneter, diese Unterhandlungen zu einem raschen Abschluß zu führen, als gerade eine so plötzliche und überraschende Kraftentwicklung der Magyaren in der Vojwodowina.

Im Norden soll General Hammerstein, der in Lemberg kommandirt, mit 15 Bataillonen nach Ungarn aufgebrochen sein. Wir erinnern daran daß die Nachricht von seinem Aufbruch bereits einmal durch alle Blätter ging; er sollte bereits über die Theiß gesetzt und bis 8 Meilen vor Debreczin nach Nyiregyhaza gerückt sein, und es war kein wahres Wort daran. Wir verweisen übrigens auf unsre vorgestrige Korresp. aus Lemberg die keineswegs auf eine so rasche Abreise hindeutete.

Dem Lloyd vom 7. April zufolge sind 20,000 Russen bereits gegen Siebenbürgen aufgebrochen, und General Murawieff eilt mit einem Corps von 20,000 M. aus Bessarabien herbei. Auch die Türken sind zur Bewachung der Walachei an die Grenze gezogen. Die türkischen Truppen, ungefähr 6000 M., welche bisher in Galacz und Ibrail garnisonirten, begaben sich am 21. März nach Bukarescht, und binnen einigen Tagen erwartet man in Galacz neue türkische Besatzung.

Wir brauchen wohl nicht hinzuzufügen daß diese Nachrichten abermals reine standrechtliche Gerüchte sind.

Aus der Bukowina erfahren wir, daß Malkowski den verschiedene Standrechtsblätter schon zwischen Bistritz und und Maros-Vasarhely stehn ließen, gar nicht auf siebenbürgischem Boden steht. Statt vorzurücken, hat er im Gegentheil einen bedeutenden Theil seiner Truppen aus der Bukowina nach Galizien schicken müssen. Diese stehen jetzt bei Delatyn, etwa 15 Meilen von der Bukowiner Gränze, wo man einen Einfall der Magyaren befürchtet.

Wir schließen mit einem Aktenstück, das der Pesther Figyelmezö mit folgender einleitenden Bemerkung gibt: Die folgende Erläuterung ist zu der östreichischen Verfassungsurkunde in Bezug auf die ungarischen Verhältnisse erschienen. Zwar ist sie noch nicht offiziell an uns gelangt, wohl aber den königl. Commissaren zur Verbreitung im Lande mitgetheilt, daher wir mit der Veröffentlichung nicht zögern wollen.

Das Aktenstück selbst lautet:

„In Folge der Anordnung Sr. Maj. unsers Kaisers und Königs Franz Joseph I gebe ich als Bevollmächtigter Sr. Maj. in Beziehung auf die am 4. März für das ganze Reich geltende constitutionelle Charte folgende, die ungarischen Verhältnisse betreffende Erklärungen und Erläuterungen dieser Charte hiermit kund. Se. Maj. unser allergnädigster Kaiser und König hat für die eine und untheilbare Monarchie eine constitutionelle Charte zu erlassen und zu veröffentlichen geruht, welche das gesammte Reich im gegenseitigen Zusammenhange innig verknüpft, dem Ganzen Einheit, mit Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit und Entwickelungsfähigkeit der einzelnen Theile, verleiht und zugleich jeder Nationalität gleiche Rechte verbürgt. Se. Maj. will, daß diese Urkunde in Begleitung Allerhöchstseines an seine Völker erlassenen Manifestes ohne Verzug auch den Bewohnern des Königreichs Ungarn in ihrer Sprache kundgegeben werde. Se. Maj, ist voller Zuversicht in dem Glauben: die Völker Ungarns werden die ihnen durch diese constitutionelle Charte verbürgte Erweiterung und Gewährleistung ihrer politischen Rechte anerkennen, denen gemäß sie berufen sind, in den gemeinsamen Angelegenheiten des Reichs, welches die durch die pragmatische Sanction unter Einem Herrscher vereinigten Völker in Zukunft mit dem Bande gemeinsamer Rechte umschlingen wird, verfassungsmäßigen Antheil zu nehmen. Se. Maj. erwartet, seine Völker werden in dieser Charte eine kräftige Bürgschaft ihrer Dauer, ihres Wohlseins und einer constitutionellen Zukunft erblicken und jene wohlthätigen Früchte zu würdigen wissen, welche aus der Verschmelzung der materiellen Interessen und der Gemeinsamkeit wahrhaft liberaler politischer Institutionen entstehen müssen. Es war das Bestreben des Kaisers bei der Vollführung dieses großen Werks, das die Aufgabe seines Lebens geworden ist, die ungarischen Verhältnisse gehörig zu berücksichtigen; es ist sein allerhöchster Wille, daß dieses allen Völkern durch ihr eignes Wohl empfohlene, große Einigungswerk mit gerechter Erwägung der bestehenden Verhältnisse und sorgfaltiger Schonung jener Institutionen ins Leben trete, welche die Zeit und die Erfahrung als gemeinnützig und lebensbedürftig erprobt hat; daß demnach die gesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsbekenntnisse aufrecht erhalten, der ungarischen Landesgesetzgebung aber jener freie Wirkungskreis unangetastet bleibe, welcher nur durch die zur Einheit des Reichs und seiner kräftigen Regierung nothwendige, im constitutionellen Geiste gehandhabte Gewalt beschränkt ist, ein Wirkungskreis, der das Zustandebringen einer innern Landesreform mit Beobachtung der Zugeständnisse, welche unser erhabener Vorgänger in der Regierung der ackerbautreibenden Klasse im Frühlinge des Jahre 1848 verliehen, nothwendig bedingt. Sobald der Friede und die Ordnung hergestellt und der leider noch gegenwärtig in einem Theile des Reichs bestehende bewaffnete Aufruhr bekämpft sein wird, wird Se. Maj. der ungarischen Landesgesetzgebung ihren gesetzlichen Wirkungskreis anweisen. Von der gemeinsamen Mitwirkung seiner, Ordnung und Frieden liebenden Völker mit Sr. Maj. und seinen Truppen hängt es ab, den gewünschten Zustand schleunigst herzustellen; bis dahin wird Se. Maj. es als Pflicht und Recht betrachten, alle Mittel anzuwenden, mit deren Hülfe die Ordnung, der Friede und eine gereglte innere Verwaltung erzielt, die zahlreichen, dem unglücklichen Lande geschlagenen Wunden geheilt und die Erneuerung revolutionärer Wagnisse unmöglich gemacht werden. Se. Maj. wird mit ihren Rechten zu leben und ihrem Berufe zu entsprechen wissen, und erwartet mit Zuversicht, daß Allerhöchstdenselben alle Gutgesinnten darin zu unterstützen sich bestreben werden, auf daß sie und ihre Mitbürger Theil nehmen können an den Wohlthaten, welche sie durch die Wiedergeburt eines großen Reichs und die Vereinigung aller Kräfte auf ein großes Ziel nothwendig auf Jedermann ausdehnen müssen. Gegeben in meinem Hauptquartier zu Ofen, 20. März 1849. Fürst Windisch-Grätz, Feldmarschall.“