Kongreß in Amsterdam vom 14. bis 20. August 1904. Text der Resolutionen nach Internationaler Sozialisten-Kongreß zu Amsterdam. 14. bis 20. August 1904 (Berlin, Buchhandlung Vorwärts, 1904), S. 10-55, Digitalisat des Internet Archive. Die Protestresolution über Ungarn wird im deutschen Protokoll nur erwähnt; ihr Wortlaut folgt der französischen Fassung in Sixième Congrès socialiste international tenu à Amsterdam du 14 au 20 août 1904. Compte-rendu analytique (Gand, Volksdrukkerij, 1904), S. 122-123, Digitalisat des Internet Archive. Die Überschriften sind zum Teil von uns. Traducción al español.
Resolution gegen den Krieg (14. August 1904)
In Erwägung, daß die Verständigung und die gemeinsame Aktion der Arbeiter und Sozialisten aller Länder die wesentlichste Bürgschaft für den Weltfrieden ist, entbietet der Kongreß, in dem Augenblick, wo der Zarismus gleichzeitig durch Krieg und Revolution bedroht wird, seinen brüderlichen Gruß den russischen und japanischen Proletariern, die geopfert, hingemordet werden sowohl durch die Verbrechen des Kapitalismus wie der Regierung. Der Kongreß fordert die Sozialisten und Arbeiter aller Länder auf, die Hüter des Friedens sind, sich mit aller Kraft jeder Ausdehnung des Krieges zu widersetzen.
Sympathieerklärung für die Bergarbeiter in Colorado (15. August 1904)
Der Internationale sozialistische Kongreß in Amsterdam 1904 bringt hiermit seine aufrichtige Sympathie mit den ausgesperrten organisierten Bergarbeitern in Colorado (Amerika) zum Ausdruck und verurteilt nachdrücklich die bestialischen Anschläge der Behörden, welche im Interesse der kapitalistischen Klasse auftreten, indem sie Soldaten und bewaffnete Polizei heranzogen, um die Organisation der Arbeiter zu vernichten, um Männer und Frauen zu arretieren, wegzuführen, bloß weil sie dem Bergwerkerverein als Mitglieder angehörten oder mit demselben sympathisierten, um in die Häuser hineinzudringen, sie zu demolieren, und um überhaupt durch Waffengewalt den friedlichen Versuch der Arbeiter, durch Vereinigung und Organisation ihre Lage zu verbessern, gewaltsam zu unterdrücken.
Resolution über Sozialpolitik und Arbeiterversicherung (17. August 1904)
In Erwägung,
daß die Arbeiter in der kapitalistischen Gesellschaft in der Regel nur so kargen Lohn erhalten, daß dieser kaum zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse während ihrer Tätigkeit langt, so daß sie in Not und Elend versinken, wenn sie verhindert sind, ihre Arbeitskraft zu verwerten, sei es durch Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter oder Arbeitslosigkeit — weibliche Arbeiter auch durch Schwangerschaft oder Mutterschaft,
in fernerer Erwägung,
daß jeder Mensch ein Recht auf Existenz und die Gesellschaft ein Interesse an der Erhaltung der Arbeitskraft hat, müssen Einrichtungen geschaffen werden, welche die Not der Arbeiter und den hierdurch hervorgerufenen Verfall ihrer Arbeitskraft verhindern.
In der kapitalistischen Gesellschaft kann dies am besten durch eine wirksame Arbeiter-Versicherungs-Gesetzgebung erreicht werden. Die Arbeiter aller Länder haben daher Einrichtungen zu fordern, durch welche Krankheit, Unfälle und Invalidität möglichst verhindert werden und durch obligatorische Versicherungsgesetze ihnen ein Rechtsanspruch auf ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt und zur ärztlichen Hilfe gewährt wird, wenn sie durch Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit gehindert sind, ihre Arbeitskraft zu verwerten.
Die Kosten der Versicherung sind in erster Linie bei der Alters-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenversicherung durch direkte Steuern vom Vermögen, Einkommen und Erbschaft progressiv zu tragen. Wo dies nicht geschieht, werden die Beiträge, auch wenn sie von den Unternehmern gezahlt sind, stets einen Teil des Arbeitslohnes in Anspruch nehmen. Es ist daher Aufgabe der Arbeiter, diesen Lohnverlust durch Stärkung ihrer gewerkschaftlichen Organisation auszugleichen.
Die Arbeiter müssen fordern, daß diese Versicherungs-Einrichtungen unter die Selbstverwaltung der Versicherten gestellt und daß für einheimische wie ausländische Arbeiter aller Nationen ein und dieselben Bestimmungen getroffen werden.
Resolution über die indischen Greuel (17. August 1904)
Der Kongreß anerkennt das Recht der Einwohner zivilisierter Länder, sich in Ländern niederzulassen, deren Bevölkerung sich in niederen Stadien der Entwicklung befindet, verurteilt aber auf das schärfste das heutige kapitalistische Kolonialsystem und fordert die Sozialisten aller Länder auf, dieses zu stürzen. Das Resultat dieses Systems kann man in der Unterdrückung der Eingeborenen Afrikas, Asiens usw. seitens der Kulturvölker Europas, wie Frankreich, England, Deutschland, Belgien, Holland, jeden Tag beobachten. England hat nur am meisten Erfolg gehabt mit der Unterjochung fremder Nationen, aber die Folgen für Britisch-Indien sind daher soviel größer und schrecklicher.
Die Versammlung der Arbeiterdelegierten der ganzen zivilisierten Welt hat von den Vertretern Englands und Indiens gehört, daß in Indien wie überall von England dem Volke unaufhörlich seine Erwerbsquellen genommen, dasselbe ausgebeutet und bestohlen wird, daß größte Armut, Elend und Hungersnot von mehr als 200 Millionen Menschen auf indischem Gebiete herbeigeführt wird. Sie fordert deshalb die Arbeiter Großbritanniens auf, ihre Regierung zu zwingen, das jetzige ruchlose und entehrende Kolonialsystem aufzugeben und die leicht durchführbare Einrichtung einer Selbstverwaltung der Indier unter englischer Oberherrschaft herbeizuführen.
Antrag Ferri für die Verurteilten von 1898 in Italien (18. August 1904)
Der Kongreß spricht seine lebhafte Sympathie aus für das Bestreben des Komitees, welches in Italien eine Agitation organisiert, um die Freilassung derjenigen, die infolge der 1898er Unruhen verurteilt wurden und sich noch immer im Gefängnis befinden, zu erzielen; und der Kongreß hofft von diesem Auftreten den schönsten Erfolg.
Resolution über die Kolonialpolitik (18. August 1904)
In Erwägung, daß die kapitalistische Ausbeutung eines stets wachsenden Kolonialgebietes immer größer und regelloser wird, den natürlichen Reichtum der Kolonien verwüstet und die eingeborenen Völker der schwersten und oft blutigsten Unterdrückung aussetzt, welche Ausbeutung für das Proletariat nur eine Verschlimmerung des Elends bringt, bringt der Kongreß den Beschluß des Pariser Kongresses von 1900 über die Kolonialfrage und die imperialistische Politik in Erinnerung und erklärt, daß es die Pflicht der sozialistischen Parteien in den verschiedenen Ländern und der Parlamentsfraktionen ist: 1. sich rücksichtslos jedem imperialistischen und protektionistischen Antrage, jedem kolonialen Eroberungszuge und jeder militärischen Ausgabe für die Kolonien zu widersetzen. 2. Jedes Monopol, jede große Landkonzession zu bekämpfen und scharf darauf zu achten, daß die Reichtümer der Kolonien nicht von der Klasse der großen Kapitalisten beschlagnahmt werden. 3. Rücksichtslos all die greulichen Gewalttaten an die Oeffentlichkeit zu bringen, deren Opfer die Eingebornen sind; für sie die kräftigsten Schutzmaßregeln wider militärische Barbarei und kapitalistische Ausbeutung zu fordern und besonders darauf zu achten, daß sie nicht mit List oder Gewalt ihres Eigentums beraubt werden. Maßregeln, die die Lage der Eingebornen bessern können, vorzuschlagen und zu unterstützen wie: Gemeinnützige Arbeiten, hygienische Maßregeln, Errichtung von Schulen usw. Sie müssen sich bemühen, den schädlichen Einfluß der Missionare zu brechen. 5. Für die Eingeborenen das Maß von Freiheit und Selbständigkeit zu fordern, das ihre Entwicklung vertragen kann, unter dem Gesichtspunkt, daß die vollständige Emanzipation der Kolonien das erstrebte Ziel ist. 6. Die Leitung der äußern Politik unter parlamentarische Kontrolle zu bringen, da diese infolge der natürlichen Entwicklung des parlamentarischen Systems mehr und mehr dem geheimen Einfluß plutokratischer Kliquen unterworfen ist.
Resolution über den Generalstreik (18. August 1904)
In Erwägung, daß die notwendige Voraussetzung für den Erfolg eines Massenstreiks eine starke Organisation und die freiwillige Disziplin der Arbeiterschaft ist, hält der Kongreß den absoluten Generalstreik in dem Sinne, daß alle Arbeit niedergelegt wird, für unausführbar, weil derselbe jede Existenz, also auch die des Proletariats unmöglich macht. In weiterer Erwägung, daß die Emanzipation der Arbeiterklasse nicht das Resultat einer derartigen plötzlichen Kraftanstrengung sein kann, daß es aber möglich ist, daß ein Streik, der sich über einzelne, für das Wirtschaftsleben wichtige Betriebszweige oder über eine große Anzahl Betriebe ausdehnt, ein äußerstes Mittel sein kann, um bedeutende gesellschaftliche Veränderungen durchzuführen oder sich reaktionären Anschlägen auf die Rechte der Arbeiter zu widersetzen, warnt der Kongreß die Arbeiter davor, sich durch die von anarchistischer Seite betriebene Propaganda für den Generalstreik, in der Absicht, sie davon abzuhalten, den bedeutungsvollen täglichen Kleinkampf durch die gewerkschaftliche, politische und genossenschaftliche Aktion zu führen, ins Schlepptau nehmen zu lassen, und fordert sie auf, ihre Einheit und Machtstellung im Klassenkampf durch Entwicklung ihrer Organisation zu stärken, weil, sollte der Streik mit einem politischen Ziel sich einst als nötig und nützlich herausstellen, sein Gelingen davon abhängen wird.
Resolution über die Einheit der Partei (19. August 1904)
Der Kongreß erklärt:
Um der Arbeiterklasse ihre volle Kraft in dem Kampf gegen den Kapitalismus zu verleihen, ist es unerläßlich, daß es in jedem Lande gegenüber den bürgerlichen Parteien nur eine sozialistische Partei gebe, wie es nur ein Proletariat gibt. Darum haben alle Genossen und alle sozialistischen Organisationen die gebieterische Pflicht, sich mit aller Kraft zu bemühen, diese Einheitlichkeit der Partei auf Grund der von den Internationalen Kongressen bestimmten Prinzipien herbeizuführen, diese Einheitlichkeit, die notwendig ist im Interesse des Proletariats, dem gegenüber sie für die verhängnisvollen Folgen der Fortdauer von Spaltungen verantwortlich sind.
Um dieses Ziel erreichen zu helfen, werden sowohl das Internationale sozialistische Bureau wie alle Parteien der Länder, in denen diese Einheitlichkeit besteht, bereitwilligst ihre guten Dienste zur Verfügung stellen.
Internationale Regeln der sozialistischen Taktik. Dresdner Resolution (19. August 1904)
Der Kongreß verurteilt auf das entschiedenste die revisionistischen Bestrebungen, unsre bisherige bewährte und sieggekrönte, auf dem Klassenkampf beruhende Taktik in dem Sinne zu ändern, daß an Stelle der Eroberung der politischen Macht durch Ueberwindung unsrer Gegner eine Politik des Entgegenkommens an die bestehende Ordnung der Dinge tritt.
Die Folge einer derartigen revisionistischen Taktik wäre, daß aus einer Partei, die auf die möglichst rasche Umwandlung der bestehenden bürgerlichen in die sozialistische Gesellschaftsordnung hinarbeitet, also im besten Sinne des Wortes revolutionär ist, eine Partei wird, die sich mit der Reformierung der bürgerlichen Gesellschaft begnügt.
Daher ist der Kongreß im Gegensatz zu den vorhandenen revisionistischen Bestrebungen der Ueberzeugung, daß die Klassengegensätze sich nicht abschwächen, sondern stetig verschärfen, und erklärt:
daß die Partei die Verantwortlichkeit ablehnt für die auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden politischen und wirtschaftlichen Zustände, und daß sie deshalb jede Bewilligung von Mitteln verweigert, welche geeignet sind, die herrschende Klasse an der Regierung zu erhalten;
daß die Sozialdemokratie gemäß der Resolution Kautsky des Internationalen Sozialistenkongresses zu Paris im Jahre 1900 einen Anteil an der Regierungsgewalt innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft nicht erstreben kann.
Der Kongreß verurteilt ferner jedes Bestreben, die vorhandenen Klassengegensätze zu vertuschen, um eine Anlehnung an bürgerliche Parteien zu erleichtern.
Der Kongreß erwartet, daß die sozialdemokratischen Fraktionen die größere Macht, die sie durch die vermehrte Zahl ihrer Mitglieder wie durch die gewaltige Zunahme der hinter ihnen stehenden Wählermassen erlangen, nach wie vor zur Aufklärung über das Ziel der Sozialdemokratie verwenden und entsprechend den Grundsätzen unsres Programms dazu benutzen, die Interessen der Arbeiterklasse, die Erweiterung und Sicherung der politischen Freiheit und der gleichen Rechte überall aufs kraftvollste und nachdrücklichste wahrzunehmen und den Kampf wider Militarismus und Marinismus, wider Kolonial- und Weltmachtpolitik, wider Unrecht, Unterdrückung und Ausbeutung in jeglicher Gestalt noch energischer zu führen, als es ihnen bisher möglich gewesen ist, und für den Ausbau der Sozialgesetzgebung und die Erfüllung der politischen und kulturellen Aufgaben der Arbeiterklasse energisch zu wirken.
Resolution über das Proletariat Rußlands (20. August 1904)
In Anbetracht der unsäglichen Schwierigkeiten, denen das Proletariat Rußlands auf dem Wege seiner Befreiung begegnet, und angesichts der unerhörten Opfer, welche dieser Kampf dem Proletariat Rußlands auferlegt, begrüßt der Kongreß das heldenhafte Proletariat Rußlands, welches in brüderlichem Zusammenschluß der Kräfte ohne Unterschied der Nation sich um das ruhmreiche Banner des Sozialismus schart, um gegen den Absolutismus und für die Eroberung politischer Rechte zu kämpfen. Der Kongreß sendet ihnen die Versicherung seiner lebhaften Bewunderung und Sympathie. Der Kongreß erklärt dem Proletariat Rußlands, daß die Arbeiter der ganzen Welt sich mit ihm einig wissen in seinem Kampfe gegen den Absolutismus und daß das Proletariat Rußlands, indem es für seine eigne Befreiung kämpft, zugleich für die Befreiung des Weltproletariats streitet.
Protestresolution über Ungarn (20. August 1904)
« Le Congrès socialiste international d’Amsterdam de 1904, se basant 1° sur les rapports imprimés, 2° au courant des honteuses conditions politiques et sociales de la Hongrie, flétrit les classes régnantes de la Hongrie et son gouvernement à cause de leur conduite vile dans l'émancipation de la classe ouvrière et exprime sa vive sympathie pour les socialistes conscients en Hongrie. »
Maifeier-Resolution (20. August 1904)
Ausgehend von der Erwägung, daß die Arbeiterdemonstration am 1. Mai den Zweck hat, an einem bestimmten Tage in allen Ländern mit moderner Arbeiterbewegung einheitlich für die Forderungen der Arbeiterschaft, insbesondere für den Arbeiterschutz, den Achtstundentag, die Klassenforderungen der Arbeiterschaft und den Weltfrieden einzutreten und damit die Einheitlichkeit der Bewegung und der Forderungen der Arbeiter aller Länder zum Ausdruck zu bringen,
in fernerer Erwägung, daß die Einheitlichkeit der Demonstration noch nicht gegeben ist, weil in einzelnen Ländern nicht am 1. Mai, sondern am ersten Sonntag im Mai demonstriert wird,
beschließt der Kongreß: Im Anschluß an die Beschlüsse der Internationalen Kongresse zu Paris 1889, Brüssel 1891, Zürich 1893 und Paris 1900 fordert der Internationale Kongreß zu Amsterdam die sozialdemokratischen Partei-Organisationen und die Gewerkschaften aller Länder in der nachdrücklichsten Weise auf, alljährlich am 1. Mai für die gesetzliche Einführung des achtstündigen Arbeitstages, für die Klassenforderungen des Proletariats und für den Weltfrieden zu demonstrieren.
Am wirksamsten kommt die Demonstration am 1. Mai in der Arbeitsruhe zum Ausdruck.
Der Kongreß macht es deshalb sämtlichen proletarischen Organisationen aller Länder zur Pflicht, die Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und überall dort, wo es ohne Schädigung der Arbeiterinteressen möglich ist, die Arbeit ruhen zu lassen.
Resolution über das Frauen-Stimmrecht (20. August 1904)
Bei den Kämpfen, welche das Proletariat für die Eroberung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts in Staat und Gemeinde führt, müssen die sozialistischen Parteien das Frauen-Wahlrecht in den gesetzgebenden Körperschaften beantragen, in der Agitation grundsätzlich festhalten und mit allem Nachdruck vertreten.
Resolution über die Trusts (20. August 1904)
Die Trusts in ihrer vollkommenen Entwicklung sind die Beseitigung der Konkurrenz zwischen den Herren der Produktion. Sie haben sich entwickelt aus losen Vereinbarungen unabhängiger Kapitalisten zu riesenhaften und fest organisierten, nationalen und sogar internationalen Unternehmerverbänden, welche oft eine ganze Industrie monopolisieren. Sie sind die unvermeidliche Konsequenz der Konkurrenz in einer auf Lohnarbeit im Dienste des Kapitalprofits sich stützenden Wirtschaftsordnung.
In diesen Verbänden werden die Großkapitalisten aller Länder und aller Industrien schnell zu einer kompakten Einheit auf der Basis gemeinschaftlicher Interessen zusammengefügt. So wird der Konflikt zwischen Kapitalisten- und Arbeiterklasse immer schärfer. Die Produktion wird reguliert, die Verschwendung der Konkurrenz wird umgangen und die Leistungsfähigkeit der Arbeit vergrößert. Aber der ganze Vorteil fällt den Kapitalisten zu und die Ausbeutung der Arbeiter wird intensiver.
Angesichts dieser Tatsache und der vielfachen Erfahrungen, wonach sich eine Antitrust-Gesetzgebung im Rahmen unsrer Wirtschaftsordnung als aussichtslos herausstellt, erneuert der Internationale sozialistische Kongreß von Amsterdam die Pariser Resolution von 1900 und befestigt dieselbe mit folgender Erklärung:
I. daß die sozialistischen Parteien aller Länder sich von jeder Beteiligung an Gesetzgebungsversuchen, welche das Aufkommen der Unternehmerverbände zu verhindern oder ihr Wachstum einzuschränken suchen, fernzuhalten haben, weil solche Versuche immer aussichtslos und manchmal reaktionär sind.
II. Daß die Bestrebungen der sozialistischen Parteien auf Sozialisierung der Produktionsmittel und deren Anwendung auf allgemeinen Nutzen und nicht auf Profit gerichtet sein müssen. Die Weise, in der diese Sozialisation zustande kommt, sowie die Reihenfolge dieser Sozialisation wird von der Macht, über die wir verfügen, bestimmt.
III. Der wachsenden Gefahr, welche ihre ökonomische Organisation durch die Befestigung der Macht der Kapitalisten bedroht, müssen die Arbeiter der ganzen Welt ihre organisierte Macht gegenüberstellen, als ihre einzige Waffe gegen die kapitalistische Unterdrückung und als ihr einziges Mittel, um den Kapitalismus zu stürzen und die sozialistische Gesellschaft zu schaffen.