Karl Marx (unter dem Namen von J. E. Renard) an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz Justus von Schaper in Koblenz, Köln, 17. November 1842. Nach dem Originalkonzept, das Marx schrieb und verbesserte; die von Renard unterzeichnete Eingabe stimmt nach den Herausgebern mit dem verbesserten Konzept überein. Einige Stellen, die später von anderer Hand mit Bleistift gestrichen wurden, stehen hier ohne Kennzeichnung im Text. Der Absatz «Um übrigens der Regierung …» ist ein Zusatz von Marx, der im Konzept am Schluß steht; er wird hier wie in der Gesamtausgabe an seiner vorgesehenen Stelle gebracht. Nach: Marx-Engels-Gesamtausgabe, I. Abteilung, Band 1, 2. Halbband, Berlin 1929, Nr. 64, S. 281–284, ohne den Apparat der Herausgeber. Übersetzung ins Spanische
Hochzuverehrender Herr Oberpräsident!
Hochwohlgeborner Herr!
Ew. Hochwohlgeboren haben mir durch den Regierungspräsidenten Herrn v. Gerlach zu Köln am 12. dieses Monats ein Reskript des Zensurministeriums und außerdem zwei Verfügungen vorlegen und mich darüber zu Protokoll vernehmen lassen. In Betracht der Wichtigkeit der mir abverlangten Erklärungen zog ich es vor, statt im Protokoll mich bestimmt zu äußern, mich heute schriftlich an Ew. Hochwohlgeboren zu wenden.
- Was das Reskript des Zensurministeriums und insbesondere die Aufforderung betrifft, die Rh[einische] Z[eitung] solle ihre Tendenz ändern und eine der Regierung gefällige annehmen, so vermag ich diese Forderung nur in bezug auf die Form zu deuten, deren Moderierung, soweit es der Inhalt erlaubt, nachgegeben werden kann. Die Tendenz einer Zeitung, welche, wie die Rheinische, nicht bloß ein gesinnungsloses Amalgam von trocknen Referaten und niedrigen Lobhudeleien ist, sondern mit einer eines edlen Zwecks bewußten, wenn auch scharfen Kritik die staatlichen Verhältnisse und Einrichtungen des Vaterlandes beleuchtet, scheint uns nach den in der jüngst erlassenen Zensurinstruktion und auch anderwärts oft geäußerten Ansichten Sr. Majestät nur eine der Regierung genehme Tendenz sein zu können. Dem verantwortlichen Redakteur ist auch bis jetzt niemals eine Mißbilligung dieser Tendenz zu erkennen gegeben worden. Da die Rh. Z. überdem der strengsten Zensur unterworfen ist, wie ließe sich ihre Unterdrückung als erste Warnung rechtfertigen? Die Rh. Z. wird, dies kann ich Ew. Hochwohlgeboren versichern, auch fernerhin, soviel an ihr liegt, den Weg des Fortschritts, auf welchem Preußen dem übrigen Deutschland vorangeht, bahnen helfen. Eben deshalb aber muß ich den mir im Reskripte gemachten Vorwurf zurückweisen, als suchte die Rh. Z. französische Sympathien und Ideen im Rheinlande zu verbreiten. Die Rheinische Zeitung hat es sich vielmehr als Hauptaufgabe gestellt, die Blicke, welche noch bei so vielen auf Frankreich hafteten, auf Deutschland zu richten und statt eines französischen einen deutschen Liberalismus hervorzurufen, der der Regierung Friedrich Wilhelms IV. gewiß nicht ungenehm sein kann. Die Rh. Z. hat hiebei stets auf Preußen, von dessen Entwicklung die des übrigen Deutschlands abhängt, hingewiesen. Den Beweis dieser Tendenz liefern die polemisch gegen die antipreußischen Bestrebungen der Augsburger Zeitung gerichteten Artikel über die „Preußische Hegemonie“. Den Beweis liefern alle Aufsätze über den preußischen Zollverein gegen die Artikel des Hamburger Korrespondenten und andrer Zeitungen, worin die Rh. Z. den Beitritt von Hannover, Mecklenburg und der Hansastädte mit der größten Ausführlichkeit als das einzig Ersprießliche dargestellt hat. Den Beweis liefert vor allem das stete Hinweisen auf norddeutsche Wissenschaft im Gegensatz zu der Oberflächlichkeit nicht nur der französischen, sondern auch der süddeutschen Theorien. Die Rh. Zeitung war das erste rheinische und überhaupt süddeutsche Blatt, welches den norddeutschen Geist, den protestantischen Geist in die Rheinprovinz und Süddeutschland einführte, und wodurch könnte man die getrennten Stämme unzertrennlicher binden als durch geistige Einheit, welche die Seele und die einzige Garantie der politischen Einheit gegen alle äußeren Stürme ist!
Was die angeblich irreligiöse Tendenz der Rh. Z. betrifft, so kann es den höchsten Behörden nicht unbekannt sein, daß ganz Deutschland und vorzugsweise Preußen über den Gehalt eines bestimmten positiven Glaubens — und nur von diesem, nicht von der Religion, die wir nie angetastet haben und nie antasten werden, handelt es sich — in zwei Heerlager geteilt ist, die beide in Wissenschaft und Staat hochgestellte Männer unter ihre Verfechter zählen. Soll eine Zeitung in einem unentschiedenen Zeitkampfe keine oder nur eine ihr auf amtlichem Wege vorgeschriebene Partei ergreifen? Wenn es Luthern nicht verdacht wird, trotz Kaiser und Reich die damalige alleinige Daseinsweise des Christentums, die katholische Kirche, in einer sogar zügellosen und alles Maß überschreitenden Form angegriffen zu haben, soll es in einem protestantischen Staat verboten werden, eine dem jetzigen Dogma entgegenstehende Ansicht nicht durch einzelne frivole Ausfälle, sondern durch konsequente Ausführungen einer ernsten und vorzugsweise deutschen Wissenschaft zu vertreten? Zudem haben wir nie das Zeitungsterrain überschritten, sondern Dogmen wie kirchliche Doktrinen und Zustände überhaupt nur insofern berührt, als andere Zeitungen die Religion zum Staatsrecht machen und aus ihrer eignen Sphäre in die Sphäre der Politik versetzen wollten. Es wird uns sogar ein leichtes sein, jeden unserer Aussprüche durch ähnliche und stärkere Aussprüche eines preußischen Königs, Friedrichs des Großen, zu decken, und wir halten diese Autorität für eine Autorität, auf die sich preußische Publizisten wohl berufen dürfen.
Die Rheinische Zeitung darf also glauben, den in der Zensurinstruktion niedergelegten Wunsch Sr. Majestät nach einer unabhängigen, freisinnigen Presse vorzugsweise realisiert und hierdurch nicht wenig zu den Segenssprüchen beigetragen zu haben, mit welchen gegenwärtig ganz Deutschland Sr. Majestät unsern König auf seiner emporstrebenden Laufbahn begleitet.
Die Rh. Z., Ew. Hochwohlgeboren, ist nicht auf Buchhändlerspekulation, nicht in Aussicht irgendeines Gewinnes gegründet. Eine große Anzahl der angesehensten Männer Kölns und der Rheinprovinz haben in gerechtem Unwillen über den jammervollen Zustand der deutschen Presse den Willen Sr. Majestät des Königs nicht besser ehren zu können geglaubt, als indem sie in der Rheinischen Zeitung ein Nationaldenkmal gründeten, ein Blatt, welches charaktervoll und furchtlos die Sprache freier Männer führe und, allerdings eine seltne Erscheinung, den König die wahre Stimme des Volkes vernehmen lasse. Die beispiellos schnelle Verbreitung dieses Blattes beweist, wie sehr es die Volkswünsche verstanden hat. Zu diesem Zwecke haben jene Männer ihre Kapitalien hergegeben, zu diesem Zwecke kein Opfer gescheut, und nun mögen Ew. Hochwohlgeboren selbst entscheiden, ob ich als das Organ dieser Männer erklären kann und darf: die Rheinische Zeitung werde ihre Tendenz ändern, ob ihre Unterdrückung an einer einzelnen Privatperson und nicht vielmehr an der Rheinprovinz und dem deutschen Geist überhaupt Gewalt üben werde?
Um übrigens der Regierung zu beweisen, wie sehr ich ihre Wünsche, soweit sie mit dem Beruf eines unabhängigen Blattes vereinbar sind, zu erfüllen bereit bin, will ich, wie es schon seit einiger Zeit geschehn ist, möglichst von allen kirchlichen und religiösen Gegenständen abstrahieren, wo nicht andere Zeitungen und die politischen Verhältnisse selbst eine Bezugnahme auf dieselben notwendig machen.
Was nun zweitens die Forderung Ew. Hochwohlgeboren betrifft, den Dr. Rutenberg sofort zu entlassen, so habe ich schon am 14. Februar dem Regierungspräsidenten v. Gerlach erklärt, daß derselbe keineswegs Redakteur der Rheinischen Zeitung sei, sondern nur als Übersetzer bei derselben fungiere. Auf die mir durch den Präsidenten Herrn v. Gerlach mitgeteilte Drohung, im Falle der nicht alsbaldigen Entlassung Rutenbergs die Zeitung sofort zu unterdrücken, habe ich, der Gewalt nachgebend, ihn einstweilen von jeder Teilnahme an der Zeitung entfernt. Da mir aber keine gesetzliche Bestimmung bekannt ist, wonach dieser Punkt des Reskripts sich rechtfertigen ließe, so ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren um Namhaftmachung einer solchen Bestimmung, eventualiter um schleunige Entscheidung, ob es bei dem gefaßten Beschluß verbleiben solle oder nicht, damit ich auf instanzmäßigem Wege mein gesetzliches Recht in Anspruch nehmen kann.
Was den dritten Punkt, die Präsentation eines neuen Redakteurs betrifft, so sind nach dem Zensurgesetz vom 18. Oktober 1819 nur die obersten Zensurbehörden berechtigt, die Präsentation eines andern Redakteurs zu verlangen. Eine Bestimmung, die diese Berechtigung auf die Oberpräsidenten übertrüge, ist mir nicht bekannt. Ich bitte daher um Bezeichnung derselben, eventualiter um eine dies verordnende Verfügung des Zensurministeriums. Sehr gern, aber nur in diesem Falle, werde ich einen Redakteur zur Genehmigung präsentieren.