Ohne Unterschrift erschienen in der Neuen Rheinischen Zeitung, Nr. 147, Zweite Ausgabe, 19. November 1848 (Köln), S. 2, Rubrik „Schweiz“; von der MEGA² (I/8) Friedrich Engels zugeschrieben. Text nach dem Originaldruck der Zeitung (Digitale Sammlungen der USB Köln). Traducción al español

** Bern, 12. Nov. Die bisherigen Sitzungen der beiden schweizerischen Kammern haben noch keine der wichtigeren Fragen zur Debatte gebracht. Die Konstituirung der zwei Räthe, die Debatte über Publikation der Verhandlungen (bekanntlich ohne Resultat vorläufig fallen gelassen), dieZurückweisung der mit Vorbehalten gegen die neue Verfassung gewählten Deputirten waren die Hauptgeschäfte der vorigen Woche. In der gestrigen Sitzung wurde der Eid für die Bundesbehörden redigirt und die Gehälter des Bundesraths (der Präsident 6000 Schweizerfr., die Räthe jeder 5000, der Kanzler 4000 und freie Wohnung) festgesetzt. Die Wahl der Bundesstadt und die Ernennung des Bundesraths wird nun nicht länger verschoben werden köunen. Auch zeigte der Vorort den beiden Räthen gestern die wegen Tessin ergriffenen Maßregeln an. Tessin hat vom Vorort an die neuen Bundesbehörden appellirt; es steht indeß nicht zu erwarten, daß diese die Beschlüsse ihres Vorgängers im Amt modifiziren oder gar umstoßen werden.