Ohne Unterschrift erschienen in der Neue Rheinische Zeitung Nr. 168 vom 14. Dezember 1848 (Köln), S. 2-3; nach der MEGA² (I/8) von Friedrich Engels. Text nach dem Original der Zeitung (Digitalisat der USB Köln). Traducción al español
** Bern, 9. Dez. Das letzte Kloster im Kanton Bern, das der Ursulinerinnen in Pruntrut im Jura, geht seinem Ende entgegen. Der Regierungsrath hat beschlossen, dem großen Rath die Aufhebung desselben vorzuschlagen, in Vollziehung des Tagsatzungsbeschlusses, der alle den Jesuiten affiliirte Orden (wozu auch die Ursulinerinnen gehören) von der Schweiz ausschließt.
Nachdem Radetzky den neapolitanisch-schweizerischen Rekruten wieder den Durchpaß durch die Lombardei gestattet, hat König Ferdinand sogleich wieder die Gestattung der Werbungen in der Schweiz beantragt. Luzern und die Urkantone haben sich natürlich beeilt, die Werbung zu gestatten; die Berner Regierung, der die Kapitulationen ohnehin ein Dorn im Auge sind, hat glücklicherweise einen Vorwand gefunden, sie vor der Hand noch zu untersagen. Sie erklärt nämlich, nach der Kapitulation (die ein Erbstück der löblichen Regierung des Herrn Neuhaus ist) müßten die Rekruten über Genua gehen, welcher Weg ihnen auch jetzt noch versperrt sei; und ferner müßte die neapolitanische Regierung vorher den Schweizern in Neapel den am 15. Mai durch Plünderung etc. zugefügten Schaden ersetzen. Der gottesfürchtige „Beobachter“ skandalisirt sich natürlich wieder entsetzlich über diesen Bruch der unverbrüchlichen Schweizertreue, der zudem noch einer Masse braver junger Kantonsbürger eine glorreiche Carrière (!) versperre, die Berner Soldaten in Neapel in ihrer Zukunft kompromittire, die in Bern anwesenden Werb-Unteroffiziere verhungern lasse und den Wirthen, bei denen sonst das Handgeld verzecht wurde, den Erwerb schmälere. Mit solchen Argumenten kämpft die reaktionäre Schweizerpresse!
Die hiesigen Zopfpatrizier haben eine arge Schlappe erlitten. Hier besteht nämlich eine sogenannte Burgergemeinde innerhalb der eigentlichen Commune. Diese Burgergemeinde, deren Kern das Patriziat bildet, hat trotz aller Revolutionen durchgesetzt, daß die ehemaligen Klostergüter und sonstigen Staats- und städtischen Domainen, die ihr als der ehemaligen Inhaberin der Souveränetät zustanden, nicht mit der Souveränetät an den Staat resp. die Stadt übergegangen, sondern ihr als Collektiv-Eigenthum verblieben sind. Nur ein kleiner Theil dieser höchst beträchtlichen Güter, von denen sich die Patrizier noch heute mästen, soll der Stadt zufallen, aber die „Burger“ weigerten sich stets, ihn herauszugeben. Jetzt endlich ist durch die Ernennung Berns zum Bundessitz und die damit nöthig gewordenen bedeutenden städtischen Ausgaben die Burgergemeinde gezwungen worden, der städtischen Commune, der sogenannten Einwohnergemeinde, ihren Antheil herauszugeben und sich außerdem noch zu einem „erklecklichen“ Beitrag zu den Kosten des Bundessitzes zu verpflichten. Die Patrizier erklären Zion in Gefahr, und sie haben Ursache, denn der Bundessitz bedroht ihren Beutel sehr ernstlich.
Der Bundesrath hat unter dem Vorsitze des Chefs des Handels- und Zollwesens, Herrn Näff, eine Kommission gebildet, die die Aufhebung der Kantonalzölle und die Herstellung eines schweizerischen Zolltarifs vorbereiten, und die nöthigen Maßregeln vorschlagen soll. Die Schweiz wird jetzt auch Schutzzölle bekommen, die zwar nicht hoch sein, aber bei dem ausgebildeten Stande der meisten schweizerischen Industriezweige und bei dem niedrigen Arbeitslohn vollkommen ihren Zweck erreichen werden. England, Paris, Mühlhausen und Lyon werden am meisten davon leiden.