Brief von Karl Marx an Friedrich Engels in Manchester, London, 20. August 1852. Text nach MEGA¹ III/1, Berlin 1929, Nr. 193, S. 381–382, ohne den Apparat der Herausgeber. Traducción al español.

  1. August 1852. 28, Deanstreet, Soho, London.

Lieber Engels,

Dronke wird Dir das zwar miserabel konfuse Manuskript über Görgei mitbringen, ebenso den Neveu de Rameau und Jacques le fataliste im Original.

Von Köln gestern Brief von Bermbach erhalten. Darin hauptsächlich folgendes:

„In letzter Zeit hat man verschiedner Orten bei allerhand Leuten nach Korrespondenzen von Ihnen gesucht, welche absolut durch jener Personen Vermittlung in die rheinische Demokratie gelangen sollten. Ihre Freunde in Köln wurden endlich vor die Assisen gestellt. Der Anklageakt, ein sehr kompendiöses Werk, ist zugestellt, der Termin zur öffentlichen Verhandlung der Sache auf den 28. dieses Monats bestimmt und die üblichen Präliminarien sind vom Stapel gelaufen. Sie werden nach dem Code pénal beurteilt, da ihr Vergehn noch vor die Zeiten des neuen Preußischen Gesetzbuchs fällt. Soweit ich die Sache überschauen kann, steht sie juristisch äußerst gut, aber man weiß, daß vor Geschwornen der moralische Standpunkt überwiegt, und nach dieser Seite läßt sich Gefahr für einzelne der Angeklagten nicht wegleugnen. Die Hauptangeklagten: Röser, Bürgers, Nothjung und Reiff, haben nämlich viel zu viel eingeräumt: eine Verbindung mit bestimmten Tendenzen und von einer bestimmten Dauer zugegeben; von der Aufnahme neuer Mitglieder mit gewissen Förmlichkeiten und Verpflichtungen gesprochen und dergleichen mehr, was an und für sich kein Verbrechen qualifiziert, wohl aber nach Umständen unangenehm auf Geschworne, die meist aus dem Bauernstand erlesen sind, einwirken kann, zumal wenn eine so geringe Ehrfurcht vor dem Herrgott und Grundeigentum durchleuchtet. Wegen der Verteidigung werden sich auch bedeutende Schwierigkeiten erheben; die Herrn Advokaten verstehn nichts von solchen Sachen, sind meist prinzipielle Gegner und denken mit Schaudern an die zehntägige Sitzung, die für die Sache anberaumt ist. Freiligrath wird in contumaciam geköpft werden. — Ich habe eben den Anklageakt gelesen, der nicht weniger als etliche 65—70 Seiten enthält. Die Leute haben es lediglich ihren eignen Aussagen zu verdanken, wenn sie hängen bleiben. Komplettere Esel als diese deutschen Arbeiter gibt es wohl nicht; Reiff hat förmlich denunziatorische Aussagen gemacht und ebenso tappig haben sich verschiedne andre benommen. Man sieht, was für eine gefährliche Sache es ist, mit Arbeitern in Verbindungen sich einzulassen, die geheim bleiben sollen. Es ist nun nicht zu verwundern, daß man die Leute so gepeinigt hat; je länger sie allein gehalten wurden, desto schönere Aussagen machten sie. Vom Faktum ist sonst gar keine Rede, und wenn die Angeklagten nicht recht hübsch selbst größtenteils ausgesagt hätten, läge nichts vor. Der Anklageakt enthält nebenbei allerhand Spezialia, woraus hervorgeht, daß gewisse Verhältnisse und Personen ihnen durch aufgefangne Briefe und Spionage ziemlich genau bekannt sind.“

Soweit Bermbach.

Willich hat seine Aussage über die B[rüning] Schimmelpfennig gegenüber revoziert. S[chimmelpfennig] hat jetzt verbreitet, daß er durch Magnetisieren die Tugend der B[rüning] zu Falle zu bringen suchte. Le vertueux Willich.

Ein gewisser Coeurderoi (d’ailleurs très bon républicain), der schon ein kleines Pamphlet gegen Mazzini, Ledru[-Rollin], L. Blanc, Cabet etc. veröffentlicht hat, gibt jetzt ein förmliches Buch über die ganze französische Emigration heraus.

Proudhon veröffentlicht ein neues Werk. Da Religion, Staat etc. unmöglich geworden, bleiben nur noch die „Individuen“ übrig. Diese Entdeckung hat er Stirner nachgemacht.

Durch das unverzeihliche Zaudern von Esel W[eydemeyer] bin ich so im Gedränge, daß ich heute selbst die stamp für diesen Brief nicht beibringen kann.

Dein K. M.