Brief von Karl Marx an Friedrich Engels in Manchester, [London], 26. November [1860] (Ort und Jahr nach MEGA¹), mit der beigelegten Erklärung für die Hamburger „Reform“ vom 24. November 1860. Text nach MEGA¹ III/2, Berlin 1930, Nr. 709, S. 521–523, ohne den Apparat der Herausgeber. Traducción al español.

  1. November.

Lieber Frederick,

Der Zustand meiner Frau hat sich, soweit es unter den Umständen möglich, gebessert. Es wird eine lange Geschichte werden. Was man den Paroxysmus der Krankheit nennen kann, ist vorüber.

Allen meint, daß die Ansteckung einzig zu erklären aus der übertriebnen Nervenaufregung, worin sie sich seit vielen Monaten befand.

Du bist wohl so gut, durch Heckscher Einliegendes umgehend an die Reform besorgen zu lassen.

„Herr Vogt“ ist bereits vorgestern im „Hermann“ und „Athenäum“ von Petsch angezeigt als diese Woche erscheinend.

Du siehst aus dem Datum, daß ich den Wisch an die Reform bereits Sonnabend schrieb. Ich wollte es Dir mit Begleitschreiben zusenden, wurde aber plötzlich so unwohl, daß alles Schreiben out of question. Allen gab mir eine Medizin und heute bin ich wieder in Ordnung. Gruß an lupus.

Dein K. M.

[Dem Brief lag folgende Erklärung bei]

Herr Redakteur,

Sie werden mich sehr verpflichten durch Aufnahme beifolgender Erklärung. Im Laufe der nächsten Woche erhalten Sie ein Exemplar meiner Broschüre gegen Vogt.

Mit vollkommener Hochachtung

Ihr ganz ergebner

Karl Marx.

An die Redaktion der Reform.

Erklärung.

Die Redaktion der Reform hatte die Güte, Anfang Februar 1860 eine Erklärung von mir zu veröffentlichen, die mit den folgenden Worten begann:

„Ich zeige hiermit an, daß ich vorbereitende Schritte getan zur Anhängigmachung einer Verleumdungsklage gegen die Berliner „Nationalzeitung“ wegen der Leitartikel Nr. 37 und Nr. 41 über Vogts Pamphlet ‚Mein Prozeß gegen die Allgemeine Zeitung.‘ Eine literarische Antwort auf Vogt behalte ich für später vor.“

Ich machte im Laufe Februar 1860 zu Berlin eine Verleumdungsklage anhängig gegen F. Zabel, verantwortlichen Redakteur der „Nationalzeitung“. Mein Rechtsanwalt, Herr Justizrat Weber, wählte zuerst das Untersuchungsverfahren. Durch Verfügung vom 18. April 1860 verweigerte der Staatsanwalt, gegen F. Zabel „einzuschreiten“, weil „kein öffentliches Interesse“ dazu Anlaß gebe. Am 26. April 1860 ward seine Zurückweisung durch den Oberstaatsanwalt bestätigt.

Mein Rechtsanwalt schlug nun das Zivilprozeßverfahren ein. Das Königliche Stadtgericht, durch Verfügung vom 8. Juni 1860, verbot mir, mit der Klage vorzugehn, weil die wirklich ehrenrührigen „Äußerungen und Behauptungen“ F. Zabels „in bloßen Zitaten andrer Personen bestehen“, auch nicht „die Absicht zu beleidigen“ obwaltet. Das Königliche Kammergericht erklärte seinerseits durch Verfügung vom 11. Juli 1860, die angebliche Form des Zitats ändre nichts an der Strafbarkeit der Artikel, aber die darin enthaltenen ehrenrührigen Stellen bezögen sich nicht auf meine „Person“. Außerdem sei „in vorliegendem Fall“ die Absicht zu beleidigen „nicht anzunehmen“. Das Königliche Kammergericht bestätigte demgemäß die zurückweisende Verfügung des Stadtgerichts. Das Königliche Obertribunal, durch Verfügung vom 5. Oktober 1860, die mir am 23. Oktober d. J. zukam, fand, daß „in vorliegendem Falle“ kein „Rechtsirrtum“ auf seiten des Königlichen Kammergerichts „erhelle“. Es blieb also definitiv bei dem Verbot, den F. Zabel zu verklagen, und kam zu keiner öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Meine Antwort auf Vogt erscheint in einigen Tagen.

London, 24. November 1860.

Karl Marx.