Ohne Unterschrift erschienen in der Neue Rheinische Zeitung Nr. 103 vom 15. September 1848 (Köln), S. 4; nach der MEGA² (I/7) von Friedrich Engels. Text nach dem Original der Zeitung (Digitalisat der USB Köln). Traducción al español

* Die dänischen Blätter reichen bis zum 9. Sept. Ein Armeebefehl vom 4. Sept. trifft folgende Anordnungen: General Krogh übernimmt das Kommando in Jütland, Hauptquartier Viborg. Die Besatzung von Alsen hat für die Dauer des Waffenstillstands ein besonderes Kommando. Das im Felde stehende Korps kantonirt so weit möglich in seinen Rekrutirungsbezirken und vertheilt sich also über Jütland und die Inseln. Es bleiben 40 — 50 Mann per Kompagnie unter den Waffen, der Rest wird nach Hause beurlaubt, die Brigadekommandeure werden beauftragt ihre Truppen häufig zu inspiziren und Alles zu einem neuen Feldzug vorzubereiten. Da indeß der König die Truppen vor ihrer Beurlaubung noch selbst inspiziren will, so werden diese Bestimmungen bis auf weitere Ordre einstweilen noch nicht ausgeführt. Sie werden es auch wohl nicht, denn wie die Nachschrift des „Fädreland“ vom 9. meldet, war der Beschluß der Nationalversammlung wegen Suspendirung des Rückmarsches so eben durch Privatbriefe nach Kopenhagen gekommen.

Daß die Dänen auf ihre în Nordschleswig rekrutirten Truppen ziemlich fest rechnen können, geht daraus hervor, daß gerade diese Armeetheile hart an die schleswigsche Gränze resp. nach Alsen verlegt werden.

Die liberale Partei in Kopenhagen hat für die bevorstehenden Wahlen ihre Kandidatenliste aufgestellt. Die Bürgerrepräsentanten, die Redakteure des Fädreland und andere „Volksmänner“ von der „konstitutionellen Monarchie errichtet auf demokratischer Grundlage“ (so genau schreiben die Dänen die Deutschen ab) sind zusammengetreten und haben die Liste entworfen. Es sind ein Bankdirektor, ein Direktor der Lebens-Versicherungs-Anstalt, zwei Schulmeister, ein Prokurator, ein Oberstlieutenant, ein Flottenoffizier, zwei Handwerker und ein „Dispacheur“ (!). Man sieht welcher Art die intellektuellen Kräfte sind, die der „Hovedstad“ zu Gebote stehn.

Die preußische Regierung hat Unglück. Sie hat es verstanden, auch in der dänischen Angelegenheit wieder Preußen in den Ruf einer Zweideutigkeit zu bringen, die an einem Verrath gegen beide Theile knapp vorbeistreift. Diese Zweideutigkeit ist bekanntlich von jeher der Charakter der preußischen Politik gewesen; man denke an den Verrath des „großen“ Kurfürsten gegen Polen, als er plötzlich zu Schweden überging, an den Baseler Frieden, an 1805, und in neuester Zeit an die Zweideutigkeit, wodurch das Ministerium die Polen in die Falle lockte. Und nun, in der dänischen Angelegenheit hat die preußische Regierung die Interessen des deutschen Volks mißhandelt, und hat nicht einmal den Dank Dänemarks dafür. Man höre, was das Fädreland sagt:

„Nach dem Schreiben des preußischen Ministerpräsidenten Auerswald, welches wir unten mittheilen, (an die provisorische Regierung in Rendsburg) ist es klar, daß Preußen eine sehr zweideutige Rolle spielt. Erstens ist es höchst verwunderlich, daß sich die preußische Regierung überhaupt mit der Aufruhrsregierung in den Herzogthümern einläßt. Hr. Auerswald hat dann ferner in mehr als einer Hinsicht die Bedeutung der Waffenstillstandsbedingungen gänzlich verdreht. Obgleich der Waffenstillstand in keiner Weise irgend eine Basis für den endlichen Frieden abgeben sollte, so sagt Hr. Auerswald doch, mit ihm werde ein Zustand vorbereitet, der eine günstige Endlösung herbeiführen werde. Er spricht ferner von der Bedeutsamkeit der Punkte: daß die Bundestruppen in Schleswig bleiben und das schleswig-holsteinsche Armeekorps unvermindert bestehen bleibt, obgleich der Waffenstillstand bestimmt, die schleswigschen und holsteinschen Truppen sollten getrennt werden und die Bundestruppen sollten in Altona bleiben. Endlich bringt er eine ähnliche Unwahrheit vor, wenn er sagt, der Rechtszustand in den Herzogthümern verbleibe auf seiner gegenwärtigen Basis, wo es doch im Waffenstillstand heißt: sowohl die vom König von Dänemark wie die von der provisorischen Regierung seit dem 17. März erlassenen Verordnungen sollen aufgehoben werden. Was die Centralgewalt angeht, so hat diese in den Verhandlungen wegen Limburgs einen solchen Mangel an Haltung gegenüber der Versammlung bewiesen, daß man von dieser Seite sich wahrlich auf Alles gefaßt machen muß.“