„Neue Rheinische Zeitung“ Nr. 153 (Zweite Ausgabe) vom 26. November 1848. Ohne Unterschrift; die MEW schreibt den Artikel Karl Marx zu. Der Titel stammt von den Herausgebern der MEW. Text nach Karl Marx/Friedrich Engels, Werke, Bd. 6, Berlin 1959, S. 62-63, ohne den Apparat der Herausgeber. Traducción al español

*Köln, 24. November. Es sind in diesem Augenblicke drei Staatsprozesse gegen die „Neue Rheinische Zeitung“ anhängig – wir rechnen die gerichtlichen Verfolgungen gegen Engels, Dronke, Wolff und Marx wegen angeblicher „unzeitungmäßiger“ politischer Vergehen nicht ein. Man versichert aus gut unterrichteter Quelle, daß wenigstens noch ein Dutzend Inquisitionen gegen das „Schandblatt“ – offizieller Ausdruck des ci-devant-procurators und wirklichen Oberprokurators Hecker (c'est du Hecker tout pur) – eingeleitet worden.

Erstes Verbrechen. Gewaltsamer Angriff auf die jungfräuliche „Delikatesse“ von sechs königlich-preußischen Gendarmen und des Königs des Kölnischen Parquets, des Herrn Oberprokurators Zweiffel – Volksrepräsentanten in partibus infidelium, tagt einstweilen weder zu Berlin noch zu Brandenburg, sondern zu Köln am Rhein. Am Rhein! am Rhein! da wachsen unsre Reben! Auch wir ziehen den Rhein der Spree vor und das Hotel Disch dem Hotel Mielentz.

Va pour la délicatesse des gens d'armes! Was die „Delikatesse“ des Herrn Zweiffel angeht, so ist sie für uns ein „non me tangere!“ Wir waren sittlich entrüstet über jene undelikaten Mißtrauensvota, wodurch seine Wahlmänner ihn zum Rückzuge bewogen haben sollen. Als wahre Ehrenwächter der jungfräulichen „Delikatesse“ des Herrn Zweiffel ersuchen wir ihn, die Erklärung des Herrn Weinhagen von Cleve öffentlich zurückzuweisen. Herr Weinhagen erklärt in der „Neuen Rheinischen Zeitung“ mit Namensunterschrift, er habe für die „Ehre und Delikatesse des Herrn Zweiffel verletzende Tatsachen mitzuteilen. Er könne diese Tatsachen selbst beweisen, müsse aber von ihrer Veröffentlichung abstehen, solange Herr Zweiffel zu dem Paragraphen des Code pénal seine Zuflucht nehme, wonach jede, selbst die gegründetste Denunziation als Verleumdung verfolgt wird, wenn sie nicht durch richterliches Urteil oder authentische Urkunden bewiesen werden kann. Wir appellieren also an die „Ehre und Delikatesse“ des Herrn Zweiffel!

Zweites Verbrechen. Der einfache Hecker und der zwiespältige Hecker.

Drittes Verbrechen. Dies Verbrechen, welches sich im Jahre 1848 ereignet hat, wird auf Ansinnen des Reichsministeriums verfolgt. Das Verbrechen Schnapphahnski! Das Feuilleton als Verbrecher!

Das Reichsministerium soll in seiner Anklageschrift die „Neue Rheinische Zeitung“ als die schlechteste Zeitung in der „schlechten Presse“ anerkannt haben. Wir unsererseits erklären die Reichsgewalt für die komischste Gewalt aller komischen Gewalten.