Ohne Unterschrift erschienen in der Neue Rheinische Zeitung Nr. 97 vom 8. September 1848 (Köln), S. 3; nach der MEGA² (I/7) von Friedrich Engels. Text nach dem Original der Zeitung (Digitalisat der USB Köln). Traducción al español
* Rendsburg, 4. Sept. Sitzung der Landesversammlung. Mehrere Petitionen auf Permanenzerklärung der Versammlung und Proteste gegen den Waffenstillstand werden verlesen, darunter einer von den Offizieren des 2. Jägerkorps in Husum.
Nach Verlesung der eingegangenen offiziellen Aktenstücke von Preußen und den Frankfurtern, welche schleunig zum Druck befördert und den Mitgliedern überwiesen werden sollen, spricht der Regierungskommissär Bremer darüber, daß die Waffenstillstandsbedingungen in einigen Punkten „unthunlich“ erschienen, daß die Versammlung jedoch ihre „besonnene Haltung“ bewahren möge.
Es folgt eine Reihe von Interpellationen über den Waffenstillstand, und namentlich über die angebliche Befugniß Preußens zu diesen entehrenden Bedingungen.
Der Abg. Jenssen stellt folgenden Antrag, dessen Dringlichkeit ohne Diskussion angenommen wird:
Die konstituirende Landesversammlung kann wider ihren Willen weder aufgelöst noch vertagt werden.
Jede Veränderung in der bestehenden Landesregierung bedarf der Zustimmung der Landesversammlung.
Alle seit dem 24. März 1848 von der provisorischen Regierung Schleswig-Holsteins erlassenen Gesetze können nur mit Zustimmung der Landesversammlung verändert oder aufgehoben werden.
Ohne Zustimmung der Landesversammlung kann kein neues Gesetz erlassen und keine Steuer neu auferlegt werden.
Alle bestehenden Steuern und Abgaben so wie andere Staatseinkünfte werden bis zum 31. Dezember 1848 von der durch die Landesversammlung anerkannten Landesregierung forterhoben.
Nach einer längern Debatte (beim Schluß des Berichts) der erste Theil des Antrags einstimmig angenommen.