Ohne Unterschrift erschienen in der Neue Rheinische Zeitung Nr. 185 vom 3. Januar 1849 (Köln), Beilage, S. 2; nach der MEGA² (I/8) von Friedrich Engels. Text nach dem Original der Zeitung (Digitalisat der USB Köln). Traducción al español
** Bern, 28. Dez. Kaum sind die schweizer Truppen von der lombardischen Gränze zurückgezogen, so fangen Radetzki's Schikanen von neuem an. Er schreibt an die eidgenössische Repräsentanten in Tessin, es finde ein beunruhigender Waffenhandel an der Gränze Statt, und die eidgen. Repräsentanten bereden die tessiner Regierung, ihre Zustimmung zu mehreren Haussuchungen in Mendrisio zu geben. Man fand und konfiszirte einige Flinten. Wie man diese Verletzung des Hausrechts und Beschlagnahme fremden Eigenthums rechtfertigen will, ist nicht abzusehen. Es ist nur zu verwundern, daß die tessiner Regierung sich dazu hergegeben.
Die neapolitanischen Werbungen in Luzern und den Urkantonen scheinen nun doch zu nichts zu führen. Nicht als ob sich nicht eine genügende Anzahl biederer Alpensöhne gefunden, die ihre Haut für baares Geld zu verhandeln und im Solde Ferdinand's Kroatendienste zu thun Lust gehabt hätten; im Gegentheil! Aber die Sache scheitert an der Unmöglichkeit, von der Schweiz nach Neapel zu kommen.
Kapitulationsmäßig müssen die Rekruten über Genua geführt werden und die Turiner Regierung verweigerte den Durchzug. Es heißt nun, die Rekruten sollten nach Triest gebracht und dort eingeschifft werden. Diese Nachricht hat unter den Angeworbenen großen Schrecken verursacht. Nach Oestreich wollen sie nicht. Sie fürchten nnter die echten Kroaten gesteckt und gegen die Magyaren geführt zu werden und petitioniren jetzt beim Luzerner Regierungsrath, daß man auf der Genueser Route bestehe. Sonderbar. Als ob es diesen Leibtrabanten der Contrerevolution nicht gleichgültig sein könnte, ob sie Magyaren oder Messineser massakriren! Aber freilich, östreichische Papierzwanziger und neapolitanische vollwichtige Dukaten, das ist ein Unterschied!
Uebrigens scheint die Luzerner Regierung der Berner nachfolgen und die Kapitulation so lange suspendiren zu wollen, bis die Schweizer Kaufleute in Neapel und Messina entschädigt sind. Wenigstens hat sie sich beim Bundesrath erkundigt, wie es mit dieser Entschädigung stehe. Es bleiben dann nur noch die Urkantonen, und diese werden sich das Recht jedes Bürgers sich zu verschachern, so lange nicht nehmen lassen, als die Bundesverfassung es ihnen verstattet, d. h. so lange, als die gegenwärtigen Kapitulationen noch zu laufen haben. Dies Recht der Selbstverschacherung ist eines der schönsten und ältesten Privilegien der freien Urschweizer, und wenn diese tapferen „Erstgebornen der Freiheit“ versuchten, „ihre fünfhundertjährige Rechte“ gegen die neue Bundesverfassung zu verwahren, so war es vor allem auf dies spezielle Recht abgesehen, das die neue Bundesverfassung abschafft. Die Militärkapitulationen sind wirklich eine Lebensfrage für die Urkantonen. Seit fünfhundert Jahren waren sie der Abzugskanal für die überzählige Bevölkerung, und daher die beste Garantie der bestehenden barbarischen Zustände. Man schaffe die Kapitulationen ab, und man wird eine wahre Revolution in diesen s. g. „reinen“ d. h. in der Praxis höchst unsaubern Demokratieen hervorrufen.
Die jüngeren Söhne der Bauern, die jetzt nach Neapel und Rom gehen, müssen zu Hause bleiben; sie werden keine Beschäftigung finden, weder in ihren eigenen Kantonen noch in der übrigen Schweiz, die schon hinreichend an „Ueberzähligen“ laborirt; sie werden eine neue Klasse von Bauernproletariern bilden, die durch ihre bloße Existenz alle die alten, auf tausendjährigem Herkommen beruhendem Eigenthums-, Erwerbs- und Rechtsverhältnisse dieser Hirtenstämme in die größte Verwirrung bringen muß. Woher sollen diese sterilen Gebirgsländer die Mittel nehmen, die Paupers zu ernähren, die ihnen von allen Seiten her auf dem Schub an die Gränze zugeführt werden? Schon jetzt existirt der Kern einer solchen Klasse von Paupers, und bedroht den übererbten Patriarchalismus auf höchst unangenehme Weise. Selbst wenn also, was nicht zu erwarten steht, auch in den nächsten Jahren die europäische Revolution denselben Respekt vor der schweizerischen Neutralität beobachten sollte wie bisher, so bereitet sich doch durch den Artikel der neuen Bundesverfassung: die Militärkapitulationen sind untersagt, ein revolutionäres Ferment vor, das die ältesten und beharrlichsten Sitze der reaktionären Barbarei in Europa endlich in Grund und Boden umwälzen würde. Wie die Monarchieen, so auch die reaktionären Republiken zu Grunde an der pekuniären geben Schwindsucht, an der „blassen Wehmuth der Finanznoth.“