Text nach: Protokoll des Internationalen Arbeiter-Congresses zu Paris. Abgehalten vom 14. bis 20. Juli 1889. Deutsche Uebersetzung. Mit einem Vorwort von Wilhelm Liebknecht. Nürnberg, Wörlein & Comp., 1890, S. 16, 24, 30 und 119–125; Transkription des Marxists' Internet Archive. Die Überschriften sind zum Teil von uns; drei offensichtliche Druck- oder Transkriptionsfehler (erwirkt, wahrend, halt) sind berichtigt. Traducción al español.
Resolution über die Einigung mit dem Possibilisten-Congreß (angenommen am 16. Juli 1889)
Der Congreß erkennt an, daß die Mitglieder der Haager Conferenz und des Pariser Organisationscomitee’s ihren aufrichtigen Wunsch bethätigt haben, eine Verständigung aller socialistischen Parteien und Arbeiter-Organisationen betreffs des Internationalen Congresses herbeizuführen, und bedauert, daß die behufs einer solchen Verständigung gethanen Schritte nicht zum Ziel geführt haben.
Wir sprechen aus, daß die Einigung die unerläßliche Vorbedingung für die Befreiung des Proletariats ist, und daß es demnach die Pflicht jedes Socialdemokraten ist, keinen Schritt zu unterlassen, welcher zur Unterdrückung der Zwietracht beitragen könnte.
Der Congreß erklärt sonach, daß er auch jetzt noch zur Verständigung und Einigung bereit ist, vorausgesetzt, daß die Gruppen des anderen Congresses eine Resolution in diesem Sinne annehmen, welche für alle Mitglieder unseres Congresses annehmbar ist.
Resolution über den Beschluß des Possibilisten-Congresses (angenommen am 17. Juli 1889)
Angesichts der vom Possibilisten-Congreß in der Sitzung des 16. d. M. getroffenen Entscheidung, beauftragt der Congreß sein permanentes Bureau, für die nothwendigen Maßregeln Sorge zu tragen.
Antwort des permanenten Bureaus an den Possibilisten-Congreß (17. Juli 1889)
An den Internationalen Arbeiter-Congreß Rue de Lancry 10.
Bürger! Im Namen des Internationalen Sozialistischen Arbeiter-Congresses, Rue Rochechouart 42, der Kraft der Beschlüsse der Congresse von Bordeaux und Troyes und der Internationalen Conferenz vom Haag zusammengetreten ist, theilen wir Euch die von dem zu diesem Behuf bevollmächtigten permanenten Bureau getroffene Entscheidung betreffs Eures Briefes mit.
Nach der gestern von ihm angenommenen Resolution wird unser Congreß nur in eine reine und einfache Vereinigung der beiden Congresse einwilligen. Er hat keine Einschränkung gemacht und macht auch keine, er hat keine Bedingungen gestellt und stellt auch keine, aber er nimmt auch keine an.
Die italienische Delegation ist beauftragt, diese Mittheilung zu überbringen.
Für das Bureau: Der Sekretär R. Lavigne. Der Vorsitzende Wilhelm Liebknecht.
Vierte Frage. Abschaffung der stehenden Heere und allgemeine Volksbewaffnung (angenommen am 20. Juli 1889)
Der internationale Arbeiter-Congreß von Paris:
In Erwägung:
Daß das stehende Heer oder eine starke Armee im Dienste der herrschenden oder besitzenden Klasse jeder demokratischen oder republikanischen Regierungsform feindlich gegenübersteht, daß es der Ausdruck militärischer, monarchischer oder oligarchischer und kapitalistischer Herrschaft und ein Werkzeug reaktionärer Staatsstreiche und socialer Unterdrückung ist;
Daß die stehenden Heere das Ergebniß und die Ursache der Angriffskriege sind, eine beständige Gefahr zur Entstehung internationaler Conflikte bilden; und daß darum die stehenden Heere und die Angriffspolitik, deren Organe sie sind, der Vertheidigungspolitik und der friedlichen Demokratie Platz machen müssen, einer Organisation des ganzen Volkes, welches nicht mehr für die Plünderung und Eroberung, sondern für den Schutz seiner Unabhängigkeit und seiner Freiheiten in den Waffen geübt und bewaffnet sein wird;
Daß das stehende Heer, wie die Geschichte beweist, die unaufhörliche Ursache von Kriegen ist, und nicht fähig, ein Land gegen die Uebermacht einer Coalition zu vertheidigen, sondern seine Niederlage herbeiführt und das waffenlose Land der Gnade der Sieger preisgibt, während die gut gerüstete, organisirte und bewaffnete Nation sich einem feindlichen Einfall gegenüber unwiederstehlich zeigen wird;
Daß das stehende Heer die Desorganisation alles bürgerlichen Lebens ist, indem es jeder Nation die Blüthe der Jugend in der Periode der Lehr- oder Studienzeit, der größten Arbeitskraft und Thätigkeit entzieht, um sie einzukaserniren und zu demoralisiren;
Daß durch das stehende Heer die Arbeit, die Wissenschaft und die Kunst unfruchtbar gemacht und in ihrem Aufschwung gehindert werden, daß der Bürger, das Individuum und die Familie in ihrer Entwicklung bedroht sind;
Daß dagegen in einer wahrhaft nationalen Armee, wo die Nation bewaffnet ist – „das Volk in Waffen“ –, der Bürger im nationalen Leben seine natürlichen Anlagen und Fähigkeiten entwickeln kann und seine militärische Funktion wie ein nothwendiges Attribut seines Bürgerrechtes ausübt;
Daß das stehende Heer durch die unaufhörlich wachsenden Lasten der Kriegsschuld, durch die immer höher steigenden Steuern und Anleihen, welche es erfordert, eine Ursache des Elends und des Ruins ist,
weist der Congreß mit Entrüstung die von den verzweifelt um ihre Existenz kämpfenden Regierungen unterhaltenen Kriegspläne zurück;
Betrachtet er den Frieden als die erste und unerläßliche Bedingung jeder Arbeiter-Emancipations:
Und fordert mit der Abschaffung der stehenden Heere die allgemeine Volksbewaffnung nach folgenden Grundsätzen:
Die National-Armee, die bewaffnete Nation, besteht aus allen kriegstüchtigen Bürgern; sie werden in Bezirken organisirt, in der Weise, daß jede Stadt, jeder Kreis, jeder Bezirk sein Bataillon oder mehrere – je nach der Bevölkerungszahl – hat, gebildet von Bürgern, welche sich kennen, und welche, wenn es sein muß, in 24 Stunden versammelt, bewaffnet und marschbereit sind. Jeder hat sein Gewehr und seine Ausrüstung im Hause, wie in der Schweiz, um die öffentlichen Freiheiten und die nationale Sicherheit zu vertheidigen.
Der Congreß erklärt weiter, daß der Krieg, das traurige Produkt der gegenwärtigen ökonomischen Verhältnisse erst verschwinden wird, wenn die kapitalistische Produktionsweise der Emanzipation der Arbeit und dem internationalen Triumph des Socialismus Platz gemacht hat.
Dritte Frage. Mittel und Wege, um die Forderungen des Arbeiterschutzes zu verwirklichen (angenommen am 20. Juli 1889)
Der internationale Arbeitercongreß von Paris fordert die Arbeiter-Organisationen und socialistischen Parteien aller Länder auf, sich sofort an’s Werk zu machen und alle Mittel (Versammlungen, Presse, Petitionen, Manifestationen etc.) anzuwenden, um damit auf ihre Regierungen einzuwirken und diese zu veranlassen:
Die für Bern auf Vorschlag der Schweizer Regierung in Aussicht genommene internationale Conferenz der Regierungen zu beschicken;
Auf dieser Conferenz die Resolutionen des internationalen Pariser Congresses zu unterstützen.
In allen Ländern, in denen sich Socialisten in der Gemeinde-, Cantons- oder Landesvertretung befinden, sollen dieselben in Form von Kundgebungen in den Gemeinderäthen, in Form von Gesetzvorschlägen in den Parlamenten für die Resolutionen des Pariser Congresses eintreten.
Bei allen Wahlen, sowohl für die Volksvertretung, als auch für die Gemeindevertretung, müssen die socialistischen Candidaten diese Resolutionen als ihr Programm anerkennen und vertreten.
Es wird eine Executiv-Commission ernannt, die mit der Ausführung derjenigen Resolutionen des Pariser Congresses, welche die von der Schweizer Regierung geplante internationale Arbeiterschutzgesetzgebung betreffen, betraut ist.
Diese von 5 Mitgliedern gebildete Commission ist beauftragt, der Berner Conferenz die Grundsätze, welche von den organisirten Arbeitern und socialistischen Parteien Europa’s und Amerika‘s auf ihrem Congreß in Paris vom 14.—20. Juli als unumgänglich nothwendig für eine Arbeiterschutzgesetzgebung festgestellt worden sind, mitzutheilen.
Diese Commission empfängt weiter das Mandat, den nächsten internationalen Arbeiter-Congreß einzuberufen, welcher in einem später näher zu bestimmenden Orte der Schweiz oder Belgiens stattfinden soll.
Unter dem Titel: „Der Achtstunden-Arbeitstag“, wird unter Mitwirkung der auf dem internationalen Congreß zu Paris vertretenen socialistischen Parteien eine wöchentliche Zeitung herausgegeben werden, welche bestimmt ist, alle Nachrichten zu sammeln, die Bezug auf die verschiedenen nationalen Bewegungen bezüglich der gesetzgeberischen Herabsetzung des Arbeitstages haben. –
Ergänzung: Der Ausschuß des internationalen Congresses wird von diesem beauftragt, die erwähnte Exekutiv-Commission zu wählen.
Erste und zweite Frage. Internationale Arbeiterschutzgesetzgebung (angenommen am 20. Juli 1889)
Internationale Arbeiterschutzgesetzgebung. Gesetzliche Regelung des Arbeitstages. Tagarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Arbeitszeit für jugendliche Personen, Frauen- und Kinderarbeit. Ueberwachung der Großindustrie und des Kleingewerbes einschließlich der Hausindustrie.
Der internationale Arbeiter-Congreß von Paris:
In der Ueberzeugung, daß die Emanzipation der Arbeit und der Menschheit nur ausgehen kann von dem als Klasse und international organisirten Proletariat, welches sich die politische Macht erringt, um die Expropriation des Kapitalismus und die gesellschaftliche Besitzergreifung der Produktionsmittel in’s Werk zu setzen:
In Erwägung:
Daß die kapitalistische Produktionsweise in ihrer rapiden Entwicklung nach und nach alle Länder mit moderner Kultur umfaßt;
Daß diese Entwickelung der kapitalistischen Produktionsweise die steigende Ausbeutung der Arbeiter bedeutet;
Daß die immer intensiver werdende Ausbeutung die politische Unterdrückung, ökonomische Unterjochung und physische, wie moralische Degeneration der Arbeiterklasse verursacht;
Daß es in Folge dessen die Pflicht der Arbeiter aller Länder ist mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln eine sociale Organisation zu bekämpfen, welche sie erdrückt und überhaupt jede freie Entwicklung der Menschheit bedroht; daß es sich jedoch vor allen Dingen darum handelt, den zerstörenden Wirkungen der gegenwärtigen ökonomischen Ordnung thätigen Widerstand entgegenzusetzen
beschließt der Congreß:
Eine wirksame Arbeiterschutz-Gesetzgebung ist in allen Ländern, welche von der kapitalistischen Produktionsweise beherrscht werden, absolut nothwendig.
Als Grundlage für diese Gesetzgebung fordert der Congreß:
a) Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für jugendliche Arbeiter;
b) Verbot der Arbeit der Kinder unter 14 Jahren und Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden für beide Geschlechter;
c) Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert;
d) Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen einwirkt;
e) Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren;
f) Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für alle Arbeiter;
g) Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren Gesundheitsschädlichkeit für die Arbeiter vorauszusehen ist;
h) Verbot des Trucksystems;
i) Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln, sowie der Unternehmer-Kramladen (Cantinen u. s. w,);
j) Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem);
k) Verbot der privaten Arbeits-Nachweise-Bureaus;
l) Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements mit Einschluß der Hausindustrie, durch vom Staat besoldete und mindestens zur Hälfte von den Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren.
Der Congreß erklärt, daß alle diese zur Gesundung der socialen Verhältnisse nothwendigen Maßregeln zum Gegenstand internationaler Gesetze und Verträge zu machen sind, und fordert die Proletarier aller Länder auf, in diesem Sinne auf ihre Regierungen einzuwirken. Sind solche Gesetze und Verträge erwirkt, so soll, um sie gründlicher durchzuführen, ihre Anwendung und Vollstreckung überwacht werden.
Der Congreß erklärt weiter, daß es die Pflicht der Arbeiter ist, die Arbeiterinnen als gleichberechtigt in ihre Reihen aufzunehmen, und fordert prinzipiell: gleiche Löhne für gleiche Arbeit für die Arbeiter beider Geschlechter und ohne Unterschied der Nationalität.
Um die vollständige Emanzipation des Proletariats zu erreichen, hält es der Congreß für durchaus nothwendig, daß die Arbeiter überall sich organisiren und fordert in Folge dessen das uneingeschränkte, vollkommen freie Vereins- und Koalitionsrecht.
Internationale Kundgebung zum 1. Mai 1890 (angenommen am 20. Juli 1889)
Der Congreß beschließt:
Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation (Kundgebung) zu organisiren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten (Behörden) die Forderung richten, den Arbeitstag auf acht Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des internationalen Congresses von Paris zur Ausführung zu bringen.
In Anbetracht der Thatsache, daß, eine solche Kundgebung bereits von dem Amerikanischen Arbeiterbund (Federation of Labor) aus seinem im Dezember 1888 zu St. Louis abgehaltenen Congreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.
Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes vorgeschrieben wird, in’s Werk zu setzen.
Resolution über den Sitz der Executiv-Commission (angenommen am 20. Juli 1889)
Gemäß dem Beschluß des internationalen Arbeiter-Congresses in seiner 2. Sitzung vom 20. Juli, hat das permanente Bureau die Schweiz als Sitz der Executiv-Commissionen bestimmt; es hat die Delegirten dieses Landes beauftragt, eine Commission von 5 Mitgliedern zu bilden und in derselben Stadt einzusetzen, wo das Organ „Der Achtstunden-Arbeitstag“ herausgegeben wird.
Resolution über die Eroberung der politischen Macht und das Wahlrecht (angenommen am 20. Juli 1889)
In Erwägung, daß die Berichte der Delegirten aller Länder auf diesem Congreß gezeigt haben, daß die einfache ökonomische Organisation der Arbeit (Trades Unions und ähnliche Verbindungen) zur Emanzipation der Arbeiterklasse nicht genügen, währendem die Agitation für Reduktion des Arbeitstages, für Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit, und für die Arbeiterschutzgesetze, sich als ein Mittel erwiesen hat, das Klassenbewußtsein der Arbeiter zu erwecken, was eine nothwendige Vorbedingung zur Emanzipation der Arbeiterklasse durch sich selbst ist;
In Erwägung, daß der Besitz der politischen Macht der herrschenden Klasse gestattet, ihr Ausbeutungssystem der Privatunternehmer und der kapitalistischen Produktionsweise aufrecht zu erhalten;
In Erwägung, daß mittelst der politischen Macht die Beaufsichtigung der Industrie durch den Staat und die Beaufsichtigung des Staates durch das Volk verhindert wird;
beschließt der internationale Congreß von Paris:
in allen Ländern, wo die Proletarier im Besitze des Wahlrechts sind, sollen sie in die Reihen der socialistischen Partei eintreten, und, unter Ausschluß eines jeden Compromisses mit irgend einer andern politischen Partei, vermittelst ihres Wahlzettels, unter der Herrschaft der bezüglichen Staatsverfassung die Eroberung der politischen Macht betreiben;
in allen Ländern, wo das Wahlrecht und die konstitutionellen Rechte den Proletariern verweigert sind, sollen diese mit allen möglichen Mitteln sich das Wahlrecht zu erkämpfen suchen;
die Anwendung repressiver Gewalt Seitens der herrschenden Klasse zu dem Zwecke, die friedliche Entwicklung der Gesellschaft zu einer genossenschaftlichen industriellen und socialen Organisation zu verhindern, wäre ein Verbrechen an der Menschheit, und würde die Unmenschlichkeit der Angreifer der verdienten Bestrafung durch die für die Vertheidigung ihres Lebens und ihrer Freiheit kämpfenden Menschen überliefern.