Text nach: Protokoll des Internationalen Sozialistischen Arbeiterkongresses in der Tonhalle Zürich vom 6. bis 12. August 1893. Herausgegeben vom Organisationskomite. Zürich, Buchhandlung des Schweiz. Grütlivereins, 1894, S. 5–6, 12, 19–20, 30, 35–37, 39–41, 48 und 50–54 (archive.org). Die Überschriften sind zum Teil von uns. Die Zusätze zur Kriegsresolution und zur Frauenschutzresolution und der Beschluss über den nächsten Kongress sind nach dem Wortlaut des Protokolls wiedergegeben. Traducción al español.

Bestimmungen über die Zulassung zum Kongress (angenommen am 7. August 1893)

  1. Zugelassen zum Kongress werden alle Arbeitergewerkschaften; ferner die sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen.

  2. Jede Nationalität prüft die Mandate ihrer Angehörigen, sie fertigt ein Verzeichnis der anerkannten, sowie der allfällig beanstandeten Delegirten an und übergibt es samt den Mandaten dem Bureau des Organisationskomites zur Drucklegung und nachheriger Abgabe an das Bureau des Kongresses.

  3. In Streitfällen über die Zulassung entscheidet zuerst das Bureau des Kongresses und, wenn dessen Entscheid angefochten wird, der Kongress.

  4. Die anerkannten Delegirten erhalten vom Organisationskomite Karten auf ihren Namen.

Zusatz zu Punkt 1 (Antrag Adler, Bebel und Genossen):

Unter politischer Aktion ist zu verstehen, dass die Arbeiterparteien die politischen Rechte und die Gesetzgebungsmaschinerie nach Kräften benutzen oder zu erobern suchen zur Förderung der Interessen des Proletariates und zur Eroberung der politischen Macht.

Sympathieerklärung für die streikenden Bergarbeiter Englands (angenommen am 8. August 1893)

Den Bergarbeitern Englands, welche gegenwärtig zu Hunderttausenden im Streik für ihr gutes Recht stehen und mithin für die Interessen der Arbeiter der ganzen Welt kämpfen, zollt der eben tagende Zürcher Sozialistenkongress seine Sympathie und wünscht ihrem Beginnen den ungeteiltesten Sieg.

Massregeln zur internationalen Durchführung des Achtstundentages (angenommen am 9. August 1893)

Der Kongress erklärt:

Der Achtstundentag ist eine der wichtigsten Vorbedingungen der endgültigen Befreiung der Arbeiterklasse vom Kapitaljoche und die wichtigste Massregel zur Verbesserung ihrer Lage.

Durch den Achtstundentag wird die Arbeitslosigkeit geringer, die Arbeitstüchtigkeit grösser, der Lohn höher und die Kauffähigkeit des arbeitenden Volkes stärker.

Durch den Achtstundentag wird das vom Kapitalismus gestörte Familienleben gehoben und eine bessere Fürsorge für die Kinder ermöglicht.

Durch den Achtstundentag steigt die Gesundheit, Kraft, Intelligenz und Sittlichkeit des Volkes.

Durch den Achtstundentag gewinnt die Arbeiterklasse Zeit zu gewerkschaftlicher und politischer Organisation und Tätigkeit; die politischen Rechte und Freiheiten können erst dann für die soziale Befreiung des Volkes recht nutzbar und wirksam werden.

Der Kampf für den Achtstundentag muss in allen Ländern geführt werden, denn nur die internationale gesetzliche Durchführung des Achtstundentages sichert seinen Bestand und seine segensreiche Wirksamkeit.

Als Mittel zur internationalen Durchführung des Achtstundentages empfiehlt der Kongress

die gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die Agitation und Propaganda für den Achtstundentag durch diese Organisation.

Die Agitation für den Achtstundentag soll betrieben werden durch Flugschriften, durch Vorträge, durch die sozialistische Presse, durch Demonstrationen, in Versammlungen und in den politischen Körperschaften, in Parlamenten, Staats- und Gemeindebehörden aller Art. In der sozialistischen Presse sind unter einer stehenden Rubrik „Achtstundentag“ alle Tatsachen und Bestrebungen für denselben zu verzeichnen und in den politischen Körperschaften sollen die Vertreter der Arbeiter von Zeit zu Zeit Anträge auf Verkürzung der Arbeitszeit stellen, besonders für die von Staat und Gemeinden beschäftigten Arbeiter.

Die sozialistischen Vertreter der nationalen Parlamente sollen sich über ein gemeinsames Vorgehen zur internationalen Einführung des Achtstundentages durch die Gesetzgebung verständigen und die Regierungen aller Industrieländer zu einer internationalen Konferenz veranlassen.

Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den ausserpolitischen, freien Kampf mit dem Unternehmertum für den Achtstundentag zu führen, um dadurch der gesetzlichen Einführung des Achtstundentages für die ganze Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.

Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle (angenommen am 10. August 1893)

Die Stellung der Arbeiter zum Kriege ist durch den Beschluss des Brüsseler Kongresses über den Militarismus scharf bezeichnet. Die internationale revolutionäre Sozialdemokratie hat in allen Ländern mit Aufgebot aller Kräfte den chauvinistischen Gelüsten der herrschenden Klasse entgegen zu treten, das Band der Solidarität um die Arbeiter aller Länder immer fester zu schlingen und unablässig auf die Beseitigung des Kapitalismus hinzuwirken, der die Menschheit in zwei feindliche Heerlager geteilt und die Völker gegen einander hetzt. Mit der Aufhebung der Klassenherrschaft verschwindet auch der Krieg. Der Sturz des Kapitalismus ist der Weltfriede.

Zusatz (Antrag der belgischen Delegation): Die Vertreter der Arbeiter im Parlament sollen verpflichtet sein, gegen jedes Kriegsbudget zu stimmen und für allgemeine Entwaffnung einzutreten.

Die Maifeier (angenommen am 11. August 1893)

  1. Der Kongress erneuert den Beschluss der Brüsseler Konferenz, welcher lautet:

„Um dem ersten Mai seinen bestimmten ökonomischen Charakter: der Forderung des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes, zu wahren

Beschliesst der Kongress:

Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Demonstrationstag der Arbeiter aller Länder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre Solidarität bekunden sollen.

Dieser Demonstrationstag soll ein Ruhetag sein, soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich gemacht wird.“

  1. Der Kongress beschliesst folgenden Zusatz:

Die Sozialdemokratie jedes Landes hat die Pflicht, die Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu unterstützen, der an einzelnen Orten oder von einzelnen Organisationen in dieser Richtung gemacht wird.

  1. Der Kongress beschliesst ferner:

Die Kundgebung des 1. Mai für den Achtstundentag soll zugleich eine Kundgebung des festen Willens der Arbeiterklasse sein, durch die soziale Umgestaltung die Klassenunterschiede zu beseitigen und so den einzigen Weg zu betreten, der zum Frieden innerhalb jedes Volkes wie zum internationalen Frieden führt.

Schutz der Arbeiterinnen (angenommen am 11. August 1893)

In Erwägung,

dass die bürgerliche Frauenbewegung jede besondere gesetzliche Schutzgesetzgebung zu Gunsten der Arbeiterin zurückweist, als einen Eingriff in die Freiheit der Frau und ihre Gleichberechtigung gegenüber dem Manne;

dass sie damit einerseits den Charakter unserer heutigen Gesellschaft unbeachtet lässt, die auf der Ausbeutung der Arbeiterklasse — der Frauen sowie der Männer — durch die Kapitalistenklasse beruht;

und andererseits die durch die Differenzirung der Geschlechter geschaffene besondere Rolle der Frau verkennt. nämlich ihre für die Zukunft der Gesellschaft so wichtige Rolle als Mutter der Kinder;

erklärt der internationale Kongress in Zürich:

Es ist die Pflicht der Arbeitervertreter aller Länder, nachdrücklichst für den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen durch Verwirklichung folgender Massregeln einzutreten:

  1. Einführung eines achtstündigen Maximalarbeitstages für Frauen und eines sechsstündigen für Mädchen unter achtzehn Jahren;

  2. Festsetzung eines ununterbrochenen Ruhetages von 36 Stunden pro Woche;

  3. Verbot der Nachtarbeit;

  4. Verbot der Frauenarbeit in allen gesundheitsschädlichen Betrieben;

  5. Verbot der Arbeit schwangerer Frauen zwei Wochen vor und vier Wochen nach der Niederkunft;

  6. Anstellung von Fabrikinspektorinnen in genügender Anzahl in all den Industriezweigen, wo Frauen beschäftigt sind;

  7. Anwendung obiger Massregeln auf alle Frauen, welche in Fabriken, Werkstätten, Läden, in der Hausindustrie oder als Landarbeiterinnen beschäftigt sind.

Zusatz:

In Erwägung, dass in allen Gewerben, in welchen die Frauen als Arbeiterinnen verwendet werden, der Arbeitstag fast überall länger und der Arbeitslohn um die Hälfte niedriger ist als der der männlichen Arbeiter, aus welchen Umständen nicht nur eine schreckliche Konkurrenz entsteht, sondern auch sehr oft Arbeiteraussperrung (lockout)

Beschliesst der Kongress:

Dass, um die Arbeit der Frauen in Schutz zu nehmen, vor allem nötig ist, die Ausbeutung der Frauen kräftig einzuschränken, indem man nicht nur die Arbeitsstunden reduzirt, sondern auch das Prinzip annimmt: „Für gleiche Arbeit gleichen Lohn“.

Die politische Taktik der Sozialdemokratie (angenommen am 12. August 1893)

I.

In Erwägung, dass die politische Aktion nur ein Mittel zur Erlangung der ökonomischen Emanzipation des Proletariats ist,

erklärt der Kongress

unter Hinweis auf die Beschlüsse des Brüsseler Kongresses über den Klassenkampf:

  1. Dass die nationale und internationale Organisirung der Arbeiter aller Länder in Gewerkschaften und andere Organisationen zur Bekämpfung des Ausbeutertums eine unbedingte Notwendigkeit ist.

  2. Dass die politische Aktion notwendig ist sowohl zum Zweck der Agitation und der rückhaltlosen Kundgebung der Prinzipien des Sozialismus, als auch zum Zweck der Erringung der dringend notwendigen Reformen.

Daher empfiehlt er den Arbeitern aller Länder die Erkämpfung und Ausübung der politischen Rechte, welche sich als notwendig erweisen, um die Forderungen der Arbeiter in allen gesetzgebenden und verwaltenden Körperschaften auf das nachdrücklichste und wirkungsvollste zur Geltung zu bringen und die politischen Machtmittel zu erobern, um sie aus Mitteln der Herrschaft des Kapitals in solche der Befreiung des Proletariats zu verwandeln.

  1. Die Wahl der Formen und Arten des ökonomischen und politischen Kampfes muss den einzelnen Nationalitäten nach Massgabe der besondern Verhältnisse ihres Landes überlassen bleiben. Jedoch erklärt es der Kongress für notwendig, dass bei diesen Kämpfen das revolutionäre Ziel der sozialistischen Bewegung, die vollständige ökonomische, politische und moralische Umgestaltung der heutigen Gesellschaft, im Vordergrund gehalten wird. In keinem Fall darf die politische Aktion als Vorwand für Kompromisse und Allianzen dienen, die eine Schädigung unserer Prinzipien oder unserer Selbständigkeit bedingen.

II.

In Erwägung, dass in der heutigen Gesellschaft die Vertretungskörper das Denken und Fordern der von ihnen Vertretenen nicht getreu widerspiegeln, und in fernerer Erwägung, dass die fast in den meisten Ländern herrschenden Wahlkreissysteme mit Majoritätswahlen geeignet sind, diese Disharmonie zwischen dem Willen des Volkes und den Abstimmungen seiner Vertreter noch zu verstärken, erklärt sich der Kongress zur vollen Verwirklichung der Volkssouveränität neben dem Vertretungssystem für das Gesetzes-Vorschlags- und Gesetzes-Bestätigungsrecht (Initiative und Referendum), sowie für das Proportionalwahlsystem.

Die Agrarfrage (angenommen am 12. August 1893)

Der Kongress bekennt sich zum Grundsatz des Gemeineigentums an Grund und Boden.

Der Kongress erklärt es für eine der wichtigsten Aufgaben der Sozialdemokratie aller Länder, auch die landwirtschaftlichen Arbeiter neben den industriellen zu organisiren und in die Kampfesreihen des universellen Sozialismus einzugliedern.

Der Kongress beschliesst, dass alle Nationalitäten dem nächsten Kongress einen Bericht vorlegen sollen über die Fortschritte der Landagitation und über die agrarischen Verhältnisse in den betreffenden Ländern. Die Berichte sollen besonders berühren, welche Stellung, welche Mittel und welche Methode der Agitation die Sozialisten am geeignetsten halten für die Verhältnisse ihrer Länder, für das Proletariat, die Kleineigentümer, die Pächter u. s. w.

Der Kongress beschliesst, dass die Agrarfrage wegen ihrer entscheidenden Bedeutung und weil sie auf den bisherigen Kongressen nicht genügend behandelt wurde, auf der Tagesordnung des nächsten Kongresses in erster Linie stehen soll.

Nationale und internationale Ausgestaltung der Gewerkschaften (angenommen am 12. August 1893)

I.

Indem der Kongress

die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht erhält und indem er für die Arbeiterklassen die Pflicht, sich in Fachvereinen zu organisiren, nachdrücklich betont,

erklärt er, dass die Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die Obliegenheit haben:

  1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen, ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung Widerstand leisten zu können;

  2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu vereinigen;

  3. durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen Verband der organisirten Berufe zu bilden, um die Organisationen der verschiedenen Länder zu einem festen Bunde zu vereinigen;

  4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich, regional, national und international zu organisiren, damit in den Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im Einverständnis handeln;

  5. durch die vom Brüsseler Kongress beschlossenen Arbeitersekretariate, deren Funktion gesichert werden muss, von Land zu Land gegenseitig zu verkehren und wenn nötig durch internationale, mit der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle die einzelnen Korporationen besonders berührenden Nachrichten zu übermitteln;

  6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeiterbörsen bestehen, solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können;

  7. für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu behandeln;

  8. die Arbeiter aller Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppiren, um für die politische Tätigkeit, im Kampfe gegen den Kapitalismus eine genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des Proletariates zu sichern.

II.

Was speziell Amerika und Australien anbelangt:

In Erwägung, dass die Entwicklung des Kapitalismus in diesen ausgedehnten Ländern ein Stadium erreicht hat, wo die rein ökonomische Organisation der Arbeiterschaft absolut ohnmächtig werden wird, wenn sie nicht sofort durch die politische Aktion auf der Grundlage der internationalen sozialistischen Bewegung ersetzt wird;

in Erwägung ferner, dass deren wachsende Bedeutung in der ökonomischen Welt, wie auch der kosmopolitische Charakter dieser beiden Länder zur Lebensfrage werden für die Existenzbestimmungen des europäischen Proletariats und den Fortschritt der sozialen Revolution;

verlangt der Kongress mit Nachdruck, dass die Arbeiterorganisationen Amerikas und Australiens sich nicht nur mit den betreffenden europäischen Organisationen in Verbindung setzen nach obgezeichnetem Plan, sondern dass sie namentlich sich losmachen von den politischen Bourgeoisparteien und ebenfalls grosse sozialistische Arbeiterparteien bilden und damit mit ihren Brüdern Europas zur Befreiung der Arbeiterklassen schreiten.

III.

Die italienische Delegation, im Hinblick auf den unheilvollen Einfluss, den die eingewanderten nicht organisirten Arbeiter auf die Arbeiterorganisationen ausüben, indem sie die Löhne drücken, Streik verhindern und manchmal zu heftigen Konflikten Veranlassung geben — ersucht alle sozialistischen Parteien und Arbeiterverbände der Länder, in welchen diese „unleyale Konkurrenz“ stattfindet, die sozialistischen Ideen unter den Eingewanderten zu verbreiten und bietet ihrerseits jede den italienischen Sozialisten zur Verfügung stehende Hülfe an, bestehe sie in Erteilung von Informationen über die italienische Emigration, bestehe sie in Verbreitung von entsprechenden in der Sprache der Emigranten geschriebenen Broschüren oder in einer speziellen in den Hauptzentren der Emigration zu veranstaltenden Propaganda. Der Kongress, die allgemeine Bedeutung der vorgelegten Tatsachen berücksichtigend, beschliesst:

Es ist notwendig, dass in Ländern, in welchen die von der Konkurrenz der eingewanderten, den Gewerkschaften nicht angehörenden Arbeitern verursachten Übel fühlbar werden, die sozialistischen Parteien und Arbeiterverbände daran arbeiten, die Propaganda der Organisation des Proletariats und der internationalen Solidarität zu verbreiten.

Die sozialistischen Parteien und die Verbände der Gewerkschaften der erwähnten Nationen werden sich um jede Berichterstattung und Hülfe, sei es direkt, sei es durch Vermittlung der nationalen Arbeitersekretäre, wo solche bestehen, an die zentralen Vertretungen der Verbände und entsprechenden Parteien der Länder, von welchen die Einwanderung herrührt, wenden.

Das allgemeine Wahlrecht (angenommen am 12. August 1893)

Der Kongress beschliesst: Es ist die Zeit gekommen, in der das Proletariat in allen Ländern, wo das allgemeine Wahlrecht noch nicht besteht, einen Vorstoss unternehmen muss zur Erlangung des Wahlrechtes für alle Mündigen, ohne Unterschied des Geschlechtes oder der Rasse. Das Proletariat der ganzen Welt wird aufgefordert, sich an diesem Kampfe zu beteiligen.

Ort und Zeit des nächsten Kongresses (beschlossen am 12. August 1893)

Elf Nationen stimmen für 1896, acht für 1895. Damit ist der nächste Kongress für 1896 nach London einzuberufen.

Schlussrede von Friedrich Engels (12. August 1893)

Die Schlussrede, mit der Friedrich Engels als Ehrenpräsident den Kongress schloss, ist in unserer Abteilung Marx und Engels veröffentlicht: Schlußrede auf dem Internationalen Sozialistischen Arbeiterkongreß in Zürich.

Nicht mehr verhandelt: Beschluss betreffend den Weltstreik (Kommissionsantrag)

In Erwägung, dass Streiks nur unter bestimmten Verhältnissen und zu bestimmten Zwecken mit Erfolg unternommen werden können, diese jedoch nicht im vornherein festzustellen sind;

in Erwägung, dass ein Weltstreik schon wegen der so ungleichen ökonomischen Entwicklung der verschiedenen Länder unausführbar ist, von dem Moment aber, wo er ausführbar, nicht mehr nötig ist;

in weiterer Erwägung, dass selbst ein sich auf ein Land beschränkender allgemeiner Streik, wenn friedlich durchgeführt, aussichtlos, weil der Hunger die Streikenden in erster Linie treffen und zur Kapitulation zwingen würde — ein gewaltsamer Streik aber von den herrschenden Klassen unbarmherzig niedergeschlagen würde —

erklärt der Kongress:

dass unter den gegenwärtigen sozialpolitischen Verhältnissen im besten Falle ein Generalstreik einzelner Industrien mit Erfolg durchgeführt werden kann;

ferner, dass Massenstreiks unter Umständen eine höchst wirksame Waffe nicht bloss im ökonomischen, sondern auch im politischen Kampfe sein können, eine Waffe jedoch, deren wirksame Anwendung eine kräftige gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeiterklasse voraussetzt.

Der Kongress empfiehlt daher den sozialistischen Parteien aller Länder, diese Organisation mit aller Energie zu fördern und geht über die Frage des Weltstreiks zur Tagesordnung über.

Nicht mehr verhandelt: Internationale Organisation der Sozialdemokratie (Kommissionsantrag)

In Erwägung:

dass es für alle Sozialdemokraten wünschenswert wäre, sich international unter einem gemeinsamen Namen zu organisiren, dass aber die Beschränkungen der Vereinigungsfreiheit, wie sie durch die reaktionären Gesetze verschiedener Länder auferlegt sind, dies gegenwärtig verhindern,

erkennt der Kongress als Mitglieder der internationalen revolutionären sozialdemokratischen Partei alle Organisationen, Vereine und Parteien an, welche den Klassenkampf und die Notwendigkeit der Vergesellschaftung der Produktionsmittel anerkennen und auf dem Boden der Beschlüsse der internationalen Arbeiterkongresse stehen.

Der Kongress richtet an alle Mitglieder der Partei und an alle Mitglieder der Arbeiterorganisationen — gewerkschaftliche wie politische — das dringende Ersuchen, unausgesetzt für die Abschaffung aller das Vereinigungsrecht beschränkenden Gesetze hinzuwirken.

Der Kongress spricht den Wunsch aus, dass der erste Teil des Programms der sozialdemokratischen Parteien aller Länder, welches die Notwendigkeit einer ökonomischen Umwälzung ausdrückt, für alle gleichlautend gefasst, und dass der zweite Teil, welcher die anzuwendenden Mittel enthält, in jedem Lande den ökonomischen und politischen Bedingungen angepasst werde.